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Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen

Aktualisiert am 9. Januar 2026
Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über das Ersatzkrankenhaustagegeld in der privaten Krankenversicherung (PKV), welches du bei Verzicht auf eine mitversicherte Wahlleistung bei einem Krankenhausaufenthalt erhältst.

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Was ist das Ersatzkrankenhaustagegeld?

Das Ersatzkrankenhaustagegeld (Ersatz-KHT) gibt es in der privaten Krankenvollversicherung (PKV) und auch in der Krankenhauszusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.

Bei Beamten ist das Ersatzkrankenhaustagegeld in der Regel im Beihilfeergänzungstarif enthalten.

Es ist jedoch nicht in jedem Tarif mitversichert, weshalb du bei Unklarheiten deine Versicherungsbedingungen prüfen solltest.

Du erhältst ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn du eine mitversicherte Wahlleistung nicht in Anspruch nimmst

Beim Ersatzkrankenhaustagegeld bekommst du in der Regel pro Tag deines Krankenhausaufenthaltes einen bestimmten Betrag von der Versicherung erstattet, wenn du eine mitversicherte Wahlleistung (zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) nicht in Anspruch nimmst. Teilweise ist das Ersatzkrankenhaustagegeld auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (zum Beispiel maximal 28 Tage).

Hierbei ist es sowohl möglich, dass du dich bewusst gegen die mitversicherte Wahlleistung entscheidest, also zum Beispiel auf das Einbettzimmer verzichtest und in ein Zweibettzimmer gehst, oder aber auch, wenn das Krankenhaus dir die Wahlleistung nicht zur Verfügung stellen kann. Beispielsweise sind alle Einzelzimmer belegt, weshalb du nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden kannst.

Ersatzkrankenhaustagegeld nicht mit Krankenhaustagegeld verwechseln

Das Ersatzkrankenhaustagegeld ist nicht mit dem normalen Krankenhaustagegeld zu verwechseln, welches einen bestimmten Satz pro Tag im Krankenhaus auszahlt (zum Beispiel 50 Euro).

Dieser Tagessatz hilft dir, zusätzliche Kosten abzudecken, die nicht von deiner gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden (zum Beispiel gesetzliche Zuzahlung, Wahlleistungen oder zusätzliche private Ausgaben).

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Wie hoch ist das Ersatzkrankenhaustagegeld?

Die Höhe des Ersatzkrankenhaustagegeldes hängt von deinem Versicherer und deinem versicherten Tarif ab.

Beim Verzicht auf das Einbettzimmer ist es in der Regel so, dass du pro Tag Krankenhausaufenthalt einen in den Versicherungsbedingungen festgelegten Satz von der Versicherung erstattet.

Wahlleistung (Ein- bzw. Zweibettzimmer) nicht in Anspruch genommen: Höhe Ersatzkrankenhaustagegeld

Dieser liegt bei einem richtig guten Tarif bei ca. 20 Euro. Wenn du auch auf das Zweibettzimmer verzichtest, bekommst du sogar ca. 50 Euro pro Tag erstattet.

Chefarztbehandlung nicht in Anspruch genommen: Höhe Ersatzkrankenhaustagegeld

Bei einem Verzicht auf die Chefarztbehandlung liegt der Satz bei richtig guten Tarifen ebenfalls bei ca. 50 Euro pro Tag.

Tatsächliche Einsparung der Versicherung ist nicht relevant

Die Erstattung ist unabhängig von den tatsächlichen Einsparungen der Versicherung. Sollte die Differenz zwischen Ein- und Zweibettzimmer tatsächlich bei 80 Euro liegen, bekommst du trotzdem nur die versicherten 20 Euro erstattet.

Wann wird das Ersatzkrankenhaustagegeld ausgezahlt?

Üblicherweise wird das Ersatzkrankenhaustagegeld vom Versicherer im Zuge der Bearbeitung der Krankenhausabrechnung ermittelt und anschließend an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Das funktioniert in der Regel automatisch.

Ist das Ersatzkrankenhaustagegeld sinnvoll?

Die Option, bei Verzicht auf Wahlleistungen eine Auszahlung von der Versicherung zu erhalten, ist grundsätzlich als positiv anzusehen.

Wir würden jedoch empfehlen, die versicherten Wahlleistungen auch in Anspruch zu nehmen. Denn einerseits ist die Erstattung nicht so hoch wie die tatsächliche Ersparnis der Versicherung und andererseits, und das ist noch viel wichtiger, sollte deine Gesundheit stets an erster Stelle stehen.

Sprich uns gerne in unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung auf dieses Thema an.

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