In diesem Experten-Artikel erfährst du, wie ein Krankenhaustagegeld, bzw. eine Krankenhaustagegeldversicherung genau funktioniert. Zudem erklären wir dir die Leistungen dieser Versicherung für Krankenhausaufenthalte und am Ende erfährst du auch unsere konkrete Tarifempfehlung für ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung, welches du ganz einfach online beantragen kannst (sofortige Annahme).
Inhaltsübersicht
- Wie funktioniert das Krankenhaustagegeld?
- Wofür kannst du das Krankenhaustagegeld verwenden?
- Wie viel Krankenhaustagegeld solltest du absichern?
- Unterschiede zum Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld in der privaten Unfallversicherung
- Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung
- Kosten Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung
- Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert das Krankenhaustagegeld?
Ein Krankenhaustagegeld ist eine private Krankenzusatzversicherung, die jeder gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte abschließen kann. Auch privat Krankenversicherte (inkl. Beamte) können diese Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zu ihrer privaten Krankenversicherung abschließen.
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld können GKV Versicherte eine Krankenhauszusatzversicherung mit Leistungen u.a. für Ein- oder Zweibettzimmer und/oder Chefarztbehandlung abschließen.
Wann wird Krankenhaustagegeld gezahlt?
Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt pro Tag medizinisch notwendigem stationärem Aufenthalt im Krankenhaus den versicherten Tagessatz. Gerechnet wird vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. Hierbei werden auch Samstage, Sonntage und Feiertage mit einbezogen. Bei einem ambulanten oder teilstationären Aufenthalt, also ohne Übernachtung im Krankenhaus, wird jedoch kein Krankenhaustagegeld gezahlt.
Wenn du zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 40 Euro abgeschlossen hast, dann bekommst du für jeden Tag im Krankenhaus 40 Euro von der Versicherung gezahlt. Bei 10 Tagen stationärem Krankenhausaufenthalt sind dies dann 400 Euro.
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag Krankenhaus erforderlich
Wenn du in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bist, dann musst du pro Tag stationärem Aufenthalt im Krankenhaus eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt aktuell 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage beschränkt. Somit können dadurch maximal 280 Euro an Zuzahlung für dich entstehen. Ein Krankenhaustagegeld in Höhe von z.B. 10 Euro könnte diese Kosten dann exakt ausgleichen. Aber im Krankenhaus entstehen natürlich neben der Zuzahlung noch weitere Kosten. Dazu gleich mehr.
Wofür kannst du das Krankenhaustagegeld verwenden?
Das Krankenhaustagegeld steht dir zur freien Verfügung. Das heißt, du kannst es verwenden, wofür auch immer du möchtest. Du kannst dir damit weitere Annehmlichkeiten im Krankenhaus finanzieren oder das Geld auch für deinen neuen Fernseher ausgeben. Hier gibt es keine Beschränkungen.
Mehr Komfort möglich durch Krankenhaustagegeld
Ein Krankenhaustagegeld ermöglicht dir mehr Komfort im Krankenhaus. Vor allem, wenn der Aufenthalt im Krankenhaus länger ist. Hier ein paar mögliche Beispiele:
- Upgrade auf Zweibett- (ca. 50 Euro pro Tag) oder Einbettzimmer (ca. 100 Euro pro Tag)
- Kosten für TV
- Kosten für Internet
- sonstige tägliche Ausgaben (Zeitung, Kaffee, Kuchen, Besorgungen im Kiosk)
Selbst ohne Upgrade auf ein Zweibett- oder Einbettzimmer belaufen sich die täglichen Kosten im Krankenhaus schnell auf 20-40 Euro.
Wie viel Krankenhaustagegeld solltest du absichern?
Hierfür gibt es tatsächlich keine echte Vorgabe. Du sicherst am besten immer genau so viel Krankenhaustagegeld ab, wie du der Meinung bist, dass du brauchen wirst.
Möchtest du nur die Zuzahlung von 10 Euro im Krankenhaus absichern, dann reicht es, wenn du ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 Euro abschließt.
Sollen noch ein paar weitere „Annehmlichkeiten“ dazu kommen, solltest du entsprechend mehr absichern. Die meisten Absicherungen liegen zwischen 15 und 50 Euro.
Wahrscheinlich werden aber auch die monatlichen Beiträge für eine Krankenhaustagegeldversicherung ausschlaggebend sein, was die Höhe des Krankenhaustagegeldes angeht. Diese schauen wir uns im Verlauf ebenfalls noch an.
Unterschiede zum Krankentagegeld
Sehr oft wir das Krankenhaustagegeld mit dem Krankentagegeld verwechselt. Zugegebenermaßen sind sich die beiden Worte sehr ähnlich. Der einzige Unterschied ist ein „Haus“ beim Krankenhaustagegeld. Aber dieser Unterschied verdeutlich auch direkt die erste wichtige Abgrenzung zum Krankentagegeld.
Krankentagegeld wird auch außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes gezahlt
Anders als das Krankenhaustagegeld, wird das Krankentagegeld auch gezahlt, wenn du krank, aber nicht im Krankenhaus bist. Das heißt, beim Krankentagegeld ist es egal, ob du krank zuhause bist oder im Krankenhaus. Es wird hier immer der vereinbarte Tagessatz gezahlt, so lange du offiziell krankgeschrieben bist.
Zahlung des Krankentagegeld meist ab 43. Krankheitstag
Das private Krankentagegeld wird allerdings in der Regel nicht ab dem 1. Krankheitstag gezahlt, sondern oft erst ab dem 43. Krankheitstag. Denn genau dann sind bei einem Angestellten die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber vorbei und man erhält nur noch das Krankengeld (wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt). Dieses beträgt in der Regel ca. 70-80% des vorherigen Lohns. Das private Krankengeld schließt dann diese Lücke im Einkommen.
Krankenhaustagegeld leistet ab 1. Tag im Krankenhaus
Das Krankenhaustagegeld hingegen leistet direkt ab dem ersten stationären Tag im Krankenhaus. Aber eben nur, wenn du auch wirklich im Krankenhaus bist. Deswegen sind solche Tarife auch meist um einiges günstiger als Krankentagegeldversicherungen. Dazu aber gleich mehr.
Krankenhaustagegeld in der privaten Unfallversicherung
Eventuell hast du schon mal gelesen oder gehört, dass man ein Krankenhaustagegeld auch in einer privaten Unfallversicherung einschließen kann.
Davon raten wir allerdings ab und empfehlen immer eine separate Krankenhaustagegeldversicherung. Dies hat einen simplen, aber wichtigen Grund.
Leistung gibt es nur, wenn ein Unfall vorlag
Das Krankenhaustagegeld in einer privaten Unfallversicherung bekommst du nur ausgezahlt, wenn du aufgrund eines Unfalles stationär im Krankenhaus untergebracht wirst. Sonst nicht.
Solltest du also zum Beispiel für 10 Tage im Krankenhaus sein auf Grund einer geplanten Operation, würdest du hier keine Leistungen bekommen aus dem Krankenhaustagegeld in der privaten Unfallversicherung. Denn es lag ja kein Unfall vor.
Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung
Normalerweise gibt es auch bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung Gesundheitsfragen. Dies ist die allgemeine Regel bei Krankenzusatzversicherungen.
Allerdings gibt es beim Krankenhaustagegeld auch Anbieter, wie die DKV, die komplett auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.
Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist zu empfehlen
Dies hat für dich einige wirklich essentielle Vorteile:
- Du kannst keine falschen oder fehlerhaften Angaben bei Vertragsabschluss machen, was deinen Gesundheitszustand angeht. Dies ist leider immer wieder ein Problem bei Krankenzusatzversicherungen.
- Durch den Wegfall von Gesundheitsfragen sind automatisch alle bestehenden Vorerkrankungen mitversichert. Dabei ist es egal, um welche Vorerkrankung es sich handelt. Dies kann für viele Menschen ein echter „Rettungsanker“ sein, wenn man auf Grund von Vorerkrankungen sonst gar keinen Versicherungsschutz bekommen hätte.
Wichtig: Trotz fehlender Gesundheitsprüfung sind vor Versicherungsbeginn angeratene Krankenhausaufenthalte nicht mitversichert. Zum Beispiel: Es wurde bereits mit dem Arzt besprochen, dass das Knie in 6 Monaten operiert werden soll. Laut Versicherungsbedingungen sind 24 Monate die Grenze. Das heißt, wenn z.B. zuletzt vor 3 Jahren eine mögliche Operation besprochen wurde, leistet die Versicherung trotzdem.
Unsere Tarifempfehlung für ein Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung
Bei unserer Tarifempfehlung DKV KKHT kannst du bis zu 65 Euro pro Tag absichern (min. 10 Euro), ohne, dass Gesundheitsfragen gestellt werden. Dies ist durchaus eine ordentliche Höhe.
Grundsätzlich würden wir aus den oben genannten Gründen immer einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung bevorzugen. Hier kann es dann im Nachhinein zu keinen Ungereimtheiten kommen, was den Gesundheitszustand beim Abschluss des Krankenhaustagegeldes angeht.
Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit beim Tarif DKV KKHT beträgt 3 Monate. Bei Entbindung und Psychotherapie beträgt die besondere Wartezeit 8 Monate. Solltest du aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus sein, entfällt die Wartezeit. Wartezeit bedeutet, dass die Versicherung erst für Krankenhausaufenthalte 3 bzw. 8 Monate nach Versicherungsbeginn leistet.
Leistung auch für Reha
Das DKV KKHT leistet im Gegensatz zu vielen anderen Krankenhaustagegeldversicherungen auch für vollstationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Doppelte Leistung für Kinder bis einschließlich 14 Jahren
Eine weitere Besonderheit des Tarifs ist, dass die Leistung für Kinder bis einschließlich 14 Jahren verdoppelt wird, wenn neben dem Kind eine Bezugsperson als Begleitung stationär aufgenommen wird. Kinder bis einschließlich 14 Jahren können maximal ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro abschließen.
Tarifbedingungen
Hier findest du die Tarifbedingungen zum Nachlesen.
DKV UZ1 und UZ2 als Ergänzung
Mit den Tarifen UZ1 und UZ2 kannst du bei der DKV auch ein Ein- bzw. Zweibettzimmer ohne Gesundheitsfragen abschließen.
Kosten Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsprüfung
Wie sehen jetzt aber genau die Kosten aus bei einer Krankenhaustagegeldversicherung. Dafür haben wir dir nachfolgend mal verschiedene Rechenbeispiele aufgeführt. Gerechnet haben wir diese bei unserem favorisiertem Anbieter für eine Krankenhaustagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, der DKV. Der Tarif ist in 5-Euro Schritten abschließbar.
Im Tarif DKV KKHT werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, d.h. der Beitrag steigt mit Erreichen der nächsten Altersstufe (in 10-Jahres-Schritten, ab 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90).
Beispiel 10 Euro KKHT
- ab 30 Jahren: 2,24 Euro pro Monat
- ab 40 Jahren: 2,56 Euro pro Monat
- ab 50 Jahren: 4,66 Euro pro Monat
- ab 60 Jahren: 8,10 Euro pro Monat
- ab 70 Jahren: 13,90 Euro pro Monat
- ab 80 Jahren: 20,36 Euro pro Monat
- ab 90 Jahren: 21,54 Euro pro Monat