Startseite » Berufsunfähigkeitsversicherung » Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
In diesem Experten-Artikel beantworten wir die Frage: Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Zusätzlich gehen wir darauf ein, wie lange man die Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt braucht.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
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Der Leistungsauslöser bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn du deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate nur noch zu 50% oder weniger ausüben kannst.
Dann bist du berufsunfähig und die vereinbarte BU-Rente wird gezahlt. Bei guten Versicherern sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit. Aber wie lange wird die BU-Rente gezahlt?
Grundsätzlich zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit bis zum bei Abschluss der Versicherung vereinbarten Endalter. Falls du dir unsicher bist: Die Laufzeit steht im Versicherungsschein.
Das Endalter einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte mit dem aktuellen Renteneintrittsalter übereinstimmen. Das liegt für die meisten Menschen aktuell bei 67 Jahren.
Sollte die Altersgrenze für die Regelaltersrente angehoben werden (zum Beispiel auf 70 Jahre), kannst du das Endalter bei guten Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsprüfung erhöhen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel mit dem Endalter 63 abzuschließen, spart zwar Geld, kann aber im Fall der Fälle ein fataler Fehler gewesen sein. Fakt ist: Die meisten Menschen werden erst im höheren Alter berufsunfähig.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird die BU-Rente dann nur bis zum vollendeten 63. Lebensjahr gezahlt. Die Altersrente beginnt jedoch trotzdem erst mit 67 Jahren. So muss die versicherte Person 4 Jahre finanziell überbrücken. Sicher keine tolle Zeit. Demnach solltest du unserer Meinung nach in den meisten Fällen die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln, wenn diese nicht bis zum Endalter 67 läuft.
Häufig kommt als Argument für eine BU-Versicherung zum Beispiel mit dem Endalter 63, dass bis zu diesem Zeitpunkt genug Geld gespart wurde, um die Zeit bis zum Renteneintritt zu überbrücken.
Das kann gut gehen. Muss aber nicht. Bei dieser Rechnung spielt es eine große Rolle, wann du berufsunfähig wirst.
Wenn du zum Beispiel erst mit 60 berufsunfähig wirst, wird die Rechnung wahrscheinlich aufgehen. Wenn du jedoch bereits mit 30 berufsunfähig wirst und dies bis zum Endalter 63 bleibst, wird die Rechnung wahrscheinlich nicht aufgehen, da du nicht genug Geld ansparen konntest.
Eine unserer Meinung nach bessere Lösung stellen wir dir am Ende dieses Artikels vor.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nie über das vereinbarte Endalter hinaus zahlt.
Deshalb ist es so wichtig, eine ausreichend hohe BU-Rente abzuschließen, damit man auch während der Zeit der Berufsunfähigkeit etwas für die Altersvorsorge tun kann. Die Altersrente vom Staat ist nämlich häufig geringer als die BU-Rente.
Des Weiteren ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Rentenversicherung bis ans Lebensende, weil als Endalter maximal das gesetzliche Renteneintrittsalter vereinbart werden kann.
Mit Ausnahme der Erhöhung aufgrund der Anpassung des Renteneintrittsalters kann das Endalter nachträglich nicht erhöht werden. Es ist lediglich möglich, einen neuen Vertrag mit einer neuen Gesundheitsprüfung abzuschließen.
Manche Versicherer bieten Modelle an, die auf den ersten Blick durch niedrigere Beiträge bestechen, aber riskante Fallstricke enthalten: die Trennung von Vertrags- und Leistungsdauer. Idealerweise sollten beide bis zum vollendeten 67. Lebensjahr laufen. Bei Billigtarifen endet die Vertragsdauer jedoch oft schon mit 60, während die Leistungsdauer bis 67 reicht.
Das Problem: Tritt die Berufsunfähigkeit mit 55 ein, zahlt die Versicherung bis zur Rente. Wirst du jedoch erst mit 61 krank, erhältst du keinen Cent, da der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist. Da das Risiko gerade in den späten Erwerbsjahren steigt, ist von solchen Konstrukten dringend abzuraten.
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Stellen wir uns mal vor, dass du wirklich bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr arbeiten kannst, aber keine BU-Versicherung abgeschlossen hast. Wie hoch ist der Wert deiner Arbeitskraft, welcher dir dann verloren geht?
Dein Ergebnis
Wert deiner Arbeitskraft: €
Über dein komplettes weiteres Berufsleben wirst du dieses Einkommen verdienen. Mehr als gedacht, oder? Wenn du im Worst-Case ab morgen bis zum Renteneintritt berufsunfähig sein würdest, müsstest du ohne dieses Einkommen auskommen. Schonmal drüber nachgedacht? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer deinem Einkommen angemessenen BU-Rente kann dir helfen, im Falle einer Berufsunfähigkeit deinen bisherigen Lebensstandard zu halten.
Bitte gib einen Wert größer 0 ein.
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass du nach einer Berufsunfähigkeit wieder arbeiten kannst. So zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung so lange, bis du nicht mehr berufsunfähig bist.
Du wirst zum Beispiel mit 40 Jahren berufsunfähig, kannst jedoch mit 45 Jahren wieder arbeiten. Dann endet die BU-Rente mit dem Zeitpunkt, an dem du wieder arbeiten kannst.
Wichtig zu wissen ist, dass du auch mehr als einmal Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen kannst.
Wenn du im o.g. Beispiel mit 48 Jahren wieder berufsunfähig werden solltest, zahlt die Versicherung erneut die vereinbarte BU-Rente – so lange wie du berufsunfähig bist oder bis zum vereinbarten Endalter.
Demnach darf dich der BU-Versicherer auch nicht kündigen, wenn du nach einer Berufsunfähigkeit wieder arbeiten kannst.
Eine durchschnittliche Berufsunfähigkeit dauert laut Franke und Bornberg übrigens ca. 6 Jahre.
Als 3. Möglichkeit, wie lange die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, muss noch der Tod erwähnt werden. Wenn du berufsunfähig bist und vor dem Erreichen des Endalters verstirbst, endet die Zahlung der BU-Rente. Die BU-Rente wird nicht an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Sollten jedoch Überschüsse oder Rückkaufswerte bestehen, werden diese in der Regel an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
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Die Versicherung zahlt die BU-Rente grundsätzlich so lange wie du berufsunfähig bist. Ob du noch berufsunfähig bist, wird hierbei regelmäßig, zum Beispiel alle 2 Jahre, mit einem Fragebogen geprüft.
Der Versicherer hat jedoch noch zwei weitere Möglichkeiten, die BU-Rente einzustellen. Eine davon ist in nahezu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, auf die andere solltest du in jedem Fall verzichten.
Eine konkrete Verweisung ist Bestandteil fast jeder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Du bist zum Beispiel als Büroangestellter wegen Burnout berufsunfähig geworden, hast jedoch nach einigen Monaten selbst entschieden, als Gärtner wieder in das Berufsleben einzusteigen.
Unter gewissen Voraussetzungen (zum Beispiel gleiche Lebensstellung, neuer Beruf = 80% Gehalt vom alten Beruf) kann dich der Versicherer dann konkret an den neuen Beruf verweisen und die Zahlung der BU-Rente einstellen.
Du solltest eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur abschließen, wenn auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird.
Falls das nicht der Fall ist, kann der Versicherer dich abstrakt an einen anderen Beruf verweisen.
Wieder bist du als Büroangestellter berufsunfähig geworden. Bei der abstrakten Verweisung kann dich der Versicherer an einen Beruf verweisen, welchen du aufgrund deiner Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch ausüben könntest und welcher deiner Lebensstellung entspricht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob auch tatsächlich jemand in diesem Job gesucht wird.
Während du berufsunfähig bist, musst du keine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.
Solltest du vor dem vereinbarten Endalter nicht mehr berufsunfähig sein, musst du ab diesem Zeitpunkt wieder die Beiträge bezahlen.
Nachdem du nun weißt, wie lange die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, willst du wahrscheinlich noch wissen, wie lange man eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt braucht?
Die Frage ist natürlich nur relevant, wenn du nicht bereits berufsunfähig bist.
Grundsätzlich kann man sagen, dass du eine Berufsunfähigkeitsversicherung so lange brauchst, wie du auf dein aktives Arbeitseinkommen angewiesen bist.
Solltest du also zum Beispiel viel geerbt haben, ein ausreichendes Vermögen angespart haben oder aus anderen Gründen nicht mehr auf dein aktives Arbeitseinkommen angewiesen sein, kannst du die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen.
Der richtige Weg ist es also, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Endalter 67 abzuschließen und diese bei Wegfall des Risikos vorzeitig zu kündigen. Nicht sinnvoll ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem geringeren Endalter abzuschließen, nur um Beiträge zu sparen.
Diese Vorgehensweise erklären wir dir in unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung gerne nochmal im Detail.
