dienstunfaehigkeitsversicherung berufsunfaehigkeitsversicherung fuer beamte 1200x501 1 1024x428 - Dienstunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Dienstunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Aktualisiert am 24. Januar 2025

Verbeamtet zu werden, ist in der Gesellschaft hoch angesehen. Man ist so gut wie unkündbar und hat einen sicheren Job. Doch auch als Beamter bist du finanziellen Risiken ausgesetzt. Solltest du aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Probleme nicht mehr deiner Tätigkeit nachgehen können, kannst du in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden – wegen Dienstunfähigkeit. Und das kann zu finanziellen Problemen führen. Genau aus diesem Grund gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung – die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie hilft Beamten dabei, in so einer Situation nicht in eine finanzielle Problemsituation zu geraten. Wie sie funktioniert, welche Klauseln enorm wichtig sind und was der Unterschied zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung ist, erfährst du in diesem Experten-Artikel.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Allgemeine Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit liegt dann vor, wenn du als Beamter aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder wegen einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage bist, deinen Dienstpflichten nachzukommen. Dieser Zustand muss ärztlich, truppen- oder amtsärztlich bescheinigt werden. Wurde er das, so wirst du von deinem Dienstherrn dienstunfähig geschrieben und in den Ruhestand versetzt.

Dies kann übrigens auch dann geschehen, wenn du als Beamter innerhalb der letzten 6 Monate über 3 Monate krankgeschrieben warst und keine Aussicht darauf besteht, dass du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder zu 100% beruflich aktiv sein wirst.

Dienstherr entscheidet über Dienstunfähigkeit

Dein Dienstherr kann also relativ unabhängig entscheiden, ob du dienstunfähig bist oder nicht. Dabei ist es irrelevant, ob du nur noch zu 40 oder 80% dienstfähig bist.

Dienstunfähigkeit ist in jedem Alter möglich

Wichtig ist auch, dass du in jedem Alter dienstunfähig geschrieben werden kannst. Passiert dies, dann bedeutet das für dich (vorzeitiger) Ruhestand und du bekommst ein Ruhegehalt vom Staat – zumindest nach einer gewissen Zeit.

Ruhegehalt nur für Beamte auf Lebenszeit

Denn mit jedem verbeamteten Jahr baust du deine gesetzlichen Ansprüche aus. Doch nur Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Für einen Anspruch musst du jedoch nicht 5 Jahre Beamter auf Lebenszeit sein, sondern die Zeiten als Beamter auf Widerruf und Probe zählen mit dazu.

Unabhängig von einer Dienstunfähigkeitsversicherung solltest du auf jeden Fall wissen, ob, ab wann und in welcher Höhe in deinem Fall Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht.

Höhe Ruhegehalt

Der maximale Ruhegehaltssatz in Höhe von 71,75% von deinen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ist nach 40 Dienstjahren erreicht. Demzufolge baust du pro Dienstjahr einen Anspruch von 1,79375% auf (71,75 / 40). Bei Teilzeit baust du einen anteiligen Anspruch auf.

Erhältst du aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, so wird dieses für jedes Jahr, das du vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze von 67 Jahren dienstunfähig wirst, um 3,6% gekürzt. Bei Polizisten ist die besondere Altersgrenze von 62 Jahren relevant. Maximal kann das Ruhegehalt jedoch nur um 10,8% gekürzt werden.

In der Praxis bedeutet dies vereinfacht, dass wenn du vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wirst, du mit einem Versorgungsabschlag von 10,8% rechnen musst.

Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit wird demnach wie folgt ermittelt:

Ruhegehaltfähige Dienstjahre * 1,79375% * Ruhegehaltfähige Dienstbezüge = Ruhegehalt – 10,8%

Oder anders ausgedrückt sammelst du bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr nicht 1,79375%, sondern nur 1,6% pro Dienstjahr.

Solltest du vor dem vollendeten 60. Lebensjahr dienstunfähig werden, werden deine Dienstjahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr aufgestockt.

