Als Vater oder Mutter wünschst du dir nur das Beste für deine Kinder – und das ist auch gut so. Denke dabei aber auch an mögliche Schicksalsschläge, vor allem Krankheiten und Unfälle mit dauerhaften Folgen. Denn sie können das Leben der gesamten Familie von heute auf morgen gravierend verändern. Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung kannst du die finanziellen Folgen einer sogenannten Invalidität deines Kindes absichern. Die Versicherung leistet in der Regel, wenn eine dauerhafte Behinderung vorliegt.
Wie funktioniert eine Kinderinvaliditätsversicherung?
Eine Kinderinvaliditätsversicherung hat den Zweck, finanzielle Folgen einer Invalidität deines Kindes abzufedern. Dabei definiert der Versicherer zunächst, wann eine Invalidität im Sinne der Bedingungen vorliegt. Dies ist meist der Fall, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dein Kind leidet unter einer voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehenden seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung.
- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%, festgestellt durch die zuständige Behörde oder die Sozialversicherungen, vor.
Je nach Versicherer müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein oder aber es reicht aus, wenn nur der Grad der Behinderung von mindestens 50% vorliegt.
Monatliche Rente und Einmalzahlung möglich
Die Leistung der Kinderinvaliditätsversicherung besteht in der Auszahlung einer Rente und/oder einer Kapitalleistung. Sie wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt, kann aber im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie gegebenenfalls auch später noch angepasst werden.
Tipp: Gute Versicherer bieten beides – Kapitalzahlung und Rente. Mit der Kapitalzahlung kannst du größere Umbauarbeiten, etwa die Installation eines Treppenliftes, finanzieren. Die Monatsrente dient dann zur Abdeckung laufender Kosten (z.B. Betreuungskosten).
Laufzeit der Kinderinvaliditätsversicherung
Eine Kinderinvaliditätsversicherung läuft in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Wenn jedoch der Leistungsfall eingetreten ist, zahlen einige Versicherer die Rente ein Leben lang.
Im besten Fall kann die Kinderinvaliditätsversicherung nach dem Ende der Laufzeit ohne Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Unterschied zur Unfallversicherung
Im Gegensatz zu einer Kinderunfallversicherung leistet die Kinderinvaliditätsversicherung neben Unfällen auch bei Krankheiten.
Wann die Invaliditätsversicherung für Kinder leistet
Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet grundsätzlich immer dann, wenn nach den Bedingungen eine Invalidität gegeben ist. Dabei spielt der Auslöser keine Rolle, der Versicherer leistet also insbesondere bei Krankheiten und Unfällen.
Ausschlüsse für psychische Krankheiten
Zu beachten ist aber, dass die meisten Kinderinvaliditätsversicherungen bestimmte Ausschlüsse vorsehen. Der Versicherer ist in diesen Fällen von seiner Leistungspflicht befreit. Häufig sind bestimmte psychische Krankheiten wie Psychosen und Neurosen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Beispiele für eine Invalidität
Eine Invalidität von Kindern ist für viele Eltern schwer vorstellbar, kommt jedoch häufiger vor, als man denkt. 2021 lag die Anzahl der schwerstbehinderten Kinder (GdB von mindestens 50%) unter 18 Jahren laut dem statistischen Bundesamt bei fast 200.000.
Ursachen können hier neben Unfällen (z.B. schwerer Schwimmunfall im Meer) auch Krankheiten wie z.B. Krebs oder Diabetes mellitus Typ 1 sein. Das statistische Bundesamt hat festgestellt, dass 90% der schweren Behinderungen eine Krankheit und nicht einen Unfall als Ursache haben. Hierbei sind 3% der Behinderungen angeboren oder traten im 1. Lebensjahr auf.
Gesetzliche Leistung ist nicht ausreichend
Kinder sind auch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, jedoch nur bei Schul- und Schulwegunfällen (auch Kita und Kindergarten). Solche Unfälle machen jedoch nur einen geringen Teil aller Unfälle aus. Ein Großteil der Unfälle passiert in der Freizeit, wo es keine Leistung vom Staat gibt.
