Die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung mit wenigen Ausnahmen keinen Kontrahierungszwang (= Aufnahmepflicht), sodass dich die Versicherung u.a. aufgrund von deinem Gesundheitszustand ablehnen kann.
  • Der Versicherer prüft den Gesundheitszustand bei Antragsstellung mit Hilfe von Gesundheitsfragen und ggf. zusätzlich mit Fragebögen und Arztberichten.
  • Bei falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten.
  • Vor Beantragung einer privaten Krankenversicherung solltest du mit Hilfe eines Versicherungsmaklers eine anonyme Risikovoranfrage stellen.

Auch im Video: Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Kostenlose & unverbindliche Online-Beratung

Direkt Termin buchen

Der kostenlose VMK-Newsletter informiert dich jede Woche über unbekannte Stolperfallen in Versicherungsverträgen, echte Leistungsfälle der Newsletter-Abonnenten und Aktionen von Versicherern und anderen Finanzinstituten.

Gib dem Kleingedruckten keine Chance mehr!

Gibt es eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Nein, bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ist immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Auch wenn du von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen wechselst, musst du die vollständigen Gesundheitsfragen beantworten.

Tarifwechsel bei einem Versicherer

Lediglich bei einem Tarifwechsel innerhalb eines Versicherers ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Aber auch nur dann, wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen gegenüber dem alten Tarif beinhaltet.

Warum gibt es bei privaten Krankenversicherungen eine Gesundheitsprüfung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der privaten Krankenversicherung kein Solidaritätsprinzip. Die Beiträge werden individuell u.a. anhand deiner Gesundheitsrisiken kalkuliert und du bekommst die Leistungen, welche vertraglich vereinbart wurden. Das Ganze nennt sich Äquivalenzprinzip.

Auch ohne Solidaritätsprinzip gibt es in der privaten Krankenversicherung Solidarität. Das bedeutet, wenn du Leistungen in Anspruch nimmst, tritt dafür das Versichertenkollektiv ein. Da es in der privaten Krankenversicherung, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang (= Aufnahmepflicht) gibt, kann sich der Versicherer genau aussuchen, wer zu welchen Konditionen Teil des Kollektivs wird.

Versicherer trägt Risiko auf Lebenszeit

Ein weiterer Grund für die umfassende Gesundheitsprüfung ist, dass der Versicherer bei Aufnahme, ein Risiko auf Lebenszeit trägt. Wenn du die Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet hast und du regelmäßig deine Beiträge zahlst, kann dich der Versicherer aufgrund der Versicherungspflicht nicht kündigen.

Ausnahmen

In der privaten Krankenversicherung gibt es in wenigen Konstellationen (u.a. Kindernachversicherung, Beamtenöffnungsaktion, zuletzt privat Krankenversicherte) einen Kontrahierungszwang, wobei es in einer Konstellation sogar keine Gesundheitsprüfung gibt.

Kindernachversicherung

Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, kann der Nachwuchs im Rahmen der sogenannten Kindernachversicherung mit einer Frist von in der Regel 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat krankenversichert werden. Die Kindernachversicherung ist jedoch nur beim Versicherer des Elternteils möglich und der Versicherungsschutz darf nicht höherwertiger als der des Elternteils sein.

Beamtenöffnungsaktion

Da für Beamte die PKV anders als die GKV eine passgenaue Ergänzung zur Beihilfe bietet, gibt es die sogenannte Beamtenöffnungsaktion. Hierbei gibt es zwar eine Gesundheitsprüfung, der teilnehmende Versicherer darf den Versicherungsschutz jedoch nicht ablehnen. Er darf maximal einen Risikozuschlag von 30% erheben, aber keine Leistungsausschlüsse herausgeben. Einen Beihilfeergänzungstarif darf der Versicherer trotzdem ablehnen.

Was wird bei Beantragung einer PKV geprüft?

Der Antrag einer privaten Krankenversicherung beinhaltet eine Vielzahl von Gesundheitsfragen. Geprüft werden hierbei u.a. folgende Bereiche:

  • Zahngesundheit
  • Psychische Erkrankungen
  • Unfälle und Behinderungen
  • Operationen
  • aktuelle und angeratene Behandlungen
  • Allergien und chronische Erkrankungen
  • Tumor- und Viruserkrankungen
  • Suchterkrankungen

Je nach Bereich sind die letzten 10 bzw. die letzten 5 Jahre relevant. Es sind jedoch auch chronische Erkrankungen anzugeben, welche in den letzten 5 bzw. 10 Jahren nicht behandelt wurden. Neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen, kann der Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung auch weitere Unterlagen wie z.B. Fragebögen oder Arztberichte anfordern.

Die Gesundheitsfragen ähneln sich von Versicherer zu Versicherer. Jedoch gibt es kleine Abweichungen, welche im Einzelfall vorteilhaft sein können. Daher ist es ratsam, die private Krankenversicherung mit einem Profi zu beantragen, welcher diese Besonderheiten kennt.

Private Krankenversicherung mit Profi beantragen

Jetzt Termin buchen

Wie wird dein Gesundheitszustand geprüft?

Prüfung auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen

Wichtig zu verstehen ist, dass eine Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung u.a. auf Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen beruht.

Deutlich wird das Ganze z.B. an der Erkrankung Schilddrüsenunterfunktion, welche zwar täglich mit einer Tablette L-Thyroxin behandelt wird, jedoch keinerlei gesundheitliche Beschwerden verursacht. Hier wird dann z.B. ein Risikozuschlag von 10% erhoben, was bei einem Monatsbeitrag von 600 Euro (AG + AN Anteil) einen Mehrbeitrag von 60 Euro im Monat bedeutet. Im Jahr sind das stolze 720 Euro.

Und hier sind wir beim Thema Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen. Durch die Vorerkrankung Schilddrüsenunterfunktion besteht ein höheres Risiko an Krankheit X und Y zu erkranken, als wenn diese Vorerkrankung nicht besteht. Bei 95% der Versicherten mit dieser Krankheit wird nichts dergleichen passieren. Jedoch sichert sich die Versicherung mit dem Risikozuschlag von allen Versicherten für die 5% der Fälle ab, bei denen es durch die Vorerkrankung zu Folgeerkrankungen kommt.

Demnach kannst du gegenüber einer Versicherung nicht argumentieren, dass die Vorerkrankung bei dir keine Probleme verursacht und auch keine Probleme verursachen wird.

Das Ganze ist ein rein fiktives Beispiel und soll nur nahelegen, wie die Risikoprüfung bei einer privaten Krankenversicherung funktioniert. 

Risikozuschlag, Leistungsausschluss und Ablehnung

Neben einer Annahme ohne Erschwerung, kann das Ergebnis der Risikoprüfung ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder im schlechtesten Fall eine Ablehnung sein.

Bei einem Risikozuschlag wird in der Regel ein prozentualer Zuschlag auf den Normalbeitrag ohne Vorsorgezuschlag erhoben.

Im Gegensatz dazu wird bei einem Leistungsausschluss eine Vorerkrankung komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Leistungsausschluss wird in der Regel nur dann gewählt, wenn die Erkrankung klar abgegrenzt werden kann. Ansonsten kann es im Leistungsfall zu Problemen kommen. Du als Versicherter kannst in der Regel nicht entscheiden, ob ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss angeboten wird. Die Entscheidung trifft der Risikoprüfer der Versicherung.

Sollte die Versicherung dein Risiko gar nicht tragen wollen, auch nicht mit Risikozuschlag und/oder Leistungsausschluss, kommt es zu einer Ablehnung.

Gesundheitsfragen falsch beantwortet

Die Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen hat eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zur Folge. Du bist nämlich zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen verpflichtet. Wenn herauskommt, dass die Angaben nicht korrekt waren, kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird zum einen die Schwere deines Verschuldens und zum anderen die Kausalität bewertet.

Das Ganze kommt häufig erst im Leistungsfall heraus, denn der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt deiner Angaben im Antrag zu überprüfen.

Das Thema „falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen“ haben wir im verlinkten Artikel anhand der Berufsunfähigkeitsversicherung detailliert erläutert. Das Ganze lässt sich 1 zu 1 auf dich private Krankenversicherung übertragen.

Krankenakten anfordern

Um das Thema Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen zu vermeiden, solltest du dir stets die Krankenakten bei deinen vorherigen Krankenversicherungen anfordern. Denn wer kann sich schon an alle Arztbesuche in den letzten Jahren erinnern?

Damit das alles reibungslos abläuft, solltest du die private Krankenversicherung zusammen mit einem Profi beantragen.

Private Krankenversicherung mit Profi beantragen

Jetzt Termin buchen

Gesundheitsfragen im Basistarif

Jede private Krankenversicherung muss seit dem 01.01.2009 einen Basistarif anbieten, dessen Beitrag maximal dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen darf. Auch die Leistungen des Basistarifs ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Unterschied zu den normalen Tarifen einer privaten Krankenversicherung besteht für den Basistarif ein Kontrahierungszwang für bestimmte Personen. Das sind freiwillig GKV-Versicherte, innerhalb von 6 Monaten nach dem Statuswechsel und Personen ohne Krankenversicherungsschutz mit Wohnsitz in Deutschland, welche nicht der GKV zugeordnet werden können. Im Basistarif sind keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse erlaubt.

Jedoch müssen auch im Basistarif Gesundheitsfragen beantwortet werden, damit der Versicherte später die (theoretische) Möglichkeit hat vom Basistarif in einem normalen Tarif zu wechseln.

Personen innerhalb der privaten Krankenversicherung können je nach Versicherungsbeginn sogar ohne Voraussetzungen in den Basistarif wechseln.

Gesundheitsprüfung mit einer anonymen Risikovoranfrage

Der beste Weg, um in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist mit Hilfe einer anonymen Risikovoranfrage. Mit dieser kannst du vor Antragsstellung unverbindlich prüfen lassen, ob bzw. zu welchen Konditionen dich der Versicherer versichert. Hierbei werden keine persönlichen Daten gespeichert.

Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden Antragsdaten bei der privaten Krankenversicherung zwar nicht im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert, jedoch ist eine Ablehnung aus einem anderen Grund problematisch. Denn auf dem Antrag wird eine Frage gestellt, welche in etwa so lautet: „Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf eine private Krankenversicherung gestellt und wurde dieser abgelehnt, bzw. von Ihnen zurückgezogen?”. Wenn du nach einer Ablehnung einen Antrag bei einem anderen Versicherer stellst, musst du diese Frage mit Ja beantworten, was häufig zur Folge hat, dass der Antrag genauer geprüft bzw. im schlimmsten Fall sogar direkt abgelehnt wird.

Wenn du eine private Krankenversicherung zusammen mit einem Versicherungsmakler beantragst, kann die Risikovoranfrage an diverse Versicherer geschickt werden. Aus allen Angeboten kannst du dir dann das mit den besten Konditionen heraussuchen. Wie unsere eigene unabhängige PKV-Beratung abläuft, erklären wir im verlinkten Artikel.

Mit Risikovoranfrage in die PKV wechseln

Jetzt Termin buchen

Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager