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Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte – sinnvoll?
Man hört ja immer wieder, die private Krankenversicherung für Beamte sei die „Beamtenversicherung“ schlechthin oder „für Beamte lohnt sich nur die private Krankenversicherung“. Aber ist da überhaupt was dran und wenn ja, wieso ist das so? Das und noch einiges mehr über die private Krankenversicherung für Beamte erfährst du in diesem Experten-Artikel.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Beamte sind versicherungsfrei und können sich deshalb frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.
- Für Beamte besteht ein Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten (in der Regel 50%). Auch für die Familienangehörigen besteht ein Beihilfeanspruch.
- Rund 95% aller Beamten sind in der PKV versichert, da es hier bessere Leistungen zu einem günstigeren Beitrag gibt.
- Die Beihilfeverordnungen weichen von Bundesland zu Bundesland ab, weshalb eine professionelle PKV-Beratung für Beamte unverzichtbar ist.
- Der Dienstherr unterstützt die private Krankenversicherung für Beamte
- Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte meist viel zu teuer
- Auch Angehörige haben Anspruch auf Beihilfe
- Beihilfesätze Bund und Mehrzahl der Länder
- Private Krankenversicherung auch für Referendare und Heilfürsorgeberechtigte
- Fazit zur privaten Krankenversicherung für Beamte
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Der Dienstherr unterstützt die private Krankenversicherung für Beamte
PKV für Beamte ist eine Restkostenversicherung
Die private Krankenversicherung deckt dann also nur noch die restlichen 50% ab, weshalb die PKV für Beamte oft auch als Restkostenversicherung bezeichnet wird.
Bei Beamten mit zwei oder mehr Kindern erhöht sich die Beihilfe auf 70%, genauso wie im Falle der Pensionierung, unabhängig von der Anzahl der Kinder. In diesen Fällen trägt die private Krankenversicherung nur noch 30% der Krankheitskosten.
Bessere Leistungen trotz geringeren Kosten
Da die Versicherung die Beihilfe also nur ergänzt und nicht die gesamten Krankheitskosten alleine tragen muss, sind die Beiträge auch dementsprechend gering.
Auch die Leistungen sind in der Regel besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise sind meist der Anspruch auf Chefarztbehandlung oder auf Zweibettzimmer im Krankenhaus enthalten (Wahlleistungen).
Beihilfeergänzungstarife
Diese Leistungen sind in der PKV aber nur enthalten, wenn sie in der Beihilfe auch enthalten sind, da die PKV ja nur die Übernahme der Krankheitskosten ergänzt, welche auch durch die Beihilfe übernommen werden. Sind diese Leistungen jedoch nicht enthalten, sondern deckt die Beihilfe nur Grundleistungen ab, so deckt auch die PKV nur Grundleistungen ab. Für diesen Fall gibt es aber spezielle Beihilfeergänzungstarife, welche dann Leistungen darüber hinaus gewähren.
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Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte meist viel zu teuer
Beamte haben auch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dann müssen sie allerdings den gesamten Beitrag alleine tragen, da sie den Anspruch auf Beihilfe zum Teil verlieren (Ausnahme: pauschale Beihilfe).
Das bedeutet Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zuzüglich Zusatzbeitrag der Krankenkasse müssen vom Beamten bezahlt werden, was sich auf durchschnittlich 17,1% des Bruttoeinkommens summieren kann. Hinzukommt, dass es nicht nur teurer ist, sondern auch, dass die Leistungen in der GKV schlechter sind als in der PKV.
Der Beihilfeanspruch geht aber nicht unbedingt ganz verloren. Zusatzleistungen wie beispielsweise Zahnersatz können noch durch die Beihilfe abgedeckt werden, sofern dies im jeweiligen Bundesland vorgesehen ist.
In diesen Fällen lohnt sich die GKV für Beamte
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es sich für einen Beamten lohnt, der GKV beizutreten. Zum Beispiel, wenn ein Beamter durch Vorerkrankungen in der PKV hohe Risikozuschläge zahlen muss, es zu Leistungsausschlüssen kommt oder er sogar komplett abgelehnt wird.
Auch wenn ein Beamter viele Kinder hat, kann es sich lohnen, da diese in der GKV kostenlos mitversichert sind, während in der PKV zusätzliche Verträge geschlossen werden müssen.
Öffnungsaktion für Beamte
Durch die Öffnungsaktion für Beamte in der PKV kommt es unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zu Ablehnungen und Leistungsausschlüssen und auch Risikozuschläge sind auf 30% begrenzt. Dadurch lohnt sich die PKV für einen noch größeren Teil der Beamten.
Wechsel von PKV in GKV
Eine Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung für Beamte in die GKV ist für einen Beamten ohne weiteres nicht möglich. Es ist aber nicht ausgeschlossen.