Gesundheitsfragen: Der falsche Bereich für Nachlässigkeiten
Ähnlich wie bei anderen Policen gilt auch bei der Kinderinvaliditätsversicherung die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben. Der Versicherer stellt dir im Versicherungsantrag umfassende Gesundheitsfragen, die du nach bestem Wissen und Gewissen beantworten solltest. Ziehe hier unbedingt die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt, je nach Zeitpunkt auch das Krankenhauspersonal, hinzu. Nur so gehst du auf Nummer sicher, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten zu können.
Angeborene Behinderungen sind nicht versicherbar
Die Gesundheitsprüfung ist Grundlage für die Entscheidung über deinen Antrag. Schwere Krankheiten oder Behinderungen, die bereits bei Geburt deines Kindes vorliegen, schließen den Versicherungsschutz in der Regel aus.
Keine Leistung bei Falschangaben
Bei den Gesundheitsfragen gilt: Bleib bei der Wahrheit – und das ohne faule Kompromisse. Stellst du später einen Leistungsantrag, wird der Versicherer die Krankheitsgeschichte deines Kindes überprüfen. Fallen dabei falsche oder fehlende Angaben auf, kann er mitunter die gesamte Leistung verweigern – der Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung war dann umsonst.
Aber: Wusstet ihr als Eltern nichts von einer angeborenen Krankheit und habt ihr sie deshalb nicht angegeben, kann der Versicherer die Leistung nicht verweigern (BGH-Urteil vom 26.09.2007, Az. IV ZR 252/06).
Wann solltest du eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen?
Grundsätzlich gibt es keinen „richtigen“ oder „falschen“ Zeitpunkt für den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung, weil du zunächst das „Ob“ für dich klären musst. Allerdings gilt, wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Je früher du die Police abschließt, desto günstiger ist in der Regel auch der Beitrag. Möglich ist ein Abschluss in der Regel ab dem 1. Geburtstag, wobei manche Versicherer auch bereits einen Abschluss ab der 6. Lebenswoche anbieten.
Ein früher Abschluss der Invaliditätsversicherung hat außerdem den Vorteil, dass Krankheiten, die sich zwar frühzeitig bilden, heute aber noch nicht erkennbar sind, vom Versicherungsschutz umfasst werden.
Übrigens: Die Kinderinvaliditätsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder Zusatzbaustein einer Kinderunfallversicherung abgeschlossen werden. Welche Variante vorteilhafter ist, hängt von den individuellen Konditionen im Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt, dass die Police möglichst wenig Ausschlussklauseln enthalten sollte, um deinem Kind einen wirklich soliden Rundum-Schutz zu bieten.
Ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll?
Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist ein Upgrade zur Kinderunfallversicherung, welche aus unserer Sicht ein Must-Have für Kinder ist. Eine Invaliditätsversicherung bietet im Vergleich einen deutlich umfangreicheren Schutz, da ein Großteil der Behinderungen durch eine Krankheit und nicht durch einen Unfall entsteht. Hierfür zahlst du jedoch auch einen deutlich höheren Beitrag.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Kinderinvaliditätsversicherung um eine sinnvolle Versicherung, wobei abgewogen werden muss, ob das Risiko der Behinderung in Relation zu den Kosten für die Eltern relevant ist.
Alternative zur Kinderinvaliditätsversicherung
Eine Alternative wäre hier die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder bzw. zumindest eine Option, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. ab dem 18. Lebensjahr in jedem Fall abgeschlossen werden kann.
Wie bereits beschrieben, sollte eine Kinderinvaliditätsversicherung die Möglichkeit beinhalten, zum Ablauf (in der Regel zum 18. Lebensjahr) ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden zu können. Denn das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist deutlich höher als das einer Behinderung im Kindesalter. Wenn diese Option nicht enthalten ist, sollte eine zusätzliche Absicherung dafür getroffen werden.
Zusammenfassend solltest du dich als Elternteil bei Interesse an einer Absicherung für die Kinder, egal ob es um eine Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung (Option) geht, immer individuell zu den verschiedenen Optionen beraten lassen.