Die Außenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Hausratversicherung, weil durch diese auch Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes besteht. Erfahre in diesen Blogartikel alles zur Außenversicherung in der Hausratversicherung.
Inhaltsübersicht
Was ist die Außenversicherung?
Eine Außenversicherung ist in jeder Hausratversicherung enthalten. Es ist also kein Baustein wie z.B. die Forderungsausfalldeckung oder Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung, auf dessen Einschluss du explizit achten musst. Obwohl die Außenversicherung in jeder Hausratversicherung enthalten ist, unterscheidet sich jedoch der Umfang je nach Tarif. So gibt es Leistungen, welche nahezu jeder Basistarif eines Versicherers beinhaltet, aber auch Leistungen, welche nur in den Top-Tarifen enthalten sind. Auf diese Unterschiede gehen wir noch im weiteren Verlauf ein.
In der Außenversicherung besteht weltweit Versicherungsschutz für Hausrat, welcher sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet. Die Leistung ist in der Regel auf 3 Monate und 10% der Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen könnten andere Entschädigungsgrenzen gelten.
Versichert sind das Eigentum des Versicherungsnehmers und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen und zusätzlich versicherte Sachen, welche deren Gebrauch dienen (z.B. geliehene Sachen).
Wichtig: Auch in der Außenversicherung besteht nur Versicherungsschutz gegen die normalen versicherten Gefahren der Hausratversicherung. Ein einfacher Diebstahl ist also nicht versichert.
Auch ist es so, dass die Außenversicherung für Sturm- und Hagelschäden nur leistet, wenn sich der Hausrat innerhalb von einem Gebäude befindet.
Basisleistungen vs. Top-Leistungen
Wie bereits beschrieben, unterscheidet sich der Umfang der Außenversicherung je nach Tarif.
Basisleistungen
Versichert ist Hausrat, welcher sich vorübergehend (bis zu 3 Monate) außerhalb der Wohnung befindet. Die Entschädigung ist auf 10% der Versicherungssumme begrenzt.
Top-Leistungen
Im Gegensatz zum Basistarif besteht für Hausrat außerhalb der Wohnung Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate. Eine Entschädigung ist bis zur normalen Versicherungssumme möglich.
Zusätzlich besteht eine Außenversicherung für Sportgeräte, welche sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. Zum Beispiel der Reitsattel, welcher sich dauerhaft in der Reithalle befindet. Hier ist die Entschädigung z.B. auf 10.000 Euro begrenzt.
Beispiele für die Außenversicherung
Für ein bessere Verständnis, wollen wir noch 3 Beispiele aus der Praxis nennen.
- Diebstahl aus dem Auto: Wenn mobile Gegenstände (z.B. Handtasche) aus dem verschlossenen Auto gestohlen werden, besteht Versicherungsschutz über die Außenversicherung. Sollte die Handtasche jedoch sichtbar im Auto gelegen haben, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Dann besteht nur Versicherungsschutz, wenn explizit grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Übrigens: Der Diebstahl fest verbauter Teile, wie z.B. Navigationssystem, ist über die Teilkasko in der KFZ Versicherung abgesichert.
- Diebstahl aus dem Hotelzimmer im Urlaub: Sollte während dem Urlaub z.B. der Laptop aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden, leistet die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung.
- Raub unter Androhung von Gewalt: Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl, besteht Versicherungsschutz über die Außenversicherung, wenn dir versicherte Sachen unter Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib und Leben geraubt werden. Wichtig: Die Tat muss an Ort und Stelle verübt werden. Wenn du erst Sachen holen musst (z.B. aus der Wohnung), besteht kein Versicherungsschutz.
Tipp vom Profi zur Außenversicherung
Zum Abschluss noch ein hilfreicher Tipp, welchen viele sicher noch nicht kennen.
Über die Außenversicherung deiner Hausratversicherung besteht auch Versicherungsschutz für die Kinder, wenn diese einen Zivildienst, Wehrdienst oder eine Ausbildung absolvieren, so lange diese noch keinen eigenen Hausstand begründet haben. Das kann z.B. sein, wenn dein Kind in einer Wohngemeinschaft wohnt. Kläre das aber am besten im Einzelfall vorab mit der Versicherung.
Noch wichtig zu wissen ist, dass es hier keine zeitliche Befristung gibt, da die Ausbildungszeit als vorübergehend gilt.
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