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Wenn man über die Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, dann fällt sehr oft der Begriff abstrakte Verweisung. Klingt irgendwie böse und irgendwie auch nach etwas, was man nicht haben möchte. Genauso ist es auch. Was es mit der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf sich hat und warum du diese vermeiden solltest, erfährst du in diesem Blogartikel.

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Inhaltsübersicht

Abstrakte Verweisung in der BU-Versicherung – Was bedeutet das?

Wenn es in den Bedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung heißt, dass du bei Berufsunfähigkeit abstrakt an einen anderen Beruf verwiesen werden kannst, dann ist das ziemlich uncool. In der Praxis liest sich das z.B. wie folgt:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Der fett markierte Teil „oder eine andere Tätigkeit auszuüben“ bedeutet, dass in diesem Tarif nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird.

Verweisung an anderen Beruf

Denn das bedeutet, dass du zwar in deinem zuletzt ausgeübten Beruf eventuell berufsunfähig bist, der Versicherer dich aber an einen anderen Beruf verweisen kann. Und dir dann entsprechend keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen muss.

Theoretisch möglicher Beruf reicht aus

Aber das Beste kommt erst noch. Es reicht vollkommen aus, dass du den anderen Beruf nur theoretisch aufgrund deiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könntest. Das heißt, es ist egal, ob gerade eben auch jemand in diesem Job gesucht wird. So lange dieser deiner Lebensstellung entspricht, ist der Versicherer raus.

Beispiel für abstrakte Verweisung

Ein Chirurg kann aufgrund einer Erkrankung der Hand nicht mehr operieren. Er ist daher in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit berufsunfähig. Durch die abstrakte Verweisung kann der Versicherer den Chirurgen z.B. an die Tätigkeit als medizinischer Gutachter verweisen, wenn diese Tätigkeit ein vergleichbares Gehalt bietet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es so eine Stelle überhaupt gerade gibt. Die theoretische Möglichkeit reicht aus, damit der Versicherer keine BU-Rente zahlen muss.

Konkrete Verweisung

Die abstrakte Verweisung darf übrigens nicht mit der konkreten Verweisung verwechselt werden. Die Begriffe klingen zwar ähnlich, meinen jedoch etwas völlig anderes.

Einfach erklärt, entscheidest du bei der konkreten Verweisung selbst über deine Zukunft. Wenn du z.B. in deinem zuletzt ausgeübten Beruf als Büroangestellter berufsunfähig bist und nach einigen Monaten freiwillig eine neue Tätigkeit als Landschaftsgärtner aufnimmst, kann der Versicherer unter gewissen Voraussetzungen die Zahlung der BU-Rente einstellen.

Neben der Tatsache, dass der neue Beruf dem sozialen Status, der Lebensstellung und dem Bildungslevel der alten Tätigkeit entsprechen muss, muss auch das Gehalt in der Regel mindestens 80% vom alten Beruf betragen.

Wie du siehst, ist die konkrete Verweisung kein Problem und auch in nahezu jeder guten BU-Versicherung vorhanden.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die zuvor genannten Punkte lassen nur einen sinnvollen Schluss zu. Du solltest unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Nur so gehst du dem oben genannten Schlamassel aus dem Weg. Das Ganze liest sich in der Praxis z.B. wie folgt:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.

Bedingungen, welche auf die abstrakte Verweisung verzichten, erkennst du immer daran, dass nur vom „zuletzt ausgeübten Beruf“ und nicht „oder einer anderen Tätigkeit“ die Rede ist. Im Beispiel ist es durch die Formulierung „Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“ noch eindeutiger.

In alten Verträgen oft vorhanden

In älteren Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde oft eben diese Klausel auf abstrakte Verweisung eingebaut. Deshalb werden auch oft Leistungsanträge abgelehnt – weil der Kunde abstrakt verwiesen wurde. Das lag aber nicht am bösen Versicherer, sondern weil es bedingungsmäßig so geregelt wurde.

Wenn dein Vertrag eine abstrakte Verweisung beinhaltet, solltest du unbedingt prüfen, ob es in deinem Fall noch sinnvoll ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.

Bei neuen guten Verträgen in der Regel nicht mehr vorhanden

Zum Glück ist die abstrakte Verweisung bei neuen guten Verträgen in der Regel nicht mehr vorhanden. Somit kann dich der Versicherer nur noch an einen anderen Beruf verweisen, wenn du diesen auch tatsächlich ausübst (konkrete Verweisung).

Abstrakte Verweisung: Wie solltest du vorgehen?

Auch hier ist die Antwort relativ simpel. Hole dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ganz klar auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Gute BU-Versicherer verzichten, wie bereits beschrieben, bedingungsgemäß auf diese Klausel.

Hol dir einen Experten dazu

Es gibt jetzt zwei Szenarien:

  1. Du hast bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung und bist nicht sicher, ob dein Vertrag eine abstrakte Verweisung enthält. Dann kannst du dir einen Termin zu unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check buchen. Unsere VMK-Experten prüfen deinen bestehenden Vertrag auf Herz und Nieren – nicht nur auf die Klausel zur abstrakten Verweisung.
  2. Du hast noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, möchtest jedoch eine abschließen. Dann ist unsere kostenlose & unverbindliche Online-Beratung möglicherweise etwas für dich. Neben dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung beachten wir natürlich auch alle weiteren wichtigen BU-Kriterien.

Sonderfall: Umorganisationsklausel bei Selbstständigen

Neben der abstrakten Verweisung, auf die bei jeder BU-Versicherung verzichtet werden sollte und der unproblematischen konkreten Verweisung, müssen Selbstständige noch eine weitere Klausel beachten, nämlich die Umorganisationsklausel.

Hierbei kann der Versicherer den berufsunfähig gewordenen Selbstständigen dazu auffordern, seinen Betrieb so umzuorganisieren, dass dieser auch ohne die Arbeitskraft des Selbstständigen weiter bestehen kann.

Diese Klausel ist in nahezu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige enthalten. Da die genaue Ausgestaltung (Definition von Zumutbarkeit, Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern und Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern) jedoch von Versicherer zu Versicherer abweicht, ist auch hier eine professionelle Beratung unverzichtbar.

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