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Außenversicherung Hausrat
Die Außenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Hausratversicherung, weil durch diese auch Versicherungsschutz außerhalb des im Versicherungsschein genannten Versicherungsortes (in der Regel der Wohnadresse) besteht. Erfahre in diesem Experten-Artikel alles zur Außenversicherung in der Hausratversicherung.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Außenversicherung ist Bestandteil jeder Hausratversicherung.
- Durch die Außenversicherung besteht temporär Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes (weltweit).
- Neben der zeitlichen Einschränkung (in der Regel 3 Monate) gibt es oftmals auch eine Einschränkung in der Höhe (in der Regel 10% der Versicherungssumme). Für Wertsachen gelten häufig andere Entschädigungsgrenzen.
- Im Rahmen der Außenversicherung besteht Versicherungsschutz gegen die normalen versicherten Gefahren der Hausratversicherung.
- Top-Tarife bieten einen erweiterten Leistungsumfang.
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Was ist die Außenversicherung?
Eine Außenversicherung ist in jeder Hausratversicherung enthalten. Es ist also kein Baustein wie zum Beispiel die Forderungsausfalldeckung oder Deliktunfähige Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung, auf deren Einschluss du explizit achten musst.
Unterschiede beim Umfang
Obwohl die Außenversicherung in jeder Hausratversicherung enthalten ist, unterscheidet sich jedoch der Umfang je nach Tarif. So gibt es Leistungen, welche nahezu jeder Basistarif eines Versicherers beinhaltet, aber auch Leistungen, welche nur in den Top-Tarifen enthalten sind. Auf diese Unterschiede gehen wir noch im weiteren Verlauf ein.
Außenversicherung bietet weltweiten Schutz
In der Außenversicherung besteht weltweit Versicherungsschutz für Hausrat, welcher sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes (also außerhalb von u.a. Wohnung, Haus, Keller, Schuppen auf dem Wohngrundstück oder Garage in der Nähe) befindet. Die Leistung ist in der Regel auf 3 Monate und 10% der Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen könnten andere Entschädigungsgrenzen gelten.
In Bezug auf die maximale Dauer von zum Beispiel 3 Monaten ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Reise von zum Beispiel 6 Monaten in der Regel kein Versicherungsschutz über die Außenversicherung besteht. Auch nicht für die ersten 3 Monate.
Zudem gilt der Versicherungsschutz meist nur für die Hausratgegenstände, welche sich vor der Reise in deinem Besitz befunden haben, nicht aber für Gegenstände, welche erst auf der Reise erworben wurden.
Nicht nur der Versicherungsnehmer ist abgesichert
Versichert sind das Eigentum des Versicherungsnehmers und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen und zusätzlich versicherte Sachen, welche deren Gebrauch dienen (zum Beispiel geliehene Sachen).
Normale Gefahren der Hausratversicherung sind versichert
Wichtig: Auch in der Außenversicherung besteht nur Versicherungsschutz gegen die normalen versicherten Gefahren der Hausratversicherung (u.a. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl).
Ein einfacher Diebstahl ist also grundsätzlich nicht versichert. Mittlerweile gibt es jedoch Top-Tarife, welche auch den einfachen Diebstahl bis zum Beispiel 3.000 Euro (Wertsachen bis 1.000 Euro) mitversichern. Das Ganze nennt sich dann zum Beispiel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“.
Auch ist es so, dass die Außenversicherung für Sturm- und Hagelschäden nur leistet, wenn sich der Hausrat innerhalb von einem Gebäude befindet. Ein Zelt ist übrigens kein Gebäude, weshalb hier kein Versicherungsschutz besteht.
Basisleistungen vs. Top-Leistungen
Wie bereits beschrieben, unterscheidet sich der Umfang der Außenversicherung je nach Tarif.
Tarif mit Basisleistungen bei der Außenversicherung
Versichert ist Hausrat, welcher sich vorübergehend (bis zu 3 Monate) außerhalb der Wohnung befindet. Die Entschädigung ist auf 10% der Versicherungssumme begrenzt.
Tarif mit Top-Leistungen bei der Außenversicherung
Im Gegensatz zum Basistarif besteht für Hausrat außerhalb der Wohnung Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate. Eine Entschädigung ist bis zur normalen Versicherungssumme möglich.
Zusätzlich besteht eine Außenversicherung für Sportgeräte, welche sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. Zum Beispiel der Reitsattel, welcher sich dauerhaft in der Reithalle befindet. Hier ist die Entschädigung zum Beispiel auf 10.000 Euro begrenzt.
5 Beispiele für die Außenversicherung
Für ein besseres Verständnis wollen wir noch 5 Beispiele für die Außenversicherung aus der Praxis nennen.
Diebstahl aus dem Auto
Wenn mobile Gegenstände aus dem verschlossenen Auto gestohlen werden, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über die Außenversicherung. Sollte der Gegenstand jedoch sichtbar im Auto gelegen haben, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Dann besteht nur Versicherungsschutz, wenn explizit grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
Teilweise leisten Versicherer auch nur, wenn das Auto in einem geschlossenen Gebäude, zum Beispiel einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke steht. Auch ist es so, dass häufig für den Diebstahl aus dem Auto nochmals niedrigere Entschädigungsgrenzen gelten und der Diebstahl von Wertsachen ausgeschlossen ist.
Übrigens: Der Diebstahl fest verbauter Teile wie zum Beispiel Navigationssystem ist über die Teilkasko in der KFZ Versicherung abgesichert.
Diebstahl aus dem Hotelzimmer im Urlaub
Sollte während des Urlaubs zum Beispiel der Laptop aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden, leistet die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung (Einbruchdiebstahl).
Diebstahl aus dem Spind im Schwimmbad
Wenn aus dem abgeschlossenen Spind im Schwimmbad zum Beispiel die Geldbörse oder das Handy gestohlen werden, besteht Versicherungsschutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung.
Raub unter Anwendung bzw. Androhung von Gewalt
Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl besteht Versicherungsschutz über die Außenversicherung, wenn dir versicherte Sachen unter Anwendung bzw. Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib und Leben geraubt werden. Wichtig: Die Tat muss an Ort und Stelle verübt werden. Wenn du erst Sachen holen musst (zum Beispiel aus der Wohnung), besteht kein Versicherungsschutz.
Brand im Hotelzimmer
Sollten deine persönlichen Gegenstände aufgrund eines Brandes im Hotelzimmer zerstört werden, leistet die Außenversicherung, da es sich um einen Schaden durch die versicherte Gefahr Feuer handelt.
Tipp vom Profi zur Außenversicherung
Zum Abschluss noch ein hilfreicher Tipp, welchen viele sicher noch nicht kennen.
Außenversicherung gilt teilweise auch für Wohngemeinschaften
Über die Außenversicherung deiner Hausratversicherung besteht auch Versicherungsschutz für die Kinder, wenn diese einen Zivildienst, Wehrdienst oder eine Ausbildung absolvieren, so lange diese noch keinen eigenen Hausstand begründet haben. Das kann zum Beispiel sein, wenn dein Kind in einer Wohngemeinschaft wohnt. Kläre das aber am besten im Einzelfall vorab mit der Versicherung.
💡 Noch wichtig zu wissen ist, dass es hier keine zeitliche Befristung gibt, da die Ausbildungszeit als vorübergehend gilt.
Hausrat im Ferienhaus oder Zweitwohnsitz ist nicht versichert
Nicht versichert wäre jedoch in der Regel der Hausrat, welcher sich dauerhaft im eigenen Ferienhaus oder Zweitwohnsitz befindet. Hierfür müsste eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden.