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Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über das Ersatzkrankenhaustagegeld in der privaten Krankenversicherung (PKV).
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Beim Ersatzkrankenhaustagegeld bekommst du bei Verzicht auf mitversicherte Wahlleistungen im Krankenhaus (zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer), pro Tag Krankenhausaufenthalt einen in den Versicherungsbedingungen festgelegten Satz von der Versicherung ausgezahlt.
- Die Höhe der Tagessätze variiert von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif.
- Die Wahrnehmung des Ersatzkrankenhaustagegeldes ist aus unserer SIcht meist nicht sinnvoll, da die bestmögliche medizinische Versorgung im Vordergrund stehen sollte.
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Was ist das Ersatzkrankenhaustagegeld?
Das Ersatzkrankenhaustagegeld (Ersatz-KHT) gibt es in der privaten Krankenvollversicherung (PKV) und auch in der Krankenhauszusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.
Bei Beamten ist das Ersatzkrankenhaustagegeld in der Regel im Beihilfeergänzungstarif enthalten.
Es ist jedoch nicht in jedem Tarif mitversichert, weshalb du bei Unklarheiten deine Versicherungsbedingungen prüfen solltest.
Nicht mit Krankenhaustagegeld verwechseln
Das Ersatzkrankenhaustagegeld ist nicht mit dem normalen Krankenhaustagegeld zu verwechseln, welches einen bestimmten Satz pro Tag im Krankenhaus auszahlt (zum Beispiel 50 Euro).
Versicherte Wahlleistung nicht in Anspruch nehmen
Beim Ersatzkrankenhaustagegeld bekommst du in der Regel pro Tag deines Krankenhausaufenthaltes einen bestimmten Betrag von der Versicherung erstattet, wenn du eine mitversicherte Wahlleistung (zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) nicht in Anspruch nimmst.
Hierbei ist es sowohl möglich, dass du dich bewusst gegen die mitversicherte Wahlleistung entscheidest, also zum Beispiel auf das Einbettzimmer verzichtest und in ein Zweibettzimmer gehst, oder aber auch, wenn das Krankenhaus dir die Wahlleistung nicht zur Verfügung stellen kann. Beispielsweise sind alle Einzelzimmer belegt, weshalb du nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden kannst.
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Wie hoch ist das Ersatzkrankenhaustagegeld?
Die Höhe des Ersatzkrankenhaustagegeldes hängt von deinem Versicherer und deinem versicherten Tarif ab.
Beim Verzicht auf das Einbettzimmer ist es in der Regel so, dass du pro Tag Krankenhausaufenthalt einen in den Versicherungsbedingungen festgelegten Satz von der Versicherung erstattet.
Dieser liegt bei einem richtig guten Tarif bei ca. 20 Euro. Wenn du auch auf das Zweibettzimmer verzichtest, bekommst du sogar ca. 50 Euro pro Tag erstattet.
Bei einem Verzicht auf die Chefarztbehandlung liegt der Satz bei richtig guten Tarifen ebenfalls bei ca. 50 Euro pro Tag.
Die Erstattung ist unabhängig von den tatsächlichen Einsparungen der Versicherung. Sollte die Differenz zwischen Ein- und Zweibettzimmer tatsächlich bei 80 Euro liegen, bekommst du trotzdem nur die versicherten 20 Euro erstattet.
Ist das Ersatzkrankenhaustagegeld sinnvoll?
Die Option, bei Verzicht auf Wahlleistungen eine Auszahlung von der Versicherung zu erhalten, ist grundsätzlich als positiv anzusehen.
Wir würden jedoch empfehlen, die versicherten Wahlleistungen auch in Anspruch zu nehmen. Denn einerseits ist die Erstattung nicht so hoch wie die tatsächliche Ersparnis der Versicherung und andererseits, und das ist noch viel wichtiger, sollte deine Gesundheit stets an erster Stelle stehen.
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