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Wohngebäudeversicherung – einfach erklärt | Ratgeber

Aktualisiert am 11. Juni 2025

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer ein Muss. Hier gibt es auch keine Diskussion.

Wenn mal wieder ein Unwetter durch das Land zieht, ist es schnell geschehen: Der Sturm fegt einen Ziegel vom Dach oder Fenster gehen durch herumfliegende Äste zu Bruch. In vielen Fällen zahlt eine Gebäudeversicherung für solche Schäden und viele weitere Risiken können mit dazu abgesichert werden.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

Alle Infos zur Wohngebäudeversicherung auch im Video

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung versichert?

Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:

Damit kommt sie für Kosten auf, die aus diesen Risiken entstehen – nämlich Reparatur, Wiederaufbau und Neubau.

Ein wichtiger Punkt dazu: Es wird nur für die Schäden geleistet, die das Gebäude selbst betreffen, oder Teile, die fest mit dem versicherten Haus verbunden sind. Beispiele für Letzteres wären die Einbauküche, die Heizungsanlage oder der fest verlegte Fußboden.

Alles, was aber quasi lose in der Wohnung herumsteht und herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt, ist nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für diese Dinge wäre dann eine Hausratversicherung notwendig.

Ob es Sinn macht, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einer Versicherung abzuschließen, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.

Feuerversicherung

Dieser Teil der Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen. Dabei greift die Versicherung zum Beispiel auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen.

Wichtig: Rauchmelder sind Pflicht. In den Bauverordnungen der meisten Bundesländer ist ebenfalls festgelegt, dass Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht sein müssen. Fehlt der Rauchmelder, dann bleibst du im Versicherungsfall auf dem entstandenen Schaden sitzen und erhältst keine Leistung.

Leitungswasserversicherung

Die enthaltene Leitungswasserversicherung zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost- und anderen Bruchschäden. Falls also zum Beispiel kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum Auseinanderbersten bringt, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Sturmversicherung

Dieser Teil der Wohngebäudeversicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden. Reißt der Sturm zum Beispiel das ganze Hausdach ab, so zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Die Versicherung kommt auch für zusätzlich entstehende Folgeschäden auf. Beispiel: Es regnet dann durch das abgedeckte Dach.

Diebstahl, Vandalismus und sonstige Schäden

Teilweise zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Diebstahl (zum Beispiel Diebstahl der Wärmepumpe) und Vandalismus

Im Falle von Vandalismus zum Beispiel für die Entfernung von Graffiti, allerdings nicht für eventuell folgende Malerarbeiten. 

Manchmal sind auch Schäden durch Flugkörper, umgestürzte Bäume, Rauch und Brandstiftung mitversichert. Du solltest deshalb genau prüfen, welche Risiken in deiner Wohnregion eventuell eintreten könnten oder in der Vergangenheit öfter eingetreten sind und deinen Wohngebäudetarif entsprechend wählen.

Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung nicht versichert?

Was könntest du zusätzlich versichern?

Deine Wohngebäudeversicherung kann durch Zusatzbausteine erweitert werden

Dazu gehört zum Beispiel die Elementarschadenversicherung, die bei verschiedenen Schäden durch Unwetter zahlt. Elementarschadenversicherungen sind vor allem für Häuser empfehlenswert, die in Risikogebieten stehen. Dies solltest du unbedingt prüfen – in vielen Fällen kann diese zusätzliche Versicherung Sinn machen.

Falls du eine Photovoltaikanlage hast, kannst du diese über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung absichern.

Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Es besteht in Deutschland keine Pflicht für Hausbesitzer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings ist ein Haus oder eine eigene Wohnung für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Es steckt sehr viel Geld in dieser Immobilie. Und genau deshalb sollte man diese über eine Wohngebäudeversicherung absichern.

Bei Eigentumswohnungen spielt die Wohngebäudeversicherung ebenfalls eine Rolle. Nur muss diese dann nicht der Wohnungseigentümer selbst abschließen, sondern dies läuft meist über die Hauseigentümergemeinschaft, welche dann die Wohngebäudeversicherung abschließt.

