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Die Küche ist bei vielen einer der teuersten Gegenstände in der Wohnung bzw. im Haus und sollte deshalb gut versichert sein. Doch spätestens im Schadensfall stellt sich die Frage, ob die Küche in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert ist. Diese Frage beantworten wir in diesem Blogartikel und gehen dabei auch auf die Unterschiede zwischen Einbauküche, Küchenzeile und Anbauküche ein.

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kueche hausrat oder wohngebaeude 1200x501 1 - Küche: Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung?

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Was gehört zum Hausrat?

Wenn beschrieben wird, was alles in der Hausratversicherung versichert ist, fällt häufig der Satz: „Alles, was aus dem Haus fällt, falls man dieses auf den Kopf stellt und schüttelt.„.

Das ist in einem Großteil der Fälle auch korrekt, jedoch nicht bei der Einbauküche. Diese zählt nämlich zur Gebäudeversicherung, da hier neben dem Haus selbst auch fest mit dem Gebäude verbundene Teile versichert sind.

Das große Problem hierbei ist, dass Einbauküchen aus Sicht der Versicherer etwas anderes sind als aus Sicht vieler Kunden.

Einbauküche gehört zur Wohngebäudeversicherung

Eine Einbauküche aus Sicht der Versicherer ist auf Maß und individuell handwerklich angefertigt. Die Küche ist so in das Gebäude eingefügt, dass eine Trennung von diesem nicht ohne erheblichen Wertverlust möglich ist. Demnach zählt eine solche Küche als Gebäudebestandteil zur Wohngebäudeversicherung.

So etwas kommt heute jedoch nur noch sehr selten vor, sodass Küchen in der Regel zum Hausrat gehören.

Küchenzeile oder Anbauküche ist Hausrat

Küchenzeilen oder Anbauküchen sind keine Gebäudebestandteile und demnach durch die Hausratversicherung abgesichert.

Eine Anbauküche wird häufig auch serienmäßig vorgefertigte Einbauküche genannt, wodurch es zur Verwirrung bei vielen Kunden kommt. Das Amtsgericht Düren urteilte im Jahr 2003, dass die Gebäudeversicherung bei einem Feuerschaden an der Serien-Einbauküche nicht zahlen musste (AG Düren, Urteil v. 12.2.2003, 45 C 477/02). Demnach handelt es sich hierbei um Hausrat.

Die meisten Küchen sind Serien-Einbauküchen

Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei den meisten Küchen um Serien-Einbauküchen. Wie das Oberlandesgericht Köln bereits im Jahr 1992 urteilte, ist eine Einbauküche aus in Serie gefertigten Einzelteilen ebenfalls dem Hausrat zuzuordnen (OLG Köln, Urteil v. 30.7.1992, 5 U 36/92).

Der Preis der Küche ist bei der Frage Anbauküche oder Einbauküche kein entscheidendes Kriterium. Selbst wenn du in ein Küchenstudio gehst und dir eine sehr teure Küche mit Echtholz und Steinplatte zusammenstellst, handelt es sich in der Regel um ein Serienmodell. Auch die Tatsache, dass eine solche Küche individuell auf den Raum angepasst wird, ändert nichts daran. Du könntest die Küche in der Regel ohne großen Wertverlust auch in einem anderen Haus wieder aufbauen.

Anders würde es aussehen, wenn du dir vom Schreiner oder einem ähnlichen Handwerker eine Einzelanfertigung, welche wirklich nur in dein Haus passt, bauen lassen würdest. Eine solche Küche würde zur Gebäudeversicherung zählen.

Einbauküche des Mieters ist Hausrat

Aber auch von dieser Regelung wird teilweise abgewichen, nämlich wenn dir als Mieter eine solche Einbauküche gehört. Das ist zwar sehr unwahrscheinlich. Aber in einem solchen Fall wäre wiederum in der Regel nicht die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, sondern deine eigene Hausratversicherung zuständig.

Leistungslücke bei Elektrogeräten einer Einbauküche

Wenn die Einbauküche jedoch klar zur Wohngebäudeversicherung gehört, kann es trotzdem eine Leistungslücke geben. Denn bei einigen Gebäudeversicherungen sind die Elektrogeräte wie z.B. Herd und Spülmaschine nicht mitversichert. Diese wären dann über die Hausratversicherung abgedeckt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Hausbesitzer daher beide Versicherungen abschließen.

Was ist, wenn die Küche dem Vermieter gehört?

In einem solchen Fall kommt es ebenfalls darauf an, ob es sich um eine Einbau- oder Anbauküche handelt. Wie bereits beschrieben, zählt die Einbauküche als Gebäudebestandteil zur Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Wenn du als Mieter einen Schaden an einer solchen Küche verursachst, greift deine eigene private Haftpflichtversicherung. Aber nur, wenn sogenannte Mietsachschäden mitversichert sind.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Anbauküche handelt. Dann ist die Küche meist über deine eigene Hausratversicherung mitversichert, obwohl diese dir nicht gehört. In den Versicherungsbedingungen ist ein solcher Fall z.B. durch den Satz „im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum“ im Abschnitt versicherte Sachen abgedeckt.

Keine Mietsachschäden bei Hausratgegenständen

Mietsachschäden über die Privathaftpflichtversicherung kannst du in solchen Fällen jedoch in der Regel nicht geltend machen, da es hierbei häufig einen Ausschluss von Hausratgegenständen gibt.

So solltest du deine Küche versichern

Die Küche ist in der Regel Bestandteil der Hausratversicherung und nicht der Wohngebäudeversicherung. Daher solltest du den Wert der Küche auch bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigen. In den meisten Fällen sollte das bei den üblichen 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter gegeben sein.

Abgesichert ist die Küche gegen alle versicherten Gefahren der Hausratversicherung, wobei insbesondere Feuer, Leitungswasser und Überspannung (z.B. durch Blitzschlag) hierbei relevant sind. Wenn du deine eigene Anbauküche z.B. auch gegen ein zerbrochenes Ceranfeld durch einen heruntergefallenen Kochtopf versichern möchtest, musst du eine separate Glasversicherung abschließen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du zusätzlich im Versicherungsschein deiner Hausratversicherung den Satz hinterlegen, dass die Einbauküche im Wert von x Euro im Versicherungsschutz enthalten ist.

Wenn die Küche deinem Vermieter gehört, solltest du im besten Fall klären, wer im Schadensfall für die Kosten aufkommen würde.

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