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Für Soldaten ist es besonders wichtig, sich gegen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit abzusichern. Soldaten und Zeitsoldaten haben einen sehr anspruchsvollen Beruf und sind regelmäßig größeren Gefahren ausgesetzt. Da kann es schnell passieren, dass man beispielsweise nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den hohen Anforderungen dieses Berufs gerecht zu werden. Wann ein Soldat als dienstunfähig gilt, welche Dinge bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten unbedingt zu beachten sind und welche Unterschiede es zwischen Berufs- und Zeitsoldaten gibt, erfährst du in diesem Blogartikel.

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten - Unverzichtbar

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Inhaltsübersicht

Welche Ansprüche haben Soldaten im Ernstfall ohne passende Dienstunfähigkeitsversicherung?

Ein Soldat ist dienstunfähig, wenn er aufgrund seines körperlichen und/oder geistigen Zustandes nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Dies muss von einem Arzt der Bundeswehr festgestellt worden sein.

Ist dies geschehen, wird der betroffene Soldat, wenn er Zeitsoldat ist, entlassen oder wenn er Berufssoldat ist, in den Ruhestand versetzt.

Der Zeitsoldat sollte unbedingt privat mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen

Wird ein Zeitsoldat entlassen, dann wird er in der Regel in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge für seine gesamte Dienstzeit bei der Bundeswehr werden von der Bundeswehr nachgezahlt. Das bedeutet, er hat dann auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Unter zwei konkreten Bedingungen.

Voraussetzungen für die staatliche Erwerbsminderungsrente

Die erste Voraussetzung ist, dass er mindestens 5 Jahre bei der Bundeswehr gedient hat bzw. insgesamt für 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (5-jährige Wartezeit).

Diese Wartezeit fällt dann weg, wenn der Soldat durch den Wehrdienst erwerbsgemindert wurde (Wehrdienstbeschädigung) und nicht durch z.B. ein Ereignis in der Freizeit. Allerdings bedeutet Dienstunfähigkeit nicht gleich Erwerbsminderung.

Achtung! Jetzt kommt die zweite Voraussetzung. Vollständig erwerbsgemindert ist man nämlich erst, wenn man in keinem beliebigen Beruf länger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Kann man nämlich mindestens 3 Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten, dann bekommt man schon keine volle Erwerbsminderungsrente mehr.

Lebensstandard ist in Gefahr

Wie du siehst, muss man gesundheitlich extrem stark eingeschränkt sein, um die volle Erwerbsminderungsrente überhaupt zu erhalten. Und selbst dann ist der gewohnte Lebensstandard noch lange nicht garantiert, da diese volle Erwerbsminderungsrente gerade einmal ungefähr 30-40% des letzten Bruttoeinkommens beträgt.

Gegenüber der Bundeswehr hast du im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit neben der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und eventueller Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe keine weiteren Ansprüche, die deinen Lebensstandard sichern könnten.

Für Zeitsoldaten gibt im Wesentlichen also folgende drei Möglichkeiten

  • Ein Zeitsoldat ist dienstunfähig, wird entlassen (und nachversichert) und ist so extrem gesundheitlich geschädigt, dass er als erwerbsunfähig im Sinne der strengen Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, was eher selten der Fall sein wird. Dadurch würde er dann ungefähr 30-40% seines letzten Bruttogehalts erhalten, was nicht wirklich zum Leben reicht.
  • Ein Zeitsoldat ist dienstunfähig, wird entlassen (und nachversichert) und ist nicht erwerbsunfähig im Sinne der strengen Bedingungen. Er bezieht nun keinerlei Einkommen und muss sich erst mal wieder mühselig ein Standbein aufbauen (sofern er dazu noch körperlich oder mental in der Lage ist), um seinen alten Lebensstandard halten zu können.
  • Ein Zeitsoldat ist dienstunfähig, wird entlassen (und nachversichert) und hat privat mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Zeitsoldaten vorgesorgt. Nun erhält er eine Rente, wodurch er im Optimalfall seinen bisherigen Lebensstandard halten und sich in Ruhe um seine Genesung kümmern kann. Eventuell kann er irgendwann auch wieder eine Tätigkeit aufnehmen, welche ihm Spaß macht und im Rahmen seiner Möglichkeiten liegt, ohne sich Sorgen um das finanzielle machen zu müssen. Wobei dann die Leistung wieder eingestellt werden kann, wenn der neue Beruf in etwa dem vorherigen Beruf des Zeitsoldaten hinsichtlich der Lebensstellung entspricht (konkrete Verweisung).

Auch der Berufssoldat lässt es sich besser mal durch den Kopf gehen mit der Dienstunfähigkeitsversicherung

Kommen wir nun zum Berufssoldaten. Der erste wesentliche Unterschied zum Zeitsoldaten besteht darin, dass er im Falle einer festgestellten Dienstunfähigkeit nicht entlassen wird, sondern vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird.

Er erhält dann sein Ruhegehalt (was eigentlich als eine Art Altersrente gedacht ist), welches sich durch die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand allerdings für jedes vorzeitige Ruhestandsjahr (vor der eigentlich vorgesehenen Altersgrenze) um 3,6% vermindert. Maximal darf es um 10,8% gemindert werden, auch wenn der Soldat beispielsweise 20 Jahre vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wird.

Ausnahmen gibt es, wenn die Dienstunfähigkeit durch eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall verursacht wird. In diesem Fall wird das volle Ruhegehalt gezahlt.

Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Berufssoldaten dennoch sinnvoll

Trotzdem kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufssoldaten durchaus sinnvoll sein. Gerade wenn man bedenkt, dass, wenn eine Dienstunfähigkeit eintritt, dies nicht unbedingt im letzten Jahr vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze geschehen muss, sondern dies auch einige Jahre vorher passieren kann, was mit einer Verminderung des Ruhegehalts verbunden sein kann.

Wann wird eine Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung fällig?

Zunächst einmal muss man sich bewusst sein, dass eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung für Soldaten nicht ausreicht. Bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung wird die vereinbarte Leistung erst ausbezahlt, wenn der zuvor ausgeübte Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeführt werden kann. Die abschließende und entscheidende Bewertung des Berufsunfähigkeits-Grades behält sich der Versicherer vor, er hat also das letzte Wort.

In der Praxis bedeutet das folgendes

Wird ein Zeitsoldat entlassen oder ein Berufssoldat in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, weil ein Arzt der Bundeswehr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat, dann kann der Versicherer trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die 50-prozentige-Berufsunfähigkeit nach seinen Einschätzungen nicht erreicht ist und die Leistung verweigern.

Außerdem kann es sein, dass einige Risiken, die der Soldatenberuf mit sich bringt, ohnehin nicht durch die reine Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt sind, was bedeutet, dass im Ernstfall auch hier die Leistung verweigert werden kann.

Auf die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten kommt es an

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist da eindeutig die bessere Wahl. Diese leistet nämlich grundsätzlich, wenn Beamte von ihrem Dienstherrn vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Soldaten sind zwar keine Beamte, jedoch finden auf sie die meisten beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechende Anwendung.

Allerdings ist es hierbei extrem wichtig, darauf zu achten, dass die ausgewählte Dienstunfähigkeitsversicherung eine sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ für Soldaten beinhaltet. Nur mit so einer Klausel ist die Leistung bei Dienstunfähigkeit gewährleistet. Hier ein Beispiel für eine echte DU-Klausel für Soldaten:

„…Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten als vollständig berufsunfähig, wenn Berufssoldaten vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze bzw. Soldaten auf Zeit vor Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund des Gutachten eines Arztes der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (bei Berufssoldaten) bzw. entlassen (bei Soldaten auf Zeit) worden sind…“

Durch diese Klausel gilt die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Arzt der Bundeswehr und die damit verbundene Maßnahme (Entlassung/Ruhestand) als abschließende und entscheidende Bewertung für die Zahlung der vereinbarten Leistung. Eine Überprüfung des Berufsunfähigkeits-Grades durch den Versicherer bleibt erspart und der Soldat hat Anspruch auf die Leistung. Falls die Dienstunfähigkeit durch eine aktive Teilnahme an kriegerischen Ereignissen eingetreten ist, übernimmt der Bund die zugesagte Leistung der Versicherung.

