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Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung

Aktualisiert am 22. November 2024

Ein (garantierter) Rentenfaktor ist eine der wichtigsten Einflussgrößen einer privaten Rentenversicherung, da dieser festlegt, wie viel Rente der Versicherer für dein Erspartes auszahlt. Er ist in jeder privaten Rentenversicherung zu finden, welche dein Kapital in Fonds (auch in ETFs) anlegt.

Um das Thema für dich als Kunden ein für alle Mal verständlich darzustellen, haben wir diesen Experten-Artikel geschrieben.

Neben einer kurzen Erklärung haben wir 5 Fakten zum Rentenfaktor beschrieben, welche die meisten Menschen nicht kennen.

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ntv - Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung
Spiegel - Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung
Sueddeutsche Zeitung - Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung
Handelsblatt - Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung
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Wirtschaftswoche - Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung
BR - Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung
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Handelsblatt - Der (garantierte) Rentenfaktor in der privaten Rentenversicherung

Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was genau ist der Rentenfaktor?

Du kramst schon seit Stunden in den Unterlagen deiner privaten Rentenversicherung, kannst aber nichts zum Rentenfaktor finden. Woran kann das liegen? Möglicherweise hast du eine klassische Rentenversicherung mit einem garantierten Zins. Dort gibt es keinen Rentenfaktor, da die Verzinsung durch den Garantiezins festgelegt ist.

Bei allen fondsgebundenen Rentenversicherungen (auch bei RiesterRürup und bAV) wird das Geld am Kapitalmarkt angelegt. Aufgrund der unsicheren Wertentwicklung kann der Versicherer hier nicht mit einem festen Zins rechnen. Es ist also unklar, wie viel Kapital bei Rentenbeginn genau zur Verfügung steht.

Damit du dich als Kunde jedoch trotzdem orientieren kannst, wie viel monatliche Rente du aus deiner fondsgebundenen Rentenversicherung erhältst, enthält dein Vertrag einen Rentenfaktor. 

5 Fakten zum Rentenfaktor

Kombination von Rentenfaktor und Fondsguthaben

Der Rentenfaktor bestimmt maßgeblich die Höhe deiner monatlichen Rente. Aufgepasst! Nicht nur der Rentenfaktor ist wichtig, sondern auch die Höhe des zu Rentenbeginn angesparten Kapitals (auch Ablaufleistung genannt).

Aus diesen beiden Faktoren wird die monatliche Rente berechnet. Daher sollte man bei Betrachtung des Rentenfaktors immer auch das Vertragsguthaben zu Rentenbeginn unter die Lupe nehmen. 

Berechnung der monatlichen Rente

Der Rentenfaktor gibt in der Regel an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 Euro Fondsguthaben ist.

Zum Beispiel erhältst du bei einem Rentenfaktor von 25 eine monatliche Rente von 25 Euro je 10.000 Euro Fondsguthaben. Somit wird deutlich, wieso neben dem Rentenfaktor auch das Vertragsguthaben bei Rentenbeginn wichtig ist.

Sollte das angesparte Kapital zu Rentenbeginn zum Beispiel 200.000 Euro betragen, erhältst du bei einem Rentenfaktor von 25 eine lebenslange monatliche Rente von 500 Euro (200.000 / 10.000 * 25).

Keine Relevanz bei Einmalzahlung

Solltest du dir das angesparte Kapital zu Rentenbeginn vollständig auszahlen lassen, hat der Rentenfaktor keine Relevanz.

Einflussgrößen

Der aktuelle Rentenfaktor ist abhängig von den verwendeten Rechnungsgrundlagen des Versicherers bei Vertragsabschluss, wie zum Beispiel dem biometrischen Risiko der Langlebigkeit, dem (Höchst-)Rechnungszins (aktuell 0,25%) und den Versicherungskosten. Wichtig ist für dich als Kunden natürlich auch, dass du einen Versicherer bzw. Vertrag wählst, welcher gute Erträge erwirtschaften kann.

Durch Veränderungen von Sterblichkeit bzw. Erlebenswahrscheinlichkeit, Zins und Kosten verändert sich auch der Rentenfaktor. Für dich als Kunden ist das aber nur relevant, wenn dieser nicht garantiert ist. 

💡 Garantie

Nun kommen wir zum wohl wichtigsten Punkt, welcher leider häufig nicht beachtet wird. Der Rentenfaktor muss unserer Meinung nach garantiert sein. Und das zu nicht weniger als 100% (harter Rentengarantiefaktor). 

Es gibt viele Versicherer, die nur 50% oder 70% des Rentenfaktors garantieren. Einige sehr namhafte Versicherer garantieren den Rentenfaktor sogar gar nicht (weicher Rentengarantiefaktor). Oft haben diese Versicherer einen im Marktvergleich sehr hohen Rentenfaktor, welcher dir bei Rentenbeginn aber wenig bringt, wenn er vorher gesenkt wurde.

Wichtig ist auch, dass sich der Rentengarantiefaktor immer auf das gesamte Kapital bezieht. Also zum Beispiel nicht nur auf die eingezahlten Beiträge, sondern u.a. auch auf Zuzahlungen und Gewinne.

Zudem sollte es sich unter Beachtung des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn um einen hohen Rentenfaktor handeln, da wie du bereits gelesen hast, aus diesem deine monatliche Rente berechnet wird.

ℹ️ Rentenversicherung ohne Treuhänderklausel abschließen

Doch selbst ein 100% harter Rentengarantiefaktor kann ein Problem werden. Nämlich, wenn dein Vertrag eine Treuhänderklausel enthält, wodurch der Faktor durch einen externen Treuhänder gesenkt werden kann.

Und das kann für dich als Kunden teuer werden, denn deine Rente wird dadurch maßgeblich beeinflusst. Wenn der Versicherer auf die Treuhänderklausel verzichtet, kann der Rentenfaktor nur durch die BaFin gesenkt werden. Und auch nur dann, wenn dadurch die Insolvenz des Versicherers verhindert werden kann. Dieser Fall ist jedoch äußerst unwahrscheinlich

Allianz hat 2021 den Rentenfaktor gesenkt

Willst du auf so einer tickenden Zeitbombe sitzen? Wir auf jeden Fall nicht. Dass es sich dabei um ein reales Problem handelt, zeigt der Branchenriese Allianz, welcher 2021 bei einer Vielzahl von Verträgen den Rentenfaktor gesenkt hat.

Eine Senkung des Rentenfaktors durch die Treuhänderklausel hat in der Vergangenheit u.a. auch die Kunden der AXA, der R+V Lebensversicherung, der VHV und der Zurich betroffen.

In Bezug auf das o.g. Beispiel würde zum Beispiel eine Senkung des Rentenfaktors von 25 auf 20 bedeuten, dass du nicht 500 Euro, sondern nur noch 400 Euro monatliche Rente bekommst. Und das ein Leben lang. 

Urteile gegen Zurich und für Allianz

Bereits im Februar 2023 hatte das Landgericht Köln geurteilt, dass die Kürzung des Rentenfaktors bei einigen Riester-Fondspolicen der Zurich Versicherung nicht rechtens ist (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22). Im September hat die Zurich nun auch die Berufung zurückgezogen, wodurch das Urteil rechtskräftig ist.

Konkret ging es um eine Treuhänderklausel, welche es der Versicherung erlaubte (zumindest aus Sicht der Versicherung), den Rentenfaktor aufgrund der Niedrigzinsphase zu senken. Laut Urteil war dies auch gar nicht das Problem, sondern in der Klausel fehlte das Gegenteil, nämlich die Erhöhung, wenn das Zinsumfeld besser als erwartet ist (Äquivalenzprinzip).

Wichtig zu verstehen ist, dass dieses Urteil nur für den konkreten Fall gilt. Alle anderen Versicherten der Zurich mit dem gleichen Produkt müssen demnach wahrscheinlich ebenfalls vor Gericht ziehen, um ihr Recht durchzusetzen.

Ob das Urteil Signalwirkung auf die gesamte Versicherungsbranche hat, ist sowieso fraglich. Im Falle einer Senkung des Rentenfaktors der Allianz Versicherung hat das Landgericht Stuttgart im Juli 2023 für den Versicherer entschieden (LG Stuttgart, 10.07.2023, Az. 53 O 214/22).

Das ist auch nicht unbedingt verwunderlich, denn auch im Verfahren gegen die Zurich ging es, wie bereits beschrieben, nicht um das grundsätzliche Verbot der Senkung des Rentenfaktors im Rahmen der Treuhänderklausel. Im Fall der Allianz war das Äquivalenzprinzip gegeben. Auch gegen dieses Urteil hat die Gegenseite Berufung eingelegt.

Demnach sitzt du bei einem Vertrag mit Treuhänderklausel weiterhin auf einer tickenden Zeitbombe. Schlussendlich muss der Bundesgerichtshof entscheiden, wie mit der Senkung des Rentenfaktors aufgrund der Treuhänderklausel grundsätzlich verfahren wird. 

Garantierter Rentenfaktor ist geringer als aktueller Rentenfaktor

Der garantierte Rentenfaktor ist in der Regel geringer als der aktuelle Rentenfaktor bei Vertragsabschluss. Grund hierfür ist, dass die Versicherer einen Sicherheitsabschlag vornehmen, um das Leistungsversprechen einhalten zu können.

Der Sicherheitsabschlag wird ermittelt, indem ein fiktiver Rentenfaktor mit einem reduzierten Rechnungszins (zum Beispiel 0% statt 0,25%) und/oder einer Verringerung der Sterblichkeit (zum Beispiel um 25%) berechnet wird oder aber vom aktuellen Rentenfaktor zum Beispiel 20% abgezogen wird. 

Besserstellung des Rentenfaktors

Neben der 100% Garantie bieten richtig gute Versicherer zusätzlich eine Besserstellung des Rentenfaktors an. Das heißt, sollte der tatsächliche Rentenfaktor bei Rentenbeginn höher als der garantierte Rentenfaktor sein, wird der tatsächliche Rentenfaktor zur Berechnung der monatlichen Rente herangezogen.

Bei einem aktuellen Höchstrechnungszins von 0,25% sollte deine private Rentenversicherung unbedingt eine Besserstellung des Rentenfaktors beinhalten. Denn wenn der Zins bei einer unveränderten Lebenserwartung und den gleichen Versicherungskosten steigt, erhöht sich wahrscheinlich auch der Rentenfaktor. 

Auswahl des richtigen Versicherers

Es gibt gravierende Unterschiede bei den Versicherern, weshalb die Wahl des richtigen Versicherers so wichtig ist. Die gute Nachricht ist – es gibt durchaus noch Versicherer, welche einen hohen und harten Rentengarantiefaktor ohne Treuhänderklausel bieten.

Die Namen dieser Versicherer und auch die Höhe der Rentenfaktoren möchten wir an dieser Stelle nicht nennen, da in die Recherche unglaublich viel Arbeit geflossen ist. Das kannst du uns glauben. 

Was kannst du nun mit den neuen Informationen zum Rentenfaktor anfangen?

Dir ist das Thema fondsgebundene Rentenversicherung noch unklar und du möchtest dich erstmal selbst weiter informieren? Dann lies doch einfach unsere umfangreichen Experten-Artikel zur fondsgebundenen Rentenve