Erfahre in diesem umfangreichen Experten-Artikel alles über die betriebliche Krankenversicherung (bKV).
Inhaltsübersicht
- Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?
- Sachbezug – Steuerliche Behandlung
- Betriebliche Krankenversicherung Leistungen
- Betriebliche Krankenversicherung und private Krankenzusatzversicherung
- Kosten betriebliche Krankenversicherung
- Betriebliche Krankenversicherung beenden
- Vor- und Nachteile für dich als Arbeitnehmer
- Vor- und Nachteile für dich als Arbeitgeber
- Lohnt sich eine betriebliche Krankenversicherung?
- Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Ähnlich wie die private Krankenzusatzversicherung soll die bKV die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Demnach ist die bKV auch primär für gesetzlich Krankenversicherte (auch freiwillig gesetzlich Krankenversicherte) und nicht für privat Krankenversicherte vorgesehen.
Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) besteht keine Pflicht für den Arbeitgeber. Das Angebot einer bKV ist bisher freiwillig. Daher ist die Durchdringung der bKV bisher vergleichsweise gering. So profitierten 2022 1,77 Mio. Versicherte in 22.300 Betrieben von den Vorteilen einer bKV.
Wer zahlt die betriebliche Krankenversicherung?
Es wird zwischen der arbeitgeberfinanzierten Variante (= obligatorische bKV), der arbeitnehmerfinanzierten Variante (= fakultative bKV) und Mischformen unterscheiden. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante oder Mischformen wird selbstverständlich die Einverständnis des Mitarbeiters benötigt.
Die o.g. 1,77 Mio. Versicherten beziehen sich ausschließlich auf vollständig arbeitgeberfinanzierte Formen der bKV. So sollte die Gesamtzahl höher sein.
Organisation durch Arbeitgeber
Unabhängig von der Finanzierung wird die bKV vom Arbeitgeber organisiert. Dieser schließt einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer ab und meldet seine Mitarbeiter bei der Versicherung an. Demnach ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und die Mitarbeiter sind die Versicherten Personen in diesem Gruppenvertrag.
Das Kollektiv kann hierbei aus allen Mitarbeitern des Unternehmens oder nur einer speziellen Personengruppe (z.B. Führungskräfte, leitende Angestellte) bestehen. Wichtig ist aber, dass niemand ausgeschlossen werden darf. Heißt, wenn die bKV nur Führungskräften zusteht, muss auch jede Führungskraft die Möglichkeit der bKV erhalten. Ansonsten verstößt der Arbeitgeber gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und hat dadurch ein großes Problem.
Trotzdem gibt es ein paar Voraussetzungen damit ein Mitarbeiter an einer bKV teilnehmen kann. Er muss u.a. einen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzen und sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Des Weiteren ist die bKV für folgende Personengruppen nicht möglich:
- Azubis
- Minijobber
- Werkstudenten
- Praktikanten
Nach Anmeldung erhält der Mitarbeiter den Versicherungsschein direkt von der Versicherung. Auch die Leistungsabwicklung findet direkt zwischen dem Mitarbeiter und der Versicherung statt. Der Arbeitgeber erhält demnach keine Informationen über den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter. Gut für den Arbeitgeber ist, dass er mit der bKV nur einen geringen administrativen Aufwand hat. Nach dem Abschluss müssen lediglich die Mitarbeiter angemeldet werden.
Keine Gesundheitsprüfung
Eine Besonderheit der bKV ist, dass es in der Regel für die Mitarbeiter im Gegensatz zu einer privaten Krankenzusatzversicherung keine Gesundheitsprüfung gibt. Grund hierfür ist, dass das Kollektiv das Risiko trägt. Damit der Gruppenvertrag mit der Versicherung überhaupt zu Stande kommt, muss der Arbeitgeber z.B. mindestens 90% der Mitarbeiter bzw. einer bestimmten Gruppe bei der Versicherung anmelden. Gemäß dem Gesetz der großen Zahl finden sich in diesem Kollektiv dann gesunde und kranke Menschen, sodass die Versicherung das Risiko tragen kann. In anderen Worten führt der Kollektivvertrag zu einem geringeren Durchschnittsrisiko.