So kann ein ehemaliger Beamter, der nun einem ganz normalen Angestelltenverhältnis nachgeht (und deshalb wieder sozialversicherungspflichtig ist) und sein Alter unter 55 Jahren liegt, zurück in die GKV wechseln. Ab 55 Jahren ist das Ganze jedoch nahezu unmöglich.
Auch Angehörige haben Anspruch auf Beihilfe
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben, wenn sie nicht durch ein Angestelltenverhältnis in der GKV pflichtversichert sind oder sich ihr Jahreseinkommen über der Grenze von ca. 20.000 Euro befindet (Einkommensgrenze weicht je nach Bundesland ab), einen Anspruch auf Beihilfe und zwar beträgt diese beim Bund und einem Großteil der Länder 70%.
Auch Kinder können Beihilfe erhalten, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Hier beträgt die Beihilfe beim Bund und einem Großteil der Länder 80% der anfallenden Krankheitskosten.
Der restliche Teil der Kosten wird hier dann genau wie bei Beamten durch eine private Krankenversicherung gedeckt.
Beihilfesätze Bund und Mehrzahl der Länder
Im Folgenden haben wir dir beispielhaft die Beihilfesätze vom Bund und einer Mehrzahl der Länder dargestellt.
- 50% Beihilfeberechtigter ohne bzw. mit einem Kind
- 70% Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern
- 70% Versorgungsempfänger (Pensionär)
- 80% Kinder
- 80% Waisen
- 70% Ehegatte, wenn Einkommen unter festgelegter Grenze (Bund zum Beispiel 20.000 Euro)
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Bremen und Sachsen weichen hiervon in unterschiedlichem Maße ab.
Private Krankenversicherung auch für Referendare und Heilfürsorgeberechtigte
Referendare haben zunächst die Möglichkeit, falls sie noch nicht den Status des Beamten auf Widerruf zugesprochen bekommen haben, eine Anwartschaft abzuschließen, da sie dann noch keinen Beihilfeanspruch haben.
Das bedeutet, sie legen schon eine Gesundheitsprüfung ab und zahlen sehr geringe Beiträge. Werden sie dann später verbeamtet und erlangen einen Beihilfeanspruch, so geht die Anwartschaft in einen normalen privaten Krankenversicherungstarif über. Bis dahin sind sie gesetzlich versichert.
Kleine und große Anwartschaft
Unterschieden wird hierbei zwischen kleiner und großer Anwartschaft.
Die kleine Anwartschaft sichert nur den Gesundheitszustand. Dadurch ist beim Übergang in den Krankenversicherungstarif keine erneute Gesundheitsprüfung fällig, was von Vorteil ist, da sich der Beitrag erhöhen würde, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten zwischenzeitlich verschlechtert hätte und dies bei einer erneuten Gesundheitsprüfung rauskommen würde.
Die große Anwartschaft sichert neben dem Gesundheitszustand zusätzlich das Eintrittsalter. Somit ist der Beitrag zur späteren privaten Versicherung geringer.
Beamtenanwärter
Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) haben normalerweise schon einen Beihilfeanspruch (evtl. mit einigen Einschränkungen) und können dann schon einen normalen Tarif in der PKV abschließen.
Heilfürsorgeberechtigte
Heilfürsorgeberechtigte benötigen ebenfalls eine Anwartschaft. Heilfürsorgeberechtigte sind zum Beispiel Feuerwehrleute, Soldaten und Polizisten. Sie brauchen während ihrer aktiven Dienstzeit keine Krankenversicherung, da sie eine Heilfürsorge bekommen, welche 100% der Krankheitskosten übernimmt. Sie benötigen die Versicherung erst für die Zeit nach ihrer Dienstzeit, beispielsweise für die Pensionierung (Ruhestand).
Aber auch hier gibt es je nach Bundesland Unterschiede. Zum Teil besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge nur während der Ausbildung und danach entsteht ein Beihilfeanspruch und mit diesem wird dann die passende private Krankenversicherung benötigt.
Fazit zur privaten Krankenversicherung für Beamte
Die Beamten machen tatsächlich den größten Teil der Versicherten in der privaten Krankenversicherung aus. Das wundert aber auch nicht wirklich, da sie in der privaten Krankenversicherung für Beamte fast ausnahmslos bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen bekommen, als wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wären.
Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel. Grundsätzlich sollte man sich merken, dass es bei der Beihilfe immer darauf ankommt, ob man Beamter des Bundes ist oder eines Landes. Zwischen den Ländern gibt es teils große Unterschiede was beispielsweise den Umfang der Leistungen der Beihilfe angeht. Auch andere Regelungen unterscheiden sich.
PKV-Beratung für Beamte
Darum ist es für einen frisch gebackenen Beamten, der vor der Entscheidung zwischen PKV und GKV steht, durchaus sinnvoll, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und diesen Schritt genauestens zu besprechen.
Denn nur so lässt sich herausfinden, ob die private Krankenversicherung auch im persönlichen Fall die bessere Alternative ist und welcher private Krankenversicherungstarif dann ggf. der passende ist.
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