Eine Hausratversicherung kostet wenig, kann aber im Worst Case deine Existenz sichern. Falls z.B. dein Haus komplett abbrennt, bekommst du mit einer Hausratversicherung den gesamten Hausrat erstattet. Doch was gehört eigentlich zum Hausrat? Das alles und vieles mehr, erfährst du in unserem umfangreichen Experten-Artikel zur Hausratversicherung.
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Was genau sichert eine Hausratversicherung ab?
Eine Hausratversicherung sichert im Prinzip dein Hab und Gut, deinen Besitz ab.
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn du deine Wohnung oder dein Haus auf den Kopf stellen würdest, dann ist alles, was dabei herausfallen würde, in der Hausratversicherung versichert. Dies wären dann zum Beispiel deine Möbel, dein Laptop dein Fernseher und deine Küchenutensilien. Die Küche selbst zählt übrigens in den meisten Fällen auch zum Hausrat.
Also im Prinzip durchaus wichtige Dinge, die du gerne in deinem Leben hast und wahrscheinlich auch gerne versichert haben möchtest. Daher ist die Hausratversicherung sowohl für Mieter als auch für Hausbesitzer eine sinnvolle Versicherung.
Versicherungssumme
Wir empfehlen eine pauschale Versicherungssumme von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter. Mit dieser Versicherungssumme kommt der so genannte Unterversicherungsverzicht zum Tragen. Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall auf die Überprüfung der Versicherungssumme verzichtet und keine Leistungskürzungen vornimmt. Klarer wird das am folgenden Beispiel:
Der Hausrat deiner Wohnung ist 100.000 Euro wert. Du versicherst jedoch nur 50.000 Euro. Bei einem Totalschaden bekommst du dann auch nur die 50.000 Euro Versicherungssumme ausgezahlt. Gleiches gilt jedoch auch anteilig bei geringeren Schäden. Bei einem Schaden von 10.000 Euro würdest du bei diesem Beispiel nur 5.000 Euro von der Versicherung bekommen, weil die Versicherung bei einem fehlenden Unterversicherungsverzicht die Versicherungssumme genau nachprüft.
Solltest du jedoch einen sehr hochwertigen Hausrat haben, reichen die 650 Euro pro Quadratmeter häufig nicht aus. In einem solchen Fall solltest du auch den tatsächlichen Wert deines Hausrats versichern.
Wiederbeschaffungswert zum Neupreis
Versichert ist dein Hausrat zum Wiederbeschaffungswert zum Neupreis. Das bedeutet, du bekommst im Schadensfall die Summe, was das heute gleichartige Gut im neuwertigen Zustand kosten würde.
Welche Leistungen sind in der Hausratversicherung enthalten?
Mit einer Hausratversicherung sind du, bzw. dein Hausrat grundsätzlich gegen folgende Schäden abgesichert:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel (ab Windstärke 8)
- Einbruchdiebstahl (es muss ein Einbruch vorliegen)
- Raub
- Überspannung (wie etwa durch Blitzeinschlag)
- Schutzkosten (sollte durch einen Einbruch z.B. die Haustüre kaputt sein, muss für eine bestimmte Zeit das Haus bewacht werden)
- Aufräumungskosten
- Hotelkosten (für einen bestimmten Zeitraum)
- Einlagerungskosten (für den Hausrat für eine bestimmte Laufzeit)
Außenversicherung
Im Rahmen der Außenversicherung ist dein Hausrat auch auf Reisen, z.B. bei einem Einbruch im Hotelzimmer versichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, ist jedoch in der Regel auf 3 Monate und 10% der Versicherungssumme begrenzt.
Wertsachen
Im vorherigen Abschnitt haben wir die Versicherungssumme angesprochen. Für Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck und Gold) gelten jedoch in der Regel geringere Versicherungssummen. Hier solltest du genau prüfen, welche Entschädigungsgrenzen für welche Wertsachen in deinem Tarif vereinbart sind.
Auf welche Punkte solltest du bei Abschluss besonders achten?
Für optimalen Schutz sollten bestimmte Klauseln unbedingt in deiner Hausratversicherung vorhanden sein.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Es sollten auch Schäden versichert sein, die durch grob fahrlässiges Handeln entstanden sind. Zum Beispiel, wenn du eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lässt. Bestenfalls ist grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Bedingungsverbesserungen gelten automatisch
Sollte der Versicherer die Leistungen deines Tarifs in der Zukunft verbessern, so gelten diese Verbesserungen automatisch auch für deinen gewählten Versicherungsschutz.
Tägliches Kündigungsrecht
Optimalerweise kannst du deine Hausratversicherung täglich kündigen. Dies bietet dir maximale Flexibilität, z.B. wenn du die Versicherung mal wechseln möchtest.
Best-Leistungs-Garantie
Falls du einen absoluten Top-Tarif haben möchtest, sollte dieser eine Best-Leistungs-Garantie enthalten. Das bedeutet, dass für einen Schaden der bedingungsgemäß in deinem Tarif nicht versichert ist, trotzdem Versicherungsschutz besteht, wenn dieser bei einem anderen Versicherer auf dem Markt standardmäßig versichert ist.
Fahrradklausel
Dein Fahrrad ist als ganz normaler Hausrat versichert, sollte es z.B. aus dem abgeschlossenen Keller gestohlen werden. Doch was ist, wenn es gestohlen wird, wenn du mit deinem Fahrrad unterwegs bist? In einem solchen Fall besteht kein Versicherungsschutz.
Um dein Fahrrad hier trotzdem abzusichern, benötigst du eine zusätzliche Fahrradklausel.
Hierbei solltest du am Besten den Gesamtwert deiner Fahrräder absichern (z.B. 2000 Euro).
Wähle einen Tarif, bei dem deine Fahrräder rund um die Uhr versichert sind. Bei manchen Tarifen gibt es einen Ausschluss für die Nachtstunden.
Wichtig: Das Fahrrad sollte stets abgeschlossen sein. Ansonsten wird die Versicherung wahrscheinlich nicht leisten.
Falls du ein richtig teures E-Bike besitzt und dieses vollumfänglich versichern möchtest, macht auch eine separate E-Bike-Versicherung Sinn.
Glasversicherung
Mit einer zusätzlichen Glasversicherung kannst du deine Fenster, dein Glaskeramik-Kochfeld sowie die Verglasung deiner Möbel (z.B. Spiegel, Glastische, Duschtrennwände) gegen Glasbruch versichern. Hierbei ist je nach Tarif sowohl die Gebäudeverglasung (obwohl es eigentlich nicht zum Hausrat zählt), als auch die Mobiliarverglasung in einer Glasversicherung abgesichert. Wichtig zu wissen: Es ist grundsätzlich nur der Glasbruch versichert. Kratzer, Schrammen, etc. sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wieso ist auch die Gebäudeverglasung abgesichert?
Eigentlich sollte in einem solchen Fall doch die Wohngebäudeversicherung leisten, oder nicht? Das stimmt nur zum Teil, denn hier sind nur Schäden durch bestimmte Risiken wie z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert.
Sollte z.B. eine Fensterscheibe durch eigenes unabsichtliches Verschulden zu Bruch gehen, besteht kein Versicherungsschutz. Auch in der Haftpflichtversicherung sind Glasbruchschäden im Rahmen von Mietsachschäden in der Regel ausgeschlossen.
Eine Glasversicherung kann auch im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wenn du als Eigentümer auch eine Wohngebäudeversicherung mit Glasversicherung (inkl. Mobiliarverglasung) hast, macht eine weitere Absicherung über die Hausratversicherung keinen Sinn.
Elementarschadenversicherung
Mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung kannst du deinen Hausrat gegen die folgenden Elementargefahren versichern:
- Überschwemmung bzw. Rückstau aufgrund von Starkregen oder Hochwasser
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch