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Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist grundsätzlich nicht möglich.
- Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung mit wenigen Ausnahmen keinen Kontrahierungszwang (= Aufnahmepflicht), sodass dich die Versicherung u.a. aufgrund von deinem Gesundheitszustand ablehnen kann.
- Der Versicherer prüft den Gesundheitszustand bei Antragstellung mit Hilfe von Gesundheitsfragen und ggf. zusätzlich mit Fragebögen und Arztberichten.
- Bei falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten.
- Vor Beantragung einer privaten Krankenversicherung solltest du mit Hilfe eines Versicherungsmaklers eine anonyme Risikovoranfrage stellen.
- Gibt es eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
- Warum gibt es bei privaten Krankenversicherungen eine Gesundheitsprüfung?
- Was wird bei Beantragung einer PKV geprüft?
- Wie wird dein Gesundheitszustand geprüft?
- Gesundheitsfragen falsch beantwortet
- Gesundheitsfragen im Basistarif
- Gesundheitsprüfung mit einer anonymen Risikovoranfrage
Auch im Video: Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Gibt es eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Nein, bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ist immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Auch wenn du von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen wechselst, musst du die vollständigen Gesundheitsfragen beantworten.
Tarifwechsel bei einem Versicherer
Lediglich bei einem Tarifwechsel innerhalb eines Versicherers ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Aber auch nur dann, wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen gegenüber dem alten Tarif beinhaltet.
Warum gibt es bei privaten Krankenversicherungen eine Gesundheitsprüfung?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der privaten Krankenversicherung kein Solidaritätsprinzip. Die Beiträge werden individuell u.a. anhand deiner Gesundheitsrisiken kalkuliert und du bekommst die Leistungen, welche vertraglich vereinbart wurden. Das Ganze nennt sich Äquivalenzprinzip.
Kein Kontrahierungszwang in der PKV
Auch ohne Solidaritätsprinzip gibt es in der privaten Krankenversicherung Solidarität. Das bedeutet, wenn du Leistungen in Anspruch nimmst, tritt dafür das Versichertenkollektiv ein. Da es in der privaten Krankenversicherung, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang (= Aufnahmepflicht) gibt, kann sich der Versicherer genau aussuchen, wer zu welchen Konditionen Teil des Kollektivs wird.
Versicherer trägt Risiko auf Lebenszeit
Ein weiterer Grund für die umfassende Gesundheitsprüfung ist, dass der Versicherer bei Aufnahme ein Risiko auf Lebenszeit trägt. Wenn du die Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet hast und du regelmäßig deine Beiträge zahlst, kann dich der Versicherer aufgrund der Versicherungspflicht nicht kündigen.
💡 Ausnahmen
In der privaten Krankenversicherung gibt es in wenigen Konstellationen (u.a. Kindernachversicherung, Beamtenöffnungsaktion, zuletzt privat Krankenversicherte) einen Kontrahierungszwang, wobei es in einer Konstellation sogar keine Gesundheitsprüfung gibt.
Kindernachversicherung
Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, kann der Nachwuchs im Rahmen der sogenannten Kindernachversicherung mit einer Frist von in der Regel 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat krankenversichert werden.
Die Kindernachversicherung ist jedoch nur beim Versicherer des Elternteils möglich und der Versicherungsschutz darf nicht höherwertiger als der des Elternteils sein.
Beamtenöffnungsaktion
Da für Beamte die PKV anders als die GKV eine passgenaue Ergänzung zur Beihilfe bietet, gibt es die sogenannte Beamtenöffnungsaktion (nicht alle Versicherer nehmen teil).
Hierbei gibt es zwar eine Gesundheitsprüfung, der teilnehmende Versicherer darf den Versicherungsschutz jedoch nicht ablehnen. Er darf maximal einen Risikozuschlag von 30% erheben, aber keine Leistungsausschlüsse herausgeben. Einen Beihilfeergänzungstarif darf der Versicherer trotzdem ablehnen.
Was wird bei Beantragung einer PKV geprüft?
