Wichtige Infos auf einen Blick

  • Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wirst du im Krankenhaus auch als gesetzlich Krankenversicherter als Privatpatient behandelt.
  • Es gibt Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, jedoch nur mit Einschränkungen.
  • Auch Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit, haben in der Regel eine besondere Wartezeit von 8 Monaten für Schwangerschaft und Psychotherapie.
  • Neben Erwachsenen ist eine stationäre Zusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll.
  • Für den Online-Abschluss einer stationären Zusatzversicherung empfehlen wir die WaizmannTabelle.

Alle Infos zur Krankenhauszusatzversicherung auch im Video

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Wer kann überhaupt eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

Eine Krankenhauszusatzversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, welche nur von gesetzlich Krankenversicherten und Heilfürsorgeberechtigten abgeschlossen werden kann.

Versicherte in der privaten Krankenversicherung können keine stationäre Zusatzversicherung abschließen, da die private Krankenversicherung, je nach Tarif in unterschiedlichem Umfang, bereits Wahlleistungen für Krankenhausaufenthalte abdeckt.

Beihilfeberechtigte, welche freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können in der Regel eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Welche Leistungen gibt es in der Krankenhauszusatzversicherung?

Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung erhältst du bei einem Krankenhausaufenthalt die medizinisch notwendigen Leistungen, die für eine schnelle Genesung ausreichend sind. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung erhältst du zusätzlich sogenannte Wahlleistungen, welche z.B. eine bessere Behandlungen (Chefarzt) oder mehr Komfort (1-Bett oder 2-Bett Zimmer) absichern.

Chefarztbehandlung

Eine der zwei wichtigsten Leistungen der stationären Zusatzversicherung ist die Chefarztbehandlung. Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung wirst du meist nicht vom Chefarzt, sondern z.B. vom Oberarzt behandelt bzw. operiert. Der Chefarzt kümmert sich in der Regel nur um die Privatpatienten. Mit einer stationären Zusatzversicherung bist du als gesetzlich Krankenversicherter den privat Krankenversicherten gleichgestellt und wirst als Privatpatient behandelt.

Mehr Komfort im 1-Bett oder 2-Bett Zimmer

Die zweite wichtige Leistung einer stationären Zusatzversicherung ist die Unterbringung im 1-Bett oder 2-Bett Zimmer. Als gesetzlich Krankenversicherter ist ein Mehrbettzimmer vorgesehen. Es ist durchaus auch möglich, dass du als gesetzlich Krankenversicherter ohne Krankenhauszusatzversicherung in einem Zweibettzimmer untergebracht wirst. Jedoch hast du ohne Zusatzversicherung eben keinen Anspruch darauf.

Gerade bei längeren Krankenhausaufenthalten ist es wahrscheinlich angenehmer, mit maximal einer anderen Person im Zimmer untergebracht zu sein.

Im Bereich Komfort gibt es Zusatzversicherungen, welche grundsätzlich nur für ein 2-Bett Zimmer leisten, bei Unfall jedoch auch die Unterbringung im 1-Bett Zimmer übernehmen.

Arzthonorare ohne Begrenzung

Gerade bei Wahl einer Chefarztbehandlung solltest du darauf achten, dass in deinem Tarif auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus geleistet wird. Somit sind eventuelle Zusatzkosten bei Spezialisten abgedeckt, da diese häufig höhere Behandlungskosten verlangen.

Freie Krankenhauswahl

Auch als gesetzlich Versicherter steht dir in der Regel offen, in welches Krankenhaus du gehst. Jedoch gibt es auch Privatkliniken, welche nur Privatpatienten behandeln. Mit einer stationären Zusatzversicherung kannst du dich auch dort behandeln lassen.

Zudem hast du bei einigen Krankenhauszusatzversicherungen die Möglichkeit das Krankenhaus einmalig zu wechseln. Für einen Wechsel müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. eine verbleibende Behandlungsdauer von 7 Tagen.

Ersatzkrankenhaustagegeld

Wenn du die Wahlleistungen Chefarztbehandlung oder 1-Bett bzw. 2-Bett Zimmer nicht in Anspruch nimmst, bekommst du in den meisten Tarifen ein sogenanntes Ersatzkrankenhaustagegeld, z.B. 20 Euro pro Tag im Krankenhaus.

Erstattung gesetzliche Zuzahlung

Als gesetzlich Krankenversicherter zahlst du für 28 Tage pro Kalenderjahr im Krankenhaus eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Diese wird von einer guten Krankenhauszusatzversicherung übernommen.

Krankenhaustagegeld

Beim Krankenhaustagegeld handelt es sich um eine eigenständige Versicherung, welche auch von privat Krankenversicherten abgeschlossen werden kann. Hierbei bekommst du für jeden stationären Tag im Krankenhaus das vereinbarte Tagegeld.

Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen

Bei der stationären Zusatzversicherung gibt es Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen.

Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen wird ein gewisser Teil des Beitrags dazu genutzt, dass dieser über die gesamte Laufzeit konstant bleibt. Dafür zahlst du von Anfang an einen höheren Beitrag.

Solltest du einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen wählen, steigt der Beitrag bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen. Dadurch zahlt du in jungen Jahren weniger Geld, musst jedoch im höheren Alter steigende Beiträge in Kauf nehmen.

Welches Modell du wählst, hängt zum einen von deiner persönlichen Präferenz und zum anderen vom Angebot des Versicherers ab.

Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Ja, es gibt Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Jedoch gibt es nichts geschenkt und du musst mit Einschränkungen rechnen. So gibt es folgende 2 Einschränkungen:

Leistungen nur nach Unfall

Teilweise leisten solche Tarife nur nach einem Unfall. Bedeutet, für alle Krankenhausaufenthalte, welche nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind, besteht kein Versicherungsschutz. Eine solche Versicherung macht unserer Meinung nach wenig Sinn.

Leistungen nur für Komfort

Es gibt nur einen Anbieter, welcher eine stationäre Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbietet, welche auch bei nicht-unfallbedingten Krankenhausaufenthalten leistet. In den DKV Tarifen UZ1 und UZ2 ist jedoch wirklich nur das 1-Bett bzw. 2-Bett Zimmer und ein Ersatzkrankenhaustagegeld versichert und nichts weiter. Also z.B. keine Chefarztbehandlung und keine gesetzliche Zuzahlung.

Falls du aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Versicherung bekommst und dir diese Leistung ausreicht, kann diese Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen, eine Alternative sein.

Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit

Grundsätzlich besteht auch bei Krankenhauszusatzversicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. es sind erst Krankenhausaufenthalte 3 Monate nach Versicherungsbeginn versichert. Mittlerweile gibt es jedoch viele Tarife ohne Wartezeit, d.h. es besteht direkt nach Versicherungsbeginn Versicherungsschutz.

Beachte jedoch, dass auch bei Tarifen „ohne“ Wartezeit für z.B. Schwangerschaft und Psychotherapie eine besondere Wartezeit von 8 Monaten gilt. Bedeutet, du kannst nicht kurz vor der Entbindung eine solche Versicherung abschließen und direkt von den Leistungen profitieren.

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder

Kinder können genauso wie Erwachsene eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Neben den Leistungen wie Chefarztbehandlung und 1-Bett bzw. 2-Bett Zimmer, werden bei vielen Tarifen zusätzlich die Kosten für eine Begleitperson im Zimmer des Kindes übernommen. Somit kannst du kostenlos bei deinem Kind im Krankenhaus übernachten. Diese Zusatzleistung ist jedoch je nach Tarif nur bis zum 9. bzw. 15. Lebensjahr des Kindes versichert.

Wo stationäre Zusatzversicherung abschließen?

Für den Online-Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung empfehlen wir die WaizmannTabelle. Diese kennst du vielleicht bereits als unseren präferierten Vergleichsrechner für die Zahnzusatzversicherung.

Die WaizmannTabelle hat über 70 stationäre Zusatzversicherungen detailliert verglichen und anhand des KH-WaizmannWert nach Leistungsstärke gelistet. Beim KH-WaizmannWert handelt es sich um einen unabhängigen Benchmark mit einem eigens entwickelten Punktesystem, welcher die Leistungen der verschieden Tarife miteinander vergleicht.

Welche Fragen musst du beantworten?

Für einen Tarifvergleich musst du lediglich dein Geburtsdatum, dein Geschlecht und wo du aktuell versichert bist (GKV, Freie Heilfürsorge, GKV + Beihilfe, etc.) angeben. Die letzte Angabe ist nötig, da z.B. nicht alle Tarife von Beihilfeberechtigten, welche freiwillig in der GKV versichert sind, abgeschlossen werden können.

Zusätzlich muss im ersten Schritt folgende Gesundheitsfrage beantwortet werden: „Haben Sie chronischen Erkrankungen oder schwere Vorerkrankungen?„. Falls du diese Frage mit Ja beantworten musst, stehen dir nur die Tarife ohne Gesundheitsprüfung offen, da es bei allen anderen Tarifen zu einer Ablehnung kommen würde. Wenn du die Frage mit Nein beantwortest, werden dir die verschiedenen Tarife angezeigt.

Sobald du einen Tarif ausgewählt hast, müssen noch weitere Gesundheitsfragen beantwortet werden. Anschließend bekommst du den Antrag mit Infopaket zum Unterschreiben per E-Mail und Post zugeschickt.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager