Ein häufiger Fehler beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt in der Wahl einer falschen bzw. zu kurzen Laufzeit. Um Kosten zu sparen, hast du deinen Vertrag beispielsweise nur bis zum 55. oder 60. Lebensjahr abgeschlossen. Gleichzeitig gehst du erst mit 65 oder 67 in Rente und planst, deine Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend zu verlängern. Doch ist das ohne weiteres möglich?

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Grundsätzlich lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne weiteres verlängern. Der Vertrag läuft also so lange, wie du es mit dem Versicherer vereinbart hast.
  • Einige Versicherer bieten die Option, die Laufzeit deiner BU-Versicherung zu verlängern, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt. Du kannst dann deine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise vom 67. bis zum 69. Lebensjahr verlängern.
  • Bist du jung und hast keine oder keine relevanten Vorerkrankungen, kann auch der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechend langer Laufzeit infrage kommen. Kündige deine bisherige Police aber niemals, bevor du die neue nicht definitiv „in der Tasche“ hast.
  • Gegebenenfalls bietet dir auch dein aktueller Versicherer an, die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlängern – allerdings unter der Voraussetzung, dass du die Gesundheitsprüfung erneut erfolgreich durchläufst.

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Wie kann ich meine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?

Möchtest du bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung die Laufzeit verlängern, führt grundsätzlich kein Weg an einer erneuten Gesundheitsprüfung vorbei. „Einfach verlängern“ klappt nur in wenigen und klar definierten Ausnahmefällen.

Stehst du also derzeit noch vor dem Abschluss einer BU-Versicherung, denk lieber von Anfang an über die richtige Laufzeit nach. Wir empfehlen, die Absicherung deiner Arbeitskraft immer so lange laufen zu lassen, bis du Leistungen aus einer Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk erhältst. Nur so ist ein nahtloser Übergang gewährleistet.

Du solltest deine Berufsunfähigkeitsversicherung also bis zum Renteneintrittsalter, meist 67 Jahre, abschließen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: So kommst du an die Verlängerung

Keine Regel ohne Ausnahme – das gilt auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Möchtest du die Laufzeit nachträglich verlängern, kannst du prüfen, ob eine der folgenden Möglichkeiten für dich infrage kommt.

Möglichkeit 1: Du beantwortest die Gesundheitsfragen erneut

Egal ob Erhöhung der Rente oder Verlängerung der Laufzeit: Solange dein Vertrag keine entsprechende Klausel erhält (z.B. eine Nachversicherungsgarantie, wenn es um Rentenerhöhungen geht), musst du für Anpassungen eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Das gilt zumindest dann, wenn die Anpassung zu deinen Gunsten erfolgen soll.

Der einfachste Weg zur Laufzeitverlängerung besteht also in der erneuten Beantwortung der Gesundheitsfragen. Der Versicherer prüft deinen Gesundheitszustand also erneut und macht dir ein Angebot. Hast du mittlerweile Vorerkrankungen oder bestehen andere Risiken, kann es jedoch passieren, dass der Versicherer

  • eine Vertragsänderung ablehnt und deine Police wie bisher bestehen bleibt, oder
  • einer Vertragsänderung zwar zustimmt, bestimmte Krankheiten aber vom Versicherungsschutz ausnimmt (z.B. psychische Erkrankungen). Wirst du wegen einer ausgeschlossenen Krankheit berufsunfähig, steht dir dann keine Leistung zu.

Sowohl hier als auch beim Abschluss eines Neuvertrages gilt: Denk unbedingt an eine anonyme Risikovoranfrage, bevor du direkt einen Änderungs- oder Versicherungsantrag stellst.

Möglichkeit 2: Du schließt eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ab

Bei diesem Punkt gibt es natürlich Überschneidungen zum vorherigen. Bei vielen Versicherern kommt eine Änderung der Laufzeit also einem Neuabschluss gleich, weil bei deinem bisherigen Tarif beispielsweise keine Laufzeitverlängerung möglich ist.

Bei einem Neuabschluss vergleichst du, etwa in unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung, wieder mehrere Versicherer miteinander. Auch hier stellen wir für dich eine anonyme Risikovoranfrage. Nimmt dich ein Versicherungsunternehmen an, kannst du deine bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. Der Neuvertrag hat dann die gewünschte Laufzeit, etwa bis zu 67. Lebensjahr.

Beachte aber auch hier folgende Punkte:

  • Dass ein Neuabschluss ebenfalls eine Gesundheitsprüfung auslöst, dürfte auf der Hand liegen. Beantworte daher alle Gesundheitsfragen so ausführlich und sauber wie möglich, um deinen Leistungsanspruch nicht zu gefährden.
  • Es gilt das aktuelle, nun höhere Eintrittsalter. Hast du deine erste BU-Versicherung mit 20 und die neue mit 30 Jahren abgeschlossen, stuft dich der Versicherer auch als 30-jährigen ein. Dadurch zahlst du üblicherweise einen höheren Beitrag.

Tipp: Bei Versicherungen mit Kopf fordern wir zur Sicherheit deine Krankenakte von der Krankenkasse oder deinen Ärzten an. So stellen wir sicher, dass im Rahmen der Gesundheitsfragen wirklich nichts untergeht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verlängerungsoption

Viele Versicherer haben in den letzten Jahren sogenannte Verlängerungsoptionen in ihre Tarifwerke eingebaut. Mit ihnen kannst du deine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Laufzeit verlängern, wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter anhebt. Die Anpassung ist dann ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und stellt sicher, dass du BU-Versicherung und Rente „gleichziehen“ kannst.

