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Sehr hartnäckig hält sich der Glaube, dass man vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte, damit diese auch wirklich später mal greift, sollte der BU-Versicherer später mal nicht leisten wollen und man diesen vor Gericht zerren möchte.

Das dies so allerdings nicht stimmt, zumindest nicht, was den Zeitpunkt des Abschlusses der Rechtsschutzversicherung angeht, wird im nachfolgenden Blogartikel erklärt.

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gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Rechtsschutzversicherung vor BU abschließen?

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Inhaltsübersicht

Wie sieht es genau aus? Behauptung vs. Tatsachen

Grundsätzlich wird behauptet, du musst deine Rechtsschutzversicherung mind. 3 Monate vor dem Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, damit im schlimmsten Falle die Rechtsschutzversicherung dann auch greift, weil es ja eine 3-monatige Wartezeit gibt für die meisten Rechtsschutzfälle.

Es ist aber ja auch so, dass nicht die Annahme des Antrages auf Berufsunfähigkeitsversicherung der Leistungsfall in der Rechtsschutzversicherung ist, sondern eben später mal die Tatsache, dass der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen möchte.

Der Zeitpunkt ist entscheidend

Es geht also um den Zeitpunkt des Leistungsfalles. Dieser ist relevant. Und da die wenigsten Menschen schlicht dem glauben, was der böse Versicherungsmakler sagt, gibt es nachfolgend einen Auszug aus einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs. Denn wenn es eine Instanz gibt in Deutschland, deren Wort sprichwörtlich Gesetz ist, dann diese.

Zwar ging es in diesem Urteil um die private Krankenversicherung und die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung und nicht um die Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings ist dies irrelevant, da es ja rein um die Frage des Zeitpunktes geht, welcher den Leistungsanspruch begründet.

„…Er entnimmt dem Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers, dass letzterer es übernimmt, die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zu unterstützen. Deshalb kommt es für die Festlegung des Versicherungsfalles allein auf die Tatsachen an, mit denen der Versicherungsnehmer sein Rechtsschutzbegehren begründet…. Das ist hier die Leistungsablehnung des Krankenversicherers.“

BGH, Urteil vom 25.02.2015 – IV ZR 214/14

Bei diesem Urteil wollte der Versicherungsnehmer seinen privaten Krankenversicherer verklagen, weil dieser nicht leisten wollte. Die Rechtsschutzversicherung des Klägers lehnte die Kostenübernahme ab, weil der Krankenversicherer die Verweigerung seiner Leistung darauf stützte, dass der Versicherungsnehmer gefälschte Rechnungen eingereicht hätte. Bei Vorsatz müsse der Rechtsschutzversicherer sowieso nicht leisten und zudem existierte der Rechtsschutzversicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Fälschung der Arztrechnungen noch nicht.

Bundesgerichtshof entschied anders

Der Bundesgerichtshof sah dies allerdings – wie oben schon erwähnt – ein wenig anders. Laut dem BGH ist für den Zeitpunkt des tatsächlichen Versicherungsfalles einzig und allein der Tatsachenvortrag des Klägers (des Versicherungsnehmer) maßgeblich.

Und das ist nun mal im vorliegenden Fall die Ablehnung der Leistung durch den privaten Krankenversicherer.

Und diese Argumentation des BGHs lässt nun den Schluss zu, dass man eine Rechtsschutzversicherung, mit der man im Leistungsfall den BU-Versicherer verklagen möchte, erst dann abschließen muss, wenn man konkret vorhat, einen Leistungsantrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu stellen. Dies aber dann am besten 3 Monate bevor man tatsächlich den Antrag stellt, denn hier ist die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung durchaus relevant.

Rechtsschutzversicherung grundsätzlich sinnvoll

Grundsätzlich kann eine Rechtsschutzversicherung immer sinnvoll sein, vor allem weil noch weitaus mehr Rechtsrisiken abgedeckt sind. Nur der Zeitpunkt des Abschlusses muss eben nicht vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung liegen, um hier später mal Leistungsansprüche zu begründen – auch wenn das noch von dem ein oder anderen Rechtsschutzversicherer bis heute so behauptet wird.

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