Wenn du in ein Gerichtsverfahren verwickelt bist, kann es sehr schnell sehr teuer werden. Wie auch für viele andere Risiken, gibt es auch für diesen Fall eine Versicherung: Die Rechtsschutzversicherung.

Durch diese werden Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie viele weitere Kosten übernommen. Welche Bereiche eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann und welche Leistungen du erwarten kannst, erfährst du in diesem Experten-Artikel.

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gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Rechtsschutzversicherung - 8 Tipps, Tricks & Insiderwissen

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Wichtige Infos auf einen Blick

  • Die wichtigsten Bereiche der Rechtsschutzversicherung sind Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz.
  • Eine Rechtsschutzversicherung leistet u.a. für Gerichts- und Anwaltskosten.
  • Üblich ist ein Selbstbehalt von 150 Euro pro Versicherungsfall. Damit kann der Beitrag gesenkt werden.
  • Achte unbedingt darauf, dass dein Vertrag die Folgeereignistheorie beinhaltet.
  • Im Verkehrsrechtsschutz ist sogar ein rückwirkender Abschluss möglich.

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Wie sieht die Rechtsschutz-Situation in Deutschland aus?

In Deutschland verzichten ca. 81% der 18 – 29 jährigen auf einen Rechtsstreit aus Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, obwohl sie vielleicht im Recht wären. Hieran sieht man ganz deutlich, dass eine Rechtsschutzversicherung in dem einen oder anderen Bereich wirklich Sinn machen würde, gerade um deine Ansprüche wirklich durchsetzen zu können, mit dem Wissen, dass du nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben würdest, auch wenn der Rechtsstreit verloren gehen würde.

Welche Kosten übernimmt grundsätzlich eine private Rechtsschutzversicherung?

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Kosten für die andere Partei (wenn du verlierst)
  • Kosten für Zeugen, Gutachten, Sachverständige, Übersetzungen
  • Kosten für eine Mediation (außergerichtlicher Vergleich)
  • Strafkaution (weltweit)

Tipp: Lasse dir im Vorfeld eines Gerichtsfalles eine Deckungszusage von deinem Rechtsschutzversicherer geben, damit du und dein Rechtsanwalt bereits im Vorfeld wissen, welche genauen Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden und welche nicht.

Welche Kosten übernimmt die private Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht?

  • Schadenersatzansprüche, beziehungsweise die Abwehr dieses Anspruches
  • alles rund um das Thema Bau (Kauf/Verkauf, Finanzierung von Immobilen/Grundstücke, usw.)
  • Urheberrecht
  • Familienstreit/Ehestreit
  • Unterhaltsstreitigkeiten
  • Kapitalanlagen/Steuern
  • Verwaltungsrecht
  • Sozialrecht

Teilweise kannst du deinen Privat-Rechtsschutz aber durch einzelne Bausteine um die oben genannten Punkte erweitern.

Die wichtigsten Bereiche der Rechtsschutzversicherung

  • Privatrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz

Dazu gibt es zum Beispiel noch Mieterrechtsschutz für Mieter bzw. Vermieterrechtsschutz für Vermieter.

Eine Rechtsschutzversicherung wird meist mit einem Selbstbehalt abgeschlossen. Das heißt, dass du in jedem Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung hast. Diese liegt meist bei 150 oder 300 Euro. Natürlich kannst du deine Rechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbeteiligung abschließen – allerdings kannst du durch den Selbstbehalt den Beitrag um einiges niedriger halten.

Ein Selbstbehalt macht durch den niedrigeren Beitrag auch durchaus Sinn. Denn wann wirklich mal ein Rechtsstreit mit höheren Kosten entsteht, dann sind 150 – 300 Euro Selbstbehalt ein vertretbarer finanzieller Aufwand.

Kleiner Tipp: Achte darauf, dass du die Rechtsschutzversicherung nicht zusammen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beim selben Versicherer abgeschlossen hast, da es bei einem Rechtsstreit über die Berufsunfähigkeitsrente zu Interessenskonflikten kommen könnte.

Der Verkehrsrechtsschutz sichert dich im Straßenverkehr ab, egal ob du als Fußgänger, Autofahrer, Motorradfahrer oder Fahrradfahrer unterwegs bist. In den meisten Fällen wird hier auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geklagt.

Tipp: Solltest du auch mit fremden Autos fahren, achte darauf, dass auch diese mit in der Verkehrsrechtsschutzversicherung eingeschlossen sind.

Was ist in der Verkehrsrechtsschutz nicht versichert?

  • Grundsätzlich sind Straftaten nicht mit versichert. Beispielsweise:
    • Fahren ohne Führerschein
    • falsches Parken

Der Berufsrechtsschutz ist die perfekte Ergänzung zum Privatrechtsschutz. Gerade wenn du dich in einer „Krisenbranche“ aufhältst oder in deiner Firma das Betriebsklima nicht stimmt, beziehungsweise, wenn du dich nicht mit deinem Chef verstehst, dann macht eine Berufsrechtsschutzversicherung wirklich Sinn. Bei folgenden Fällen leistet dir die Berufsrechtsschutz konkrete Hilfe:

  • Gehälter, welche nicht ausgezahlt werden
  • Abfindung ist zu niedrig
  • Weihnachtsgeld wird nicht ausgezahlt
  • Abmahnung, Kündigung, Mutterschutz, etc.

Alles was dich als Arbeitnehmer und deinen Beruf betrifft. Vor allem ist es wichtig zu wissen, dass du vor dem Arbeitsgericht bei der ersten Instanz alle Kosten selbst tragen musst. In diesem Punkt hilft dann auch eine Berufsrechtsschutzversicherung.

Doch welche Versicherung brauchst du jetzt, bzw. brauchst du überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?

Um das herauszufinden kannst du dir folgende Fragen stellen:

  • Wie sind deine Lebensumstände hinsichtlich deines Berufes?
  • Befinde ich mich beruflich in einer „Krisenbranche“?
  • Verstehe ich mich mit meinem Arbeitgeber?
  • Bin ich eher der streitsüchtige oder der ruhige Typ?

Mit diesen Fragen sollte es dir leichter fallen, herauszufinden, ob für dich eine Rechtsschutzversicherung nötig ist oder nicht – wobei du hier auch nie vergessen solltest, dass du nicht immer einen Einfluss auf einen Rechtsstreit hast, bzw. ob dieser entsteht oder nicht.

Übrigens spielt es keine Rolle, ob du eine Rechtsschutzversicherung vor oder nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.

Tipps, Tricks und Insiderwissen

Acht auf folgende Punkte:

  • Die Folgeereignisstheorie muss mit eingebunden sein. Das heißt, sollte die Ursache, aus welcher der Rechtsstreit schlussendlich entsteht, vor dem eigentlichen Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegen, muss die Versicherung trotzdem für die Kosten aufkommen.
  • Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gilt fast immer eine Wartezeit von meist 3 Monaten. Solltest du also gerade dabei sein, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden und dir denken: „Jetzt schließe ich noch eine Rechtsschutzversicherung ab“, dann wird diese Versicherung definitiv nicht zahlen. In den ersten drei Monaten nach Abschluss der Versicherung übernimmt diese keine Kosten für einen Rechtsstreit, ausgenommen sind Unfälle, da diese nicht planbar sind. Solltest du nahtlos die Rechtsschutzversicherung wechseln, ist in den meisten Fällen keine erneute Wartezeit enthalten.
  • Beim Verkehrsrechtsschutz gibt es die Möglichkeit einen Vertrag rückwirkend abzuschließen.
  • Die telefonische Erstberatung sollte immer kostenlos mitversichert sein und nicht nur auf den jeweiligen Bereich begrenzt sein, in der du deine Versicherung abgeschlossen hast. Somit ist es möglich, auch über andere Rechte wie beispielsweise Mietrecht, Berufsrecht, usw. Auskunft zu erhalten.
  • Vor ca. zwei Jahren wurde das Kostenrecht geändert. Das heißt, dass die Kosten für Übersetzer, Anwälte, etc. angehoben wurden. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) steigen die Kosten jährlich um ca. 16%. Daher ist es jetzt erst recht sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
  • Achte auf eine Deckungssumme von ca. 300.000 Euro. Sollte kostenlos eine unbegrenzte Deckungssumme angeboten werden, dann ist das natürlich gut, dennoch solltest du keinen höheren Beitrag für diese Leistung zahlen, das ist meiner Meinung nach nicht notwendig, denn die 300.000 Euro gelten immer pro Versicherungsfall und nicht für einen bestimmen Zeitraum.
  • Selbstbeteiligung: Generell liegt diese meist bei ca. 150 Euro. Bedenke jedoch, dass du nicht zu viel Selbstbeteiligung bezahlst, denn in der Regel ändert eine größere Selbstbeteiligung verhältnismäßig wenig an dem Versicherungsbeitrag. Achte also immer auf eine gute Balance zwischen dem Versicherungsbeitrag und der Selbstbeteiligung
  • Entscheide dich immer für eine freie Anwaltswahl, denn Versicherungen bieten dir oft einen Anwalt an, jedoch willst du vielleicht einerseits einen Anwalt deines Vertrauens und zum anderen finde ich es echt kritisch, wenn die Versicherung, welche die Kosten des Rechtsstreites übernimmt auch noch den Anwalt stellt, der dich wiederum vertritt. Ich könnte mir vorstellen, dass es hier zu Interessenskonflikten kommt, da der Anwalt auch für die Versicherung arbeitet und diese die Kosten so weit wie möglich senken möchte. Ob das dann für dich von Vorteil ist, bezweifle ich.

In zwei Experten-Artikeln auf unserem Blog hat Rechtsanwalt Igor Posikow die Themen Vorerstreckungsklausel und „Ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?“ (mit Rechenbeispiel) erklärt.

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Über den Autor

Bastian Kunkel
Geschäftsführer & Gründer