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Im Zuge der Corona-Krise wird verstärkt Kurzarbeit in Deutschland eingeführt. Viele Beschäftigte erhalten nun das so genannte Kurzarbeitergeld. Die Kurzarbeit und das damit verbundene Kurzarbeitergeld bringt eventuelle Auswirkungen auf Rente, Steuern und Versicherungen mit sich. Wie genau diese Auswirkungen aussehen, erfährst du im nachfolgenden Blogartikel.

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Kurzarbeit - Auswirkungen auf Steuern, Rente & Versicherungen

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Inhaltsübersicht

Kurzarbeit und gesetzliche Rente

Vor allem um die Auswirkungen auf die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung machen sich gerade viele Menschen Gedanken. Hier kann aber Entwarnung gegeben werden. Auch Zeiten in Kurzarbeit werden wie normale Beschäftigungszeiten angesehen. Das heißt du erwirbst trotz Kurzarbeitergeld Rentenansprüche, wie vor der Kurzarbeit. Der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt also auch in der Kurzarbeit voll erhalten. Allerdings kann die Höhe der Rentenansprüche abweichen. Denn diese richten sich dann nach deiner tatsächlichen Arbeitszeit.

Kurzarbeitergeld und Arbeitslosenversicherung

Hierbei wird ähnlich verfahren wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es fließen weiter Beiträge in die Arbeitslosenversicherung und es werden damit auch weiter Leistungsansprüche erworben. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden dabei nach der gleichen Vorgehensweise wie die Rentenbeiträge berechnet.

Eine private Arbeitslosenversicherung läuft bei Kurzarbeit ganz normal weiter. Da es sich bei Bezug von Kurzarbeitergeld nicht um eine Arbeitslosigkeit handelt, gibt es keine Leistung aus dieser Versicherung.

Kurzarbeitergeld und gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung

Auch hier gibt es für dich während der Kurzarbeit keinerlei Nachteile. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht der Versicherungsschutz ganz normal weiter, auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Dies ist auch der Fall, wenn während der Kurzarbeit die Arbeit ganz ruhen sollte und überhaupt kein Lohn fließen würde und du als Arbeitnehmer auch keine Versicherungsbeiträge zahlen würdest.

Lohnfortzahlung und Krankengeld während Kurzarbeitergeld

Wenn du während der Kurzarbeit krank wirst, hast du Anspruch auf die sechswöchige Fortzahlung des Kurzlohns und zusätzlich auf die Fortzahlung des Kurzarbeitergeldes. Anschließend erhältst du das Krankengeld durch die Krankenkasse (bei gesetzlich Krankenversicherten). Das Krankengeld wird so berechnet, wie die Leistung auch vor der Kurzarbeit berechnet worden wäre.

Private Krankenversicherung in der Kurzarbeit

Wenn du privat krankenversichert bist, dann bleibst du dies auch während der Kurzarbeit. Hier ändert sich nichts für dich. Selbst wenn dein Einkommen in der Kurzarbeit so weit sinken würde, dass du dich wieder gesetzlich krankenversichern müsstest, bleibst du weiterhin in der privaten Krankenversicherung. Privat versichert bleibt privat versichert. Dies kannst du dir als Grundsatz während der Kurzarbeit für Privatversicherte merken.

Berufsunfähigkeitsversicherung während der Kurzarbeit

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du auch während der Kurzarbeit ganz normal weiterlaufen lassen. Sie gehört zu den wenigen wirklich existenziellen Versicherungen, die du auf keinen Fall pausieren oder kündigen solltest. Dazu bedingt die verringerte Arbeitszeit auch keinen Leistungsauslöser in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies sollte eigentlich klar sein (Leistungsauslöser sind Krankheit, Unfall oder mehr als altersbedingter Kräfteverfall und wenn dadurch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr als 50% weiter ausgeführt werden kann für mindestens voraussichtlich 6 Monate).

Beiträge zur Privaten Rentenversicherung

Auch deine Beiträge zu privaten Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen solltest du ganz normal weiter zahlen. Auch nur eine kurze Unterbrechung wirkt sich später mal sehr stark aus (Zinseszinseffekt). Solltest du aber wirklich finanzielle Schwierigkeiten haben, dann suche auf jeden Fall die Kommunikation mit dem Versicherer. Beiträge können bei Rentenversicherungen und Lebensversicherungen gestundet werden, so dass du erstmal Beiträge aussetzt und später nachzahlst. Rentenversicherungen auf Grund von Kurzarbeitergeld einfach zu kündigen ist meist die aller schlechteste Variante für dich als Versicherungsnehmer.

Kurzarbeitergeld und Steuern

Hier gibt es gute Nachrichten. Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. So wie z.B. auch andere Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld. Allerdings unterliegt es dem so genannten Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz). Das bedeutet, dass es den Steuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen erhöht.

Hinweis: Durch den Progressionsvorbehalt ist es möglich, dass du Steuern nachzahlen musst. Dafür könnte es Sinn machen, bereits einen kleinen Puffer aufzubauen und 50-100 Euro im Monat beiseite zu legen.