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Gesetzliche Rente beantragen – Was ist zu beachten?
Je nachdem, wie viel und wie lange du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, ergibt sich für dich ein Anspruch auf gesetzliche Rente. Allerdings geht deine gesetzliche Rente nicht einfach so los, sondern auch diese muss beantragt werden. Wie das genau geht und welcher Weg hier der einfachste für dich ist, erfährst du im nachstehenden Artikel oder im verlinkten Video. Eventuell dauert es bei dir noch ein wenig, bis dein Lebensabschnitt als Rentner losgeht, aber bei deinen Eltern könnte es bald so weit sein. Deshalb ist es gut zu wissen, wie genau man denn eine gesetzliche Rente überhaupt beantragt und welche Fehler man vermeiden sollte.
Auch im Video: Rente (online beantragen)
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Zeitpunkt des Rentenbeginns ist entscheidend
Viele machen den Fehler, den Rentenantrag auf gesetzliche Rente zu spät zu stellen. Vielleicht auch, weil sie nicht wissen, dass die gesetzliche Rente nicht automatisch gezahlt wird.
Das Problem hierbei ist, dass Leistungen nach § 99 SGB VI nur bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt werden. Wenn du zum Beispiel alle Voraussetzungen für eine Altersrente ab dem 01.01.2025 erfüllst, dein Antrag aber erst am 01.04.2025 bei der Deutschen Rentenversicherung eingeht, dann hast du hier 3 Monate Rente verspielt. Bei Rentenbeginn 01.01. hätte der Antrag nämlich spätestens am 31.03. bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegen müssen.
Wichtig zu wissen ist, dass du dann zwar 3 Monate keine Rente bekommst, sich deine Rente jedoch um 1,5% erhöht (0,5% für jeden Monat des späteren Rentenbeginns). Da du aber wahrscheinlich deine Rente frühestmöglich bekommen willst, solltest du deinen Rentenantrag rechtzeitig stellen.
Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor Rentenbeginn stellen
Empfohlen wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dass du deinen Antrag auf gesetzliche Rente ca. 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellst (auch zum Beispiel bei der Rente mit 63). Besser ist es jedoch, das Ganze bereits 6 Monate vor dem Rentenbeginn zu machen. So ist genug Zeit vorhanden, damit deine Unterlagen geprüft werden können.
Kannst du einen Rentenantrag nicht selbst stellen, zum Beispiel weil du krank bist, dann kannst du auch eine Person deines Vertrauens damit beauftragen. Dafür ist allerdings eine schriftliche Vollmacht nötig.
Wenn du vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen möchtest, solltest du dir unbedingt unseren Artikel „Tricks, um früher in Rente zu gehen“ durchlesen.
Überprüfe deine anrechenbaren Rentenzeiten
Bevor du einen offiziellen Antrag auf gesetzliche Rente stellst, solltest du unbedingt deinen Versicherungsverlauf in deinem Rentenkonto (auch Versicherungskonto genannt) bzw. die Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
Lücken im Versicherungsverlauf schließen
Ab dem 43. Lebensjahr und anschließend alle 6 Jahre erhältst du automatisch das Schreiben „Klärung des Versichertenkontos“ von der Deutschen Rentenversicherung. Hier sind alle der DRV bekannten anrechenbaren Zeiten aufgeführt. Falls es Lücken gibt, findest du diese Informationen ebenfalls in diesem Schreiben.
Solche Lücken entstehen insbesondere dadurch, dass nicht alle Zeiten automatisch im Rentenkonto gespeichert werden. Dies ist zwar grundsätzlich bei der normalen Erwerbsarbeit der Fall, jedoch u.a. nicht bei Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Durch eine Antwort an die DRV, im besten Fall inkl. Zusendung von entsprechenden Unterlagen, kannst du diese Lücken schließen.
Selbstverständlich kannst du die Lücken auch erst kurz vor dem Rentenbeginn schließen. Dann könnte es jedoch sein, dass entsprechende Unterlagen und Nachweise nicht mehr vorhanden sind bzw. auch nicht mehr beschafft werden können, was den ganzen Prozess nur unnötig erschwert. Entscheidend ist, dass bei Rentenbeginn keine Lücken mehr vorhanden sind, da ansonsten weniger Rente gezahlt wird.
ℹ️ Versicherungsverlauf online anfordern
Deinen Versicherungsverlauf kannst du dir übrigens auch jederzeit über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Dazu benötigst du nur deine Rentenversicherungsnummer. Das Schreiben erhältst du per Post. Wenn es Unklarheiten gibt, kannst du dich auch direkt an deinen entsprechenden Versicherungsträger vor Ort wenden. Eine Liste der einzelnen Rentenversicherungsträger findest du hier.
Wenn du wissen möchtest, wie die Berechnung der gesetzlichen Rente überhaupt funktioniert und wer 2000 Euro Rente bekommt, kannst du dir gerne den verlinkten Artikel durchlesen.
Wie genau kannst du deine gesetzliche Rente beantragen?
Rentenantrag per Post stellen
Deinen Antrag auf gesetzliche Rente kannst du postalisch stellen, indem du die entsprechenden Unterlagen (u.a. Antrag R0100) an deinen Rentenversicherungsträger sendest.
Rentenantrag online stellen
Es ist auch möglich, den Rentenantrag online zu stellen. Dazu ist keine Registrierung nötig. Du benötigst lediglich folgende Informationen und Unterlagen:
- Versicherungsnummer – diese findest du zum Beispiel auf deiner Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder deinem Versicherungsnummernachweis.
- Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie).
- Kontonummer (IBAN)
- Wie und wo bist du kranken- und pflegeversichert?
- Steueridentifikationsnummer
- Wenn du schwerbehindert bist: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid.
- Wenn du eine Sozialleistung beziehst: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde.
- Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, zum Beispiel Nachweise über Ausbildungszeiten.
- aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden).
Rentenantrag vor Ort stellen
Selbstverständlich ist es auch möglich, den Rentenantrag persönlich vor Ort zu stellen. Die Kontaktdaten der einzelnen Rentenversicherungsträger findest du hier.
Wo kannst du zusätzliche Hilfe finden?
Solltest du mit der Antragstellung nicht zurechtkommen oder bist dir bei manchen Punkten nicht sicher, so bietet die Deutsche Rentenversicherung auch Hilfe an.
Entweder telefonisch (auch für Hörgeschädigte) oder bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern vor Ort.
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