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In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du über das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung wissen musst.

Zudem kannst du mit dem Krankengeldrechner vom Versicherungsboten die Krankengeld Höhe und deine Versorgungslücke im Krankheitsfall kinderleicht selbst berechnen.

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Inhaltsübersicht

Voraussetzungen für die Zahlung von Krankengeld

Alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch die gesetzliche Krankenkasse.

Die zweite logische Voraussetzung für die Auszahlung vom Krankengeld ist, dass ein Arzt dich krankschreiben muss.

Beachte, nicht jeder gesetzlich Krankenversicherte hat Anspruch auf Krankengeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

Familienversicherte

Familienversicherte wie z.B. dein/e Partner/in oder deine Kinder haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Selbstständige

Auch Selbstständige, welche sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld.

Diese müssen sich selbst versichern. Das ist zwar auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, jedoch eben nicht automatisch.

Hier gibt es für dich als Selbstständigen zwei Möglichkeiten:

  1. Gegen einen Mehrbeitrag von 0,6% erhältst du Krankengeld ab dem 43. Tag wie ein Arbeitnehmer. Du musst also statt dem ermäßigten Beitrag von 14% + Zusatzbeitrag, 14,6% + Zusatzbeitrag zahlen.
  2. Mit einem Wahltarif kannst du auch ein Krankengeld z.B. ab dem 15. oder 22. Tag abschließen. Die Höhe der Auszahlung wird mit deiner gesetzlichen Krankenkasse vereinbart. Ein Wahltarif kann ergänzend oder statt dem normalen Krankengeld abgeschlossen werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine private Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Für die ersten 6 Wochen (42 Tage) einer Krankschreibung erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Zeitraum erhältst du dein volles Gehalt.

Ab dem 43. Tag erhältst du die Lohnfortzahlung von deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Die maximale Dauer für die Zahlung beträgt 78 Wochen. Von diesem Zeitraum werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber abgezogen, sodass es noch bis zu 72 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gibt.

Es gibt noch eine weitere Beschränkung. Du darfst innerhalb von 3 Jahren maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du in diesen 3 Jahren durchgehend oder in einzelnen Zeiträumen krankgeschrieben bist.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Nachdem du bereits einige wichtige Informationen über das Krankengeld erhalten hast, gehen wir nun auf die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch die Krankenkasse ein.

Diese beträgt nämlich nicht 100%, wie bei der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Berechnung

  • 70% von deinem Bruttoeinkommen
  • maximal aber 90% des Nettoeinkommens
  • unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze
  • abzüglich der Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge

Beim Einkommen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt.

Was auf den ersten Blick kompliziert aussieht, ist eigentlich sehr einfach.

Die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ist der niedrigste der folgenden vier Werte:

  • 70% vom Bruttoeinkommen
  • 90% vom Nettoeinkommen
  • Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 Euro)
  • 70% der Beitragsbemessungsgrenze

Vom niedrigsten Wert wird der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, mit Ausnahme der Krankenversicherungsbeiträge. Diese werden während des Bezugs von Krankengeld komplett von der GKV übernommen. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind jedoch weiterhin zu zahlen.

Verdeutlichen wir das Ganze an einem Beispiel:

  • Bruttoeinkommen: 4.000 Euro, Nettoeinkommen 2.500 Euro
  • 70% vom Brutto: 2.800 Euro
  • 90% vom Netto: 2.250 Euro
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro
  • 70% der Beitragsbemessungsgrenze: 3.622,50 Euro (maximales Krankengeld)

Der niedrigste Wert 2.250 Euro ist die Berechnungsgrundlage. Hiervon wird der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bei einem Brutto von 4.000 Euro sind das ca. 275 Euro. Das Krankengeld beträgt in diesem Beispiel 1.975 Euro (2.250-275). Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro ergibt sich also eine Lücke von ca. 525 Euro. Bei Kinderlosen ist das Krankengeld aufgrund des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung etwas geringer, sodass die Lücke etwas größer ist. In diesem Beispiel sind es ca. 1.950 Euro Krankengeld und eine Lücke von ca. 550 Euro.

Wie du siehst ist die Differenz zwischen Netto und Krankengeld nicht unerheblich.

Hier musst du dir die Frage stellen, ob du über einen längeren Zeitraum auf diese Summe verzichten kannst.

Falls nicht, kann du diese Lücke mit einer zusätzlichen privaten Krankentagegeldversicherung schließen.

Krankengeldrechner

Mit dem Krankengeldrechner vom Versicherungsboten kannst du deine individuelle Lücke kinderleicht selbst berechnen.

Steuern

Die Auszahlung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt die Zahlung von Krankengeld kann dein zu versteuerndes Einkommen erhöhen.

Wie kommst du überhaupt an dein Krankengeld?

Nach der Krankschreibung durch einen Arzt, musst du deinen Arbeitgeber informieren und ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen.

Die Krankenkasse erhält in der Regel die Information über die Krankschreibung durch deinen Arzt und nimmt Kontakt zu deinem Arbeitgeber auf. Du solltest dich jedoch nicht darauf verlassen und die Krankschreibung selbst nochmal an die Krankenkasse verschicken. Grund: Es gibt eine Meldefrist von 1 Woche, d.h. 1 Woche nach der Krankschreibung muss das Attest bei der Krankenkasse eingegangen sein. Sollte das nicht der Fall sein, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Das kann im schlimmsten Fall mehrere 1.000 Euro kosten.

Wie bereits erklärt, erhältst du in den ersten 6 Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bist du lückenlos länger als 42 Tage krankgeschrieben, zahlt deine Krankenkasse ab dem 43. Tag automatisch Krankengeld.

Du selbst musst nichts machen.

Was passiert nach Ablauf von 78 Wochen?

Abschließend bleibt noch zu klären, was eigentlich nach Ablauf der 78 Wochen Lohnfortzahlung passiert. Hier gibt es verschiedene Szenarien (keine abschließende Aufzählung):

  1. Es wird festgestellt, dass du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist. Dann erhältst du die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Im verlinkten Artikel haben wir alle Informationen über die Erwerbsminderungsrente zusammengefasst. Disclaimer: Die Zahlung aus dieser reicht vorne und hinten nicht.
  2. Du bist nicht arbeitsunfähig (kurzfristig), sondern berufsunfähig (mittel, langfristig). Dann kommt es zur Zahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich nur, wenn du eine abgeschlossen hast. Wichtig: Melde die Arbeitsunfähigkeit frühzeitig deiner Versicherung, denn das Krankengeld und die BU-Rente werden nicht verrechnet, sondern zusammen ausgezahlt. Bei einem privaten Krankentagegeld ist dies jedoch nicht der Fall.

Falls du noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, kannst du dir einen Termin zur kostenlosen Online-Beratung buchen.

Sonderfall: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit

Ja, auch Arbeitslose müssen sich krankmelden. Und zwar bei der Bundesagentur für Arbeit.

In den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit wird das Arbeitslosengeld 1 ganz normal weiter von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Wenn der Arbeitslose in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, übernimmt diese, wie u.a. bei Angestellten, anschließend die Zahlung. Im Gegensatz zu Angestellten, entspricht die Zahlung des Krankengeldes der Höhe des Arbeitslosengeldes. Es gibt keine weiteren Kürzungen.

Übrigens: Um die Lücke zwischen Arbeitslosengeld 1 und Netto zu schließen, ist der Abschluss einer private Arbeitslosenversicherung denkbar. Natürlich geht das nur vor der Arbeitslosigkeit.