Vorsicht ist geboten, denn die Klauseln können auch täuschen, wie zum Beispiel diese:

„…wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…“

Durch die Verweisung auf die „allgemeinen Absätze“ hat wieder der Versicherer das letzte Wort bei der Bewertung der Berufsunfähigkeit und somit auch bei der Entscheidung, ob geleistet wird oder nicht. Das Ganze nennt sich unvollständige DU-Klausel und sollte unbedingt vermieden werden.

Weitere wichtige Punkte für die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten

Es gibt noch einige weitere wichtige Punkte, auf die man bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten besser achten sollte.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Der Versicherer sollte unbedingt auf die abstrakte Verweisung verzichten. Ansonsten könnte er im Leistungsfall irgendeinen Beruf aussuchen, den der Dienstunfähige noch ausüben kann und dann auch hier wieder die Leistung verweigern.

Nachversicherungsgarantie

Außerdem ist es sinnvoll, eine Nachversicherungsgarantie im Vertrag zu haben. Dadurch ist gewährleistet, dass die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung an sich verändernde Lebensbedingungen angepasst werden kann. Zum Beispiel bei Geburt eines Kindes oder bei einem Aufstieg in eine höhere Position mit Gehaltssteigerung.

Laufzeit

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, bis zu welchem Alter die Versicherung leistet, damit die Leistung nicht schon Jahre vor Beginn der Altersrentenzahlung oder des vollen Ruhegehalts endet.

Für Zeitsoldaten ist es deshalb auch wichtig, dass die Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eventuell durch eine Klausel im Vertrag weiterbezahlt werden, ansonsten würde im Alter von der sowieso schon mauen Rente, je nach Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit, nicht viel übrigbleiben.

Soldaten sollten Dienstunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen

Je früher die Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Zum einen ist man in der Regel in jungen Jahren gesünder. Ist man älter, könnte es Risikozuschläge oder Ausschlüsse (z.B. für eine Krankheit) geben. Zum anderen könnte es Schwierigkeiten beim Abschluss geben, wenn bereits eine Kommandierungsverfügung für einen Auslandseinsatz vorliegt.

Attraktive Vorteile durch den Rahmenvertrag der Bundeswehr

Das Bundesministerium der Verteidigung hat 1962 einen Vertrag mit einigen Versicherungsgesellschaften unter Führung der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) geschlossen. Dadurch erlangen die Soldaten einige Vorteile, unter anderem bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufssoldaten und der Dienstunfähigkeitsversicherung für Zeitsoldaten.

Keine unüberlegten Alleingänge bei der DU-Versicherung für Soldaten

Wie bei so einigen Versicherungsfragen ist es auch hier schwierig, pauschale Aussagen zu treffen. Die optimale Absicherung hängt von verschiedensten Faktoren ab. Wesentlich ist schon die Unterscheidung zwischen Berufs- und Zeitsoldaten.

Auch von großer Bedeutung sind die Einsatzfelder und -gebiete (z.B. Auslandseinsätze). Deshalb ist es eigentlich unumgänglich, für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten unbedingt eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn wie du gesehen hast, gibt es unzählige Stolperfallen, auch über die „echte DU-Klausel“ und die anderen genannten Punkte hinaus.

Die Versicherungsbedingungen, formuliert in feinstem Juristendeutsch, können es echt in sich haben. Und dich im schlimmsten Fall die Zahlung der vereinbarten Rente kosten, was es natürlich unbedingt zu vermeiden gilt.

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