Wenn du eine Berufsunfähigkeitsrente erhältst, darf der Versicherer regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Dieses sogenannte Nachprüfungsverfahren findet in der Regel alle ein bis zwei Jahre statt. Rechtlich ist der Versicherer dazu berechtigt, die Fortdauer deiner Berufsunfähigkeit zu kontrollieren – häufig ist im Vertrag sogar festgelegt, dass eine Überprüfung einmal jährlich möglich ist.
Meist läuft die Nachprüfung unkompliziert ab: Du bekommst einen Fragebogen zu deinem aktuellen Gesundheitszustand zugeschickt und schilderst, ob und was sich verändert hat. Nur wenn der Versicherer davon ausgeht, dass sich dein Zustand deutlich verbessert haben könnte, kann zusätzlich ein medizinisches Gutachten verlangt werden. Bei schweren oder unheilbaren Erkrankungen wird dagegen oft seltener oder gar nicht mehr nachgeprüft. Bei gut behandelbaren Krankheiten kann es hingegen häufiger zu Überprüfungen kommen.
Wichtig ist: Fülle den Fragebogen sorgfältig, vollständig und fristgerecht aus. Fehlerhafte oder verspätete Angaben können deinen Leistungsanspruch gefährden.
2 Antworten
Servus Hasso, in deinem Fall erfolgt eine rückwirkende Besteuerung mit Ertragsanteil. Der hier zu berücksichtigende Beginn der Laufzeit ist das Datum, für das die Rente erstmals gezahlt wird, auch wenn die tatsächliche Zahlung erst viel später erfolgt.
Hallo Fachleute. Es wird nach langem Hin- und Her eine Berufsunfähigkeitsrente ab 9.2019 gezahlt. Es erfolgt eine Einmalzahlung rückwirkend ab 9.2019. Wie muss diese Einmalzahlung versteuert werden. Aus Euren Videos konnte ich erfahren, dass die monatlichen BU- Renten mit dem Ertragsanteil versteuert werden. D h. Rentenbeginn bis Ablauf z.b 22 Jahre…entspricht 22 % Besteuerung der laufenden BU- Rente.
Frage gibt also nur für die Besteuerung des Rinmalbeitrages für die rückwirkend Zeit.
Danke für eine Antwort.