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Küche: Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung?

Aktualisiert am 9. Januar 2025

Die Küche ist bei vielen einer der teuersten Gegenstände in der Wohnung bzw. im Haus und sollte deshalb gut versichert sein. Doch spätestens im Schadensfall stellt sich die Frage, ob die Küche in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert ist. Diese Frage beantworten wir in diesem Experten-Artikel und gehen dabei auch auf die Unterschiede zwischen Einbauküche, Küchenzeile und Anbauküche ein.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was gehört zum Hausrat? Ausnahmeregelung bei der Küche

Wenn beschrieben wird, was alles in der Hausratversicherung versichert ist, fällt häufig der Satz: „Alles, was aus dem Haus fällt, falls man es auf den Kopf stellt und schüttelt.“.

Das ist in einem Großteil der Fälle auch korrekt, jedoch nicht bei der Einbauküche, die beim auf den Kopf stellen und schütteln sicher aus dem Haus fallen würde. Diese zählt nämlich zur Gebäudeversicherung, da hier neben dem Haus selbst auch fest mit dem Gebäude verbundene Teile versichert sind.

Fest mit dem Gebäude verbunden ist hier nicht im Sinne des Herausfallens gemeint, denn auch eine Einbauküche ist nicht im Boden verschraubt, sondern aus einem anderen Aspekt, auf den wir im nächsten Abschnitt eingehen.

Ein weiteres Problem hierbei ist, dass Einbauküchen aus Sicht der Versicherer etwas anderes sind als aus Sicht vieler Kunden.

Einbauküche gehört zur Wohngebäudeversicherung

Eine Einbauküche aus Sicht der Versicherer ist auf Maß und individuell handwerklich angefertigt. Die Küche ist so in das Gebäude eingefügt, dass eine Trennung von diesem nicht ohne erheblichen Wertverlust möglich ist. Demnach zählt eine solche Küche als Gebäudebestandteil zur Wohngebäudeversicherung.

So etwas kommt heute jedoch nur noch sehr selten vor, sodass Küchen in der Regel zum Hausrat gehören.

Küchenzeile oder Anbauküche ist Hausrat

Küchenzeilen oder Anbauküchen sind keine Gebäudebestandteile und demnach durch die Hausratversicherung abgesichert.

Eine Anbauküche wird häufig auch serienmäßig vorgefertigte Einbauküche genannt, wodurch es zu Verwirrung bei vielen Kunden kommt. Das Amtsgericht Düren urteilte im Jahr 2003, dass die Gebäudeversicherung bei einem Feuerschaden an der Serien-Einbauküche nicht zahlen musste (AG Düren, Urteil v. 12.2.2003, 45 C 477/02). Demnach handelt es sich hierbei um Hausrat.

Unabhängig von Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist die Küche gegen die normalen versicherten Gefahren versichert, also u.a. gegen Feuer, Leitungswasser (zum Beispiel durch einen Rohrbruch) und Überspannung (zum Beispiel durch einen Blitzschlag).

Die meisten Küchen sind Serien-Einbauküchen

Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei den meisten Küchen um Serien-Einbauküchen. Wie das Oberlandesgericht Köln bereits im Jahr 1992 urteilte, ist eine Einbauküche aus in Serie gefertigten Einzelteilen ebenfalls dem Hausrat zuzuordnen (OLG Köln, Urteil v. 30.7.1992, 5 U 36/92).

Preis der Küche spielt keine Rolle

Der Preis der Küche ist bei der Frage Anbauküche bzw. serienmäßig vorgefertigte Einbauküche oder „echte“ Einbauküche kein entscheidendes Kriterium. Selbst wenn du in ein Küchenstudio gehst und dir eine sehr teure Küche mit Echtholz und Steinplatte zusammenstellst, handelt es sich in der Regel um ein Serienmodell. Auch die Tatsache, dass eine solche Küche individuell auf den Raum angepasst wird, ändert nichts daran. Du könntest die Küche in der Regel ohne großen Wertverlust auch in einem anderen Haus wieder aufbauen.

