Startseite » Haftpflichtversicherung » Drohnen Haftpflicht – Pflichtversicherung für Drohnenbesitzer
Seit 2005 gilt in Deutschland: Wenn du eine Drohne außerhalb der eigenen vier Wände fliegen lassen willst, ist eine Drohnen Haftpflicht ein Muss. Das Ganze gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne.
In diesem Experten-Artikel erfährst du alles über die Drohnen Haftpflichtversicherung.
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Eine Drohnen Haftpflicht ist unabhängig des privaten oder gewerblichen Einsatzes einer Drohne verpflichtend. Solltest du also beim Fliegen einer Drohne ohne Haftpflicht erwischt werden, droht dir ein Bußgeld. Viel schlimmer sind jedoch die möglichen Schäden, welche durch das Fliegen mit einer Drohne entstehen können.
Als Pilot haftest du nämlich für alle Schäden, die von deiner Drohne verursacht werden, unabhängig der privaten oder gewerblichen Nutzung.
Du hast die Freude am Modellflug entdeckt. Du kaufst eine Drohne im Internet. Die Bewertungen sind großartig und bereits beim Start bemerkst du, dass das Handling herausragend ist. Womit du nicht gerechnet hast, war die Windböe aus Osten, die deine Drohne ins Schlingern brachte und in die Terrassentür des Nachbarn fallen lies, welche zerbricht.
Noch schlimmer. Deine Drohne stürzt auf die Straße und verursacht einen Unfall mit Personenschaden. Es entstehen Kosten in Millionenhöhe: Fahrzeugreparaturen, medizinische Versorgung von Personen oder Verfahrenskosten.
Jetzt stellt sich die Frage: Ist die Drohne in der Privathaftpflichtversicherung inkludiert oder benötigst du eine gesonderte Drohnen Haftpflichtversicherung?
Ist ein Drohnenschaden grundlegend in deiner privaten Haftpflichtversicherung mitversichert? Zum gegenwärtigen Stand nicht. Stattdessen ist entsprechend des Tarifs deiner privaten Haftpflichtversicherung zu urteilen, ob und inwiefern Personenschäden, Sachschäden oder auch Vermögensschäden verursacht durch einen Drohneneinsatz abgesichert sind.
Grundlegend gelten allerdings ein paar Voraussetzungen für die Drohnennutzung, damit die private Haftpflichtversicherung überhaupt greifen kann. Für die Kombination „Drohne Privathaftpflichtversicherung“ gilt, dass die Drohne privat, sprich nicht gewerblich, genutzt wird. Aber auch das Startgewicht sowie der Antrieb sind entscheidend. Genaue Infos dazu findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Haftpflichtanbieters. Häufig sind selbst im besten Tarif nur Drohnen bis 1,5 kg versichert.
Da sich Drohnen auch im Privatbereich vermehrt der Benutzung erfreuen, haben einige Versicherer darauf reagiert. Eine Drohnen Haftpflicht ist inzwischen in einigen Privathaftpflichtversicherungen integriert. Aber darauf darfst du dich nicht verlassen, sondern musst deinen Schutz unbedingt überprüfen und ggf. eine separate Drohnen Haftpflichtversicherung abschließen. Wir empfehlen hier die Drohen Haftpflicht von helden.de.
Gewerblich genutzte Drohnen sowie Drohnen mit einem Gesamtgewicht von über 5 kg müssen gesondert versichert werden. Das bedeutet, dass, wenn eine Drohne gewerblich genutzt wird, diese nicht in der Privathaftpflichtversicherung und auch nicht in der privaten Drohen Haftpflichtversicherung abgesichert ist.
Sobald ein Pilot hinter den Punkt „Haftpflichtversicherung Drohne“ einen Haken gesetzt hat, muss er sich über finanzielle Folgen eines Schadenfalls keine Gedanken mehr machen – sofern der Flug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Verstößt der Pilot gegen geltende Gesetze, kann der Versicherer die Haftung ausschlagen.
Die Rahmenbedingungen für das Fliegen einer Drohne definiert seit April 2017 die sogenannte Drohnenverordnung. Aus ihr gehen nicht nur wichtige Verordnungen hervor. Auch Aspekte, die sich in den Drohnenversicherungen wiederfinden, werden geregelt:
Kennzeichnungspflicht: Seit dem 01.10.2017 müssen Drohnen mit einem Abfluggewicht über 250g mit einer dauerhaften sowie feuerfesten Kennzeichnung versehen sein, auf der Name und Adresse des Halters vermerkt sind.
Kenntnisnachweis: Piloten von Drohnen mit einem Abfluggewicht über 2 kg benötigen einen Kenntnisnachweis über das Fliegen der Drohne.
Aufstiegserlaubnis: Drohnen über 5 kg dürfen nur mit einer Aufstiegserlaubnis Benutzung finden.
Flughöhe: Eine Drohnenversicherung greift im Schadensfall, wenn zuvor gewisse Grundsätze eingehalten wurden. Steigt die Drohne auf über 100 m auf, ohne dass eine Sondererlaubnis der Luftfahrtbehörden vorliegt, verstößt der Pilot gegen geltendes Recht. Ferner muss die Drohne in Sichtweite bleiben. Schadensfälle, die außerhalb der Sichtweite auftreten, könnten unter Umständen zum Streitfall werden.
Nachtflüge: Ein Nachtflug mit einer Drohne bedarf einer gesonderten Genehmigung.
Überfliegen gewisser Areale: Militärische Gebiete, sensible Bereiche oder Menschenansammlungen sind kritische Themen. An sich darf sich eine Drohne diesen nur bis auf 100 m nähern. Gleichsam sieht man immer wieder, wie Drohnen bei Konzerten über Publikumsmengen fliegen, um diese zum Beispiel zu fotografieren. Es ist im Detail zu klären, unter welchen Umständen der Pilot hierfür einer Erlaubnis bedarf. Außerdem ist gesondert zu erörtern, inwieweit mögliche Schadensfälle durch Drohnen abgesichert sind.
Überfliegen von Wohngrundstücken: Drohnen, die ein Abfluggewicht von 250 g übersteigen, dürfen keine Wohngrundstücke überfliegen.
Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass man eine Drohnen Haftpflicht, welche Schäden absichert, die du anderen zufügst, nicht mit einer Drohnenversicherung verwechseln darf, welche auch Schäden an deinem eigenen Flugobjekt abdeckt.
Solltest du also eine wirklich teure Drohne fliegen, so empfiehlt sich auch eine Drohnenversicherung, welche dann entsprechende Eigenschäden abdeckt.
Am wichtigsten ist aber in erster Linie die Drohnen Haftpflichtversicherung. Diese solltest du unbedingt haben, bevor du mit deiner Drohne abhebst.
Wenn du noch keine Drohnen Haftpflicht hast, dann kannst du ganz einfach und in wenigen Minuten hier online eine abschließen.
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Eine Antwort
Mein Bruder ist ein Geometer und er benutzt eine Drohne, um seine Messungen durchzuführen. Natürlich ist seine Drohne versichert. Aber das ist normal, denn es ist ein Arbeitsgerät.