Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer ein Muss. Hier gibt es auch keine Diskussion!

Wenn mal wieder ein Unwetter durch das Land zieht, ist es schnell geschehen: Der Sturm fegt einen Ziegel vom Dach oder Fenster gehen durch herumfliegende Äste zu Bruch. In vielen Fällen zahlt eine Gebäudeversicherung für solche Schäden und viele weitere Risiken können mit dazu abgesichert werden.

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Wichtige Infos auf einen Blick

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, die durch Feuer/Blitzschlag, Leitungswasser oder Sturm/Hagel entstehen. Sie ist für Hausbesitzer ein Muss.
  • Weitere Leistungen wie z.B. Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus sind möglich.
  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau des Hauses.
  • Bei Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsch leistet die Wohngebäudeversicherung nicht. Besonders wenn dein Haus am Wasser oder Hang steht, solltest du eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen.
  • Preise und Leistungen unterscheiden sich bei Wohngebäudeversicherungen deutlich.
  • Überprüfe deine alte Wohngebäudeversicherung, ob diese umfassenden Schutz bietet.

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Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung versichert?

Die so genannten verbundene Wohngebäudeversicherung besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:

  • einer Feuer-,
  • einer Leitungswasser- und einer
  • Sturmversicherung

Damit kommt sie für Kosten auf, die aus diesen Risiken entstehen – nämlich Reparatur, Wiederaufbau und Neubau.

Ein wichtiger Punkt dazu: Es wird nur für die Schäden geleistet, die das Gebäude selbst betreffen, oder Teile, die fest mit dem versicherten Haus verbunden sind. Beispiele für Letzteres wären die Einbauküche, die Heizungsanlage oder der fest verlegte Fußboden.

Alles, was aber quasi lose in der Wohnung herumsteht und herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt, ist nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für diese Dinge wäre dann eine Hausratversicherung notwendig.

Feuerversicherung

Dieser Teil der Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen. Dabei greift die Versicherung z.B. auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen.

Wichtig: Rauchmelder sind Pflicht. In den Bauverordnungen der meisten Bundesländer ist ebenfalls festgelegt, dass Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht sein müssen. Fehlt der Rauchmelder, dann bleibst du im Versicherungsfall auf dem entstandenen Schaden sitzen und erhältst keine Leistung.

Leitungswasserversicherung

Die enthaltene Leitungswasserversicherung zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost- und anderen Bruchschäden. Falls also z.B. kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum auseinander bersten bringt, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Sturmversicherung

Dieser Teil der Wohngebäudeversicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden. Reißt der Sturm z.B. das ganze Hausdach ab, so zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Die Versicherung kommt auch für zusätzlich entstehende Folgeschäden auf. Beispiel: Es regnet dann durch das abgedeckte Dach.

Was ist noch versichert?

Teilweise zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Diebstahl (z.B. Diebstahl der Wärmepumpe) und Vandalismus. Im Falle von Vandalismus z.B. für die Entfernung von Graffiti, allerdings nicht für eventuell folgende Malerarbeiten. Manchmal sind auch Schäden durch Flugkörper, umgestürzte Bäume, Rauch und Brandstiftung mitversichert. Du solltest deshalb genau prüfen, welche Risiken in deiner Wohnregion eventuell eintreten könnten oder in der Vergangenheit öfters eingetreten sind und deinen Wohngebäudetarif entsprechend wählen.

Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung nicht versichert?

  • Grobe Fahrlässigkeit – Wenn du einen Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeiführst, zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Beispiel: Du vergisst im Winter ausreichend zu heizen und deshalb bricht ein Wasserrohr. Dies wäre dann nicht versichert. Willst du grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben, dann musst du den Tarif entsprechend wählen – dieser Einschluss wäre auch definitiv empfehlenswert.
  • Wasser – Die Leitungswasserversicherung in der Wohngebäudeversicherung kommt nicht auf für Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau. Sollte Wasser aus einem Aquarium ausgelaufen sein, sind entstandene Schäden nicht bei allen Gebäudeversicherungen automatisch mitversichert. Bei den meisten Tarifen zählen solche Schäden jedoch zu den versicherten Leitungswasserschäden (ggf. Fassungsvermögen beachten). Das Gleiche gilt übrigens auch für den Schutz für Wasserbetten.
  • Brand – Die enthaltene Feuerversicherung zahlt nicht bei Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die du bewusst anzündest. Die Wohngebäudeversicherung springt außerdem nicht für Überspannungsschäden ein.
  • Sturmstärke – Die Sturmversicherung zahlt nicht, wenn sich die Schäden bei einer Sturmstärke unter 8 ereignet haben.
  • Unfertige Gebäude – Die Versicherung zahlt ebenfalls nicht vor der Fertigstellung eines Gebäudes. Während des Baus kann hier eine so genannte Feuerrohbauversicherung helfen. Diese kann dann später in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden. Dazu dann einfach den Versicherer kontaktieren.
  • Krieg – Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung ebenfalls nicht.
  • Fenster – Die Sturmversicherung springt nicht ein, falls offene oder undichte Fenster zu Schäden führen.

Was könntest du zusätzlich versichern?

Deine Wohngebäudeversicherung kann durch Zusatzbausteine erweitert werden. Dazu gehört z.B. die Elementarschadenversicherung, die bei verschiedenen Schäden durch Unwetter zahlt. Elementarschadenversicherungen sind vor allem für Häuser empfehlenswert, die in Risikogebieten stehen. Dies solltest du unbedingt prüfen – in vielen Fällen kann diese zusätzliche Versicherung Sinn machen.

Falls du eine Photovoltaikanlage hast, kannst du diese über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung absichern.

Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Es besteht in Deutschland keine Pflicht für Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings ist ein Haus oder eine eigene Wohnung für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Es steckt sehr viel Geld in dieser Immobilie. Und genau deshalb sollte man diese über eine Wohngebäudeversicherung absichern.

Bei Eigentumswohnungen spielt die Wohngebäudeversicherung ebenfalls eine Rolle. Nur muss diese dann nicht der Wohnungseigentümer selbst abschließen, sondern dies läuft meist über die Hauseigentümergemeinschaft, welche dann die Wohngebäudeversicherung abschließt.

Früher gab es nur die so genannten Feuerversicherung. Diese war sogar teilweise Pflicht. Wenn du noch eine solch „alte“ Versicherung hast, solltest du diese schleunigst auf eine verbundene Wohngebäudeversicherung umstellen, damit du auch gegen Leitungswasser und Sturm geschützt bist und eben nicht nur gegen Feuer.

Wie berechnet sich die Versicherungssumme?

Versichert ist in der Regel der Neuwert des Gebäudes — also der Geldbetrag, der nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzubauen.

  • Wohnflächentarif – Beim so genannten Wohnflächentarif bezieht sich die Versicherungssumme auf die Größe des Hauses und die vorhandene Ausstattung. Kommt es zum Versicherungsfall, zahlt die Versicherung dann die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Dabei gibt es keine Versicherungssumme, sondern eine Höchstentschädigungsgrenze. Diese wird allerdings nicht an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Dadurch kann es sein, dass du Jahre nach dem Bau des Hauses durch gestiegene Baukosten unterversichert bist.
  • Wertgutachten – Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Gutachter den Wert des Gebäudes schätzt. Das kann jedoch sehr teuer werden. Außerdem bezieht sich dieses Gutachten oft auf den Verkehrswert des Gebäudes. Wichtiger sind aber die Kosten für den Wiederaufbau.
  • Gleitender Neuwert – Durch den so genannten gleitenden Neuwert ist die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Dieser arbeitet mit dem fiktiven Wert 1914. Das ist der Preis (in Mark), den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch gekostet hätte. Dieser wird errechnet, indem der Neuwert des Hauses durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird. Die Versicherungssumme wird dadurch jährlich angepasst. Nur so kommt die Versicherung auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand auf. Diese Art des Abschlusses wäre also empfehlenswert, so wirst du nie unterversichert sein.

Ein Unterversicherungsverzicht bei deiner Wohngebäudeversicherung kann ebenfalls hilfreich sein. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, beim Schadensfall überhaupt geltend zu machen, dass du unterversichert sein könntest. Ebenfalls wirklich sinnvoll.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Wie bei fast jeder Versicherung gibt es auch bei einer Wohngebäudeversicherung keine pauschalen Preise. Je nach Größe des Hauses oder Versicherungssumme können die Preise unterschiedlich hoch sein.

Auch bei dieser Versicherung gilt: Immer mal wieder deinen bestehenden Tarif vergleichen, ob es eventuell günstigere Alternativen gibt.

Vor allem wenn dein Tarif schon sehr alt ist, kann es sein, dass dieser sehr teuer ist. Also auch hier gilt: Vergleichen und eventuell wechseln!

Aber: Leistung geht vor Preis! Es hat Gründe, dass ein Tarif sehr billig ist, meist fehlen dann wichtige Absicherungen. Deshalb immer erst die Leistungen vergleichen und dann nach dem günstigsten Tarif suchen.

Das bezahlt die Versicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Instandsetzung, Reparatur, Wiederaufbau und Neubau des Hauses auf. Unter Umständen sind auch die Kosten für die Schuttbeseitigung, die Aufräumarbeiten und den Abbruch des Hauses dabei. Weil dabei hohe Summen anfallen können, sollte der Tarif diese Kosten unbedingt abdecken, am besten durch eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Die meisten Tarife zahlen auch die Übernachtung im Hotel, falls das Haus, z.B. durch ein Feuer, unbewohnbar ist. Das ist z.B. vor allem für größere Familien sehr wichtig, die im Ernstfall nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können. Der Versicherer zahlt auch entstehende Mietausfälle – sofern mitversichert.

Noch ein wichtiger Hinweis:

  • Änderungen immer mitteilen – Du solltest dem Versicherer Veränderungen am Haus immer mitteilen. Z.B. neue Um- oder Anbauten. Auch die andere Nutzung von Räumen, z.B. ein Büro, dass plötzlich als Kinderzimmer genutzt wird

Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall kommt es mit der Wohngebäudeversicherung immer wieder zu Streit über die Regulierung.

Wie bereits im Video erwähnt: Dokumentiere die Schäden am Gebäude sehr genau mit Fotos und einem schriftlichen Bericht, Zeugen können dazu nicht schaden. Auch eine Schadensmeldung an den Versicherer ist nötig, der dann wahrscheinlich auch noch einen eigenen Gutachter vorbei schicken wird.

Du musst außerdem Notmaßnahmen ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden. Dazu gehört z.B., dass du bei Leitungswasserschäden den Haupthahn der Wasserleitung zudrehst. Wichtig: Keine Reparaturen eigenständig durchführen.

Falls Du Schäden vor der Erstellung des Gutachtens beheben musst, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sprich das unbedingt mit dem Versicherer ab. Dokumentiere außerdem, wie du die Schäden behebst, und bewahre entsprechende Rechnungen von Handwerkern auf. Sofern du beschädigte Teile entsorgst, gilt hier dasselbe.

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Über den Autor

Bastian Kunkel
Geschäftsführer & Gründer