Bei einer individuellen Krankenzusatzversicherung ist es wahrscheinlicher, dass diese erst abgeschlossen wird, wenn die Versicherte Person eine Erkrankung erwartet oder aber im Vorhinein plant Leistungen aus der Versicherung zu erhalten (z.B. Zahnprophylaxe in der Zahnzusatzversicherung).
Kleines Kollektiv
Berechtigterweise hast du vielleicht den Einwand, dass es sich um ein ausreichend großes Kollektiv handeln muss, damit das Ganze aus Sicht des Versicherer funktioniert. Und damit hast du auch völlig recht.
Es ist jedoch trotzdem so, dass eine bKV auch von Unternehmen mit 5 Mitarbeitern (in der Regel sind 5 Mitarbeiter die Mindestanzahl) abgeschlossen werden kann, da hier dann mehrere Unternehmen (z.B. der gleichen Branche) zu einem Kollektiv zusammengefasst werden.
Es kann jedoch vorkommen, dass kleine Unternehmen nicht das komplette Angebot einer Versicherung erhalten. Möglicherweise ist dann z.B. nur eine Zahnzusatzversicherung möglich. Auch werden kleine Unternehmen im Gegensatz zu großen, kein speziell angefertigtes Angebot, sondern nur das Standardpaket erhalten.
Versicherung von Angehörigen
Auch dieser Punkt trägt zu einem größeren Kollektiv bei. So ist es bei der bKV üblich, dass sich auch Angehörige der Mitarbeiter, wie z.B. Lebenspartner, Kinder und Eltern in diesem Gruppenvertrag versichern können. Im Unterschied zu den Mitarbeitern, verzichtet der Versicherer bei diesen Personengruppen in der Regel jedoch nicht auf die Gesundheitsprüfung. Trotzdem ist es so, dass häufig nur vereinfachte Gesundheitsfragen gestellt werden. Der Umfang variiert hier auch nach der Personengruppe. So sind die Gesundheitsfragen für die Lebenspartner und Kinder weniger umfangreich als die Gesundheitsfragen für die Eltern.
In der Regel müssen die Kosten jedoch von den Angehörigen selbst getragen werden. Sie profitieren jedoch trotzdem von den günstigen Gruppenvertragskonditionen.
Das Ganze ist jedoch ziemlich individuell und variiert von Gruppenvertrag zu Gruppenvertrag.
Sachbezug – Steuerliche Behandlung
Eine betriebliche Krankenversicherung kann steuerlich als Barlohn oder als Sachlohn/Sachbezug behandelt werden.
Behandlung als Barlohn
Eine bKV wird als Barlohn behandelt, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erstattung oder Zahlung der Versicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber hat. Bei dieser Variante wird ein Gehaltszuschuss gezahlt, mit welchem der Mitarbeiter selbst die Beiträge für eine normale private Krankenzusatzversicherung bezahlt. Hierbei ist der Mitarbeiter sowohl Versicherungsnehmer, als auch Versicherte Personen. Das ist jedoch nicht die Regel und im Vergleich zur Behandlung als Sachlohn nachteilig, da das Ganze voll versteuert werden muss.
Behandlung als Sachbezug
Wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf die Versicherungsleistung hat und der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, wird die bKV als Sachbezug bewertet. Heißt der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit dem Versicherer ab und zahlt an diesen die Versicherungsbeiträge. Der Mitarbeiter bekommt nicht mehr Gehalt ausgezahlt, sondern wird Versicherte Person in diesem Gruppenvertrag (Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer) und hat dadurch Anspruch auf die Versicherungsleistung.
Wie bereits geschrieben, handelt es sich hierbei um die Regel. Das Ganze hat den großen Vorteil, dass bis zu einer Grenze von 50 Euro im Monat (seit 2022, vorher 44 Euro) keine Steuern- und Sozialabgaben gezahlt werden müssen.
Es handelt sich um eine Steuerfreigrenze und nicht um einen Steuerfreibetrag, sodass das Ganze voll versteuert werden muss, wenn die 50 Euro überschritten werden. Das ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn vom Arbeitgeber noch andere Sachbezüge (wie z.B. Tankgutscheine, Geschenke) gewährt werden.
Betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung
Durch eine bKV in Form eines Sachbezugs unter 50 Euro pro Monat ändert sich dein Nettogehalt nicht. In der Lohnabrechnung wird der Beitrag zur bKV deinem Gehalt zugerechnet und später 1 zu 1 wieder vom Netto abgezogen. Es müssen keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
Besteuerung aus Sicht des Arbeitgebers
Auch der Arbeitgeber muss für die bKV bis zur Freigrenze von 50 Euro keine Steuern- und Sozialabgaben zahlen. Sollte die Grenze jedoch überschritten werden, gibt es drei Modelle der Besteuerung (Barlohn bzw. individuelle Besteuerung, Nettolohnversteuerung, Pauschalversteuerung), welche darüber entscheiden, ob die Steuerlast primär beim Arbeitgeber oder Arbeitnehmer entsteht. Der Arbeitgeber entscheidet, welches Modell der Versteuerung angewendet wird.
Unabhängig vom gewählten Modell und der Freigrenze, kann der Arbeitgeber alle Kosten der bKV als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Betriebliche Krankenversicherung Leistungen
Die Leistungen der betriebliche Krankenversicherung können mit den Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung verglichen werden. Es gibt Tarife für die folgenden Bereiche:
- ambulante Leistungen (u.a. Vorsorge, Heilpraktiker Leistungen, Sehhilfe, Schutzimpfungen)
- stationäre Leistungen (u.a. Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Auslandsreisekrankenversicherung
Zusätzlich gibt es in der bKV u.a. noch Tarife mit folgenden Leistungen:
- Erstattung der Beiträge für das Fitnessstudio
- Dienstleister besorgt schnell Termine beim Facharzt
Je nach Modell gibt der Arbeitgeber vor, welche Bausteine die bKV beinhaltet oder der Mitarbeiter kann aus einer Auswahl an Bausteinen, die für ihn wichtigsten auswählen. Die zweite Möglichkeit nennt sich Budgetmodell, weil der Mitarbeiter das jährliche Budget auf die verschiedenen Bereiche verteilen kann.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement (z.B. psychologische Beratung für Belegschaft und Angehörige) zählt nur indirekt zur bKV. Hierbei geht es vor allen Dingen um praktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter, wohingegen bei der bKV der Mitarbeiter finanziell unterstützt wird, um eine bessere Gesundheitsversorgung zu erhalten.
Betriebliche Pflegeversicherung (bPV)
Neben der bKV gibt es die Betriebliche Pflegeversicherung (bPV). Hierbei handelt es sich um eine durch den Arbeitgeber organisierte Pflegezusatzversicherung in Form eines Gruppenvertrags. Die Lücke zwischen dem tatsächlichen Bedarf und den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird immer größer. Diese Lücke kann durch eine private Pflegezusatzversicherung verringert bzw. im besten Fall sogar geschlossen werden.
Das Coole an einer bPV im Vergleich zu einer privaten Pflegezusatzversicherung ist, dass es hier wie bei der bKV in der Regel keine Gesundheitsprüfung gibt. Demnach können sich hier alle gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern.
Ein bekanntes Beispiel für die bPV ist der Tarif CareFlex Chemie, welcher seit dem 01.07.2021 für mittlerweile 430.000 Beschäftigte des Bundes-Arbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) abgeschlossen wurde. Hinter CareFlex Chemie stehen die Versicherer R+V und Barmenia.
Aus diesen Tarif gibt es eine Pflegetagegeld von 1.000 Euro pro Monat bei stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 und 300 Euro pro Monat bei ambulanter Pflege in den Pflegegraden 2 bis 4. Das Ganze ist vollständig vom Arbeitgeber finanziert, kann jedoch zusätzlich durch den Arbeitnehmer aufgestockt werden. Zusätzlich können im Tarif CareFlex Chemie auch nahe Angehörige wie Lebenspartner, Kinder oder Eltern abgesichert werden.