Früher gab es nur die sogenannte Feuerversicherung. Diese war sogar teilweise Pflicht. Wenn du noch eine solch „alte“ Versicherung hast, solltest du diese schleunigst auf eine verbundene Wohngebäudeversicherung umstellen, damit du auch gegen Leitungswasser und Sturm geschützt bist und eben nicht nur gegen Feuer.

Pflicht für Elementarversicherung wird diskutiert

Aktuell wird mal wieder über die Einführung einer verpflichtenden Elementarversicherung diskutiert.

Alle Infos zur Pflicht einer Elementarversicherung im Video

Wie berechnet sich die Versicherungssumme?

Versichert ist in der Regel der Neuwert des Gebäudes — also der Geldbetrag, der nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzubauen.

Ein Unterversicherungsverzicht bei deiner Wohngebäudeversicherung kann ebenfalls hilfreich sein. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, beim Schadensfall überhaupt geltend zu machen, dass du unterversichert sein könntest. Ebenfalls wirklich sinnvoll.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Wie bei fast jeder Versicherung gibt es auch bei einer Wohngebäudeversicherung keine pauschalen Preise. Je nach Größe des Hauses oder der Versicherungssumme können die Preise unterschiedlich hoch sein.

Auch bei dieser Versicherung gilt: Immer mal wieder deinen bestehenden Tarif vergleichen, ob es eventuell günstigere Alternativen gibt.

Vor allem wenn dein Tarif schon sehr alt ist, kann es sein, dass dieser sehr teuer ist. Also auch hier gilt: Vergleichen und eventuell wechseln.

💡 Aber: Leistung geht vor Preis. Es hat Gründe, dass ein Tarif sehr billig ist, meist fehlen dann wichtige Absicherungen. Deshalb immer erst die Leistungen vergleichen und dann nach dem günstigsten Tarif suchen.

Das bezahlt die Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Instandsetzung, Reparatur, Wiederaufbau und Neubau des Hauses auf. Unter Umständen sind auch die Kosten für die Schuttbeseitigung, die Aufräumarbeiten und den Abbruch des Hauses dabei. Weil dabei hohe Summen anfallen können, sollte der Tarif diese Kosten unbedingt abdecken, am besten durch eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Die meisten Tarife zahlen auch die Übernachtung im Hotel, falls das Haus, zum Beispiel durch ein Feuer, unbewohnbar ist. Das ist zum Beispiel vor allem für größere Familien sehr wichtig, die im Ernstfall nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können. Der Versicherer zahlt auch entstehende Mietausfälle – sofern mitversichert.

Änderungen immer mitteilen

Du solltest dem Versicherer Veränderungen am Haus immer mitteilen. Zum Beispiel neue Um- oder Anbauten. Auch die andere Nutzung von Räumen, zum Beispiel ein Büro, das plötzlich als Kinderzimmer genutzt wird.

Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall kommt es mit der Wohngebäudeversicherung immer wieder zu Streit über die Regulierung.

Dokumentiere die Schäden am Gebäude daher sehr genau mit Fotos und einem schriftlichen Bericht, Zeugen können dazu nicht schaden. Auch eine Schadensmeldung an den Versicherer ist nötig, der dann wahrscheinlich auch noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken wird.

Du musst außerdem Notmaßnahmen ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden. Dazu gehört zum Beispiel, dass du bei Leitungswasserschäden den Haupthahn der Wasserleitung zudrehst. Wichtig: Keine Reparaturen eigenständig durchführen.

Falls Du Schäden vor der Erstellung des Gutachtens beheben musst, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sprich das unbedingt mit dem Versicherer ab. Dokumentiere außerdem, wie du die Schäden behebst und bewahre entsprechende Rechnungen von Handwerkern auf. Sofern du beschädigte Teile entsorgst, gilt hier dasselbe.

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