Einzelanfertigung vom Schreiner ist eine Einbauküche

Anders würde es aussehen, wenn du dir vom Schreiner oder einem ähnlichen Handwerker eine Einzelanfertigung, welche wirklich nur in dein Haus passt, bauen lassen würdest. Eine solche Küche würde zur Gebäudeversicherung zählen.

Einbauküche des Mieters ist Hausrat

Aber auch von dieser Regelung wird teilweise abgewichen, nämlich wenn dir als Mieter eine solche Einbauküche gehört. Das ist zwar sehr unwahrscheinlich. Aber in einem solchen Fall wäre wiederum in der Regel nicht die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, sondern deine eigene Hausratversicherung zuständig.

Leistungslücke bei Elektrogeräten einer Einbauküche

Wenn die Einbauküche jedoch klar zur Wohngebäudeversicherung gehört, kann es trotzdem eine Leistungslücke geben. Denn bei einigen Gebäudeversicherungen sind die Elektrogeräte wie zum Beispiel Herd und Spülmaschine nicht mitversichert. Diese wären dann über die Hausratversicherung abgedeckt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Hausbesitzer daher beide Versicherungen abschließen.

Was ist, wenn die Küche dem Vermieter gehört?

Einbauküche gehört zur Gebäudeversicherung des Vermieters

In einem solchen Fall kommt es ebenfalls darauf an, ob es sich um eine Einbau- oder Anbauküche handelt. Wie bereits beschrieben, zählt die Einbauküche als Gebäudebestandteil zur Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Bei einem „externen“ Schaden durch zum Beispiel Feuer, Leitungswasser oder Überspannung würde die Versicherung des Vermieters leisten. Macht auch Sinn, denn schließlich bezahlst du selbst diese Versicherung über die Nebenkosten.

Wenn du jedoch als Mieter einen Schaden an einer solchen Küche verursachst, greift deine eigene private Haftpflichtversicherung. Aber nur, wenn sogenannte Mietsachschäden mitversichert sind. Beispiele hierfür wären, wenn du aus Versehen mit einem Messer die Arbeitsplatte beschädigst oder wenn der Kochtopf auf das Ceranfeld fällt und dieses zerbricht.

Anbauküche ist über deine Hausratversicherung mitversichert

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Anbauküche handelt. Dann ist die Küche meistens über deine eigene Hausratversicherung mitversichert, obwohl sie dir nicht gehört. In den Versicherungsbedingungen ist ein solcher Fall zum Beispiel durch den Satz „im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum“ im Abschnitt versicherte Sachen abgedeckt. Versicherungsschutz besteht dann gegen die üblichen versicherten Gefahren der Hausratversicherung.

Keine Mietsachschäden bei Hausratgegenständen

Mietsachschäden über die Privathaftpflichtversicherung kannst du in solchen Fällen jedoch in der Regel nicht geltend machen, da es hierbei häufig einen Ausschluss von Hausratgegenständen gibt. Die o.g. Beispiele mit dem Messer und dem Kochtopf wären also nicht versichert, da die Anbauküche zum Hausrat und nicht wie die „echte“ Einbauküche zum Wohngebäude zählt.

ℹ️ Aber auch von dieser Regelung gibt es Ausnahmen. Frag also am besten bei deiner privaten Haftpflichtversicherung nach, ob durch dich verursachte Schäden an der Anbauküche deines Vermieters mitversichert sind. Was jedoch in der Regel nie mitversichert ist, sind die Elektrogeräte der Küche.

Küche: Hausrat oder Wohngebäude Übersicht

Mit Einbauküche ist die auf Maß und individuell handwerklich angefertigte Küche, die sich nicht ohne erheblichen Wertverlust von Gebäude trennen lässt, gemeint. Mit Anbauküche sind Küchenzeilen und Serien-Einbauküchen gemeint.

(Für eine bessere Lesbarkeit der Tabelle auf dem Smartphone, bitte im Querformat anschauen.)

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