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Dienstunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Verbeamtet zu werden, ist in der Gesellschaft hoch angesehen. Man ist so gut wie unkündbar und hat einen sicheren Job. Doch auch als Beamter bist du finanziellen Risiken ausgesetzt. Solltest du aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Probleme nicht mehr deiner Tätigkeit nachgehen können, kannst du in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden – wegen Dienstunfähigkeit. Und das kann zu finanziellen Problemen führen. Genau aus diesem Grund gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung – die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie hilft Beamten dabei, in so einer Situation nicht in eine finanzielle Problemsituation zu geraten. Wie sie funktioniert, welche Klauseln enorm wichtig sind und was der Unterschied zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung ist, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.
- Eigentlich heißt es nicht Dienstunfähigkeitsversicherung, sondern Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.
- Achte unbedingt auf eine echte bzw. vollständige Dienstunfähigkeitsklausel in deinem Vertrag.
- Beamte bekommen zwar nach einer gewissen Dienstzeit ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, haben jedoch häufig trotzdem eine Versorgungslücke.
- Für Beamte ohne Anspruch auf ein Ruhegehalt (zum Beispiel Beamte auf Probe oder Widerruf) ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar.
- Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
- Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung
- Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
- Wie funktioniert eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
- Vollständige, echte, unvollständige und unechte Dienstunfähigkeitsklausel
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte: Voraussetzungen, Beitrag und Vertragslaufzeit
- Kann man die DU-Rente mit der Zeit reduzieren?
- Kannst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung wieder kündigen?
- Häufig gestellte Fragen
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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Allgemeine Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit liegt dann vor, wenn du als Beamter aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder wegen einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage bist, deinen Dienstpflichten nachzukommen. Dieser Zustand muss ärztlich, truppen- oder amtsärztlich bescheinigt werden. Wurde er das, so wirst du von deinem Dienstherrn dienstunfähig geschrieben und in den Ruhestand versetzt.
Dies kann übrigens auch dann geschehen, wenn du als Beamter innerhalb der letzten 6 Monate über 3 Monate krankgeschrieben warst und keine Aussicht darauf besteht, dass du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder zu 100% beruflich aktiv sein wirst.
Dienstherr entscheidet über Dienstunfähigkeit
Dein Dienstherr kann also relativ unabhängig entscheiden, ob du dienstunfähig bist oder nicht. Es ist auch möglich, dass dich der Dienstherr nur teildienstunfähig schreibt. Mehr dazu später.
Dienstunfähigkeit ist in jedem Alter möglich
Wichtig ist auch, dass du in jedem Alter dienstunfähig geschrieben werden kannst. Passiert dies, dann bedeutet das für dich (vorzeitiger) Ruhestand und du bekommst ein Ruhegehalt vom Staat – zumindest nach einer gewissen Zeit.
Ruhegehalt nur für Beamte auf Lebenszeit
Denn mit jedem verbeamteten Jahr baust du deine gesetzlichen Ansprüche aus. Doch nur Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Für einen Anspruch musst du jedoch nicht 5 Jahre Beamter auf Lebenszeit sein, sondern die Zeiten als Beamter auf Widerruf und Probe zählen mit dazu.
Unabhängig von einer Dienstunfähigkeitsversicherung solltest du auf jeden Fall wissen, ob, ab wann und in welcher Höhe in deinem Fall Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht.
Höhe Ruhegehalt
Der maximale Ruhegehaltssatz in Höhe von 71,75% von deinen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ist nach 40 Dienstjahren erreicht. Demzufolge baust du pro Dienstjahr einen Anspruch von 1,79375% auf (71,75 / 40). Bei Teilzeit baust du einen anteiligen Anspruch auf.
Erhältst du aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, so wird dieses für jedes Jahr, das du vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze von 67 Jahren dienstunfähig wirst, um 3,6% gekürzt. Bei Polizisten ist die besondere Altersgrenze von 62 Jahren relevant. Maximal kann das Ruhegehalt jedoch nur um 10,8% gekürzt werden.
In der Praxis bedeutet dies vereinfacht, dass wenn du vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wirst, du mit einem Versorgungsabschlag von 10,8% rechnen musst.
Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit wird demnach wie folgt ermittelt:
Ruhegehaltfähige Dienstjahre * 1,79375% * Ruhegehaltfähige Dienstbezüge = Ruhegehalt – 10,8%
Oder anders ausgedrückt sammelst du bei Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr nicht 1,79375%, sondern nur 1,6% pro Dienstjahr.
Solltest du vor dem vollendeten 60. Lebensjahr dienstunfähig werden, werden deine Dienstjahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr aufgestockt.
Wirst du zum Beispiel bei einem Diensteintritt mit 21 mit 34 dienstunfähig, hast du 13 Jahre gesammelt. Die Zeit zwischen Dienstunfähigkeit und der gesetzlichen Zurechnungsgrenze von 60 Jahren wird zu 2/3 aufgeschlagen. Von 34 bis 60 sind 26 Jahre, 2/3 davon sind 17 Jahre. Insgesamt kommen wir somit auf 30 ruhegehaltfähige Dienstjahre.
Somit hast du bei einer Dienstunfähigkeit mit 34 Jahren einen Ruhegehaltsanspruch von 48% (30 * 1,6%).
Spezielle Dienstunfähigkeit
Eine weitere Form neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit ist die sogenannte spezielle bzw. besondere Dienstunfähigkeit.
Die allgemeine Dienstunfähigkeit kann bei jedem Beamten eintreten, während die spezielle nur bei bestimmten Personengruppen auftreten kann, wie zum Beispiel im Vollzugsdienst oder Polizeidienst.
Das bedeutet konkret:
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und wenn seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres (Anm.: bei der Polizei in der Regel zwei Jahre, jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland) wiederhergestellt werden kann.
Genau wie bei der allgemeinen Dienstunfähigkeit muss auch die spezielle Dienstunfähigkeit vom Arzt bescheinigt und vom Dienstherrn final bestätigt werden. In beiden Fällen kann der Antrag allerdings auch von dir als Beamten selbst kommen. Bis zur endgültigen Entscheidung hast du außerdem Anspruch auf deine ungekürzten Dienstbezüge.
Teildienstunfähigkeit
Von einer Teildienstunfähigkeit (auch als Teildienstfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit bezeichnet) spricht man, wenn Beamte aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst vollständig auszuüben. Um als teildienstunfähig zu gelten, müssen sie allerdings noch mindestens 50% ihrer regulären Arbeitszeit leisten können. Dementsprechend erfolgt eine anteilige Anpassung ihrer Bezüge.
Während bei der Teildienstunfähigkeit Beamte noch mindestens die Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit erbringen können, sind bei einer vollen Dienstunfähigkeit keinerlei Tätigkeiten mehr möglich, und die betroffenen Beamten werden in den Ruhestand versetzt.
Einige Versicherer ermöglichen es, den Schutz bei Teildienstunfähigkeit als optionalen Zusatzbaustein zur DU-Versicherung abzuschließen. Dabei regeln die Anbieter individuell, ab welchem Grad der Teildienstunfähigkeit Leistungen erbracht werden.
Gute Versicherer zahlen bereits bei einer Arbeitszeitverkürzung ab mindestens 20%, sofern der Schutz bei Teildienstunfähigkeit ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
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Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung
So ähnlich die beiden Versicherungen klingen mögen: Sie sind nicht exakt das Gleiche. Was gleich ist und was der Unterschied ist, erklären wir dir jetzt.
Um es wirklich genau zu nehmen, gibt es sowas wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung gar nicht. Die korrekte Bezeichnung wäre „Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel“. Um Verwirrungen zu vermeiden, werden wir aber weiterhin den Begriff Dienstunfähigkeitsversicherung für diesen Artikel verwenden.
Berufsunfähigkeit wird wie folgt definiert
Solltest du in Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall nicht mehr in der Lage sein, deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mehr als 50% auszuüben – für voraussichtlich mindestens 6 Monate – dann giltst du als berufsunfähig.
Wo liegt also der genaue Unterschied?
Sollte dein Dienstherr dich dienstunfähig schreiben, stehen die Chancen hoch, dass du ein Ruhegehalt erhältst (Voraussetzung hierfür: Du musst mindestens 5 Jahre auf Lebenszeit verbeamtet sein).
Theoretisch könntest du auch Leistungen aus einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen als Beamter. Allerdings ist es sehr zu empfehlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Denn – vereinfacht ausgedrückt – bekommst du viel schneller eine Leistung.
Wenn dich dein Dienstherr nämlich dienstunfähig schreibt, wird deine BU-Versicherung mit der richtigen DU-Klausel nicht nochmal prüfen, ob denn auch eine Berufsunfähigkeit per Definition der Berufsunfähigkeit vorliegt.
Der Versicherer wird sich dann nach dem Urteil des Dienstherrn richten und du giltst für diesen direkt als berufsunfähig und bekommst deine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe ausgezahlt. Du kommst also in den Genuss einer vereinfachten Leistungsanerkennung. Zumindest, wenn die richtige DU-Klausel in deinem Vertrag vorhanden ist. Mehr zu den unterschiedlichen Dienstunfähigkeitsklauseln erfährst du gleich.
Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit
Dein Dienstherr kann dich schon dann (teil-)dienstunfähig schreiben, obwohl du zum Beispiel noch 80% deiner Tätigkeit ausüben kannst.
Die Berufsunfähigkeit greift allerdings erst dann, wenn du nur noch maximal 50% deiner Arbeit ausführen kannst.
Dieser Unterschied führt dazu, dass eine Dienstunfähigkeit nicht gleich einer Berufsunfähigkeit ist. Dementsprechend kannst du nicht automatisch Geld von deiner Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten, wenn du dienstunfähig bist.
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Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl sinnvoll für Beamte genauso wie für Beamtenanwärter. Besonders empfehlenswert ist sie für Lehrer und Referendare, denn diese Beamtengruppe wird mit Abstand am häufigsten dienstunfähig geschrieben.
Solltest du hier dazugehören und dienstunfähig werden, erhältst du im Normalfall kein Geld für deinen Dienst- und damit auch Verdienstausfall (Ausnahme bei Beamten auf Probe: Unfallruhegehalt). Lediglich Beamte auf Lebenszeit, die eine 5-jährige Wartezeit erfolgreich hinter sich gebracht haben, haben Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Großen und Ganzen für alle Beamten sehr sinnvoll ist, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um mögliche Verdienstausfälle ganz oder teilweise zu kompensieren.
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für
- junge Beamte (auf Probe oder auf Widerruf), da sie keine gesetzlichen Ansprüche auf ein Ruhegehalt haben,
- Beamte, die anstreben später in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln und
- Zeitsoldaten.
Dienstunfähigkeit kann jeden treffen
Selbst noch so unscheinbare Jobs wie Büroarbeiten können beispielsweise durch Bewegungsmangel zum Ausfall führen. Bei Lehrern und Referendaren ist der häufigste Grund für Dienstunfähigkeit Stress und daraus resultierende psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen.
Wie funktioniert eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Sobald du als Beamter aufgrund von medizinischen Gründen aus dem Dienst entlassen wirst, giltst du als dienstunfähig. Normalerweise entscheidet dein Dienstherr, wann genau das der Fall ist und ein Arzt bescheinigt es dir. Wenn dies der Fall ist, greift die Dienstunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung für Beamte mit DU-Klausel) und überweist dir monatlich die vereinbarte BU-Rente.
Achte unbedingt darauf, dass die Versicherung sich der Einschätzung des Dienstherrn anschließt. So musst du deine Dienstunfähigkeit nicht nochmal selbst durch etliche Dokumente und Arztberichte nachweisen. Damit sparst du dir einigen Aufwand und kommst schneller an dein Geld.
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Vollständige, echte, unvollständige und unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Die meisten (zukünftigen) Beamten haben schon mal von einer Dienstunfähigkeitsklausel gehört. Was viele aber nicht wissen, ist, dass dir nicht jede Art der Dienstunfähigkeitsklausel im Fall der Fälle auch wirklich hilft. Die nachfolgenden Zeilen solltest du daher sehr genau lesen.
Welche Varianten von DU-Klauseln gibt es überhaupt? Welche davon solltest du in deinem Vertrag haben und welche nicht? Werfen wir also mal einen (sehr genauen) Blick darauf, was dir bei der DU-Klausel oft nicht verraten wird.
Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Sie ist eher bekannt als „echte Dienstunfähigkeitsklausel“.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Damit du als Beamter bei Dienstunfähigkeit auch von der Leistung aus deiner Dienstunfähigkeitsversicherung profitieren kannst – selbst wenn nicht alle Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind – solltest du darauf achten, dass die echte Dienstunfähigkeitsklausel in deinem Vertrag vorhanden ist. Nur dann greift nämlich deine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit.
Die Klausel sollte so oder so ähnlich formuliert sein:
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
Im Optimalfall wird noch darauf hingewiesen, dass die Einschätzung des Dienstherrn ausreicht und kein separater Nachweis erbracht werden muss.
Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Wie so oft bei Versicherungen liegt der Teufel im Detail. Und genau deshalb musst du bei der Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel ganz genau hinschauen. Schon die kleinsten Änderungen im Wortlaut können dazu führen, dass eine mögliche Leistung am Ende verweigert wird, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.
So adressiert die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel nur Beamte auf Lebenszeit:
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.
Für den Laien ist der Unterschied kaum ersichtlich. Doch der Unterschied besteht eindeutig darin, dass Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden, während Beamte auf Widerruf/Anwärter und Beamte auf Probe in den Ruhestand entlassen werden.
Das ist der Grund, weshalb du so eine wichtige Versicherung auch nie alleine abschließen solltest, um dir selbst böse Überraschungen zu ersparen. Solltest du hier keinen kompetenten Ansprechpartner haben, kannst du dir gerne einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen.
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die unechte Dienstunfähigkeitsklausel auf keinen Fall erstrebens- oder empfehlenswert. In der Regel lautet sie so oder so ähnlich:
Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.
Das bedeutet, dass hier ganz normal vom Versicherer geprüft werden würde, ob du berufsunfähig bist oder nicht.
Und das endet meistens nicht so, wie du dir das vielleicht wünschen würdest, da eben Dienstunfähigkeit nicht gleichzeitig auch immer Berufsunfähigkeit bedeutet. In so einem Fall würdest du dann leer ausgehen. Und alles ist zu 100% rechtens gelaufen. Und nur, weil ein kleiner Satz in deinem Vertrag etwas anders formuliert war.
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Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte kommt es auf die Details an
Wenn du den Artikel bis hierhin gelesen hast, dann ist dir wahrscheinlich klar, wie wichtig nicht nur die Absicherung deiner Arbeitskraft als Beamter ist, sondern auch, dass es wirklich auf Details ankommt. Achte beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung also unbedingt auf die oben genannten Punkte.
Ausnahmen kann es dann geben, wenn du schon einige Jahre (mindestens 5) auf Lebenszeit verbeamtet bist. Aber auch hier hast du in der Regel eine nicht zu verachtende Versorgungslücke, welche du schließen solltest.
Falls du bereits eine DU-Versicherung abgeschlossen hast und diese keine echte DU-Klausel beinhaltet, solltest du darüber nachdenken, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu wechseln, da es ansonsten im Leistungsfall zu Problemen kommen kann.
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte: Voraussetzungen, Beitrag und Vertragslaufzeit
Voraussetzungen
Wenn du als Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst, erhältst du ein Ruhegehalt von mindestens 2.083 Euro brutto (Stand: 2024). Doch damit kommst du meist nicht weit. Deshalb lohnt es sich eben, zusätzlich eine DU-Versicherung abzuschließen.
Im Zuge der Antragstellung musst du auch diverse Gesundheitsfragen beantworten. Bist du bereits zu krank, kann es sein, dass du diese Versicherung gar nicht mehr abschließen kannst. Allgemein lässt sich dazu sagen: Je gesünder du bist, desto günstiger werden deine Beiträge sein.
Beitrag
Als Faustregel gilt: Je früher du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, desto geringer sind die Kosten. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass du gesund bist, ist im jungen Alter viel höher. Und bei gewissen Vorerkrankungen verlangen die Versicherungen einen Risikozuschlag.
Falls du auf der Suche nach konkreten Zahlen oder einem Einheitspreis bist, wirst du diese nicht finden. Keine Versicherung bietet einen Pauschalbeitrag an und berechnet zudem seine Preise anders. Die meisten Versicherer bewegen sich zwischen 30 und 70 Euro. Und natürlich kommt es maßgeblich auch auf die Höhe deiner versicherten BU-Rente an.
Daher empfiehlt sich ein Vergleich mit einem Profi allemal.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft so lange, wie dies im Vertrag festgelegt wurde. Als Richtwert für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist das aktuelle Renteneintrittsalter von 67 Jahren sinnvoll. Da Beamte aber oft früher in Rente gehen, bieten manche Versicherer auch nur kürzere Laufzeiten an, zum Beispiel bis zum 55. Lebensjahr.
Kann man die DU-Rente mit der Zeit reduzieren?