Eine solche bPV bietet sich jedoch nicht nur für große Tarifverträge, sondern auch für einzelne Unternehmen an. So hat das Unternehmen Henkel im Jahr 2019 eine bPV für 9.000 Mitarbeiter bei der Deutschen Familienversicherung (DFV) abgeschlossen.
Betriebliche Krankenversicherung und private Krankenzusatzversicherung
Es ist durchaus möglich, dass der Mitarbeiter bereits eine private Krankenzusatzversicherung hat, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung abschließt.
Beide Versicherungen können nebeneinander bestehen, es ist jedoch nicht möglich, mehr als 100% Leistung zu erhalten (Bereicherungsverbot). Häufig ist es auch so, dass in den Bedingungen der bKV steht, dass keine andere private Krankenzusatzversicherung leisten darf.
Falls du bereits eine Krankenzusatzversicherung hast, besteht durch die Aufnahme in die bKV jedoch keine außerordentliches Kündigungsrecht. Du kannst die private Krankenzusatzversicherung erst zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin beenden. Möglicherweise wirst du auch erst zum Beendigungszeitpunkt der Krankenzusatzversicherung in die bKV aufgenommen.
Falls es bei deinem Versicherer möglich ist, solltest du darüber nachdenken, für eine bereits bestehende private Krankenzusatzversicherung eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. So kannst du diese bei Verlassen des Unternehmens wieder reaktivieren und bist nicht auf die bKV zu Einzelvertragskonditionen angewiesen.
Wichtig ist, dass du nicht überversichert bist. Wenn du eine gute, kostenlose bKV über den Arbeitgeber hast, macht es wenig Sinn noch Geld für eine private Krankenzusatzversicherung mit ähnlichen Leistungen zu bezahlen.
Kosten betriebliche Krankenversicherung
Auch aus Kostensicht hat die bKV für den Arbeitnehmer Vorteile im Vergleich zu einer privaten Krankenzusatzversicherung. Gerade bei großen Betrieben sind die Konditionen einer bKV häufig ziemlich attraktiv. Nicht nur für den Mitarbeiter selbst, sondern auch für die Angehörigen.
Diese profitieren dann zwar nicht von der fehlenden Gesundheitsprüfung, aber von den guten Konditionen.
Die Kosten einer bKV sind in der Regel modular aufgebaut (Auswahl von Bausteinen möglich) und orientieren sich an den Kosten einer privaten Krankenzusatzversicherung. So ist z.B. eine stationäre Zusatzversicherung deutlich teurer als eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Je größer ein Unternehmen, desto besser sind die Konditionen einer bKV.
Betriebliche Krankenversicherung beenden
Was passiert eigentlich, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder, wenn er in Rente geht? Die folgenden Aussagen haben keine Allgemeingültigkeit und können von Rahmenvertrag zu Rahmenvertrag abweichen.
Unternehmen verlassen
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, kann er in der Regel die bKV zu Einzelvertragskonditionen auf eigene Kosten weiterführen. Das heißt er behält die gleichen Leistungen, zahlt jedoch wahrscheinlich einen höheren Beitrag als das Unternehmen. Wichtig ist, dass die Weiterführung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist. Ansonsten kann es Probleme geben, wenn der Mitarbeiter zu krank ist, um eine andere private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Eine Weiterführung ohne Gesundheitsprüfung ist jedoch die Regel, wenn die Vertragsänderung innerhalb von z.B. 2 Monaten nach Verlassen des Unternehmens durchgeführt wird.
Rente
Wenn ein Mitarbeiter in Rente geht, ist es üblich, dass er seine bKV zu Gruppenvertragskonditionen auf eigene Kosten weiterführen kann. Im Unterschied zum Verlassen des Unternehmens profitiert der Rentner also weiterhin von den günstigen Gruppenvertragskonditionen.
Unternehmen beendet Gruppenvertrag
Es ist durchaus möglich, dass das Unternehmen den Gruppenvertrag mit der Versicherung beendet. In einem solchen Fall, sollte es für den Mitarbeiter ebenfalls die Möglichkeit geben, den Vertrag zu Einzelvertragskonditionen auf eigene Kosten weiterzuführen.
Falls das Unternehmen einen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließet, spielt das jedoch keine Rolle, da dann wieder eine neue bKV beginnt.
Vor- und Nachteile für dich als Arbeitnehmer
Vorteile
- besserer Gesundheitsschutz
- im Vergleich zur privaten Krankenzusatzversicherung kostenlos bzw. geringere Kosten durch Gruppenvertragskonditionen
- keine individuelle Gesundheitsprüfung, daher Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
- Absicherung der Familie möglich (ohne bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)
- oft keine Wartezeiten
- Mitarbeiter muss sich nicht um das Thema Versicherungen kümmern
Nachteile
- Abhängigkeit vom Arbeitgeber, wenn bKV beendet wird oder Mitarbeiter das Unternehmen verlässt
- höhere Kosten bei Weiterführung zu Einzelvertragskonditionen nach Verlassen des Unternehmens
- Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ist aufgrund des höheren Einstiegsalters teurer bzw. aufgrund eines schlechteren Gesundheitszustands nicht mehr möglich
Vor- und Nachteile für dich als Arbeitgeber
Vorteile
- Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität
- zur Bindung von Mitarbeitern
- zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern
- besseres Image
- zufriedene und gesunde Mitarbeiter haben geringere Fehlzeiten, das steigert die Produktivität des Unternehmens
- kürzere Ausfallzeiten der Mitarbeiter durch z.B. schnelle Organisation von Facharztterminen
- geringerer Krankenstand durch Vorsorgeuntersuchungen und bessere Behandlungen im Krankheitsfall
- als Sachbezug bis zur Freigrenze von monatlich 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei
- bKV kann unabhängig von Freigrenze und gewähltem Steuermodell als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden
Nachteile
- eine bKV zu haben ist teurer, als keine zu haben
- 50 Euro Grenze gilt für alle Sachbezüge, daher neben bKV evtl. keine weiteren Sachbezüge möglich ohne Steuervorteil zu verlieren
- nicht wirklich für PKV Versicherte geeignet, Unzufriedenheit dieser Personengruppe möglich
Lohnt sich eine betriebliche Krankenversicherung?
Hier kommt es natürlich darauf an, von wem die betriebliche Krankenversicherung finanziert wird.
Wenn diese vollständig vom Arbeitgeber finanziert wird, lohnt sich diese in der Regel immer. Du bekommst hierbei eine kostenlose Krankenzusatzversicherung. Du solltest jedoch bereits zu Beginn darauf achten, was passiert, wenn du das Unternehmen verlässt. Kannst du den Vertrag übernehmen? Ohne Gesundheitsprüfung? Zu welchen Konditionen?
Die Beantwortung dieser Fragen ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn du aufgrund der bKV eine bereits bestehende Krankenzusatzversicherung kündigst.
Bei arbeitnehmerfinanzierten Formen und Mischformen solltest du die bKV genau mit privaten Krankenzusatzversicherungen vergleichen. Rentieren sich hier die Gruppenvertragskonditionen für dich? Oder ist eine private Krankenzusatzversicherung besser?
Betriebliche Krankenversicherung hat großes Potenzial
Umfragen haben gezeigt, dass eine bKV den Mitarbeitern oft wichtiger als andere Vergünstigungen wie z.B. Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefone ist. Je nach Quelle ist die bKV jedem 3. oder jedem 4. sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung.
Unternehmen haben die Wichtigkeit der bKV ebenfalls erkannt. So ist die bKV für 75% der befragten Unternehmen ein wichtiges Mittel zur Mitarbeiterbindung und für 67% das wichtigste Mittel bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter. Jedoch bieten nur 11% der Unternehmen eine bKV.
Diese Zahlen zeigen, dass die betriebliche Krankenversicherung ein großes Potenzial hat.