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Wenn man über die Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, dann fällt sehr oft der Begriff abstrakte Verweisung. Klingt irgendwie böse und irgendwie auch nach etwas, was man nicht haben möchte. Genauso ist es auch. Was es mit der abstrakten Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf sich hat und wie du diese vermeiden kannst, erfährst du in diesem Blogartikel. Die konkrete Verweisung haben wir in einem weiteren Blogartikel erklärt.

gif;base64,R0lGODlhAQABAAAAACH5BAEKAAEALAAAAAABAAEAAAICTAEAOw== - Abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Inhaltsübersicht

Abstrakte Verweisung – was bedeutet das?

Wenn es in den Bedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung heißt, dass du bei Berufsunfähigkeit abstrakt an einen anderen Beruf verwiesen werden kannst, dann ist das ziemlich uncool. In der Praxis liest sich das z.B. wie folgt:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Der fett markierte Teil „oder eine andere Tätigkeit auszuüben“ bedeutet, dass in diesem Tarif nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird.

Verweisung an anderen Beruf

Denn das bedeutet, dass du zwar in deinem zuletzt ausgeübten Beruf eventuell berufsunfähig bist, der Versicherer dich aber an einen anderen Beruf verweisen kann. Und dir dann entsprechend keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen muss.

Theoretisch möglicher Beruf reicht aus

Aber das Beste kommt erst noch. Es reicht vollkommen aus, dass du den anderen Beruf nur theoretisch aufgrund deiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könntest. Das heißt, es ist egal, ob gerade eben auch jemand in diesem Job gesucht wird. So lange dieser deiner Lebensstellung entspricht, ist der Versicherer raus.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die zuvor genannten Punkte lassen nur einen sinnvollen Schluss zu. Du solltest unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung verzichtet! Nur so gehst du dem oben genannten Schlamassel aus dem Weg. Das Ganze liest sich in der Praxis z.B. wie folgt:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.

Bedingungen, welche auf die abstrakte Verweisung verzichten, erkennst du immer daran, dass nur vom „zuletzt ausgeübten Beruf“ und nicht „oder einer anderen Tätigkeit“ die Rede ist. Im Beispiel ist es durch die Formulierung „Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“ noch eindeutiger.

In alten Verträgen oft vorhanden

In älteren Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde oft eben diese Klausel auf abstrakte Verweisung eingebaut. Deshalb werden auch oft Leistungsanträge abgelehnt – weil der Kunde abstrakt verwiesen wurde. Das lag aber nicht am bösen Versicherer, sondern weil es bedingungsmäßig so geregelt wurde.

Wenn dein Vertrag eine abstrakte Verweisung beinhaltet, solltest du unbedingt prüfen, ob es in deinem Fall noch sinnvoll ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.

Wie solltest du vorgehen?

Auch hier ist die Antwort relativ simpel. Hole dir eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ganz klar auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer verzichten bedingungsgemäß auf diese Klausel.

Hol dir einen Profi dazu

Es gibt jetzt 2 Szenarien:

  1. Du hast bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung und bist nicht sicher, ob dein Vertrag eine abstrakte Verweisung enthält. Dann kannst du dir einen Termin zum kostenlosen BU-Check buchen. Unsere VMK Experten prüfen deinen bestehenden Vertrag auf Herz und Nieren – nicht nur auf die Klausel zur abstrakten Verweisung.
  2. Du hast noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung, möchtest jedoch eine abschließen. Dann ist unsere kostenlose Online-Beratung möglicherweise etwas für dich.