Beispiel: Verlängerungsklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Klausel, durch die du die Laufzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern kannst, sieht beispielsweise so aus.

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Versicherungsdauer und Leistungsdauer des Vertrages an eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters anzupassen. Die Anpassung kann erfolgen, wenn sich die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder des berufsständischen Versorgungswerkes, in dem die versicherte Person Mitglied ist, erhöht. Sie erfolgt ohne erneute Risikoprüfung.

Die Verlängerung der Vertragslaufzeit darf maximal die Zeitspanne umfassen, um die sich die Regelaltersgrenze nach hinten verschiebt.

Wird die Verlängerungsoption ausgeübt, berechnet der Versicherer den Beitrag für den Vertrag neu. Dabei berücksichtigt er das Alter der versicherten Person bei Abschluss des Vertrages, die Restlaufzeit der Police einschließlich der Verlängerung sowie gegebenenfalls vereinbarte Zuschläge.

Das Recht auf Verlängerung der Laufzeit kann innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Anhebung der Altersgrenze ausgeübt werden. Es kann nicht ausgeübt werden, wenn

  • aus dem Vertrag bereits Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt wurden oder bezogen werden,
  • aus dem Vertrag in der Vergangenheit bereits Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bezogen wurden, oder
  • das bei Vertragsabschluss vereinbarte Endalter weniger als 60 Jahre beträgt.

Die Verlängerungsoption als sinnvolle Zusatzregelung in der BU-Versicherung

Gerade als junger Mensch kannst du heute nur schwer abschätzen oder gar wissen, in welchem Alter du in Rente gehen kannst. Die Verlängerungsoption ist daher absolut sinnvoll für dich, du solltest aber die Einschränkungen kennen:

  • Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn du Leistungen aus dem Vertrag bekommst oder bekommen hast.
  • Die Verlängerung ist erstmal nicht möglich, wenn aktuell ein Leistungsantrag geprüft wird. Lehnt der Versicherer den Antrag ab, kannst du die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern – aber eben erst dann.
  • Nicht immer sind auch Altersgrenzen berufsständischer Versorgungswerke umfasst. Manche Versicherer stellen ausschließlich auf die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ab.
  • Eine Verlängerung der Laufzeit ist immer nur um so viele Monate oder Jahre möglich, wie auch die Altersgrenze angehoben wurde.
  • Teilweise wird eine solche Verlängerungsoption auch nur angeboten, wenn der ursprüngliche Vertrag bereits eine Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter hatte.

Die Verlängerungsoption wird dich also nicht „retten“, wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung schon heute eine zu kurze Laufzeit aufweist.

Beispiel zur Verlängerungsoption

Du hast deine BU-Versicherung bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen. Der Gesetzgeber hebt die Altersgrenze in der Rentenversicherung von 67 auf 69 Jahre, also um 2 Jahre, an. Du möchtest deine BU-Versicherung nun ebenfalls bis zum 69. Lebensjahr verlängern.

Dies ist allerdings nicht möglich. Denn die Verlängerung kann maximal um 2 Jahre erfolgen. So verlängerst du deinen Vertrag zwar bis zum 62. Lebensjahr, nun fehlen dir aber wieder 7 Jahre zur Regelaltersgrenze. Das war auch bisher schon der Fall (Abschluss bis 60 Jahre, Renteneintritt mit 67 Jahren).

Berufsunfähigkeitsversicherung: Laufzeit verlängern nicht möglich – Alternativen?

Kannst du die Laufzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verlängern und kannst oder möchtest du auch keine Gesundheitsfragen (erneut) beantworten, gibt es durchaus weitere Alternativen. Sie spielen sich „außerhalb der Versicherungswelt“ ab.

Angenommen, du hast deine BU-Versicherung nur bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen, gehst aber erst mit 65 Jahren in Rente. Monatlich bräuchtest du im Fall einer Berufsunfähigkeit 2.500 Euro netto zum Leben.

Hier kann es eine Option sein, entsprechende Ersparnisse – etwa mit einem ETF-Sparplan – zu bilden. Du bräuchtest in diesem Fall und im „Worst Case“ 150.000 Euro netto, um 5 Jahre gut über die Runden zu kommen. Bedenke hier noch die Inflation und bilde entsprechende Rücklagen, um eine Zeit auch gut ohne Versicherungsschutz überbrücken zu können. Denk außerdem daran, dass du auch weiterhin in die private Rentenversicherung einzahlen solltest.

Aber Achtung: Dieser Weg ist immer nur die letzte Option. Du musst davon ausgehen, bereits vor dem 60. Lebensjahr berufsunfähig zu werden und dann deine Ersparnisse nicht mehr weiter aufbauen zu können. Die Verlängerung der Laufzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein Neuabschluss sind daher – wenn irgendwie möglich – immer die besseren Alternativen. Dies gilt im Zweifel auch dann, wenn du deine BU-Versicherung nur mit Leistungsausschlüssen erhalten kannst.

Am besten ist es aber, die BU-Versicherung direkt bis zum regulären Renteneintrittsalter abzuschließen und diese zu kündigen, wenn eine Berufsunfähigkeit kein finanzielles Risiko mehr für dich darstellt.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager