Startseite » Rentenversicherung » Rentenversicherungspflicht für Selbstständige (2025)
Was lange diskutiert wurde, wird laut dem Ampel Koalitionsvertrag nun Realität. Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt.
Laut den Ausführungen im Koalitionsvertrag besteht für Selbstständige, die ein neues Gewerbe oder eine neue selbstständige Tätigkeit anmelden, die Pflicht, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Eine Befreiung ist durch den Nachweis einer anderweitigen privaten Absicherung möglich. Diese muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Ferner gilt bei jeder Gründung eine Karenzzeit von 2 Jahren.
Was das nun konkret für Selbstständige bedeutet und welche Möglichkeiten man als Selbstständiger hat, der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu „entfliehen“, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
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Laut Umfragen sind in Deutschland ca. 3 Millionen Selbstständige nicht ausreichend für das Alter abgesichert. Ein Grund hierfür wird vor allem darin gesehen, dass Selbstständige aktuell keiner Verpflichtung unterliegen, für das Alter vorzusorgen. Sei es in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen oder private Altersvorsorgeverträge zu besparen.
Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) droht somit vielen Selbstständigen später mal die Altersarmut, da sie nicht oder zu wenig vorgesorgt haben. Dieser Meinung schließe ich mich auch grundsätzlich an.
Viel zu viele Selbstständige – ob es am Ende wirklich 3 Millionen sind, lassen wir mal so stehen – sorgen zu wenig für das Alter vor. Das liegt in meinen Augen nicht unbedingt mal daran, dass Selbstständige kein Geld hätten, um fürs Alter vorzusorgen, sondern vielmehr daran, dass viele Selbstständige total unterschätzen, wie viel man monatlich eigentlich zur Seite legen müsste, um im Rentenalter den aufgebauten Lebensstandard halten zu können. Und hier klaffen dann teilweise enorme Lücken zwischen eigener Wahrnehmung und der harten Realität. Bezogen darauf macht eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige durchaus Sinn.
Vor allem wird unterschätzt, wie viel man allein schon aufwenden müsste, um den entsprechenden Gegenwert zu erreichen, den man aus der gesetzlichen Rente bekommen würde. Und dann ist man gerade erstmal ungefähr bei der Hälfte von dem, was man eigentlich braucht. Das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei ca. 50%. Das ist schlichtweg nichts.
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Wie im Ampel-Koalitionsvertrag festgehalten, soll dieses Problem mit einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige geändert werden. Wird diese eingeführt, müssen neue Selbstständige nachweisen, dass sie eine entsprechende Vorsorge für das Alter getroffen haben. Für bereits Selbstständige soll sich nichts ändern. Was konkret eine neue Selbstständigkeit bedeutet, ist aktuell aber noch unklar.
Dabei kann der Selbstständige aber selbst entscheiden, wie genau er Altersvorsorge betreibt. So hat er also weiterhin die Möglichkeit, nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (YouTube Video) einzuzahlen. Vorausgesetzt, er kann eine entsprechende private Altersvorsorge nachweisen.
Da die private Absicherung laut den Vorgaben insolvenz- und pfändungssicher sein muss, ist dann eine Rürup Rente/Basisrente die einzige sinnvolle Altersvorsorge, die vom Gesetzgeber akzeptiert werden würde. Diese Form der privaten Altersvorsorge kommt der gesetzlichen Rentenversicherung am nächsten. Dazu gibt es hier auch ordentliche staatliche Förderungen in Form von Steuerbegünstigungen. Die Befreiung durch den Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist demnach nicht möglich.
Das Ziel dieser Reform dürfte relativ klar sein. Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll dazu führen, dass weniger Selbstständige in der Altersarmut landen, da sie zu wenig oder gar nicht fürs Alter vorgesorgt haben. Aktuell zahlen ca. 1 Million Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu gehören unter anderem auch Anwälte, Apotheker und Hebammen, die selbstständig sind.
Laut Zahlen des Alterssicherungsberichts aus dem Jahre 2016 erhalten 3,7% der ehemals Selbstständigen Grundsicherung. Dieser Anteil ist knapp doppelt so hoch wie bei den Arbeitnehmern. Diese Zahl sollte schon mal zum Nachdenken anregen.
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Ich persönlich finde die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eine gute Sache. Auch die Vorgabe einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus ist sinnvoll. Jedoch soll die neue Pflicht nur für neue Selbstständige gelten und für bereits Selbstständige ändert sich nichts. Somit werden leider weiter viele Selbstständige in der Altersarmut landen.
Hier noch ein paar Gründe, weshalb ich das Ganze grundsätzlich als sinnvoll und nichts als Problem ansehe:
Wie ist deine Meinung zur kommenden Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige? Lasse mir einen Kommentar da und wir diskutieren in den Kommentaren gerne weiter!
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28 Antworten
Das ist ganz einfach. Weil unzählige Selbstständige in der Altersarmut landen, weil sie nichts für die Altersvorsorge machen (u.a. weil es keine Pflicht ist).
Klartext:
Die gesetzliche RV ist ein schlechtes Produkt.
Es wird willkürlich durch hochseriöse Politiker in Beitrags und Auszahlungshöhe angepasst. Ebenfalls ist das Eintrittsalter mit 65, 67, …etc. recht unstet.
Es ist in vielen Fällen eine Zwangsveranstaltung und braucht sich keiner Konkurrenz zu stellen.
Die „Politik“ bediente sich in der Vergangenheit mehrfach aus der Rentenkasse.
Das durchschnittliche Rentenniveau ist jetzt schon Armut.
Also, lieber Autor.
Wie kommt man eigentlich auf das Brett so etwas gut zu heißen?
Die RV ist so dermaßen veruntreut wie es schlimmer nicht geht.
Übrigens müssen neue Zwangszahler auch irgendwann ausgezahlt werden. Spätestens dann drehen wir uns wieder im Kreis.
Macht euch finanziell unabhängig!
Und das klappt immer besser ohne Regierung.
Ihr seid alt genug.
Servus Basti,
ich kann mich deiner Meinung nur anschließen. Auch ich bin als Selbständiger von den Plänen betroffen, auch wenn, wie du schreibst, bereits tätige von der Neuregelung nicht betroffen wären.
Ich kenne diverse Fälle in meinem Bekanntenkreis, bei denen ein solches Gesetz die Altersarmut hätte verhindern können.
Solange der Selbständige die Wahlfreiheit hat und ihm Alternativen zur maroden gesetzlichen Rente bleiben, sehe ich nicht viel schlechtes an den Plänen. :)
Viele Grüße
Niko
…und wer zahlt den Arbeitgeberanteil? 19% meines Einkommens für RV und 19% fürGKV – abgesehen von 25% Steuer – da bleibt mir nur 1/3 ubrig. Sinnvoll wäre eine Model wie die Kunstlersozialkasse für geringverdienende Solo-Selbständige
Hey Jessi, da noch nichts beschlossen ist, gibt es auch noch keine konkreten Infos.
Kann tatsächlich ein Handelsvertreter mit einem festen Auftragsgeber, sich dann tatsächlich bei der Rürüp versichern lassen und muss dann keine 18,6% in die gesetzliche RV einzahlen?
Schau dir mal diesen Artikel an: https://www.versicherungenmitkopf.de/rentenversicherung/etf-sparplan-oder-etf-rentenversicherung. Wir sind nicht gegen ETF Sparpläne, jedoch ist eine Rentenversicherung etwas völlig anderes. Denn damit erhältst du eine garantierte und lebenslange Rente. Im Kontext einer möglichen Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige sind jedoch beide Produkte ungeeignet, da diese insolvenz- und pfändungssicher sein müssen.
Klaro findet Versicherungen mit Kopf den Abschluss gut. Denn er verdient ja auch daran.
Warum wird nicht empfohlen in einen MSCI World oder andere ETFs sparen zu können. Diese sollten genau so anrechenbar sein,
vorausgesetzt man hält diese auch immer und nutzt diese auch nur für die Rente.
Viel zu tun.
Das durchschnittliche Alter meines Jahrgangs lt. Statista.de beträgt 67 Jahre. Heisst 50% sind bis dato schon tot. Da in eine RV einzuzahlen ist eine 50:50 Wette. Meist sterben Arme früher als Reiche, da siehts bei mir mau aus mit Lebenserwartung. Und wenn ich jetzt noch ZwangsRV zahlen soll, ok, mach ichs Gewerbe zu und lebe von Hartz4, das nämlich genauso hoch ist, wie das was mir am Ende bleiben würde, wenn ich noch eine RV bezahlen muss. Dazu 2020 noch Corona, Umsatzeinbruch um rund 50%. Nö, lasst mal, kommt die ZwangsRV für Soloselbstständige gehe ich in vorzeitige Hartzrente bis zum Renteneintritt mit GruSi, bin eh nicht mehr vermittelbar mit den ganzen Wehwehchen im Alter.
Die Selbständigen sollen genau wie Arbeitnehmer verpflichtet werden in die gesetzliche RV einzuzahlen und dabei vergessen die Politiker die so ein Mist erfinden, das bei den Arbeitnehmer der Chef 50% der kosten Übernimmt. Der kleine Selbständige muss alles zu 100% selber bezahlen. Bei solchen kosten ist es schon fast unmöglich etwas aufzubauen. Die wollen einfach nur noch mehr Kohle in RV spülen sonst nichts und dabei geht es nicht um meine Altersvorsorge als Selbständiger.
Garantievertrag das ich später im Alter die Rene auch voll ausgezahlt bekomme will ja auch keinen von ihnen unterschrieben. Das ist ein Witz das ganze.
Das ist eine super Idee! Ab heute werde ich immer SPD wählen! Ich bin Handwerker und zahle freiwillig in die Rentenversicherung. Die selbstständige Handwerker, die ich kenne zahlen keine Rentenbeiträge und dadurch können sich erlauben günstigere Preise bei den Endkunden anzubieten. Ich muss immer ca. 15% teuerer anbieten, damit ich Geld für die Rentenbeiträge habe und so habe ich nicht viel Arbeit. Ich habe sogar überlegt mein Betrieb zu schließen, da es sich durch die billige Konkurrenz nicht mehr lohnt.
Durch eine Rentenpflicht für alle selbstständige habe ich die Chance wieder konkurrenzfähig zu sein! Danke Herr Heil!
Ich bin 52 und seit 31 Jahren selbstständig. Ich habe eine große Immobilie zur Altersversorgung. die Tilgung muß ich als Einkommen versteuern und mir bleibt nicht mehr viel wenn ich in 6 Jahren fertig sein will da das meine Liquidität gewaltig mindert. Wenn jetzt dieser Unsinn mit der Rentenpflicht kommt dann werde ich die Tilgung strecken müssen und bin vielleicht erst in 12 Jahren fertig. Wenn mir zwischendurch etwas passiert und ich arbeitsunfähig werden sollte wird das Haus weg sein und ich habe eine Super Rente von 300 Euro im Monat. Wir sollten keine sozialistischen Parteien mehr wählen.
Ich zahle seit 20 Jahren in eine private Rente ein.
Seit über 30 Jahren in div. Kapital Lebensversicherungen mit gutem Zinssatz.
Ich habe ein Mietshaus das in ein paar Jahren abgezahlt ist.
Und privates Kapital ist auch schon vorhanden.
In 12 Jahren möchte ich in Rente gehen.
Soll ich jetzt die guten Lebensversicherungen und evtl. noch die private Rente kündigen weil ich das Geld in die
Rentenkasse einzahlen muß ?
Ich denke da hakt noch etwas ganz gewaltig an dieser “ Reform “
Für neu Selbständige kann ich mir das vorstellen.
Ich habe mich, genauso wie die anderen 96 Prozent der Selbständigen, um meine zukünftige Rente
gekümmert. Dafür werde ich nun abgestraft ?
Nun ja, in was investiert die Rürüp Rente? In Aktien? Das kann ich selbst, dazu brauche ich keine private Rentenversicherung, welche sich an meinen Einzahlungen bedient, seis mit Provisionen oder sonst. Gebühren. Was passiert, wenn ich nur paar Monate die Rente beziehe? Ist dann mein eingezahltes Geld weg, oder bekommen die Erben noch was, sei es als Witwen- oder Waisenrente? Ich bin der Meinung Versicherungen sind Gauner. Und die gesetzl. RV. Das Geld was ich dort einzahle, sehe ich nie wieder. Es sei denn ich werde 95 oder so. Lt. statist. Bundesamt liegt die durchschnittl. Lebenserwartung meines Jahrgangs bei 67 Jahren. RV ist quasi wie Lotto. Sollten Selbstständige zur RV verpflichtet werden. Mit dem Beitrag der gesetzl. RV hätte ich rund 3600€ weniger zum Leben, würde mit Familie in Hartz4 rutschen. Und wenn dann H4, dann kann ich dann auch gleich aufhören mit Arbeit, lohnt sich dann nicht mehr. Ok, lassen wir uns überraschen.
In der Tat würde die Rentenversicherungspflicht meine Immobilien als Altersvorsorge gefährden.
Das einzige was ich folglich tun kann, ist die Miete zu erhöhen, sodass diese Renten-Beiträge zukünftig davon getragen werden.
Das wiederum hätte zur Folge, dass das Geld für Sanierungen fehlt, wovon der Mieter und das Klima ja am Ende wenigstens etwas hätten.
Denn ausschließlich dafür fühle ich mich verantwortlich und nicht für das Rentensystem.
Ich erwarte keine Rente, ich erwarte keine Grundsicherung.
Aber ich erwarte Rückenfreiheit bei den Mietpreis-Problemen und der Klimaproblematik.
Meine Mutter hatte ihr leben lang einbezahlt und ist mit 49 gestorben – Geld weg
Mein Vater ist mit 64 gestorben – Geld weg
Meine Tante hat 1 Jahr Rente bezogen – Geld weg
Mein Onkel hat 1 Jahr Rente bezogen – Geld weg
Omas-Opas alle längst verstorben.
Sorry habe ich kein Verständnis dafür, die Realität einer alternden Gesellschaft ist bei mir nicht angekommen.
Auch aufgrund meiner Vorgeschichte und meiner Lebensweise gehe ich nicht davon aus, dass ich 80 Jahre alt werde.
Für mich ist das rausgeworfenes Geld. Ein solidarischer Beitrag vielleicht, aber ganz sicher keine Vorsorge für mich selbst, wie es mir verkauft werden soll. Und dafür kümmere ich mich privat (sehr gerne) zuviel um die Bedürfnisse älterer Menschen auf meine Art.
Das würde ich auch gerne beibehalten, denn an dieser Stelle erfahre ich Dankbarkeit.
Ich vermute, dass diese Frage erst final geklärt werden kann, wenn das Gesetz durch ist bzw. ein finaler Gesetzesentwurf vorliegt.
Dürfen sich dann auch HGB84er (Versicherungsvertreter mit einem Auftraggeber) befreien?
Derzeit kann man sich ja nur max. 3 Jahre befreien und anschließend eine sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen um sich weiterhin befreien zu lassen…
Danke für deinen Kommentar. Ich wollte aber nur kurz klar stellen, dass ich nicht der Urheber dieser Reform bin :-D Ich stelle nur die aktuellen Informationen dar ;-)
„1. Betreibst du bereits private Altersvorsorge als Selbstständiger (was bei den meisten über eine Basisrente laufen dürfte), kannst du einfach den “Opt-out” nutzen und musst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“
Meist ist eine Rürup aber gar nicht die beste Vorsorge. Was ist mit solchen (wie bspw. mir), die über eine private Vorsorge der dritten Schicht verfügen. Warum sollten diese nicht anerkannt werden bzw. was ist wenn ein Selbstständiger dort so hoch abgesichert ist, dass eine weitere Absicherung Rürup oder gesetzlich gar nicht mehr machbar oder sinnvoll ist. Also ist Dein erster Punkt für mich nicht nachvollziehbar! Ebenso wie die Einführung einer Versicherungspflicht nicht nachvollziehbar ist, wenn dort nicht ALLE Altersvorsorgemöglichkeiten als Alternative zugelassen werden.
„2. Hast du noch keine private Altersvorsorge, kannst du noch eine abschließen und entfliehst hier ebenfalls der gesetzlichen Rentenversicherung.“
Dieses Argument ist absolute Doppelmoral. Wenn Du eine solche Pflicht in Ordnung findest, sollte dieser Punkt gar nicht auftreten, wenn nicht ist es unfair allen zukünftigen Selbstständigen gegenüber, die sich nicht vorher absichern können!
„3. Wer keine private Altersvorsorge hat als Selbstständiger und auch keine abschließt, landet zu Recht im System der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn warum sollte man nicht auch in ein System einzahlen, von welchem man dann später potnetiell Grundsicherung bezieht, weil man keine entsprechende Altersvorsorge betrieben hat?“
Dann formuliere ich es mal um, oben stellst Du nämlich dar, dass 3,7% der ehemaligen Selbstständigen diese Grundsicherung beziehen:
96,3% der Selbstständigen würden auch ohne Pflicht keine Grundischerung benötigen, halten das ohnehin marode System also auf ihre Kosten am Laufen. Was ist mit all jenen, die über Sachwerte und sonstige Kapitalanlagen ihre Rente finanzieren?
„Das Ziel dieser Reform dürfe relativ klar sein: “
Ich sehe diesen Schritt als hilflosen Versuch, das nicht funktionierende Rentensystem zu retten. Leider zahlt in der gesetzlichen Rente jeder nur drauf, denn mit einer vernünftigen Kapitalanlage, sei es im eigenen Depot oder über eine fondsgebundene Rentenversicherung der dritten Schicht kann aus dem Geld wesentlich mehr gemacht werden, vorausgesetzt man denkt auch einmal an die Versteuerung der Renten in der Bezugsphase.
Mit freundlichen Grüßen
Man sollte auch bedenken, dass viele Selbstständige nicht viel verdienen und unter gesetzlichen Mindeststundenlohn arbeiten. Hat sich jemand durch eine selbständige Tätigkeit beispielsweise 10 Jahre lang selbst finanziert, hat er in diesem Zeitraum zumindest einen Arbeitsplatz geschaffen statt aus Staatskasse zu leben. Diese Leistung sollte geschätzt und anerkannt werden, statt mit dem Finger drauf zu zeigen ‚aber für dein restliches Leben hast du nicht genug getan‘.
Wenn man dann noch sämtliche Familienumstände oder Immobilien außer Acht lässt, die möglicherweise ausreichen um später keine Staatshilfe in Anspruch zu nehmen, tritt man die vielen geringverdienenden Selbstständigen mit Füßen.
Abgesehen davon geht es doch ehrlicherweise überhaupt nicht um die späteren Renten der Selbstständigen, sondern um die verzweifelte Lösung aktuell schnell mehr Geld in die Kasse zu bringen, das dringend benötigt wird.
Dies auf dem Rücken der Selbständigen auszutragen, die für Vielfalt und Wachstum der Wirtschaft sorgen und eine Menge Nachteile in Kauf nehmen, finde ich nicht gerechtfertigt. Erstrecht nicht bei der lächerlich geringen Prozentzahl von der gesprochen wird.
Ich bin zur Abwechslung ein Gegner der Pflicht! Zum einen scheint mir 3,7% sozialhilfebedürftige ehemalige selbstständige Ruheständler zu gering, um einen solchen Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Selbststädnigen zu rechtfertigen! Zudem kann ich als Selbstständiger nur bestätigen, dass alle regelmäßigen Verpflichtungen bei schwankender Auftragslage problematisch werden können. Etwa in meinem Fall: Ich habe jahrelang am unteren Einkommensende einen Geschäftsaufbau betrieben, bei welchem ich eigentlich alles reinvestiert habe. Mit weiteren Pflichtbeiträgen wäre dies deutlich weniger effizent gewesen und hätte mich viel länger im unteren Einkommensbereich gehalten. Heute genügt mein Einkommen, um innerhalb von wenigen Jahren eine relevante Rücklage für die Alterssicherung anzusparen.