Wirst du zum Beispiel bei einem Diensteintritt mit 21 mit 34 dienstunfähig, hast du 13 Jahre gesammelt. Die Zeit zwischen Dienstunfähigkeit und der gesetzlichen Zurechnungsgrenze von 60 Jahren wird zu 2/3 aufgeschlagen. Von 34 bis 60 sind 26 Jahre, 2/3 davon sind 17 Jahre. Insgesamt kommen wir somit auf 30 ruhegehaltfähige Dienstjahre.

Somit hast du bei einer Dienstunfähigkeit mit 34 Jahren einen Ruhegehaltsanspruch von 48% (30 * 1,6%).

Spezielle Dienstunfähigkeit

Eine weitere Form neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit ist die sogenannte spezielle bzw. besondere Dienstunfähigkeit.

Die allgemeine Dienstunfähigkeit kann bei jedem Beamten eintreten, während die spezielle nur bei bestimmten Personengruppen auftreten kann, wie zum Beispiel im Vollzugsdienst oder Polizeidienst.

Das bedeutet konkret:

Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und wenn seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres (Anm.: bei der Polizei in der Regel zwei Jahre, jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland) wiederhergestellt werden kann.

Genau wie bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit muss auch die spezielle Dienstunfähigkeit vom Arzt bescheinigt und vom Dienstherrn final bestätigt werden. In beiden Fällen kann der Antrag allerdings auch von dir als Beamten selbst kommen. Bis zur endgültigen Entscheidung hast du außerdem Anspruch auf deine ungekürzten Dienstbezüge.

Alle Infos zum Ruhegehalt von Beamten auch im Video

Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung

So ähnlich die beiden Versicherungen klingen mögen: Sie sind nicht exakt das Gleiche. Was gleich ist und was der Unterschied ist, erklären wir dir jetzt.

Um es wirklich genau zu nehmen, gibt es sowas wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung gar nicht. Die korrekte Bezeichnung wäre Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel“. Um Verwirrungen zu vermeiden, werden wir aber weiterhin den Begriff Dienstunfähigkeitsversicherung für diesen Artikel verwenden.

Berufsunfähigkeit wird wie folgt definiert

Solltest du in Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall nicht mehr in der Lage sein, deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mehr als 50% auszuüben – für voraussichtlich mindestens 6 Monate – dann giltst du als berufsunfähig.

Wo liegt also der genaue Unterschied?

Sollte dein Dienstherr dich dienstunfähig schreiben, stehen die Chancen hoch, dass du ein Ruhegehalt erhältst (Voraussetzung hierfür: Du musst mindestens 5 Jahre auf Lebenszeit verbeamtet sein).

Theoretisch könntest du auch Leistungen aus einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen als Beamter. Allerdings ist es sehr zu empfehlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Denn – vereinfacht ausgedrückt – bekommst du viel schneller eine Leistung.

Wenn dich dein Dienstherr nämlich dienstunfähig schreibt, wird deine BU-Versicherung mit der richtigen DU-Klausel nicht nochmal prüfen, ob denn auch eine Berufsunfähigkeit per Definition der Berufsunfähigkeit vorliegt.

Der Versicherer wird sich dann nach dem Urteil des Dienstherrn richten und du giltst für diesen direkt als berufsunfähig und bekommst deine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe ausgezahlt. Du kommst also in den Genuss einer vereinfachten Leistungsanerkennung. Zumindest, wenn die richtige DU-Klausel in deinem Vertrag vorhanden ist. Mehr zu den unterschiedlichen Dienstunfähigkeitsklauseln erfährst du gleich.

Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit

Dein Dienstherr kann dich schon dann dienstunfähig schreiben, obwohl du zum Beispiel noch 80% deiner Tätigkeit ausüben kannst.

Die Berufsunfähigkeit greift allerdings erst dann, wenn du nur noch maximal 50% deiner Arbeit ausführen kannst.

Dieser Unterschied führt dazu, dass eine Dienstunfähigkeit nicht gleich einer Berufsunfähigkeit ist. Dementsprechend kannst du nicht automatisch Geld von deiner Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten, wenn du dienstunfähig bist.

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