Die Auslandsreisekrankenversicherung ist in Bezug auf Preis/Leistung eine der sinnvollsten Versicherungen, die es gibt. Doch die Reisekrankenversicherung ist nicht die einzige Reiseversicherung. Es gibt u.a. noch die Reiserücktritts, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung.

Reiseversicherungen sind auch häufig Bestandteil von Kreditkarten, wie z.B. der American Express Platinum Card. Aber nur dann, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

In diesem Experten-Artikel erklären wir dir die wichtigsten Reiseversicherungen (inkl. Tarifempfehlungen). Zusätzlich kannst du mit dem hinterlegten Vergleichsrechner weitere Reiseversicherungen vergleichen und direkt online abschließen.

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Wichtige Infos auf einen Blick

  • Unter Reiseversicherungen fallen u.a. Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reisegepäckversicherung.
  • Viele Kreditkarten beinhalten Reiseversicherungen. Jedoch bieten diese häufig keine optimalen Leistungen.
  • Corona ist mittlerweile bei den meisten Reiseversicherungen mitversichert. Bei alten Tarifen ist es jedoch möglich, dass Corona nicht mitversichert ist. Im Zweifel daher am besten direkt bei der Versicherung nachfragen.

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Grundsätzliche Informationen zu Reiseversicherungen

Zunächst einmal wollen wir auf grundsätzliche Informationen eingehen, welche bei allen Reiseversicherungen identisch sind.

Reisende Personen

Es ist möglich den Versicherungsschutz als Single, Paar oder Familie abzuschließen. Die Absicherung der ganzen Familie ist hierbei natürlich teurer als die Absicherung als Einzelperson.

Alter

Wie bei so vielen Versicherungen gilt, je älter du bist, desto teurer wird der Versicherungsschutz.

Jahres- oder Einmalschutz

Du kannst entscheiden, ob du die Versicherung nur für eine Reise oder für ein ganzes Jahr abschließt. Beim Jahrestarif sind dann alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert. Ein Jahrestarif bietet sich an, wenn du mehrmals pro Jahr ins Ausland verreist. Bei der Auslandsreisekrankenversicherung empfiehlt sich grundsätzlich ein Jahrestarif, da die Beiträge bei einem Einmalschutz nur geringfügig günstiger sind.

Reiseregion

Unterschieden wird hier zwischen Europa, Weltweit und Weltweit ohne USA/Kanada. Bei den meisten Tarifen besteht sowieso weltweiter Versicherungsschutz. Es gibt jedoch auch Tarife bei denen der Versicherungsschutz günstiger ist, wenn nur Reisen innerhalb Europas versichert werden sollen.

Vertragslaufzeit

Beim Einmalschutz besteht nur für den Zeitraum der Reise Versicherungsschutz. Der Jahrestarif läuft in der Regel mindestens 1 Jahr und kann dann mit einer Frist von z.B. 3 Monaten gekündigt werden.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung (auch Reisekrankenversicherung genannt) erstattet die medizinisch notwendigen Behandlungskosten während einer Urlaubsreise.

Versicherungsschutz besteht hier je nach Versicherung für einen Zeitraum von bis zu 56 Tagen. Das sollte für normale Urlaubsreisen ausreichend sein.

Bei einer Auslandsreisekrankenversicherung sind u.a. folgende (Notfall-)Behandlungen im Ausland versichert:

  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • unaufschiebbare Operationen
  • medizinische Behandlungen bei Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen

Des Weiteren sind bei guten Tarifen ein Krankenrücktransport zum Wohnort und Bergungskosten mitversichert.

Eine gute Reisekrankenversicherung gibt es für unter 20 € im Jahr. In Anbetracht der möglichen Leistungen sollte jeder Reisende diese Versicherung abschließen. Wir empfehlen die Auslandskrankenversicherung der Deutschen Familienversicherung, welche in 05/2022 von Stiftung Wartentest mit sehr gut bewertet wurde.

Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben über die Europäische Versichertenkarte (befindet sich auf der Rückseite der nationalen Versichertenkarte) Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Zusätzlich wurden mit einigen weiteren Ländern Sozialversicherungsabkommen mit Krankenversicherungsschutz getroffen (z.B. mit Israel, Tunesien und der Türkei).

Die GKV leistet maximal in Höhe der inländischen Behandlung, also wie für einen gesetzlich versicherten Einwohner des jeweiligen Landes. Da der Versicherungsschutz im Ausland häufig nicht so umfassend wie in Deutschland ist, sind Zuzahlungen wahrscheinlich. Zusätzlich kann die GKV Abschläge für Verwaltungskosten berechnen.

Außerhalb der genannten Länder besteht kein Versicherungsschutz über die GKV, weshalb jeder Reisende eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen sollte. Teilweise ist ein Abschluss sogar Pflicht, um überhaupt einreisen zu können. Aber auch bei Reisen im Länder, in welchen die GKV leistet, macht der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung Sinn, weil einerseits Mehrkosten entstehen können und andererseits in der GKV kein Krankenrücktransport zum Wohnort versichert ist. Und dieser kann sehr teuer werden.