96,3% aller Selbstständigen sorgen zumindest so viel vor, dass sie im Ruhestand nicht von Sozialhilfe abhängig sind. Warum will man diesen allen eine Vorsorgepflicht aufdrücken, wenn so viele Selbstständige dies auch ohne Pflicht ausreichend tun?
Bis dato ist nicht konkretes beschlossen .
Und vermutlich wird es diverse Ausnahmen geben, wie z-B. Selbstständige über 50 Jahre oder sogar Selbständige vor dem Jahr 2020.
Ich hoffe, daß bei Einführung der Rentenpflicht für Selbständige im Gegenzug auch der Erhalt der gesetzlichen Berufunfähigkeitsrente vereinbart wird.
Wie kann es sein, daß ich meinen, in 25 Jahren als Angestellter erarbeiteten Anspruch, nach 2 Jahren als Selbständiger gänzlich verliere, obwohl ich freiwillig in die Rentenkasse einzahle?
Freiwillige Beiträge zählen bei der gesetzlichen BUV nicht!
Wenn du weiter freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, dann zahlst du quasi prozentual von deinem Einkommen dort ein. Wie als Angestellter auch.
Ich bin seit 35 Jahren angestellt gewesen und habe schön brav in die GRV eingezahlt. Ab 01.2020 bin ich selbstständig wie verhält es sich bei mir und wieviel muß ich in meine Rentenvorsorge einzahlen. Generell bin ich dafür das alle in die Rentenversicherung einzahlen dann aber auch alle Beamten das sind auch nicht wenige.
Hallo Herr Kunkel,
im Prinzip bin ich ganz Ihrer Meinung. Selbständige haben allerdings noch mit einer anderen Herausforderung zu kämpfen: den hohen Steuervorauszahlungen. Läuft ein Monat oder ein Quartal gut, werden die Vorauszahlungen nach oben angepasst. Läuft der nächste Monat/das nächste Quartal schlecht, spielt das für das Finanzamt erst mal keine Rolle. Hat man keine größeren Reserven, steht man finanziell ganz schnell mit dem Rücken an der Wand. Auch trifft Selbständige jeder wirtschaftliche Krise als erste – man muss sie ja nicht kündigen. Man gibt ihnen einfach keine Aufträge mehr. Beides sind Gründe, warum Selbständig zusätzliche monatliche Abgaben meiden. Gut, an der Tatsache, dass Krisen Selbständige oft zuerst treffen, lässt sich wenig ändern. An der Steuervorauszahlung schon. Deshalb denke ich, dass man mit der Einführung einer Rentenversicherungspflicht auch das Thema Steuervorauszahlung angehen müsste. Würden man die Vorauszahlungen flexibler gestalten und sie kurzfristig auf die aktuelle Situation anpassen können, hätten Selbständig auch mehr finanziellen Spielraum für die Vorsorge. Ich war lange selbständig und bin mittlerweile seit 6,5 Jahren fest angestellt. Das ist vergleichsweise ein Leben wie in Abrahams Schoß.
Beste Grüße aus Ginsheim
Sabine Löhr
Danke dir Peter für das Feedback! Sehe das auch wie du. Viele Grüße Bastian
Hallo Herr Kunkel,
Danke für Ihren Beitrag und die Schlüsse die Sie daraus ziehen. Ich heiße Peter Knöppel und bin gerichtlich zugelassener Rentenberater und betreibe ein Online-Beratungsportal zur gesetzliche Rente. Ich stehe auch hinter der Idee der verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige. Kein Mensch versteht, warum dies nicht schon längst umgesetzt wurde. Frau von der Leyen hatte schon einmal einen Gesetzesentwurf vorlegt. Mit dem Wahlrecht kann der Selbstständige ja frei entscheiden, oder?
Beste Grüsse aus Halle. Ich finde Ihren Youtube-Kanal Klasse!
Peter Knöppel