
Private Krankenversicherung Karte – Gibt es das?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte, die Leistungserbringern die Abrechnung mit der Krankenkasse erleichtert. In der privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Behandler und Patient. Doch brauchen auch Privatversicherte eine Versichertenkarte? Nachfolgend findest du alle wichtigen Informationen rund um die Card für Privatversicherte bzw. Klinik-Card.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip. Du zahlst die Rechnung direkt an den Arzt und holst dir das Geld von der Versicherung zurück.
- Nichtsdestotrotz gibt es auch in der PKV in der Regel eine Versichertenkarte – die sogenannte Card für Privatversicherte. Diese hat jedoch nur im stationären Bereich eine Abrechnungsfunktion. In den anderen Bereichen dient sie lediglich dem Auslesen der Versichertendaten.
- Da die Versichertenkarte in der PKV nur im stationären Bereich zur Abrechnung genutzt wird, wird sie häufig auch Klinik-Card genannt.
- Chefarztbehandlungen können in der Regel nicht über die Klinik-Card abgerechnet werden.
- Eine Klinik-Card gibt es häufig auch in der Krankenhauszusatzversicherung.
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Bekommen Privatversicherte eine Versichertenkarte?
Viele private Krankenversicherungen stellen eine sogenannte Card für Privatversicherte zur Verfügung. Ob du eine solche Karte erhältst, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
Physische Karte ist noch der Standard
Teilweise wird sogar eine digitale Card für Privatversicherte über die jeweilige App der Versicherung angeboten. Standard ist jedoch immer noch die physische Karte.
Karte ist für PKV keine Pflicht
Im Unterschied zur elektronischen Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch keine Pflicht, diese Karte zu nutzen.
Sie ist vielmehr ein freiwilliges Serviceangebot der Versicherung, das die Abrechnung mit Ärzten, Kliniken oder Apotheken erleichtern soll.
Keine Abrechnung über PKV-Versichertenkarte außer im stationären Bereich
Über den integrierten Mikrochip lassen sich die Versichertendaten mit Hilfe eines Lesegeräts digital auslesen.
Eine direkte Abrechnung über die Karte ist in der Regel nur bei stationären Aufenthalten möglich.
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Abrechnung von Krankenhausleistungen mit Versichertenkarte in der PKV
Die Versichertenkarte für Privatversicherte wird häufig auch als Klinik-Card bezeichnet, da sie insbesondere bei stationären Krankenhausaufenthalten die Aufnahmeformalitäten und die Abrechnung der Leistungen erleichtert.
Diese Leistungen können über die Klinik-Card abgerechnet werden
Wird ein Patient aufgrund einer medizinisch notwendigen Behandlung stationär aufgenommen, sollte er die Klinik-Card vorlegen.
Sie dient als Nachweis des Privatpatientenstatus und informiert das Krankenhaus über den Umfang des Versicherungsschutzes – etwa in Bezug auf allgemeine Krankenhausleistungen wie Pflegesätze oder Fallpauschalen sowie auf Unterbringung (zum Beispiel Ein- oder Zweibettzimmer) und Verpflegung.
In vielen Fällen können Krankenhäuser diese Leistungen direkt mit der privaten Krankenversicherung abrechnen.
Keine Abrechnung einer Chefarztbehandlung über Klinik-Card
Eine Chefarztbehandlung wird davon jedoch nicht erfasst – hierfür erhalten Patienten wie gewohnt eine Rechnung, die sie selbst bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen müssen. Es können also nicht alle Wahlleistungen über die Klinik-Card abgerechnet werden.
Keine Vorleistung bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt
Handelt es sich um einen geplanten Aufenthalt, wird der Klinik oftmals im Voraus eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung durch den Versicherer übermittelt, sodass für den Patienten keine Vorleistung erforderlich ist.
In diesen Fällen gibt es keine Klinik-Card
In Ausnahmefällen kann der Versicherer die Ausstellung einer Klinik-Card verweigern, etwa bei Beitragsrückständen oder wenn bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Klinik-Card auch bei Krankenhauszusatzversicherung
Bei vielen Versicherern gibt es auch in der Krankenhauszusatzversicherung eine Klinik-Card.
Diese Daten sind auf der Card für Privatversicherte gespeichert
- Name und Unternehmensnummer des Anbieters
- Name und Geburtsdatum des Versicherten
- Adresse
- Versicherungsnummer
- Ausgabe- und Gültigkeitsdatum der Karte
- Versicherte Krankenhausleistungen (zum Beispiel Einbettzimmer)
- Information, ob im Standard- oder Basistarif versichert
Keine Speicherung von Gesundheitsdaten
Auf der Card für Privatversicherte werden keine Gesundheitsdaten gespeichert.
Möglicherweise ändert sich das, wenn die elektronische Patientenakte flächendeckend in der PKV eingeführt wird.
Card für Privatversicherte verloren – was dann?
Wenn du deine Card für Privatversicherte verloren hast bzw. diese defekt ist, ist das kein großes Problem. Du kannst dir bei den meisten Versicherern ganz einfach online eine neue Karte anfordern, meist ist das sogar kostenlos.
Bis du die neue Karte hast, kannst du dir eine Bescheinigung mit den versicherten Leistungen herunterladen bzw. zuschicken lassen.
Du wirst jedoch logischerweise auch ohne Karte bzw. Bescheinigung ganz normal beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt.
Wie läuft die Abrechnung und Kostenerstattung in der PKV ab?
In der privaten Krankenversicherung kommt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip zur Anwendung.
Das bedeutet: Privatversicherte begleichen die Rechnung für eine medizinische Behandlung zunächst selbst und reichen diese anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.
Nach einem ambulanten Arztbesuch erhalten Patienten eine detaillierte Rechnung, die sie in der Regel zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Versicherung erfolgt die Rückerstattung allerdings sehr zügig – in manchen Fällen sogar, bevor eine tatsächliche Vorleistung notwendig wird.
Übrigens: Das Kostenerstattungsprinzip ist auch in der GKV möglich.
Abrechnung PKV im Überblick
Der Ablauf der Kostenerstattung in der PKV im Überblick:
- Der Patient erhält die Rechnung für die Behandlung.
- Diese wird in Kopie beim privaten Krankenversicherer eingereicht – häufig unkompliziert über eine App per Smartphone.
- Die Versicherung prüft die eingereichte Rechnung.
- Der Erstattungsbetrag wird auf das Konto der versicherten Person überwiesen.
Private Krankenversicherung Karte: Keine Abrechnung im ambulanten Bereich
Wichtig zu wissen: Im ambulanten Bereich hat die Versichertenkarte der PKV keine direkte Abrechnungsfunktion.
Privatversicherte erhalten ihre Rechnungen immer direkt und entscheiden selbst, ob sie diese sofort einreichen oder aus Gründen der möglichen Beitragsrückerstattung zunächst selbst zahlen.
Auch im Video: So funktioniert die Abrechnung in der PKV
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