Der Antrag einer privaten Krankenversicherung beinhaltet eine Vielzahl von Gesundheitsfragen. Geprüft werden hierbei u.a. folgende Bereiche:
- Zahngesundheit
- Psychische Erkrankungen
- Unfälle und Behinderungen
- Operationen
- aktuelle und angeratene Behandlungen
- Allergien und chronische Erkrankungen
- Tumor- und Viruserkrankungen
- Suchterkrankungen
Je nach Bereich sind die letzten 10 bzw. die letzten 5 Jahre relevant. Es sind jedoch auch chronische Erkrankungen anzugeben, welche in den letzten 5 bzw. 10 Jahren nicht behandelt wurden. Neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen kann der Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung auch weitere Unterlagen wie zum Beispiel Fragebögen oder Arztberichte anfordern.
Kleine, aber feine Abweichungen bei den Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen ähneln sich von Versicherer zu Versicherer. Jedoch gibt es kleine Abweichungen, welche im Einzelfall vorteilhaft sein können (zum Beispiel Abfragezeitraum für psychische Erkrankungen). Daher ist es ratsam, die private Krankenversicherung mit einem Profi zu beantragen, welcher diese Besonderheiten kennt.
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Wie wird dein Gesundheitszustand geprüft?
Prüfung auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen
Wichtig zu verstehen ist, dass eine Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung u.a. auf Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen beruht.
Beispiel Schilddrüsenunterfunktion
Deutlich wird das Ganze zum Beispiel an der Erkrankung Schilddrüsenunterfunktion, welche zwar täglich mit einer Tablette L-Thyroxin behandelt wird, jedoch keinerlei gesundheitliche Beschwerden verursacht. Hier wird dann zum Beispiel ein Risikozuschlag von 10% erhoben, was bei einem Monatsbeitrag von 600 Euro (AG + AN Anteil) einen Mehrbeitrag von 60 Euro im Monat bedeutet. Im Jahr sind das stolze 720 Euro.
Und hier sind wir beim Thema Wahrscheinlichkeiten und Korrelationen. Durch die Vorerkrankung Schilddrüsenunterfunktion besteht ein höheres Risiko, an Krankheit X und Y zu erkranken, als wenn diese Vorerkrankung nicht besteht. Bei 95% der Versicherten mit dieser Krankheit wird nichts dergleichen passieren. Jedoch sichert sich die Versicherung mit dem Risikozuschlag von allen Versicherten für die 5% der Fälle ab, bei denen es durch die Vorerkrankung zu Folgeerkrankungen kommt.
Demnach kannst du gegenüber einer Versicherung nicht argumentieren, dass die Vorerkrankung bei dir keine Probleme verursacht und auch keine Probleme verursachen wird.
Das Ganze ist ein rein fiktives Beispiel und soll nur nahelegen, wie die Risikoprüfung bei einer privaten Krankenversicherung funktioniert.
Risikozuschlag, Leistungsausschluss und Ablehnung
Neben einer Annahme ohne Erschwerung kann das Ergebnis der Risikoprüfung ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder im schlechtesten Fall eine Ablehnung sein.
Bei einem Risikozuschlag wird in der Regel ein prozentualer Zuschlag auf den Normalbeitrag ohne Vorsorgezuschlag erhoben.
Im Gegensatz dazu wird bei einem Leistungsausschluss eine Vorerkrankung komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Leistungsausschluss wird in der Regel nur dann gewählt, wenn die Erkrankung klar abgegrenzt werden kann. Ansonsten kann es im Leistungsfall zu Problemen kommen. Du als Versicherter kannst in der Regel nicht entscheiden, ob ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss angeboten wird. Die Entscheidung trifft der Risikoprüfer der Versicherung.
Sollte die Versicherung dein Risiko gar nicht tragen wollen, auch nicht mit Risikozuschlag und/oder Leistungsausschluss, kommt es zu einer Ablehnung.
Gesundheitsfragen falsch beantwortet
Die Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen hat eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zur Folge. Du bist nämlich zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen verpflichtet. Wenn herauskommt, dass die Angaben nicht korrekt waren, kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird zum einen die Schwere deines Verschuldens und zum anderen die Kausalität bewertet.
Das Ganze kommt häufig erst im Leistungsfall heraus, denn der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt deiner Angaben im Antrag zu überprüfen.
Das Thema „falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen<