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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige (2024)
Was lange diskutiert wurde, wird laut dem Ampel Koalitionsvertrag nun Realität. Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt.
Laut den Ausführungen im Koalitionsvertrag besteht für Selbstständige, die ein neues Gewerbe oder eine neue selbstständige Tätigkeit anmelden, die Pflicht, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Eine Befreiung ist durch den Nachweis einer anderweitigen privaten Absicherung möglich. Diese muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Ferner gilt bei jeder Gründung eine Karenzzeit von 2 Jahren.
Was das nun konkret für Selbstständige bedeutet und welche Möglichkeiten man als Selbstständiger hat, der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu „entfliehen“, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll laut Koalitionsvertrag für alle neuen Selbstständigen kommen.
- Ein Umsetzungstermin und die genaue Definition von „neue Selbstständigkeit“ sind jedoch noch nicht bekannt.
- Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Rürup Rente das einzige private Altersvorsorgeprodukt, mit welchem du dich von der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige befreien lassen kannst.
- Falls du zu Beginn der Umsetzung bereits selbstständig bist, gilt für dich keine Rentenversicherungspflicht.
Alle Infos zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige auch im Video
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Viele Selbstständige haben keine ausreichende Altersvorsorge
Umfragen decken dramatische Zahlen auf
Laut Umfragen sind in Deutschland ca. 3 Millionen Selbstständige nicht ausreichend für das Alter abgesichert. Ein Grund hierfür wird vor allem darin gesehen, dass Selbstständige aktuell keiner Verpflichtung unterliegen, für das Alter vorzusorgen. Sei es in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen oder private Altersvorsorgeverträge zu besparen.
Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) droht somit vielen Selbstständigen später mal die Altersarmut, da sie nicht oder zu wenig vorgesorgt haben. Dieser Meinung schließe ich mich auch grundsätzlich an.
Ca. 3 Millionen Selbstständige haben keine oder zu wenig Altersvorsorge betrieben
Viel zu viele Selbstständige – ob es am Ende wirklich 3 Millionen sind, lassen wir mal so stehen – sorgen zu wenig für das Alter vor. Das liegt in meinen Augen nicht unbedingt mal daran, dass Selbstständige kein Geld hätten, um fürs Alter vorzusorgen, sondern vielmehr daran, dass viele Selbstständige total unterschätzen, wie viel man monatlich eigentlich zur Seite legen müsste, um im Rentenalter den aufgebauten Lebensstandard halten zu können. Und hier klaffen dann teilweise enorme Lücken zwischen eigener Wahrnehmung und der harten Realität. Bezogen darauf macht eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige durchaus Sinn.
Vorsorgeaufwand für Selbstständige wird unterschätzt
Vor allem wird unterschätzt, wie viel man allein schon aufwenden müsste, um den entsprechenden Gegenwert zu erreichen, den man aus der gesetzlichen Rente bekommen würde. Und dann ist man gerade erstmal ungefähr bei der Hälfte von dem, was man eigentlich braucht. Das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei ca. 50%. Das ist schlichtweg nichts.
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Eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll das ändern
Wie im Ampel-Koalitionsvertrag festgehalten, soll dieses Problem mit einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige geändert werden. Wird diese eingeführt, müssen neue Selbstständige nachweisen, dass sie eine entsprechende Vorsorge für das Alter getroffen haben. Für bereits Selbstständige soll sich nichts ändern. Was konkret eine neue Selbstständigkeit bedeutet, ist aktuell aber noch unklar.
So steht es im Koalitionsvertrag
Freie Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge für Selbstständige
Dabei kann der Selbstständige aber selbst entscheiden, wie genau er Altersvorsorge betreibt. So hat er also weiterhin die Möglichkeit, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (YouTube Video) einzuzahlen. Vorausgesetzt, er kann eine entsprechende private Altersvorsorge nachweisen.
Rürup Rente/Basisrente als einzige sinnvolle Lösung
Da die private Absicherung laut den Vorgaben insolvenz- und pfändungssicher sein muss, ist dann eine Rürup Rente/Basisrente die einzige sinnvolle Altersvorsorge, die vom Gesetzgeber akzeptiert werden würde. Diese Form der privaten Altersvorsorge kommt der gesetzlichen Rentenversicherung am nächsten. Dazu gibt es hier auch ordentliche staatliche Förderungen in Form von Steuerbegünstigungen. Die Befreiung durch den Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist demnach nicht möglich.
Ziel der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Das Ziel dieser Reform dürfte relativ klar sein. Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll dazu führen, dass weniger Selbstständige in der Altersarmut landen, da sie zu wenig oder gar nicht fürs Alter vorgesorgt haben. Aktuell zahlen ca. 1 Million Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu gehören unter anderem auch Anwälte, Apotheker und Hebammen, die selbstständig sind.
3,7% der ehemals Selbstständigen erhält Grundsicherung
Laut Zahlen des Alterssicherungsberichts aus dem Jahre 2016 erhalten 3,7% der ehemals Selbstständigen Grundsicherung. Dieser Anteil ist knapp doppelt so hoch wie bei den Arbeitnehmern. Diese Zahl sollte schon mal zum Nachdenken anregen.
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Meine Meinung zur geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Ich persönlich finde die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eine gute Sache. Auch die Vorgabe einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus ist sinnvoll. Jedoch soll die neue Pflicht nur für neue Selbstständige gelten und für bereits Selbstständige ändert sich nichts. Somit werden leider weiter viele Selbstständige in der Altersarmut landen.
Hier noch ein paar Gründe, weshalb ich das Ganze grundsätzlich als sinnvoll und nichts als Problem ansehe:
- Hast du als neuer Selbstständiger bereits eine Rürup Rente kannst du einfach den „Opt-out“ nutzen und musst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
- Hast du noch keine private Altersvorsorge, kannst du noch eine abschließen und entfliehst hier ebenfalls der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Wer keine private Altersvorsorge als neuer Selbstständiger hat und auch keine abschließt, landet zu Recht im System der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn warum sollte man nicht auch in ein System einzahlen, von welchem man dann später potenziell Grundsicherung bezieht, weil man keine entsprechende Altersvorsorge betrieben hat?
- Es gilt eine Karenzzeit von 2 Jahren, sodass zunächst auf eine Absicherung verzichtet werden kann. Hier hat der Gesetzgeber mitgedacht, da in den ersten Jahren einer Selbstständigkeit häufig weniger Geld zur Verfügung steht.
Deine Meinung zur geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?
Wie ist deine Meinung zur kommenden Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige? Lasse mir einen Kommentar da und wir diskutieren in den Kommentaren gerne weiter!