Neben der Laufzeit gibt es einige weitere wichtige Punkte, welche bei der BU-Versicherung beachtet werden müssen. Falls du dir unsicher bist, solltest du dir unbedingt unsere BU Checkliste anschauen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt grundsätzlich maximal bis zum vereinbarten Endalter, in der Regel bis 67 Jahre. Eine Zahlung darüber hinaus ist nicht möglich – die BU ist also keine lebenslange Rente. Deshalb sollte das Endalter immer dem gesetzlichen Renteneintritt entsprechen, sonst entsteht schnell eine Versorgungslücke.
Gleichzeitig gilt: Die BU-Rente wird nur so lange gezahlt, wie du tatsächlich berufsunfähig bist. Wirst du wieder arbeitsfähig, endet die Zahlung – tritt später erneut eine Berufsunfähigkeit ein, lebt der Anspruch wieder auf. Im Durchschnitt dauert eine Berufsunfähigkeit etwa 6 Jahre, sie kann aber auch deutlich länger andauern. Wichtig ist zudem, dass Vertrags- und Leistungsdauer identisch laufen, damit der Schutz gerade in den risikoreichen späten Berufsjahren nicht wegfällt.
Der dritte mögliche Endpunkt ist der Tod: Verstirbst du vor dem Endalter, endet die Rentenzahlung. Eine Weiterzahlung an Hinterbliebene erfolgt nicht.
Unterm Strich sichert die BU dein Einkommen während deiner Erwerbsphase – so lange du berufsunfähig bist, maximal bis zum Endalter oder bis zum Tod. Deshalb sollte sie sauber bis 67 abgeschlossen und nur dann beendet werden, wenn du finanziell nicht mehr auf dein Arbeitseinkommen angewiesen bist.
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Was Kunden über unsere Beratung sagen
Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei Rentenbezug, also wenn gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente oder Altersrente bezogen wird. Die BU-Rente wird nicht auf diese beiden Rentenleistungen angerechnet.
Die BU-Versicherung zahlt jedoch längstens bis zum vereinbarten Endalter (in der Regel 67).
Wenn du beispielsweise mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehst und noch berufsunfähig bist, würde eine BU-Versicherung mit Endalter 67 noch 4 weitere Jahre zahlen.
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsrente erhältst, darf der Versicherer regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Dieses sogenannte Nachprüfungsverfahren findet in der Regel alle ein bis zwei Jahre statt. Rechtlich ist der Versicherer dazu berechtigt, die Fortdauer deiner Berufsunfähigkeit zu kontrollieren – häufig ist im Vertrag sogar festgelegt, dass eine Überprüfung einmal jährlich möglich ist.
Meist läuft die Nachprüfung unkompliziert ab: Du bekommst einen Fragebogen zu deinem aktuellen Gesundheitszustand zugeschickt und schilderst, ob und was sich verändert hat. Nur wenn der Versicherer davon ausgeht, dass sich dein Zustand deutlich verbessert haben könnte, kann zusätzlich ein medizinisches Gutachten verlangt werden. Bei schweren oder unheilbaren Erkrankungen wird dagegen oft seltener oder gar nicht mehr nachgeprüft. Bei gut behandelbaren Krankheiten kann es hingegen häufiger zu Überprüfungen kommen.
Wichtig ist: Fülle den Fragebogen sorgfältig, vollständig und fristgerecht aus. Fehlerhafte oder verspätete Angaben können deinen Leistungsanspruch gefährden.
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2 Antworten
Servus Hasso, in deinem Fall erfolgt eine rückwirkende Besteuerung mit Ertragsanteil. Der hier zu berücksichtigende Beginn der Laufzeit ist das Datum, für das die Rente erstmals gezahlt wird, auch wenn die tatsächliche Zahlung erst viel später erfolgt.
Hallo Fachleute. Es wird nach langem Hin- und Her eine Berufsunfähigkeitsrente ab 9.2019 gezahlt. Es erfolgt eine Einmalzahlung rückwirkend ab 9.2019. Wie muss diese Einmalzahlung versteuert werden. Aus Euren Videos konnte ich erfahren, dass die monatlichen BU- Renten mit dem Ertragsanteil versteuert werden. D h. Rentenbeginn bis Ablauf z.b 22 Jahre…entspricht 22 % Besteuerung der laufenden BU- Rente.
Frage gibt also nur für die Besteuerung des Rinmalbeitrages für die rückwirkend Zeit.
Danke für eine Antwort.