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Wohngebäudeversicherung – einfach erklärt | Ratgeber

Aktualisiert am 2. Dezember 2025

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer ein Muss. Hier gibt es auch keine Diskussion. Wenn mal wieder ein Unwetter durch das Land zieht, ist es schnell geschehen: Der Sturm fegt einen Ziegel vom Dach oder Fenster gehen durch herumfliegende Äste zu Bruch. In vielen Fällen zahlt eine Gebäudeversicherung für solche Schäden und viele weitere Risiken können mit dazu abgesichert werden.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist der Rundum-Schutz für dein Haus. Sie heißt „verbunden“, weil sie mehrere wichtige Risiken in einem einzigen Vertrag bündelt – statt für jede Gefahr eine eigene Versicherung abschließen zu müssen.

Im Kern besteht sie aus drei Bausteinen:

Je nach Tarif können auch weitere Gefahren wie Überspannung, Rohrbruch außerhalb des Hauses oder Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung oder Erdrutsch) eingeschlossen werden.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Kommt es zu einem versicherten Schaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung nicht nur die unmittelbaren Reparaturkosten, sondern auch Folgeschäden – etwa, wenn es nach einem Sturmschaden durch das zerstörte Dach hineinregnet und dadurch weitere Räume in Mitleidenschaft gezogen werden.

Damit kommt sie für alle Kosten auf, die aus diesen Risiken entstehen – also für Reparaturen, den Wiederaufbau oder sogar den vollständigen Neubau des Hauses, wenn es beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm stark beschädigt oder zerstört wurde.

Weitere Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Unter Umständen sind auch die Kosten für die Schuttbeseitigung, die Aufräumarbeiten und den Abbruch des Hauses dabei. Weil dabei hohe Summen anfallen können, sollte der Tarif diese Kosten unbedingt abdecken, am besten durch eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Die meisten Tarife zahlen auch die Übernachtung im Hotel, falls das Haus, zum Beispiel durch ein Feuer, unbewohnbar ist. Das ist zum Beispiel vor allem für größere Familien sehr wichtig, die im Ernstfall nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können. Der Versicherer zahlt auch entstehende Mietausfälle – sofern mitversichert.

Unterschied Wohngebäude- und Hausratversicherung

Es wird nur für die Schäden geleistet, die das Gebäude selbst betreffen, oder Teile, die fest mit dem versicherten Haus verbunden sind. Beispiele für Letzteres wären die Einbauküche, die Heizungsanlage oder der fest verlegte Fußboden.

Alles, was aber quasi lose in der Wohnung herumsteht und herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt, ist nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für diese Dinge wäre dann eine Hausratversicherung notwendig.

Ob es Sinn macht, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einer Versicherung abzuschließen, haben wir im verlinkten Artikel erklärt.

Feuerversicherung

Dieser Teil der Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion entstehen

Dabei greift die Versicherung zum Beispiel auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen.

Wichtig: Rauchmelder sind Pflicht. In den Bauverordnungen der meisten Bundesländer ist ebenfalls festgelegt, dass Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht sein müssen. Fehlt der Rauchmelder, dann bleibst du im Versicherungsfall auf dem entstandenen Schaden sitzen und erhältst keine Leistung.

Leitungswasserversicherung

Die enthaltene Leitungswasserversicherung zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost- und andere Bruchschäden

Falls also zum Beispiel kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum Auseinanderbersten bringt, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Sturm- und Hagelversicherung

Dieser Teil der Wohngebäudeversicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden.

Reißt der Sturm zum Beispiel das ganze Hausdach ab, so zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden.

Die Versicherung übernimmt auch daraus resultierende Folgeschäden – zum Beispiel, wenn es nach dem Unfall durch das beschädigte Dach hineinregnet.

Diebstahl, Vandalismus und sonstige Schäden

Teilweise zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Diebstahl (zum Beispiel Diebstahl der Wärmepumpe) und Vandalismus

Im Falle von Vandalismus zum Beispiel für die Entfernung von Graffiti, allerdings nicht für eventuell folgende Malerarbeiten. 

Manchmal sind auch Schäden durch Flugkörper, umgestürzte Bäume, Rauch und Brandstiftung mitversichert. Du solltest deshalb genau prüfen, welche Risiken in deiner Wohnregion eventuell eintreten könnten oder in der Vergangenheit öfter eingetreten sind und deinen Wohngebäudetarif entsprechend wählen.

Beratung zur Wohngebäudeversicherung

Falls du Interesse an einer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung zur Wohngebäudeversicherung hast, kannst du dir gerne einen Termin bei uns buchen.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Kein Schutz bei grober Fahrlässigkeit

Wenn du einen Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeiführst, zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht.

Beispiel: Du vergisst im Winter ausreichend zu heizen und deshalb bricht ein Wasserrohr. Dies wäre dann nicht versichert. 

Willst du grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben, dann musst du den Tarif entsprechend wählen – dieser Einschluss wäre auch definitiv empfehlenswert.

Nicht jeder Wasserschaden ist versichert

Die Leitungswasserversicherung in der Wohngebäudeversicherung kommt nicht auf für Grundwasserschäden, Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau.

Sollte Wasser aus einem Aquarium ausgelaufen sein, sind entstandene Schäden nicht bei allen Gebäudeversicherungen automatisch mitversichert.

Bei den meisten Tarifen zählen solche Schäden jedoch zu den versicherten Leitungswasserschäden (ggf. Fassungsvermögen beachten). Das Gleiche gilt übrigens auch für den Schutz für Wasserbetten.

Nicht jeder Brand ist versichert

Die enthaltene Feuerversicherung zahlt nicht bei Kaminbrand oder bei anderen Bränden von Gegenständen, die du bewusst anzündest. Die Wohngebäudeversicherung springt außerdem nicht für Überspannungsschäden ein.

Sturmschäden erst ab Windstärke 8 versichert

Die Sturmversicherung zahlt nicht, wenn sich die Schäden bei einer Sturmstärke unter 8 ereignet haben.

Kein Schutz bei offenen oder undichten Fenstern

Die Sturmversicherung springt nicht ein, falls offene oder undichte Fenster zu Schäden führen.

Kein Schutz während der Bauphase

Die Versicherung zahlt ebenfalls nicht vor der Fertigstellung eines Gebäudes.

Während des Baus kann hier eine sogenannte Feuerrohbauversicherung helfen, welche den Rohbau vor Brandschäden (Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion) schützt. Diese kann dann später in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden. Dazu dann einfach den Versicherer kontaktieren.

Die Feuerrohbauversicherung kann um eine Bauleistungsversicherung ergänzt werden, welche Schutz bei fast allen unvorhersehbaren Schäden während der Bauphase bietet (zum Beispiel Sturm, Starkregen, Hochwasser, Vandalismus oder den Diebstahl fest verbauter Materialien).

Kein Versicherungsschutz bei Krieg und inneren Unruhen

Kriegsschäden oder Folgen von innerer Unruhe ersetzt die Versicherung ebenfalls nicht.

Gebäudeversicherung: Was kannst du zusätzlich versichern?

Deine Wohngebäudeversicherung kann durch Zusatzbausteine erweitert werden

Dazu gehört zum Beispiel die Elementarschadenversicherung, die bei verschiedenen Schäden durch Unwetter zahlt. Elementarschadenversicherungen sind vor allem für Häuser empfehlenswert, die in Risikogebieten stehen. Dies solltest du unbedingt prüfen – in vielen Fällen kann diese zusätzliche Versicherung Sinn machen.

Falls du eine Photovoltaikanlage hast, kannst du diese über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung absichern.

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Es besteht in Deutschland keine Pflicht für Hausbesitzer, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings ist ein Haus oder eine eigene Wohnung für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Es steckt sehr viel Geld in dieser Immobilie. Und genau deshalb sollte man diese über eine Wohngebäudeversicherung absichern.

Bei Eigentumswohnungen spielt die Wohngebäudeversicherung ebenfalls eine Rolle. Nur muss diese dann nicht der Wohnungseigentümer selbst abschließen, sondern dies läuft meist über die Hauseigentümergemeinschaft, welche dann die Wohngebäudeversicherung abschließt.

Früher gab es nur die sogenannte Feuerversicherung. Diese war sogar teilweise Pflicht. Wenn du noch eine solch „alte“ Versicherung hast, solltest du diese schleunigst auf eine verbundene Wohngebäudeversicherung umstellen, damit du auch gegen Leitungswasser und Sturm geschützt bist und eben nicht nur gegen Feuer.

Pflicht für Elementarversicherung wird diskutiert

Aktuell wird mal wieder über die Einführung einer verpflichtenden Elementarversicherung diskutiert.

Alle Infos zur Pflicht einer Elementarversicherung im Video

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Wohngebäudeversicherung Versicherungssumme

Versichert ist in der Regel der Neuwert des Gebäudes — also der Geldbetrag, der nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wieder aufzubauen.

Unterversicherungsverzicht Wohngebäudeversicherung

Ein Unterversicherungsverzicht bei deiner Wohngebäudeversicherung kann ebenfalls hilfreich sein. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, beim Schadensfall überhaupt geltend zu machen, dass du unterversichert sein könntest. Ebenfalls wirklich sinnvoll.

Änderungen am Haus immer mitteilen

Informiere deinen Versicherer stets über Veränderungen an deinem Haus, da diese die Versicherungssumme und den Schutzumfang beeinflussen können. 

Das gilt zum Beispiel für Umbauten oder Anbauten, aber auch für eine veränderte Nutzung von Räumen – etwa, wenn aus einem früheren Büro plötzlich ein Kinderzimmer wird.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Wie bei fast jeder Versicherung gibt es auch bei einer Wohngebäudeversicherung keine pauschalen Preise. Je nach Größe des Hauses oder der Versicherungssumme können die Preise unterschiedlich hoch sein.

Auch bei dieser Versicherung gilt: Immer mal wieder deinen bestehenden Tarif vergleichen, ob es eventuell günstigere Alternativen gibt.

Vor allem wenn dein Tarif schon sehr alt ist, kann es sein, dass dieser sehr teuer ist. Also auch hier gilt: Vergleichen und eventuell wechseln.

💡 Aber: Leistung geht vor Preis. Es hat Gründe, dass ein Tarif sehr billig ist, meist fehlen dann wichtige Absicherungen. Deshalb immer erst die Leistungen vergleichen und dann nach dem günstigsten Tarif suchen.

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Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich schließt der Eigentümer bzw. Vermieter die Wohngebäudeversicherung ab, da sie das Gebäude als sein Eigentum absichert. 

Die Kosten darf der Vermieter jedoch auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. 

In der Regel geschieht das über die jährliche Nebenkostenabrechnung unter dem Punkt Sach- und Haftpflichtversicherungen. Mieter zahlen die Versicherung also indirekt mit ihrer Betriebskostenabrechnung, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein.

Gebäudeversicherung: Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall kommt es mit der Wohngebäudeversicherung immer wieder zu Streit über die Regulierung.

Dokumentiere die Schäden am Gebäude daher sehr genau mit Fotos und einem schriftlichen Bericht, Zeugen können dazu nicht schaden. Auch eine Schadensmeldung an den Versicherer ist nötig, der dann wahrscheinlich auch noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken wird.

Du musst außerdem Notmaßnahmen ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden. Dazu gehört zum Beispiel, dass du bei Leitungswasserschäden den Haupthahn der Wasserleitung zudrehst. Wichtig: Keine Reparaturen eigenständig durchführen.

Falls Du Schäden vor der Erstellung des Gutachtens beheben musst, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sprich das unbedingt mit dem Versicherer ab. Dokumentiere außerdem, wie du die Schäden behebst und bewahre entsprechende Rechnungen von Handwerkern auf. Sofern du beschädigte Teile entsorgst, gilt hier dasselbe.

Wohngebäudeversicherung Kündigung nach Schaden

Eine Wohngebäudeversicherung kann nach einem Schaden sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer gekündigt werden

Der Versicherer macht von diesem Recht häufig Gebrauch, wenn eine zu hohe Schadenhäufigkeit vorliegt – etwa drei Schäden innerhalb von 5 Jahren. In einem solchen Fall kann er den Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach der Schadenregulierung kündigen. 

Wird der Vertrag durch den Versicherer beendet, hat der Versicherte wiederum ein Sonderkündigungsrecht, das ebenfalls eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat vorsieht. Bei der Suche nach einem neuen Anbieter müssen allerdings alle Vorschäden offengelegt werden, was zu höheren Beiträgen oder eingeschränkten Konditionen führen kann.

Auch der Versicherungsnehmer selbst kann die Wohngebäudeversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen

Dieses Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen ausgeübt werden. Der Vorteil: So kann rechtzeitig ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, ohne dass der Versicherungsschutz unterbrochen wird.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Die Wohngebäudeversicherung ist bei einer selbstgenutzten Immobilie in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den privaten Lebenshaltungskosten zählt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn das Gebäude teilweise vermietet oder beruflich genutzt wird – etwa für ein häusliches Arbeitszimmer.

Wird die Immobilie oder ein Teil davon vermietet, können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgaben im Bereich Vermietung und Verpachtung geltend gemacht und zudem anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Wird das Haus beruflich oder gewerblich genutzt, etwa im Rahmen einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, sind die entsprechenden Versicherungsanteile ebenfalls als Betriebsausgaben absetzbar. Selbst wenn die Immobilie hauptsächlich privat bewohnt wird, kann der anteilige Beitrag für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden.

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