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E-Scooter-Versicherung – Das musst du wissen!
Seit dem 15.06.2019 dürfen E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – aber auch nur mit entsprechender E-Scooter-Versicherung.
In diesem Experten-Artikel erklären wir dir alle wichtigen Punkte zum Thema E-Scooter, Zulassungsbestimmungen und natürlich auch alles zum entsprechenden Versicherungsschutz und wo du diesen bekommst.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Aber nur bis zur einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Für einen E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht, da dieser auch ohne eigene Kraftanstrengung fährt.
- Zusätzlich kannst du freiwillig eine Teilkaskoversicherung abschließen.
- Der Vertrag läuft in der Regel immer ein Jahr – vom 01. März bis zum 28./29. Februar. Falls du den Vertrag nach dem 01. März abschließt, läuft der Vertrag jedoch nur bis zum 28./29. Februar.
- Falls du unter 18 bist, benötigst du für die Versicherung eine Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten.
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Wer darf E-Scooter fahren und was ist zu beachten?
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren, sofern diese eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
Der Fahrer benötigt weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Ebenfalls nicht verpflichtend ist das Tragen eines Helms. Das E-Scooter-Fahrer aus persönlichen Sicherheitsgründen trotzdem auf einen Helm zurückgreifen sollten, kann nur angeraten werden. Zusätzlich wäre hier dann wohl auch eine private Unfallversicherung nicht verkehrt.
Da E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, stellt sich auch die Frage, ob es eine Promillegrenze zum Führen des Fahrzeugs gibt. Die Antwort lautet: Ja. Entsprechend der geltenden Rechtslage gilt für Fahranfänger (Fahrer unter 21 und Führerscheinneulinge in der Probezeit) die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen Fahrer sind 0,5 Promille Alkohol im Blut als Grenze zu betrachten.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
Das Fahren von E-Scootern bis 20 km/h ist auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Nicht erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung.
E-Scooter-Versicherung
Viele setzen den E-Scooter mit anderen Fahrzeugen gleich, die durch einen Elektromotor unterstützt werden, wie zum Beispiel ein Pedelec. Für diese muss kein gesonderter Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Beim E-Scooter verhält es sich anders. Entgegen einem Pedelec ist der Fahrzeugführer nicht gezwungen, in die Pedale zu treten, sondern wird ohne eigene Kraftaufwendung befördert. Dadurch ist der E-Scooter als Kraftfahrzeug eingestuft.
Aus diesem Grund bist du verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für deinen E-Scooter abzuschließen, welche über eine entsprechende Versicherungsplakette dokumentiert wird. Diesen Aufkleber (kein Schild aus Blech) erhältst du vom Versicherer deiner Wahl.
Am einfachsten ist es für dich, den Versicherungsschutz für deinen E-Scooter online zu beantragen und dann den Aufkleber zugeschickt zu bekommen. In der Regel ist dieser 1 bis 3 Werktage nach Abschluss bei dir in der Post.
Die E-Scooter Saison geht immer vom 01.03. bis zum 28./29.02. des Folgejahres. Die Farbe des Aufklebers wechselt von Saison zu Saison. In der Saison 2023/2024 war das Kennzeichen schwarz. In der aktuellen Saison 2024/2025 ist das Kennzeichen blau.
Die notwendige Haftpflichtversicherung können Fahrzeughalter ab 18 Jahren eigenständig abschließen, während minderjährige Fahrer diese nur mit Einwilligung ihrer Erziehungsberichtigten eingehen können.
💡 Günstige Beiträge
Wir empfehlen die E-Scooter-Versicherung von der Bayerischen. Für 2,07 Euro pro Monat (24,80 Euro pro Jahr) kannst du hier deine E-Scooter-Versicherung kinderleicht online abschließen und hast deinen Versicherungsaufkleber schon in den nächsten Tagen im Briefkasten.
Für unter 23-jährige ist der Beitrag teurer. Dann bezahlst du 3,12 Euro pro Monat (37,40 Euro pro Jahr).
Der Beitrag muss als Einmalzahlung bezahlt werden. Falls du den Vertrag nach dem 01.03. abschließt, zahlst du natürlich nur für die verbleibende Zeit bis zum 28./29.02. des Folgejahres.
Teilkasko als Ergänzung
Zusätzlich kannst du freiwillig eine Teilkaskoversicherung abschließen. Damit sind dann auch Schäden durch folgende Gefahren abgesichert:
- Brand
- Wild
- Glasbruch
- Diebstahl
Im Tarif der Bayerischen besteht für die ersten 3 versicherten Gefahren eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Bei Diebstahl liegt die Selbstbeteiligung bei 300 Euro.
Die Haftpflicht inkl. Teilkasko kostet für über 23-jährige 4,15 Euro pro Monat (49,80 Euro pro Jahr). Unter 23-jährige bezahlen 5,33 Euro pro Monat (64 Euro pro Jahr)
ℹ️ Welche Unterlagen werden zum Abschluss benötigt?
Um einen E-Scooter zu versichern, benötigst du eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE).
Beim Online-Abschluss musst du den Hersteller und die Fahrgestellnummer angeben. Diese findest du in den Unterlagen des E-Scooters.
Mehr Informationen zum Thema erhältst du auf bussgeldkatalog.de.
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