Verbeamtet zu werden ist in der Gesellschaft hoch angesehen. Man ist so gut wie unkündbar und hat einen sicheren Job. Doch auch als Beamter bist du finanziellen Risiken ausgesetzt. Solltest du aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Probleme nicht mehr deiner Tätigkeit nachgehen können, kannst du in den vorzeitigen Ruhestand geschickt werden – wegen Dienstunfähigkeit. Und das kann zu finanziellen Problemen führen. Genau aus diesem Grund gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie hilft dir dabei, in so einer Situation nicht in eine finanzielle Problemsituation zu geraten. Wie sie funktioniert, welche Klauseln enorm wichtig sind und was der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist, erfährst du im nachfolgenden Experten-Artikel.
Inhaltsübersicht
- Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
- Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unterschied zur DU-Versicherung
- Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
- Wie funktioniert eine DU-Versicherung?
- Was sind die echte, die vollständige, die unechte und die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel?
- Voraussetzungen, Beitrag und Vertragslaufzeit
- Kannst du eine DU-Versicherung wieder kündigen?
- Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Allgemeine Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit liegt dann vor, wenn du als Beamter aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder wegen einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage bist, deinen Dienstpflichten nachzukommen. Dieser Zustand muss ärztlich, truppen- oder amtsärztlich bescheinigt werden. Wurde er das, so wirst du von deinem Dienstherrn dienstunfähig geschrieben und in den Ruhestand versetzt.
Dies kann übrigens auch dann geschehen, wenn du als Beamter innerhalb der letzten sechs Monate über drei Monate krankgeschrieben warst und keine Aussicht darauf besteht, dass du innerhalb der nächsten sechs Monate wieder zu 100% beruflich aktiv sein wirst.
Dein Dienstherr kann also relativ unabhängig entscheiden, ob du dienstunfähig bist oder nicht. Dabei ist es irrelevant, ob du nur noch zu 40% oder 80% dienstfähig bist.
Wichtig ist auch: Du kannst in jedem Alter dienstunfähig geschrieben werden. Passiert dies, dann bedeutet das für dich (vorzeitiger) Ruhestand und du bekommst Ruhegehalt vom Staat – zumindest nach einer gewissen Zeit. Denn mit jedem verbeamteten Jahr baust du deine gesetzlichen Ansprüche aus. Doch nur wenn du mindestens schon fünf Jahre lang auf Lebenszeit verbeamtet bist, erhältst du das Ruhegehalt.
Unabhängig von der Versicherung solltest du auf jeden Fall wissen, ob, ab wann und in welcher Höhe in deinem Fall Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht.
Spezielle Dienstunfähigkeit
Eine weitere Form neben der allgemeinen DU ist die sogenannte spezielle bzw. besondere Dienstunfähigkeit.
Die allgemeine Dienstunfähigkeit kann bei jedem Beamten eintreten, während die spezielle nur bei bestimmten Personengruppe auftreten kann wie z.B. im Vollzugsdienst oder Polizeidienst.
Das bedeutet konkret:
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und wenn seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres (Anm.: bei der Polizei in der Regel zwei Jahre, jedoch unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland) wiederhergestellt werden kann.
Genau wie bei der allgemeinen muss auch die spezielle Dienstunfähigkeit vom Arzt bescheinigt und vom Dienstherren final bestätigt werden. In beiden Fällen kann der Antrag allerdings auch von dir als Beamten selbst kommen. Bis zur endgültigen Entscheidung hast du außerdem Anspruch auf deine ungekürzten Dienstbezüge.
Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unterschied zur DU-Versicherung
So ähnlich die beiden Versicherungen klingen mögen: Sie sind nicht exakt das Gleiche. Was gleich ist und was der Unterschied ist, erklären wir dir jetzt. Um es wirklich genau zu nehmen, gibt es sowas wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung gar nicht. Die korrekte Bezeichnung wäre „Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel“. Um Verwirrungen zu vermeiden, werden wir aber weiterhin den Begriff Dienstunfähigkeitsversicherung für diesen Artikel verwenden.
Berufsunfähigkeit wird wie folgt definiert
Solltest du in Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfalls dauerhaft nicht mehr in der Lage sein deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben – für meist voraussichtlich mindestens sechs Monate – dann giltst du als berufsunfähig. Im Durchschnitt genügt bereits eine 50%ige Berufsunfähigkeit aus, um als vollständig berufsunfähig zu gelten.
Wo liegt also der genaue Unterschied?
Sollte dein Dienstherr dich dienstunfähig schreiben, stehen die Chancen hoch, dass du ein Ruhegehalt erhältst (Voraussetzung hierfür: Du musst mindestens fünf Jahre verbeamtet sein).
Theoretisch könntest du auch Leistungen aus einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen als Beamter. Allerdings ist es sehr zu empfehlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Denn – vereinfacht ausgedrückt – bekommst du viel schneller eine Leistung.
Wenn dich dein Dienstherr nämlich dienstunfähig schreibt, wird deine BU-Versicherung mit DU-Klausel nicht nochmal prüfen, ob denn auch eine Berufsunfähigkeit per Definition der Berufsunfähigkeit vorliegt.
Der Versicherer wird sich dann nach dem Urteil des Dienstherren richten und du giltst für diesen direkt als berufsunfähig und bekommst deine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe ausgezahlt. Du kommst also in den Genuss einer vereinfachten Leistungsanerkennung. Zumindest wenn eine echte DU-Klausel in deinem Vertrag vorhanden ist. Mehr zu den unterschiedlichen Dienstunfähigkeitsklauseln erfährst du gleich.
Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl sinnvoll für Beamte genauso wie für Beamtenanwärter. Besonders empfehlenswert ist sie für Lehrer und Referendare, denn diese Beamtengruppe wird mit Abstand am häufigsten dienstunfähig geschrieben. Solltest du hier dazu gehören und dienstunfähig werden, erhältst du im Normalfall kein Geld für deinen Dienst- und damit auch Verdienstausfall. Lediglich Beamte auf Lebenszeit, die eine 60-monatige Wartezeit erfolgreich hinter sich haben, haben Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Großen und Ganzen für alle Beamten sehr sinnvoll ist, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um mögliche Verdienstausfälle ganz oder teilweise zu kompensieren.
Unverzichtbar ist sie für:
- Junge Beamte (auf Probe oder auf Widerruf), da sie keine gesetzlichen Ansprüche auf ein Ruhegehalt haben.
- Beamte, die anstreben später in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln.
- Zeitsoldaten
Übrigens: Dienstunfähigkeit kann jeden treffen!
Selbst noch so unscheinbare Jobs wie Büroarbeiten können beispielsweise durch Bewegungsmangel zum Ausfall führen. Bei Lehrern und Referendaren ist der häufigste Grund für Dienstunfähigkeit Stress und daraus resultierende psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen.
Wie funktioniert eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Sobald du als Beamter aufgrund von medizinischen Gründen aus dem Dienst entlassen wirst, giltst du als dienstunfähig. Normalerweise entscheidet dein Dienstherr, wann genau das der Fall ist und ein Arzt bescheinigt es dir. Wenn dies der Fall ist, greift die Dienstunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung mit DU-Klausel) und überweist dir monatlich die vereinbarte BU-Rente.
Achte außerdem darauf, dass die Versicherung sich der Einschätzung des Dienstherrn anschließt. So musst du deine Dienstunfähigkeit nicht nochmal selbst durch etliche Dokumente und Arztberichte nachweisen. Damit sparst du dir einigen Aufwand und kommst schneller an dein Geld.
Die echte, die unechte, die vollständige und die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Die meisten (zukünftigen) Beamten haben schon mal von einer Dienstunfähigkeitsklausel gehört. Was viele aber nicht wissen ist, dass dir nicht jede Art der Dienstunfähigkeitsklausel im Fall der Fälle auch wirklich hilft. Die nachfolgenden Zeilen solltest du daher sehr genau lesen.
Welche Varianten von DU-Klauseln gibt es überhaupt? Welche davon solltest du in deinem Vertrag haben und welche nicht? Werfen wir also mal einen (sehr genauen) Blick darauf, was dir bei DU-Klausel oft nicht verraten wird.
Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Sie ist eher bekannt als „echte Dienstunfähigkeitsklausel“.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Damit du als Beamter bei Dienstunfähigkeit auch von der Leistung aus deiner Dienstunfähigkeitsversicherung profitieren kannst – selbst wenn nicht alle Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind – solltest du darauf achten, dass die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel in deinem Vertrag vorhanden ist. Nur dann greift nämlich deine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit.
Die Klausel sollte so oder so ähnlich formuliert sein: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
Im Optimalfall wird noch darauf hingewiesen, dass die Einschätzung des Dienstherren ausreicht und kein separater Nachweis erbracht werden muss.
Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Wie so oft bei Versicherungen liegt der Teufel im Detail. Und genau deshalb musst du bei der Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel ganz genau hinschauen. Schon die kleinsten Änderungen im Wortlaut können dazu führen, dass eine mögliche Leistung am Ende verweigert wird, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.
So adressiert die unvollständige Klausel nur Beamte auf Lebenszeit: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“ Für den Laien ist der Unterschied kaum ersichtlich. Doch der Unterschied besteht eindeutig darin, dass Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden, während Beamte auf Widerruf/Anwärter und Beamte auf Probe in den Ruhestand entlassen werden.
Das ist der Grund, weshalb du so eine wichtige Versicherung auch nie alleine abschließen solltest, um dir selbst böse Überraschungen zu ersparen. Solltest du hier keinen kompetenten Ansprechpartner haben, kannst du dir gerne mal unsere kostenlose Online-Beratung anschauen.
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Wie der Name bereits vermuten lässt, ist diese Art von Klausel auf keinen Fall erstrebens- oder empfehlenswert. In der Regel lautet sie so oder so ähnlich: „Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“ Das bedeutet, dass hier ganz normal vom Versicherer geprüft werden würde, ob du berufsunfähig bist oder nicht.
Und das endet meist nicht so, wie du dir das vielleicht wünschen würdest, da eben Dienstunfähigkeit nicht gleichzeitig auch immer Berufsunfähigkeit bedeutet. In so einem Fall würdest du dann leer ausgehen. Und alles ist zu 100% rechtens gelaufen. Und nur, weil ein kleiner Satz in deinem Vertrag etwas anders formuliert war.
Kannst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung wieder kündigen?
Ja, du kannst einen solchen Vertrag jederzeit kündigen. Aber das solltest du dir gut überlegen. Denn mit der Kündigung, die du sogar oftmals monatlich einreichen kannst, verfällt natürlich auch dein Versicherungsschutz.
Eine Alternative dafür könnte eine Beitragsfreistellung sein. Diese ist normalerweise ab einer gewissen Laufzeit möglich und je nach Versicherung ist immerhin noch ein geringer Versicherungsschutz vorhanden.
Auch der Wechsel vom Beamtentum in ein Angestelltenverhältnis ist kein Grund deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel einfach zu kündigen. Gute Verträge können in solch einem Fall recht einfach in eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Dadurch verlierst du weder deine angesammelten Beiträge bzw. Guthaben noch deinen Versicherungsschutz.
Solltest du als Beamter ein ausreichendes Ruhegehalt erreicht haben – was aber meist viele Jahren dauern kann – dann kannst du diese Versicherung natürlich kündigen, wenn du der Meinung bist, dass dieses finanzielle Risiko einfach nicht mehr vorhanden ist.
Voraussetzungen, Beitrag und Vertragslaufzeit
Voraussetzungen
Wenn du als Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wirst, erhältst du ein Ruhegehalt von im Durchschnitt 1.700 € (Stand 2019). Doch damit kommst du meist nicht weit. Deshalb lohnt es sich eben zusätzlich eine DU-Versicherung abzuschließen. Im Zuge der Antragstellung musst du auch diverse Gesundheitsfragen beantworten. Bist du bereits zu krank, kann es sein, dass du diese Versicherung gar nicht mehr abschließen kannst. Allgemein lässt sich dazu sagen: Je gesünder du bist, desto günstiger werden deine Beiträge sein.
Betrachten wir nun noch kurz die Beiträge und die Vertragslaufzeit.
Beitrag
Als Faustregel gilt: Je früher du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, desto günstiger ist sie. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass du gesund bist, ist im jungen Alter viel höher.
Und: Bei gewissen Vorerkrankungen verlangen die Versicherungen einen Risikozuschlag.
Falls du auf der Suche nach konkreten Zahlen oder einem Einheitspreis bist, wirst du diese nicht finden. Keine Versicherung bietet einen Pauschalbeitrag an und berechnet zudem seine Preise anders. Die meisten Versicherer bewegen sich zwischen 30 € und 70 €. Und natürlich kommt es maßgeblich auch auf die Höhe deiner versicherten BU-Rente an.
Daher empfiehlt sich ein Vergleich mit einem Profi allemal.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft so lange, wie dies im Vertrag festgelegt wurde. Als Richtwert für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist das aktuelle Renteneintrittsalter von 67 Jahren sinnvoll. Da Beamte aber oft früher in Rente gehen, bieten manche Versicherer auch nur kürzere Laufzeiten an, z.B. max. bis zum 55. Lebensjahr.