Startseite » Hausratversicherung » Hausratversicherung: Diebstahl im Urlaub
Ein Diebstahl im Urlaub von zum Beispiel Handy oder Geldbörse ist ziemlich ärgerlich und kann die Urlaubsstimmung vermiesen. Mit einer Hausratversicherung bist du jedoch auch im Ausland, in vielen Fällen zumindest finanziell abgesichert. Der Grund hierfür ist die sogenannte Außenversicherung, wodurch bei einem vorübergehenden Aufenthalt auch außerhalb des Versicherungsortes Versicherungsschutz besteht.
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Wie bereits in der Einleitung erwähnt, muss deine Hausratversicherung eine sogenannte Außenversicherung enthalten. Das ist bei nahezu jedem Tarif der Fall, wobei es beim Umfang jedoch größere Unterschiede je nach Versicherer und Tarif gibt.
So gibt es einerseits bei der Dauer der Außenversicherung und andererseits bei der Höhe der Entschädigung Unterschiede.
In Basistarifen gilt die Außenversicherung bei einem vorübergehenden Aufenthalt von in der Regel bis zu 3 Monaten und ist auf 10% der Versicherungssumme begrenzt. In den meisten Fällen sollte dies ausreichen.
Nichtsdestotrotz gibt es Top-Tarife, bei denen der Hausrat bis zu 12 Monate und in Höhe der normalen Versicherungssumme im Rahmen der Außenversicherung abgesichert ist. Egal ob Basis- oder Top-Tarif, der Hausrat ist in der Regel weltweit versichert.
Wichtig zu wissen ist noch, dass für Wertsachen wie zum Beispiel Handy oder Geldbörse andere Entschädigungsgrenzen gelten können.
Bei der Außenversicherung sind die ganz normalen versicherten Gefahren der Hausratversicherung abgesichert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. In Bezug auf den Diebstahl im Urlaub wäre also ein Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer oder auch ein Raub der Handtasche auf offener Straße abgesichert.
Grundsätzlich besteht über die Außenversicherung der Hausratversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Gegenstände aus dem Auto (auch Mietwagen im Urlaub) gestohlen werden. Hierbei gibt es jedoch große Unterschiede je nach Versicherer und Tarif.
Manche Versicherer leisten nur, wenn das Auto in einem geschlossenen Gebäude, zum Beispiel einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke steht. Andere Versicherer hingegen leisten auch außerhalb von Gebäuden, aber nur, wenn die Gegenstände aus dem Kofferraum bzw. einem nicht einsehbaren Bereich gestohlen werden. Der Grund für die Nichtleistung ist, dass Versicherer es als grob fahrlässig werten, wenn die Gegenstände offen im Auto liegen.
Sollte grobe Fahrlässigkeit jedoch mitversichert sein, besteht auch für diese Fälle häufig Versicherungsschutz. Insbesondere hierbei solltest du jedoch vorab genau beim Versicherer nachfragen, was versichert ist und was nicht.
Zu beachten ist noch, dass für den Diebstahl von Wertsachen aus dem Auto häufig kein Versicherungsschutz besteht.
Häufig wird die Frage gestellt, ob ein einfacher Diebstahl im Ausland im Rahmen der Außenversicherung versichert ist. Diese Frage kann recht einfach mit Nein beantwortet werden, da auch bei einem einfachen Diebstahl in Deutschland in der Regel kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung besteht.
Es wäre also nicht versichert, wenn zum Beispiel die Putzfrau oder der Techniker die Geldbörse und das Handy stiehlt, welche offen auf dem Tisch liegen. Da die genannten Personen einen Schlüssel für das Hotelzimmer haben, wird es keine Einbruchspuren geben, weshalb es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, sondern um einen einfachen Diebstahl handelt.
ℹ️ Auch wenn die Wertsachen aus einem Safe gestohlen werden, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Hier würde nur Versicherungsschutz bestehen, wenn zusätzlich das Hotelzimmer aufgebrochen wurde, weil es sich dann um einen Einbruchdiebstahl handeln würde.
Da es jedoch versichert ist, wenn zum Beispiel die Geldbörse aus einem Spind im Schwimmbad gestohlen wird, könnte man gegenüber dem Versicherer argumentieren, dass ein Diebstahl aus dem verschlossenen Safe auch ohne den Einbruch in das Hotelzimmer versichert ist. Wir würden empfehlen, diesen Sachverhalt vorab mit der eigenen Hausratversicherung abzuklären.
Insgesamt ist ein solcher Fall jedoch eher unwahrscheinlich, da das Hotel den Dieb wahrscheinlich ziemlich schnell identifizieren könnte und dieser dann ziemlich sicher den Job verlieren würde. Auch wenn in der Regel kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung besteht, macht es daher auf jeden Fall Sinn, die Wertsachen im Safe und nicht auf dem Tisch zu lagern.
Im vorherigen Abschnitt haben wir beschrieben, dass der Raub im Rahmen der Außenversicherung mitversichert ist. Zur Klarstellung: Hierbei handelt es sich um den Diebstahl durch Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung. Falls dies nicht gegeben ist, handelt es sich um einfachen Diebstahl, welcher nicht versichert ist.
Demnach ist ein Trickdiebstahl oder auch ein Taschendiebstahl nicht mitversichert. Gleiches gilt auch, wenn die Wertsachen zum Beispiel am Strand oder im Restaurant gestohlen wurden.
Wie so oft im Versicherungsbereich gibt es auch beim einfachen Diebstahl Ausnahmen von den genannten Regelungen. So gibt es mittlerweile Top-Tarife, welche auch den einfachen Diebstahl mitversichern, obwohl es sich eigentlich um keine versicherte Gefahr der Hausratversicherung handelt. Das Ganze nennt sich in den Versicherungsbedingungen zum Beispiel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“. Die Entschädigungsgrenze liegt zum Beispiel bei 3.000 Euro je Versicherungsfall (Wertsachen bis 1.000 Euro).
Für die bisher beschriebenen Fälle gibt es neben der Hausratversicherung noch die Reisegepäckversicherung. Diese leistet zusätzlich noch für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks während der Hin- und Rückreise. Außerdem wird geleistet, wenn das Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt.
💡 Da es den beschriebenen Schutz über die Hausratversicherung gibt und in vielen Fällen auch die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für einen möglichen Verlust oder Schaden am Gepäck aufkommen muss, ist eine separate Reisegepäckversicherung in den meisten Fällen nicht sinnvoll.
Neben dem Diebstahl von Gegenständen ist es auch denkbar, dass der Mietwagen im Urlaub gestohlen wird. Hierbei kommt es dann darauf an, ob der Diebstahl im Rahmen deiner Mietwagenversicherung ohne Selbstbeteiligung abgesichert ist. Falls das der Fall ist, musst du dir keine Sorgen machen. Falls nicht, musst du die vereinbarte Selbstbeteiligung von zum Beispiel 1.000 Euro bezahlen. Einen Mietwagen ganz ohne Diebstahlschutz zu mieten, ist zum Glück nicht möglich.
Wie bereits beschrieben, könnte es sein, dass die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Diebstahl aufkommen muss. Das ist jedoch grundsätzlich nur der Fall, wenn das Gepäck bei der Beförderung durch die Fluggesellschaft gestohlen wird bzw. verloren geht.
Ob das Hotel für einen Diebstahl des Gepäcks oder der Wertsachen aus dem Hotelzimmer haften muss, hängt stark davon ab, in welchem Land man Urlaub macht.
Bei Urlaub in Deutschland ist die Haftung in § 701 Abs. 1 BGB geregelt. Dort steht, dass der Gastwirt für Verlust, Beschädigung und Zerstörung von „eingebrachten Sachen“, also für zum Beispiel Gepäck und Wertsachen haften muss. Grundsätzlich gibt es feste Entschädigungsgrenzen, wobei die Entschädigung unbegrenzt ist, wenn der Gastwirt oder seine Angestellten Schuld am Verlust haben oder aber du den genannten Personen die Sachen zur Aufbewahrung übergeben hast. Wichtig ist in jedem Fall, dass du Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Gegenstandes unverzüglich dem Hotel meldest.
Im europäischen Ausland gibt es häufig ähnliche Regelungen, wobei die Durchsetzung wahrscheinlich schwieriger ist. In jedem Fall solltest du dich spätestens im Schadensfall über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Falls du Urlaub außerhalb Europas machst, besteht in der Regel kein Haftungsanspruch.
Grundsätzlich gilt es bei einem Diebstahl im Urlaub erstmal Ruhe zu bewahren und eine Liste der gestohlenen zu Sachen erstellen. Sollten Bank- oder Kreditkarten gestohlen worden sein, solltest du diese umgehend sperren lassen.
Im nächsten Schritt solltest du eine Anzeige bei der lokalen Polizei erstatten, welche auch als Nachweis für die Versicherung wichtig ist. Je nach Sachverhalt kann dir möglicherweise das Hotel dabei helfen. Falls neben Bank- oder Kreditkarten auch die Papiere gestohlen wurden, musst du die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat kontaktieren, um dir Ersatz zu beschaffen.
Falls es sich um einen Schaden handelt, welcher durch die Außenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt ist, solltest du diesen schnellstmöglich der Versicherung melden. Falls du dir unsicher bist, ob der Schaden überhaupt versichert ist, solltest du trotzdem bei der Versicherung nachfragen.
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