Wir haben bereits erklärt, dass der Ruhegehaltsanspruch mit jedem Dienstjahr ansteigt. Wenn wir annehmen, dass das Gehalt und die Dienstunfähigkeitsrente in gleichem Maße steigen (Beitragsdynamik), wird die Versorgungslücke mit jedem Dienstjahr geringer.
Damit es nicht zu Unter- oder Überversicherungen kommt, ist es wichtig, dass du deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel regelmäßig an geänderte Lebensumstände anpasst.
Es wäre jedoch verkehrt, generell zu behaupten, dass die Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung immer reduziert werden sollte. Es gibt auch Karrierewege, in denen sich Menschen freiwillig aus dem Beamtenverhältnis verabschieden.
Zwei-Vertragslösung
Alternativ besteht die Möglichkeit, schon zu Beginn der Ausbildung zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen und einen der Verträge zu kündigen, sobald ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht.
Spezielle Lösungen für Beamte
Für Beamte gibt es spezielle Lösungen wie den Kurz-Langläufer-Vertrag und das 2-Phasenmodell, die nur von wenigen Versicherern angeboten werden.
Kurz-Langläufer-Vertrag
Dieser Vertragstyp besteht aus zwei Teilen: Ein Langläufer, der bis zum Pensionseintritt läuft, und ein Kurzläufer, der gilt, solange noch keine Ruhegehaltsansprüche bestehen und keine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ist.
2-Phasenmodell
Hier umfasst die erste Phase eine erhöhte Rente, die gezahlt wird, solange noch keine Ruhegehaltsansprüche bestehen und keine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt ist.
In der zweiten Phase reduziert sich die BU-Rente automatisch. Die Rentenhöhe richtet sich oft nach der Besoldungsgruppe (zum Beispiel A9 mit 2.000 Euro in Phase 1 und 900 Euro in Phase 2).
Dieses Prinzip gilt auch beim Kurz-Langläufer-Vertrag.
Kannst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung wieder kündigen?
Ja, du kannst einen solchen Vertrag jederzeit kündigen. Aber das solltest du dir gut überlegen. Denn mit der Kündigung, die du sogar oftmals monatlich einreichen kannst, verfällt natürlich auch dein Versicherungsschutz.
Eine Alternative dafür könnte eine Beitragsfreistellung sein. Diese ist normalerweise ab einer gewissen Laufzeit möglich und je nach Versicherung ist immerhin noch ein geringer Versicherungsschutz vorhanden.
Umwandlung in normale BU-Versicherung möglich
Auch der Wechsel vom Beamtentum in ein Angestelltenverhältnis ist kein Grund, deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel einfach zu kündigen.
Gute Verträge können in solch einem Fall recht einfach in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Dadurch verlierst du weder deine angesammelten Beiträge bzw. Guthaben noch deinen Versicherungsschutz.
Solltest du als Beamter ein ausreichendes Ruhegehalt erreicht haben – was aber meist viele Jahre dauern kann – dann kannst du diese Versicherung natürlich kündigen, wenn du der Meinung bist, dass dieses finanzielle Risiko einfach nicht mehr vorhanden ist.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
Häufig gestellte Fragen
- Etwa 30% aller Lehrer werden dienstunfähig geschrieben.
- Schließe die Versicherung so früh wie möglich ab, um einen günstigeren Beitrag zu erhalten.
- Voraussetzung ist eine schriftliche Gesundheitsprüfung.
- Achte auf die echte DU-Klausel.
- Frage einen Versicherungsmakler um Rat, damit du keine bösen, finanziellen Überraschungen erlebst.
Es gibt die echte, die unechte, die vollständige und die unvollständige DU-Klausel. Dabei ist wichtig zu wissen, dass nur die echte (manchmal auch vollständige genannte) DU-Klausel einen vollen Schutz bietet und im Falle der Fälle greift. Die unechte und unvollständige DU-Klausel bieten nur bedingt Schutz und führen schnell zu bösen Überraschungen.
Je nach Status und Ursache gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kannst du natürlich entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Zum anderen kannst du auch teildienstunfähig geschrieben werden und mit geringerem Einsatz weiterarbeiten. Oder in einen anderen Dienst versetzt werden. Es gibt viele verschiedene Szenarien. Daher lohnt sich eine vom Experten geprüfte Klausel auf jeden Fall, damit sie in möglichst vielen Situationen greift.
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