Auch für Privatversicherte sinnvoll

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung gilt weltweit. Daher sind auch Behandlungen während der Urlaubsreise mitversichert. Jedoch macht es trotzdem Sinn als Privatversicherter eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, weil eine Behandlung im Ausland dann keine Auswirkungen auf eine mögliche Beitragsrückerstattung hat.

Sollte der PKV Tarif keinen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat beinhalten, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung auch unabhängig von einer möglichen Beitragsrückerstattung sinnvoll.

Auch im Video: Auslandsreisekrankenversicherung

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Reiserücktrittsversicherung

Falls du eine Reise z.B. aufgrund von Krankheit (von dir oder auch von Familienmitgliedern) oder Verlust des Arbeitsplatzes nicht antreten kannst, wird dir durch eine Reiserücktrittsversicherung der Reisepreis erstattet.

Bei einer Reiserücktrittsversicherung wird immer eine Versicherungssumme vereinbart (z.B. 5.000 €). Das heißt die maximale Erstattung pro Reise beträgt in diesem Beispiel 5.000 €. Falls die Reise günstiger war, wird nur der Reisepreis erstattet. Falls die Reise teurer war, werden maximal 5.000 € erstattet. Kostet die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen. Ferner gibt es bei einigen Tarifen eine Selbstbeteiligung von 20%.

Buchungsfrist beachten

Wenn du für nur eine Reise eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchtest (Einmalschutz), musst du in der Regel eine Buchungsfrist beachten. Das heißt, die Versicherung kann nur bis z.B. 1 Monat vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Ausnahmen gibt es bei Last-Minute-Reisen, wenn du die Reiserücktrittsversicherung zeitnah nach der Buchung abschließt. Häufig zahlst du in einem solchen Fall jedoch einen höheren Beitrag.

Auch im Video: Reiserücktrittsversicherung

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Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung wird in der Regel zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung bekommst du eine Erstattung, wenn die bereits angetretene Reise abgebrochen werden muss.

Die Auslöser für den Versicherungsfall sind meist identisch mit denen der Reiserücktrittsversicherung. Des Weiteren gilt die gleiche Versicherungssumme.

Der alleinige Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ohne Reiserücktrittsversicherung ist nicht möglich.

Für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. einer Reiseabbruchversicherung empfehlen wir die Allianz Travel Reiseversicherung.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung leistet, wenn das Gepäck während der Reise abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird. Zusätzlich wird geleistet, wenn das Gepäck verspätet ankommt. Versicherungsschutz besteht für Hin- und Rückreise, sowie für den Aufenthalt am Urlaubsort.

Zu beachten ist, dass der maximal versicherte Gepäckwert in der Regel bei 3.000 € liegt. Je nach Gerät liegt die Versicherungssumme noch deutlich darunter (z.B. EDV-Geräte bis max. 500 €).

Im Schadensfall wird in der Regel der Zeitwert und nicht der Neuwert erstattet.

Auch diese Versicherung kann häufig nicht alleine, sondern nur in Verbindung mit z.B. einer Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Wenn dein Gepäck verloren geht, beschädigt oder zerstört wird, hast du auch ohne Reisegepäckversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1.385 € pro Passagier. Demnach ist diese Versicherung je nach Wert des Kofferinhalts gar nicht nötig.

Auch während des Aufenthalts am Urlaubsort sind deine Sachen in der Regel über die Außenversicherung deiner Hausratversicherung abgesichert (z.B. gegen Diebstahl aus dem Hotelzimmer).

Reiseversicherungen von Kreditkarten

Bei vielen Kreditkarten auf dem Markt sind Reiseversicherungen enthalten. Aber auch nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Häufig sind die Leistungen jedoch nicht optimal. Kein Wunder, wenn die Kreditkarte umsonst ist.

Wenn du eine Kreditkarte mit guten Reiseversicherungen haben möchtest, musst du dafür bezahlen. Unser Empfehlung ist die American Express Platinum Card. Hier ist u.a. eine gute Auslandsreisekrankenversicherung und eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung mit bis zu 6.000 € Versicherungssumme pro Person und Reise enthalten.

Fazit

Nach dem Lesen dieses Artikels weißt du, welche relevanten Reiseversicherungen es gibt.

Unserer Meinung nach ist eine Auslandsreisekrankenversicherung die sinnvollste von allen Reiseversicherungen.

Die Wichtigkeit von Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung hat in Zeiten von Corona deutlich zugenommen. Gerade bei teuren Pauschalreisen kann es sinnvoll sein, diese beiden Versicherungen abzuschließen.

Eine Reisegepäckversicherung ist meist weniger sinnvoll, da es eine gesetzliche Erstattung gibt. Im Vergleich zu dieser Erstattungssumme ist die Versicherungssumme bei einer Reisegepäckversicherung nicht signifikant höher. Sehr teure Gegenstände sollten sowieso besser im Handgepäck, als im Aufgabegepäck transportiert werden.

Vergleichsrechner

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager