Wenn du mit dem Gedanken spielst, deine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, z.B. aufgrund von finanziellen Problemen oder Berufswechsel, solltest du dir diesen Schritt gut überlegen. Oft gibt es bessere Alternativen. Auch wenn eine Kündigung bzw. ein Wechsel der BU-Versicherung sinnvoll ist, gibt es wichtige Punkte, die man dabei beachten sollte.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Man kann seine Berufsunfähigkeitsversicherung unter Einhaltung der Fristen ordentlich oder außerordentlich kündigen.
  • Die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung muss schriftlich erfolgen.
  • Wenn man Probleme hat, die Beiträge zu zahlen, kann man bei den meisten Versicherungen den Beitrag (temporär) stunden, senken oder den Vertrag komplett beitragsfrei stellen und muss ihn so nicht kündigen.
  • Wenn du deine BU-Versicherung wechseln möchtest, weil der alte Vertrag nicht gut und/oder zu teuer ist, solltest du den alten Vertrag erst kündigen, wenn du eine Annahmebestätigung vom neuen Versicherer erhalten hast.
  • Bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel kein Geld zurück.

Auch im Video: Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

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Wann sollte ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?

In den meisten Fällen gar nicht. Gerade eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die man auf jeden Fall abgeschlossen haben sollte. Jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Eine BU-Versicherung gewährleistet finanzielle Sicherheit, wenn man nicht mehr in der Lage sein sollte zu arbeiten.

Keine staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit

Für alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es bei Berufsunfähigkeit keine Leistung vom Staat. Die staatliche Erwerbsminderungsrente leistet dann nur, wenn du in keinem Beruf mehr als 6 Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) bzw. mehr als 3 Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) arbeiten kannst.

Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist also nicht nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern jeder Beruf relevant. Aus diesem Grund ist eine Leistung deutlich schwerer zu erhalten. Und selbst wenn du eine Erwerbsminderungsrente bekommst, wird die Leistung niemals ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Erneuter BU-Abschluss nach Kündigung ist teilweise schwierig

Wenn man seine Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt hat, kann der erneute Abschluss deutlich schwieriger werden. Hierbei müssen ein weiteres Mal Gesundheitsfragen beantwortet werden. Je älter man ist, desto wahrscheinlicher ist ein Ausschluss, ein Risikozuschlag oder gar eine Ablehnung aufgrund von gesundheitlichen Problemen.

Dennoch kann es auch sinnvoll sein, seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.

In diesen Fällen kann eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein

Leistungsausschlüsse

Beim Abschluss einer BU-Versicherung kann die Versicherung aufgrund von gesundheitlichen Problemen (z.B. psychische Erkrankung oder Bandscheibenvorfall) für diese Erkrankung eine Ausschlussklausel in deinen Vertrag einbauen. Hierbei schließt die Versicherung Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit aus, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund dieser Vorerkrankung eingetreten ist.

Der Abfragezeitraum für Vorerkrankungen beträgt bei den meisten Versicherern im ambulanten Bereich 5 Jahre und im stationären Bereich 10 Jahre. Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat und man mittlerweile eine BU-Versicherung ohne Ausschluss abschließen könnte, kann sich eine Kündigung lohnen.

Überprüfung macht in der Regel mehr Sinn

Die meisten Versicherer bieten aber auch eine Überprüfungsmöglichkeit an, wenn die Vorerkrankung über einen längeren Zeitraum nicht mehr besteht. Das bedeutet, dass die Versicherung nach erneuter Prüfung im besten Fall die Ausschlussklausel aus dem Vertrag entfernt und so keine Kündigung erforderlich ist.

Schlechte Klauseln im Vertrag

Bestimmte Klauseln im Vertrag können die Leistungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen drastisch reduzieren. Klauseln wie z.B. die abstrakte Verweisung oder eine Karenzzeit sollten in keinem guten BU-Vertrag enthalten sein.

Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherer den Versicherungsnehmer im Leistungsfall an einen anderen Beruf verweisen, der u.a. in Einkommen und Lebensstellung vergleichbar ist und muss somit keine Leistungen zahlen.

Die Karenzzeit ist eine Wartezeit, bis die Versicherung Leistungen zahlt. Am besten sollte keine Karenzzeit vereinbart sein, und die Versicherung sollte im Leistungsfall sofort und auch rückwirkend zahlen.

Keine Erhöhungsoptionen und Dynamik

Sollte man in seinem Vertrag keine guten Nachversicherungsgarantien haben, also die Möglichkeit, seine BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen und keine Dynamik eingebaut haben (jährliche prozentuale Steigerung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung), kann auch hier eine Kündigung sinnvoll sein. Gerade eine Dynamik sollte in jedem Vertrag eingebaut sein. Denn diese dient dazu, die Inflation auszugleichen.

Zu teurer Vertrag

Wenn man beim Abschluss des BU-Vertrages keinen ordentlichen Vergleich gemacht hat oder sich nicht unabhängig beraten lassen hat, kann es sein, dass der BU-Vertrag bei einem anderen Anbieter bei gleicher oder besserer Leistung deutlich günstiger ist. Da sich die Versicherer bei den Kosten je nach Beruf stark voneinander unterscheiden, lohnt sich ein Vergleich.

Mit einer kostenlosen & unabhängigen Beratung von einem VMK-Experten können wir dir aus allen Versicherern den besten in Bezug auf Preis und Leistung heraussuchen. Dadurch vermeidest du es, zu viel für deine Versicherung zu bezahlen.

Wenn du dir bei deinem Vertrag unsicher bist, was Klauseln, Erhöhungsoptionen, Kosten und Co. betrifft, kannst du ihn gerne in unserem kostenlosen & unverbindlichen BU-Check überprüfen lassen. Hierbei stellen wir sicher, dass dein Vertrag keine Stolpersteine hat und du im Leistungsfall auch wirklich gut abgesichert bist.

Alle wichtigen Kriterien findest du übrigens in unserer BU Checkliste.

Berufsunfähigkeit stellt kein finanzielles Risiko mehr dar

Solltest du z.B. aufgrund von einem Erbe oder deinem angesparten Vermögen mit den Jahren nicht mehr auf dein aktives Arbeitseinkommen angewiesen sein, kann es sinnvoll sein, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. In einen solchen Fall stellt die Berufsunfähigkeit für dich kein finanzielles Risiko mehr dar. Dieses Vorgehen macht in jedem Fall mehr Sinn als eine BU-Versicherung aufgrund der geringeren Kosten z.B. nur bis zum Endalter 63 abzuschließen.

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Alte BU-Versicherung erst nach Annahme der neuen BU-Versicherung kündigen

Wenn dein Vertrag an der ein oder anderen Stelle nicht optimal ist, solltest du diesen jedoch erst kündigen, wenn dir die Annahme von der neuen Versicherung bestätigt wurde.

Ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung macht nämlich nur Sinn, wenn du überhaupt einen neuen Vertrag bekommst. Wie bereits beschrieben, kann das insbesondere im höheren Alter aufgrund des schlechteren Gesundheitszustandes oftmals schwierig werden. In solchen Fällen ist es in der Regel besser, eine nicht optimale Arbeitskraftabsicherung zu haben als überhaupt keine.

Sollte ein Wechsel jedoch sinnvoll und auch möglich sein, musst du darauf achten, dass die Verträge nahtlos ineinander übergehen, sodass du zu jeder Zeit versichert bist.

Diese Alternativen gibt es zur Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn es darum geht, einen temporären Zeitraum mit finanziellen Schwierigkeiten zu überbrücken, gibt es mehrere bessere Alternativen zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beitrag reduzieren

Wenn du finanzielle Schwierigkeiten hast, den Beitrag für deine BU-Versicherung zu bezahlen, kannst du beim Versicherer anfragen, ob es möglich ist, deinen Beitrag (temporär) zu reduzieren. Bei Reduzierung des Beitrags reduziert sich ebenfalls die Höhe der BU-Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Vertrag beitragsfrei stellen

Neben der Reduzierung des Beitrags besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Da du gar keine Beiträge mehr zahlst, reduziert sich die BU-Rente noch stärker und wird entsprechend der bisher eingezahlten Beiträge berechnet.

Bei der Beitragsfreistellung gilt es zu beachten, dass der Vertrag in der Regel nur innerhalb von 6 Monaten wieder ohne Gesundheitsfragen reaktiviert bzw. mit dem ursprünglichen Beitrag weitergeführt werden kann. Nach dieser Zeit werden neue Gesundheitsfragen gestellt, sodass eine Reaktivierung möglicherweise nur noch mit Leistungsausschluss bzw. Risikozuschlag oder im schlechtesten Fall gar nicht mehr möglich ist.

Beiträge stunden

Alternativ kannst du bei finanziellen Problemen deine Beiträge stunden. Hierbei werden die fälligen Beiträge aufgeschoben und zu einem späteren Zeitraum fällig. Der Vorteil bei der Stundung ist, dass der Versicherungsschutz weiterhin in der gleichen Höhe bestehen bleibt.

Tarifwechsel beim selben Versicherer

Ob ein Tarifwechsel möglich ist, hängt zunächst vom Versicherer ab. Falls der Versicherer dies anbietet, kann ein Tarifwechsel in der Regel nur in der aktuellen Tarifgeneration erfolgen. Falls es sich bei deinem BU-Vertrag um einen Alt-Tarif handelt, ist ein Tarifwechsel in der Regel nicht möglich.

Auch ist der Tarifwechsel nur möglich, wenn der Versicherer überhaupt mehrere Varianten der BU-Versicherung in der aktuellen Tarifgeneration anbietet. Das ist bei den meisten Versicherern nicht der Fall.

Insgesamt handelt es sich hierbei eher um eine theoretische Möglichkeit als um eine sinnvolle Alternative zur Kündigung.

Besserstellungsoption bei Berufswechsel

Wenn man einen Berufswechsel vollzogen hat und der neue Beruf deutlich günstiger in der Absicherung ist (bessere Berufsgruppe), muss man seinen bestehenden BU-Vertrag nicht zwingend kündigen. Bei guten BU-Versicherungen kann man eine Besserstellungsoption bei Berufswechsel nutzen. Hierbei wird der neue Beruf berücksichtigt, und der Beitrag wird bei Berufen mit einer geringeren Risikoklasse nach unten angepasst. Vorteilhaft ist, dass der Beitrag nicht erhöht werden kann.

So kündigt man seine Berufsunfähigkeitsversicherung

Es ist so weit, und keine der Alternativen sind eine Option für dich. So kündigst du deine BU-Versicherung richtig, denn auch hier gibt es ein paar Punkte zu beachten.

Allgemeine Punkte, die man bei der Kündigung der BU-Versicherung beachten sollte

  • Kündigung schriftlich (am besten per Einschreiben), per Fax oder per E-Mail verschicken. Eine Kündigung per Telefon reicht nicht aus.
  • Bei einer Kündigung per E-Mail solltest du unbedingt die Versicherungsnummer in den Betreff schreiben, damit die E-Mail korrekt zugeordnet wird.
  • Kündigung vom Versicherer bestätigen lassen.
  • Kündigungsschreiben muss vom Versicherungsnehmer oder von der Person mit Maklervollmacht kommen und unterschrieben sein.
  • Bei Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung: Erst kündigen, wenn die neue Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag schriftlich angenommen hat.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Wenn du die Beiträge für deinen Vertrag vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlst, kannst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel auch erst zum nächsten Zahlungstermin kündigen. Bei monatlicher Zahlung hast du oftmals die Möglichkeit, deine BU-Versicherung monatlich zu kündigen. Schau am besten in deinem Versicherungsschein bzw. in den Versicherungsbedingungen nach, welche Kündigungsfristen es in deinem Fall gibt.

Außerordentliche Kündigung

Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder Bedingungen im Versicherungsvertrag anpasst, hast du die Möglichkeit, deinen Vertrag auch außerhalb der normalen Kündigungsfrist zu kündigen. Beitragsanpassungen durch eine Dynamik sind hierbei nicht eingeschlossen. In der Regel beträgt die Frist für eine außerordentliche Kündigung einen Monat nach Bekanntwerden der Beitragserhöhung oder Vertragsänderung.

Kündigung Berufsunfähigkeitsversicherung Vorlage

Dein Name
Deine Anschrift

Name Versicherung
Anschrift Versicherung

Ort, Datum

Kündigung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsnummer XYZ zum XX.XX.XXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Versicherungsnummer XYZ ordentlich und fristgerecht zum XX.XX.XXXX. Sollte dies nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Die bestehende Einzugsermächtigung widerrufe ich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Von Rückwerbungsversuchen bitte ich abzusehen.

Viele Grüße
Deine Unterschrift
Dein Name

Gibt es bei einer Kündigung Geld zurück?

In der Regel gibt es bei einer Kündigung keine Auszahlung, weil die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung ist und keine Vorsorgeversicherung wie z.B. eine private Rentenversicherung.

Ausnahme: Wenn vor Vertragsabschluss festgelegt wurde, dass die Überschüsse, die die Versicherung generiert, nicht für die Beitragsreduzierung verwendet, sondern angelegt werden, bekommst du bei einer Kündigung unter Umständen den Rückkaufswert ausgezahlt (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr).

Kündigung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Gibt es hier eine Auszahlung?

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) wird meist mit einer Vorsorgeversicherung kombiniert (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente). Deshalb ist es möglich, dass der Rückkaufswert ausgezahlt werden kann.

Rückkaufswert der Vorsorgeversicherung wird ausgezahlt

Der Rückkaufswert ist die Summe der gezahlten Beiträge, mit denen Vorsorge betrieben wurde bzw. die angelegt wurden abzüglich aller Abschluss- und Verwaltungskosten. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht berücksichtigt, weil damit das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert und keine Vorsorge betrieben wurde.

Dadurch ist die Höhe des Rückkaufswertes deutlich geringer als die eingezahlten Beiträge. Die Höhe des Rückkaufswerts wird dem Versicherungsnehmer jährlich vom Versicherer zugeschickt.

Ausnahme bei Rürup Rente

Bei einer Kombination mit einer Rürup Rente hat man keine Möglichkeit, sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Das eingezahlte Kapital ist vor Zugriffen geschützt und kann erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Bitte beachte: Man kann bei einem Kombi-Vertrag auch nur seine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kündigen und seinen Vorsorgevertrag weiterlaufen lassen.

Kann mir eigentlich auch der BU-Versicherer kündigen?

Nein, solange du bei der Beantragung der Versicherung deine Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hast und auch die Beiträge regelmäßig zahlst, kann dir der Versicherer nicht kündigen.

Auch wenn du nach einer Berufsunfähigkeit wieder arbeiten kannst, ist die Versicherung nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen.