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Allgemeine Krankenhausleistungen: PKV besser als GKV?

Aktualisiert am 14. April 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über allgemeine Krankenhausleistungen in der privaten (PKV) und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wie du diese Standardleistungen erweitern kannst.

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Was sind allgemeine Krankenhausleistungen?

Egal, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist – im Krankenhaus besteht grundsätzlich Anspruch auf die sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen (§2 Krankenhausentgeltgesetz). Hier sind also gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichgestellt. Auch die Kosten für die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) sind identisch

Anders als die Abrechnung über Fallpauschalen in öffentlichen Krankenhäusern findet in Privatkliniken eine Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten Behandlungen statt. Hier sind Privatversicherte bessergestellt. Es gibt in Privatkliniken also keine allgemeinen Krankenhausleistungen.

Die allgemeinen Krankenhausleistungen umfassen alle Maßnahmen, die für die medizinische Versorgung eines Patienten notwendig sind. Dazu zählen sämtliche Behandlungen, die nach ärztlicher Einschätzung zur Genesung beitragen. Ob Operation, Medikamentengabe, Verbandswechsel oder physiotherapeutische Maßnahmen – jede medizinisch erforderliche Leistung, die der Heilung dient, fällt unter diesen Begriff.

Was beinhalten die allgemeinen Krankenhausleistungen? Beispiele

Die allgemeinen Krankenhausleistungen beinhalten unter anderem die Unterbringung im Mehrbettzimmer (in der Regel drei oder mehr Betten) während der gesamten Behandlungs- und Genesungsdauer, die ärztliche Betreuung durch den diensthabenden Arzt sowie die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

Weitere Beispiele für allgemeine Krankenhausleistungen

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt auf Basis eines Durchschnittspreises pro Belegungstag und Krankenhausbett, ergänzt um die Kosten für Pflege und Betreuung. Grundlage für die Abrechnung ist stets die gültige Gebührenordnung (Krankenhauspflegesätze), die auch für privat Krankenversicherte gilt.

Was zählt nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen?

Nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen jedoch Sonderleistungen wie zum Beispiel eine Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder eine bessere Verpflegung. Diese Leistungen werden auch Wahlleistungen genannt. Trotz des zu zahlenden Tagessatzes im Krankenhaus besteht kein automatischer Anspruch auf diese Komfortleistungen.

Sollte eine Chefarztbehandlung oder eine Unterbringung im Einzelzimmer bei dir medizinisch notwendig sein, zählen diese Leistungen auch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.

Der Unterschied zwischen den allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen ist also vereinfacht gesagt, die normale Behandlung gegenüber einer zusätzlichen Sonderbehandlung.

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Was kannst du für bessere Krankenhausleistungen machen?

Privatversicherte haben die Möglichkeit, diese Leistungen direkt in ihrem Tarif mitzuversichern.

Wahlleistungen im Krankenhaus sind in den meisten PKV-Tarifen enthalten, jedoch gibt es auch „Billig-Tarife“, welche diese Leistungen nicht enthalten. Ein solcher Tarif, teilweise mit einem Leistungsniveau unterhalb der GKV, macht jedoch keinen Sinn. Denn man sollte in keinem Fall aufgrund der geringeren Kosten in die PKV wechseln, sondern nur wegen der bestmöglichen medizinischen Versorgung. Auf diesen Punkt gehen wir in unserer PKV-Beratung ausführlich ein.

Gesetzlich Krankenversicherte können über eine private Krankenhauszusatzversicherung ebenfalls Zugang zu besseren Leistungen und mehr Komfort im Krankenhaus erhalten. Diese Zusatzversicherungen leisten jedoch nicht für allgemeinen Krankenhausleistungen, weil sie, wie bereits beschrieben, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Auch mit einer solchen stationären Zusatzversicherung müssen gesetzlich Krankenversicherte jedoch eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (maximal für 28 Tage pro Jahr) leisten. Diese Zuzahlung muss direkt an das Krankenhaus gezahlt werden. Hierfür kann eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden.

Solltest du die Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt nicht in Anspruch nehmen wollen bzw. können sie dir nicht angeboten werden, wird in der Regel ein Ersatzkrankenhaustagegeld gezahlt. Hierbei bekommst du für den Verzicht einen festgelegten Tagessatz ausgezahlt.

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