Erfahre in diesem Experten-Artikel, wie die Rürup Rente/Basisrente funktioniert, ob sie sich lohnt und auf welche Punkte du beim Abschluss achten musst. Zudem erfährst du alles über die Steuervorteile und die Besteuerung in der Rentenphase.

Dieser ultimative Guide lässt keine Fragen mehr offen. Nach dem Lesen kennst du alle Informationen, die man zur Rürup Rente/Basisrente kennen sollte.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Die Rürup Rente wird wie die gesetzliche Rentenversicherung in der 1. Schicht im 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge eingeordnet, weil sie insbesondere als Äquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige dienen soll.
  • Der Abschluss einer Rürup Rente ist jedoch für alle möglich, vor allen Dingen aber für Selbstständige und gut verdienende Angestellte sinnvoll.
  • Im Zuge der kommenden Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige wird die Rürup Rente wahrscheinlich die einzige Möglichkeit sein, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.
  • Einer der größten Vorteile der Rürup Rente ist die hohe steuerliche Absetzbarkeit bei der Einzahlung (2024: 100% bis 27.565,20 Euro).
  • Auch mit einer Rürup Rente kannst du kostengünstig in z.B. ETFs investieren. Wenn du auf eine Beitragsgarantie verzichtest, kannst du sogar 100% deiner Beiträge in z.B. ETFs anlegen, sodass du zusammen mit dem Steuervorteil auf eine sehr gute Rendite kommst.
  • Der größte „Nachteil“ der Rürup Rente ist, dass ausschließlich eine Verrentung möglich ist (frühestens ab dem vollendeten 60. bzw. 62. Lebensjahr). Das Kapital kann zu Rentenbeginn nicht einmalig ausgezahlt werden.
  • Auch kannst du nicht vorzeitig über dein Kapital verfügen oder den Vertrag kündigen. Diese fehlende Flexibilität wird häufig als großer Nachteil bezeichnet, macht jedoch sehr viel Sinn, da die Rürup Rente eine Basisversorgung im Alter darstellen soll.

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Wie funktioniert die Rürup Rente?

Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005 als Basisversorgung für Selbstständige eingeführt. Quasi als „Ersatz“ für die gesetzliche Rentenversicherung, in welche viele Selbstständige nicht einzahlen. Namensgeber war hier Bert Rürup, ähnlich also wie die Riester Rente ihren Namen Walter Riester zu verdanken hat.

Allerdings wird die Rürup Rente auch oft als Basisrente bezeichnet, da sie eben den Charakter der Basisversorgung – wie auch die gesetzliche Rentenversicherung – in sich trägt.

Basisrente gehört zur 1. Schicht der Altersvorsorge

In unserem 3-Schichten-Altersvorsorge-System befindet sich die Basisrente in der 1. Schicht. Dort befindet sich auch die bereits angesprochene gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und landwirtschaftliche Alterskassen.

Dadurch wird auch relativ schnell klar, dass die Basisrente wirklich eine Basisversorgung darstellen soll, vor allem für Selbstständige. Oder in anderen Worten: Für Selbstständige ist diese Form der Altersvorsorge eine absolut sinnvolle Basis. Vor allem auch im Hinblick auf die kommende Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Absetzbarkeit von der Steuer

Beiträge zur Basisrente können im gewissen Umfang als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Ausführlich behandelt wird das Thema Steuervorteil bei der Rürup Rente weiter unten im Text.

Klassisch oder fondsgebunden

Eine Rürup Rente kann entweder klassisch, also festverzinslich oder fondsgebunden abgeschlossen werden. In der Regel empfiehlt sich immer die fondsgebundene Variante, wo dann auch eine Anlage in ETFs möglich ist.

Eine fondsgebundene Basisrente kann sowohl mit als auch ohne Garantie abgeschlossen werden. Dazu aber auch später mehr.

Lebenslange Rentenzahlungen

Eine Rürup Rente zahlt dir – wie alle anderen privaten Rentenversicherungen auch – eine lebenslange Rente. Die Besonderheit bei der Rürup Rente ist, dass das Produkt genau darauf ausgelegt wurde.

Mit der Basisrente soll im Rentenalter eine lebenslange, monatliche finanzielle Versorgung sichergestellt werden. Und nichts anderes. Deshalb ist es z.B. auch nicht möglich, sich Kapital auszahlen zu lassen oder den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Denn all das geht auch nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung und die Basisrente muss als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige genauso funktionieren.

Oft wird dies als Nachteil beschrieben, dabei ist das eigentlich eine der wichtigsten Eigenschaften der Rürup Rente. Die Auszahlung der Rente kann frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen (bei Verträgen vor 2012 ab dem vollendeten 60. Lebensjahr).

Nachgelagerte Besteuerung

Steuervorteile in der Ansparphase bedeuten eine nachgelagerte Besteuerung der Basisrente. Die Rentenzahlungen werden also später bei Rentenbezug versteuert. Da dein persönlicher Steuersatz als Erwerbstätiger aber wohl um einiges höher sein wird als dein persönlicher Steuersatz als Rentner, dürfte dies für dich und die meisten anderen Basisrenten-Sparer zu steuerlichen Vorteilen führen.

Wer kann eine Basisrente abschließen?

Oft wird relativ kompliziert versucht zu erklären, wer eine Basisrente abschließen kann. Dabei ist es sehr einfach. Jeder, der seine gesetzliche Rente aufbessern möchte, kann eine Basisrente abschließen, auch Angestellte. Genauso eben auch Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Für Selbstständige wurde die Basisrente ursprünglich eingeführt. Aber durch die Vorteile der Basisrente und des weiter sinkenden Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Basisrente auch für viele andere Menschen sehr interessant. Auch Beamte können eine Basisrente abschließen.

Die Basisrente lohnt sich zunehmend und ist für viele Personen mit höherem Einkommen ein lukratives Instrument, die Altersvorsorge aufzubauen.

Prof. Michael Hauer, Instituts für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Vorteile der Rürup Rente

Schauen wir uns nun mal die Vorteile der Rürup Rente an. Diese können sich nämlich durchaus sehen lassen.

Beiträge können seit 2023 zu 100% von der Steuer abgesetzt werden

Einer der größten Vorteile der Basisrente ist mit Sicherheit, dass die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Und seit 2023 können sogar 100% der Beiträge abgesetzt werden (2024 bis 27.565,20 Euro). Ursprünglich war geplant, dass erst 2025 100% der Beiträge abgesetzt werden können.

Lebenslange Rentenzahlungen

Die Rürup Rente garantiert dir lebenslange Rentenzahlungen. Egal, wie alt du wirst. Also genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung. Damit wird das Risiko der Langlebigkeit komplett abgesichert.

Du musst dir keine Sorgen machen, dass dir irgendwann mal das Geld ausgeht. Selbst wenn rein praktisch das komplette Kapital in deinem Rürup-Vertrag aufgebraucht ist, zahlt dir der Versicherer weiterhin die vereinbarte Rente.

„Zwangssparen“ für dein zukünftiges Ich

Hand aufs Herz: Wie sicher ist deine Altersvorsorge wirklich, wenn du weißt, dass du jederzeit an deinen Vertrag ran kannst und Auszahlungen vornehmen kannst oder diesen komplett kündigen kannst? Es ist kein Geheimnis, dass wir in Deutschland Altersvorsorge nicht nur aufschieben, sondern auch schlichtweg nicht durchziehen.

Und genau hier hilft die Basisrente, indem sie dich gar nicht in Versuchung bringt, Geld vorab aus dem Vertrag zu ziehen. Die Basisrente schützt quasi dein zukünftiges „Ich“ vor den möglicherweise „dummen“ Entscheidungen deines heutigen „Ichs“.

Dieser Vorteil – der oft als Nachteil („unflexibel“) ausgelegt wird, ist für mich – neben dem Steuervorteil – der wichtigste Grund, der für die Basisrente spricht. Sie schützt dich vor dir selbst.

Vielfältige Anlagemöglichkeiten mit und ohne Beitragsgarantie

Du kannst mit deiner Rürup Rente sehr flexibel investieren. Ob 100% in ETFs oder aktiv gemanagte Fonds. Ob mit oder ohne Beitragsgarantie. Alles ist möglich.

Demnach kannst du 100% deiner Beiträge z.B. in einen MSCI World ETF investieren und so zusammen mit dem Steuervorteil eine sehr gute Rendite erzielen.

Du könntest sogar ganz klassisch und rein festverzinslich investieren. Empfehlenswert ist dies zwar nicht bei einem aktuellen Rechnungszins (2024) von 0,25%, aber du hättest zumindest die Möglichkeit.

Flexibler Beitrag und Einmalzahlungen

Auch deinen Beitrag kannst du flexibel bestimmen und jederzeit nach oben oder unten ändern. Dazu sind auch Einmalzahlungen z.B. am Jahresende möglich, um deine Steuerlast zu senken. Dies wird oft in Rücksprache mit dem Steuerberater durchgeführt.

Basisrente ist insolvenz- und pfändungssicher

Die Rentenzahlungen aus Basisrenten stehen zwar unter einem Pfändungsschutz, aber es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, welche auch für das Insolvenzverfahren gelten.

Ansprüche aus einer Basisrente sind dann unpfändbar (und damit nicht dem Insolvenzverwalter zugänglich), wenn

  • eine lebenslange monatliche Zahlung ab Renteneintritt vereinbart ist,
  • keine Verfügungsbefugnis in Bezug auf den Vertrag besteht,
  • keine Bezugsberechtigung eines Dritten vorhanden ist
  • und es keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt.

Das ist bei den meisten erhältlichen zertifizierten Basisrenten-Produkten auch der Fall, bisweilen aber auch nur teilweise. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 16. November 2017 (Aktenzeichen IX ZR 21/17) mit dieser Thematik beschäftigt und festgelegt, dass im Falle einer Insolvenz Verträge unpfändbar sein können, auch wenn eine vorzeitige Kündigung möglich ist.

Das eingezahlte Kapital einer Rürup Rente ist im Gegensatz zur Rentenzahlung nur bis zum Altersvorsorge-Freibetrag pfändungssicher.

Basisrente ist Bürgergeld sicher

Zudem ist die Basisrente auch Bürgergeld (ehemals Hartz 4) sicher. Neben der Riester Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und Rentenversicherungen mit Verwertungsausschluss bis zum Rentenalter ist auch die Basisrente vor Bürgergeld geschützt. Somit gilt diese nicht als Vermögen, welches bei Bedürftigkeit veräußert werden müsste, um überhaupt Bürgergeld zu bekommen.

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Nachteile der Rürup Rente

Wo es Vorteile gibt, gibt es meist auch Nachteile, die man beleuchten muss. Allerdings kommt es hierbei sehr stark auf deine individuellen Ziele und Pläne an. Diese entscheiden dann am Ende, ob die Basisrente mehr Vorteile oder Nachteile für dich mit sich bringt.

Möchtest du maximal flexibel sein mit deiner Altersvorsorge und jederzeit an das Kapital herankommen und später mal die freie Wahl haben, ob du eine lebenslange Rentenzahlung oder das Kapital auf einmal ausgezahlt haben möchtest? Dann ist die Basisrente nicht wirklich das passende Produkt für dich. Hier würde sich dann wohl eher eine fondsgebundene Rentenversicherung anbieten.

Teilweise hohe Kosten

Wie so oft bei Versicherungen, muss man auch bei der Rürup Rente genau hinschauen, welchen Anbieter man wählt. Anbietern mit zu hohen Kosten vernichten Rendite und du erhältst dadurch am Ende weniger Rente als bei einem Anbieter mit geringen Kosten.

Richtig gute Rürup-Verträge gibt es mit Effektivkosten von ca. 1%.

Keine Kündigung des Vertrags möglich

Eine Basisrente kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Lediglich eine komplette Beitragsfreistellung ist möglich.

Hinterbliebenenschutz ist standardmäßig nicht vereinbart

In den Versicherungsbedingungen einer Basisrente steht, dass im Todesfall des Versicherten keine Leistungen an Hinterbliebene gezahlt werden. Das ist natürlich doof, denn alle bis dahin gezahlten Beiträge wären umsonst gewesen.

Diesen Nachteil der Rürup Rente kann man allerdings relativ einfach beheben, indem man proaktiv einen Hinterbliebenenschutz vereinbart. Dieser wird von fast jedem Versicherer angeboten. Hierbei gibt es folgende 3 Möglichkeiten.

Beitragsrückgewähr

Mit einer Beitragsrückgewähr kann vereinbart werden, dass bei Tod vor Rentenbeginn die bisher eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Hinterbliebenenrente

Zudem kann vereinbart werden, dass auch die Rente an die Hinterbliebenen gezahlt wird (Hinterbliebenenrente). Bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn wird die Rente ab dem vereinbarten Termin statt an den Versicherten an die Hinterbliebenen gezahlt.

Je nach Versicherer wird sogar trotz fehlender Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn die Rente in der Höhe gezahlt, als wenn bis zum Rentenbeginn Beiträge gezahlt worden wären.

Rentengarantiezeit

Mit einer Rentengarantiezeit kann vereinbart werden, dass die Rente bei Versterben des Versicherten während des Rentenbezugs z.B. für 10 weitere Jahre an die Hinterbliebenen gezahlt wird.

Bei Rentenbeginn 67 bedeutet eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren, dass die Rente auf jeden Fall bis zum 77. Lebensjahr gezahlt wird, auch wenn der Versicherte z.B. bereits mit 72 Jahren versterben sollte. Wichtig: Die Rentengarantiezeit greift nur in der Rentenphase.

Alle 3 Formen: Beitragsrückgewähr, Hinterbliebenenrente und Rentengarantiezeit sind Zusatzleistungen und erhöhen die Kosten der Rürup Rente. Nichtsdestotrotz sind alle 3 Formen für viele Personen sinnvolle Zusatzleistungen.

Der Steuervorteil der Basisrente

Schauen wir uns jetzt mal im Detail die genaue steuerliche Behandlung der Basisrente an. Wie genau entstehen die steuerlichen Vorteile und wie hoch sind diese?

Anders als bei der Riester Rente, bei welcher es Zulagen und Steuervorteile gibt, sind es bei der Basisrente rein die steuerlichen Vorteile, die es für den Sparer gibt. Diese sind allerdings um einiges höher.

Berechnung des absetzbaren Höchstbeitrags

Der absetzbare Maximalbetrag, der steuerlich abgesetzt werden kann, errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Rentenversicherung der Knappschaft. Diese ändert sich jedes Jahr.

Multipliziert man dann die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze mit dem zugehörigen Beitragssatz, dann ergibt sich der Höchstbetrag, der steuerlich abgesetzt werden kann.

  • 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Knappschaft (West) 111.600 Euro.
  • Der Beitragssatz beträgt 24,7%.
  • Somit ergibt sich der maximal absetzbare Betrag von 27.565,20 Euro im Jahr 2024.
  • Für zusammenveranlagte Ehegatten und Lebenspartner gilt die doppelte Summe, also 55.130,40 Euro im Jahr 2024.

Tatsächlich absetzbarer Anteil der Vorsorgeaufwendungen

Bei der Basisrente wurde ursprünglich festgeschrieben, dass sich die absetzbaren jährlichen Vorsorgeaufwendungen jedes Jahr erhöhen, bis im Jahr 2025 100% der Beiträge abgesetzt werden können. Diese Regelung wurde jedoch gekippt, sodass bereits 2023 100% abgesetzt werden können.

Es ist zu beachten, dass auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen zählen und damit z.B. bei Angestellten der absetzbare Höchstbetrag gemindert wird. Bei Angestellten zählt hierbei nicht nur der Arbeitnehmer- sondern auch der Arbeitgeberanteil.

Drei Rechenbeispiele – einmal für einen Selbstständigen und zweimal für einen Angestellten – sollten dies deutlicher machen.

Rechenbeispiel Selbstständiger

  • Beitrag zur Rürup Rente (2024): 12.000 € (12 * 1.000 €)
  • Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (2024): 27.565,20 €
  • 100% (2024) von 12.000 €: 12.000 €

Es können 12.000 € im Jahr 2024 von der Steuer abgesetzt werden.

Rechenbeispiel Angestellter 1

  • Beitrag Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung (Jahr): 7.500 €
  • Beitrag Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung (Jahr): 7.500 €
  • Beitrag zur Rürup Rente (2024): 6.000 € (12 * 500 €)
  • Insgesamt: 7.500 € + 7.500 € + 6.000 € = 21.000 €
  • Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (2024): 27.565,20 €
  • 100% (2024) von 21.000 €: 21.000 €
  • abzüglich steuerfreiem AG-Anteil 7.500 € = 13.500 €

Es können 13.500 € im Jahr 2024 von der Steuer abgesetzt werden.

Rechenbeispiel Angestellter 2

  • Beitrag Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung (Jahr): 7.500 €
  • Beitrag Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung (Jahr): 7.500 €
  • Beitrag zur Rürup Rente (2024): 14.400 € (12 * 1.200 €)
  • Insgesamt: 7.500 € + 7.500 € + 14.400 € = 29.400 €
  • Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (2024): 27.565,20 €
  • 29.400 € > 27.565,20 €
  • 100% (2024) von 27.565,20 €: 27.565,20 €
  • abzüglich steuerfreiem AG-Anteil 7.500 € = 20.065,20 €

Es können 20.065,20 € im Jahr 2024 von der Steuer abgesetzt werden.

Wie du siehst, „verschenkt“ der Angestellte in diesem Beispiel einen Teil des Steuervorteils, da er „zu viel“ in die Rürup Rente einzahlt.

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Steuern in der Rentenphase

Wie bereits gelernt, können die Beiträge in der Ansparphase zu 100% von der Steuer abgesetzt werden. In der Rentenphase werden die Auszahlungen dann allerdings versteuert. Wie eben auch bei vielen anderen Produkten.

Der Vorteil liegt darin, dass deine Steuerlast während der Beitragszahlungsdauer um einiges höher sein wird als in der Rentenphase. Dadurch ergibt sich der Steuervorteil für dich.

Das erste Jahr des Rentenbezugs ist entscheidend

Die Basisrente wird nach dem sogenannten Kohortenprinzip besteuert. Das bedeutet, dass der steuerfreie Anteil der Rente zu Rentenbeginn festgeschrieben wird (in Euro) und lebenslang gilt.

Je später dein Rentenbeginn ist, desto höher ist der Prozentsatz deiner Basisrente, welcher versteuert werden muss. Im Jahr 2024 beträgt der Besteuerungsanteil 83%. Dieser steigt jedes Jahr um 0,5%, bis im Jahr 2058 die vollen 100% erreicht sind.

Gehst du also im Jahr 2048 in Rente, so beträgt der steuerpflichtige Teil deiner Basisrente 95%. Diese 95% bzw. genauer der errechnete Wert in Euro zu Rentenbeginn gelten dann lebenslang und erhöhen sich nicht jedes Jahr weiter.

Dein persönlicher Einkommensteuersatz ist relevant

Der steuerpflichtige Anteil deiner Rürup Rente wird dann mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Anders als z.B. bei einer ETF Rentenversicherung aus der 3. Schicht findet jedoch keine Ertragsanteilsbesteuerung statt, da es bereits in der Einzahlungsphase einen Steuervorteil gab.