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Betriebliche Altersvorsorge – sinnvoll oder nicht?

Aktualisiert am 9. Juni 2025

Die betriebliche Altersvorsorge zählt zur staatlich geförderten Vorsorge (2. Schicht). Erfahre in diesem umfangreichen Experten-Artikel alles über die betriebliche Altersvorsorge. Nach dem Lesen des Artikels wirst du wissen, ob sich das Vorsorgeangebot deines Arbeitgebers für dich lohnt oder nicht.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) kannst du als Arbeitnehmer über deinen Arbeitgeber eine zusätzliche Rente aufbauen. Selbstständige und Beamte hingegen können keine bAV abschließen.

Neben der arbeitgeberfinanzierten bAV, bei welcher der Arbeitgeber die Beiträge vollständig selbst übernimmt, gibt es die arbeitnehmerfinanzierte bAV, bei welcher du als Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung aus dem Brutto in den Vertrag einzahlst.

Diese Form der bAV muss seit 2019 mit 15% vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Weitere freiwillige Zuschüsse sind möglich.

Verschiedene Möglichkeiten einer bAV

Zudem gibt es teilweise die Möglichkeit, seine Vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV einzuzahlen.

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit der bAV ist die Kombination mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei die Rentenversicherung mit der Arbeitskraftabsicherung kombiniert wird.

Eine bAV kann in fünf verschiedenen Formen – den sogenannten Durchführungswegen – angeboten werden. Die Entscheidung über den Durchführungsweg liegt beim Arbeitgeber – als Arbeitnehmer hast du hier kein Mitspracherecht.

Sollte dein Chef eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, gibt es nichts zu überlegen. Es handelt sich um geschenktes Geld, was jeder Arbeitnehmer mitnehmen sollte.

Demnach soll es in diesem Artikel vor allen Dingen um die arbeitnehmerfinanzierte bAV in Form der Entgeltumwandlung gehen. Was das genau ist, erfährst du selbstverständlich im weiteren Verlauf.

Finanzierung betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge kann durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder beide zusammen finanziert werden. Die Finanzierung durch den Arbeitnehmer erfolgt durch die Entgeltumwandlung.

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung wird die betriebliche Altersvorsorge aus dem Brutto des Arbeitnehmers finanziert.

Das heißt, du verzichtest zum Beispiel auf 100 Euro Bruttogehalt und erhältst 100 Euro Netto in deinen Vertrag.

Du sparst also Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber spart bei der Entgeltumwandlung ebenfalls Sozialabgaben.

Das Angebot einer bAV mit Entgeltumwandlung ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend (im Gegensatz zu einer betrieblichen Krankenversicherung).

Zuschuss Arbeitgeber

Seit 2019 gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% für Neuverträge. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Dies ist bei der Entgeltumwandlung der Fall. Die gesparten Sozialabgaben werden dann an den Arbeitnehmer weitergegeben und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

💡 Aber auch für dich als Arbeitnehmer gibt es ein paar Voraussetzungen für den Zuschuss. Der volle Zuschuss ist nur zu zahlen, wenn du unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken– und Pflegeversicherung (2025: 5.512,50 Euro pro Monat) verdienst.

Solltest du zwischen dieser und der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (2025: 8.050 Euro) verdienen, darf der Arbeitgeber den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozialabgaben beschränken.

Als zweite Voraussetzung musst du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.

Der Arbeitgeberzuschuss gilt für die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Seit Januar 2022 muss der Zuschuss auch für bereits bestehende Verträge gezahlt werden.

Rechenbeispiel Entgeltumwandlung 2025

Gehalt ohne Entgeltumwandlung
Gehalt mit Entgeltumwandlung
Brutto 3.000 € 3.000 €
Entgeltumwandlung0 € 200 €
Sparbetrag inkl. 15% Arbeitgeberzuschuss 230 €
steuer- und sozialabgabepflichtiges Brutto 3.000 € 2.800 €
abzüglich Steuern 310 € 266,08 €
abzüglich Sozialabgaben 646,50 € 603,40 €
Netto 2.043,50 € 1.930,52 €
Nettoaufwand bAV 112,98 €

Für eine Einzahlung von 230 Euro in deine bAV musst du selbst nur 112,98 Euro aufbringen.

Rechnungsgrundlagen: 30 Jahre, Steuerklasse 1, nicht in der Kirche, keine Kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5%

Minderung der Rente durch Entgeltumwandlung

Ein sehr wichtiger Punkt, welcher bei der Entscheidung für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge in jedem Fall berücksichtigt werden sollte. Durch die Entgeltumwandlung kannst du zwar steuer- und sozialabgabefrei (bis zu den Höchstgrenzen) in deinen Vertrag einzahlen, minderst jedoch auch dein Bruttogehalt. Dieses ist jedoch die Berechnungsgrundlage für deine spätere gesetzliche Rente.

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Durchführungswege betriebliche Altersvorsorge

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf verschiedenen Durchführungswege. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge auf fünf verschiedene Arten durchführen darf. Die Entscheidung, welche Form genutzt wird, liegt beim Arbeitgeber. Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Durchführungswege näher ein.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen.

Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen, wenn der Vertrag einen entsprechenden Hinterbliebenenschutz beinhaltet.

Die Beiträge können durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam gezahlt werden. Unter der fünf Durchführungswegen muss der Arbeitgeber mindestens die Direktversicherung anbieten.

Pensionskasse

Ähnlich der Direktversicherung wird hier eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen.

Diese wird jedoch nicht bei einer Versicherung, sondern bei einer Pensionskasse, einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung, abgeschlossen. Eine Pensionskasse wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und gewährt dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen (falls Hinterbliebenenschutz vorhanden ist) einen Rechtsanspruch auf die Leistungen.

Auch hierbei können die Beiträge durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Im Unterschied zur Direktversicherung über einen Lebensversicherer dürfen Pensionskassen mit einem höheren Rechnungszins (2025: 1%) kalkulieren.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung. Hier können mehrere Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer durch Pensionspläne regeln.

Wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse können die Beiträge vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer alleine oder von beiden zusammen gezahlt werden.

Als Besonderheit müssen die Leistungen in Form einer lebenslangen Rente gezahlt werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht.

Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge kann ein größerer Teil in Aktien investiert werden, weshalb die Rendite höher ausfallen kann. Das Ganze geht jedoch zu Lasten der Garantien.

Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen.

Da die Leistungshöhen unbegrenzt sind, können hier optimalerweise gut bezahlte Fach- und Führungskräfte sowie Gesellschafter/Geschäftsführer abgesichert werden.

Pensionszusage

Hierbei handelt es sich um eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Ruhestand, Invalidität oder Tod eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu zahlen.

Es gibt keinen externen Versorgungsträger. Um diese Zahlungen zu gewährleisten, müssen Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Diese reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.

Der Arbeitgeber kann das finanzielle Risiko absichern, indem er eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherer abschließt. Bei dieser Lebensversicherung ist dann nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber bezugsberechtigt. Bei Eintritt des Leistungsfalls kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus dieser Versicherung bezahlen.

Und was ist nun die beste Form der betrieblichen Altersvorsorge?

Da der Arbeitgeber über den Durchführungsweg entscheidet, hast du als Arbeitnehmer in der Regel keine Auswahlmöglichkeit.

Sollte der Arbeitgeber dir mehrere Möglichkeiten zur Auswahl stellen, würden wir die Möglichkeit mit der größten Aktienquote wählen. Das ist häufig der Pensionsfonds.

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Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

Falls du vorhast, in deinem Berufsleben häufig den Arbeitgeber zu wechseln oder eine Selbstständigkeit planst, ist die betriebliche Altersvorsorge wahrscheinlich nicht die beste Wahl für deine Altersvorsorge.

Der Grund dafür ist, dass du die bAV nicht einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kannst. Dieser arbeitet häufig mit einem anderen Versicherer zusammen und ist nicht verpflichtet, deinen alten Vertrag zusätzlich zu verwalten.

💡 Falls du den alten Vertrag trotzdem weiter besparen möchtest, bleibt dir oft nur die Möglichkeit diesen auf dich selbst umschreiben zu lassen. Dann zahlst du die Beiträge jedoch aus dem Netto und ohne den Vorteil der Entgeltumwandlung macht eine bAV keinen Sinn.

Bleibt eigentlich nur die Kündigung. Warum das jedoch nicht so einfach geht, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist im Normalfall nicht möglich. Das ist auch logisch, da der Gesetzgeber hiermit die gesetzliche Rente unterstützen möchte. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, bei denen eine Kündigung möglich ist.

Ausnahmen

Arbeitgeber stimmt der Auflösung der Entgeltumwandlung zu

In einem laufenden Arbeitsverhältnis kann die betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber der Auflösung der Entgeltumwandlung zustimmt. In der Regel kommst du jedoch auch bei einer Kündigung erst zu Rentenbeginn an dein Kapital. Da du bei einer Kündigung auch die eingesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen musst und trotzdem nicht direkt an dein Geld kommst, macht eine Kündigung keinen Sinn. Besser ist eine Beitragsfreistellung.

Beitragsfreistellung

Hierbei zahlst du keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt jedoch weiterhin bestehen. Dadurch reduziert sich selbstverständlich deine voraussichtliche Rente. Du hast jedoch nicht den Nachteil, dass du Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen musst. Sowohl bei der Beitragsfreistellung als auch der Kündigung, kommst du erst zu Rentenbeginn an dein Kapital. Logisch, dass die Wahl auf die Beitragsfreistellung fallen sollte.

Geringes Kapital vorhanden

Hierbei handelt es sich um die einzige Möglichkeit einer richtigen Kündigung. Sowohl in einem laufenden Arbeitsverhältnis, als auch bei einem Jobwechsel kannst du die betriebliche Altersvorsorge kündigen, wenn die spätere Rente sehr gering ausfallen würde. Genauer gesagt, liegt die Abfindungsgrenze 2025 bei 37,45 Euro. Die Zahl kannst du in der jährlichen Renteninformation deines Vertrags finden. Relevant ist die berechnete Rente anhand der bisherigen Einzahlung, also der Wert bei Beitragsfreistellung. Bei einem Jobwechsel ist sogar keine Zustimmung des Arbeitgebers nötig. Auf die Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Auszahlung bAV

Die Frage nach dem Auszahlungszeitpunkt ist schnell beantwortet. Dieser ist in der Regel an deinen Rentenbeginn gekoppelt. Das heißt, die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt, wenn du in Rente gehst. Das macht auch Sinn, da die bAV voll versteuert werden muss und der Steuersatz als Rentner geringer als im Erwerbsleben ist.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als monatliche Rente. Bei gewissen Verträgen hast du jedoch ein Kapitalwahlrecht und kannst dir das Guthaben aus dem Vertrag als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Die Auszahlung aus der bAV wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.

Steuern und Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersvorsorge

Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase

Ein großer Teil der betrieblichen Altersvorsorge läuft über die Entgeltumwandlung. Hierbei sind die Einzahlungen 2025 bis zu folgenden Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabefrei.

Die Höchstgrenzen werden anhand der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung berechnet (2025: 8.050 Euro pro Monat). Steuer- und sozialabgabefrei sind davon 4% und steuerfrei, aber sozialabgabepflichtig sind davon 8%.

Da auf eine monatliche Einzahlung von bis zu 644 Euro keine Steuern gezahlt werden müssen, kannst du diese Ausgaben logischerweise auch nicht von der Steuer absetzen. Mehr noch, du musst die Beiträge (bis zur Höchstgrenze) auch gar nicht in der Steuererklärung angeben.

ℹ️ Anders sieht es bei Verträgen aus, welche vor 2005 abgeschlossen wurden. Hier war die Gesetzeslage noch eine andere, weshalb es für solche Altverträge Sonder- und Übergangsregelungen gibt. Da dieses Thema recht komplex ist, wendest du dich am besten direkt an einen Steuerberater.

Ausnahme Sonderzahlungen

Bei Sonderzahlungen handelt es sich häufig um Abfindungen, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Eine Abfindung muss voll versteuert werden, weshalb manchmal ein gewisser Teil der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird.

Bei Sonderzahlungen gibt es einen weiteren Steuerfreibetrag, welcher individuell unterschiedlich ist und wie folgt berechnet wird:

🧮 4% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung x Anzahl der Jahre der Unternehmenszugehörigkeit (max. 10 Jahre)

Das bedeutet zum Beispiel bei der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro und einer Unternehmenszugehörigkeit von 20 Jahren:

8.050 * 4% * 10 = 3.220

Der Steuerfreibetrag beträgt hier 3.220 Euro. Alles darüber hinaus muss versteuert werden und deshalb auch in der Steuererklärung angegeben werden.

Steuern und Sozialabgaben bei Auszahlung

Die Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz voll versteuert. Dieser Steuersatz ist als Rentner jedoch geringer als im Erwerbsleben.

Neben den Steuern müssen auf die Auszahlung auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Hierbei zahlst du sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Als gesetzlich Versicherter betragen die Sozialabgaben stand heute ca. 20%.

🧮 14,6% allgemeiner Beitragssatz KV + durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV 2,5% + allgemeiner Beitragssatz PV 3,6% bzw. Kinderlose 4,2%

Es gibt jedoch auch hier einen Freibetrag von aktuell 187,25 Euro, auf den keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gibt es hingegen keinen Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Freigrenze statt Freibetrag bedeutet, dass sobald die Rente über 187,25 Euro liegt, die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen sind. Nur bei Renten unter 187,25 Euro müssen keine Pflegebeiträge gezahlt werden. Bei höheren Renten findet keine Anrechnung statt.

Steuern und Sozialabgaben bei Einmalzahlung

Meist wird eine betriebliche Altersvorsorge als monatliche Rente ausgezahlt. Gewisse Verträge bieten jedoch auch die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Das heißt, die komplette angesparte Summe wird bei Rentenbeginn auf einmal ausgezahlt. Es sind grundsätzlich die gleichen Steuern und Sozialabgaben wie bei einer monatlichen Rente zu zahlen, jedoch ist die Steuerlast aufgrund der Steuerprogression höher. Grund dafür ist, dass du bei einem höheren zu versteuernden Einkommen für das entsprechende Jahr in einen höheren Steuertarif kommst.

Die Berechnung der Sozialabgaben gestaltet sich bei der Einmalzahlung etwas komplizierter. Diese werden auf 1/120 des angesparten Kapitals für 10 Jahre (120 Monate) erhoben. Am Beispiel einer Einmalzahlung von 100.000 Euro wird das Ganze deutlicher:

🧮 100.000 / 120 = 833,33 (fiktive monatliche Rente für 10 Jahre)

833,33 – 187,25 = 646,08 (zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass der Freibetrag für KV und PV gilt)

646,08 * 20% = 129,22 (fiktiver monatlicher Beitrag zur KV und PV)

129,22 * 120 = 15.506,40 (Beitrag auf 10 Jahre hochgerechnet)

Von den 100.000 Euro müssen ca. 15.500 Euro an KV und PV Beiträgen gezahlt werden.

Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersvorsorge für dich als Arbeitnehmer

Für dich als Arbeitnehmer hat eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge nur Vorteile und keine Nachteile. Die nachfolgende Tabelle bezieht sich daher nur auf eine bAV in Form der Entgeltumwandlung.

Vorteile bAV Arbeitnehmer

Nachteile bAV Arbeitnehmer

Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersvorsorge für dich als Arbeitgeber

Bist du Arbeitgeber? Falls ja, warum solltest du dich um eine betriebliche Altersvorsorge in deinem Unternehmen kümmern?

Vorteile bAV Arbeitgeber

Nachteile bAV Arbeitgeber

Bist du Arbeitgeber und hast Interesse, eine betriebliche Altersvorsorge in deinem Unternehmen anzubieten? Dann schreib uns einfach eine E-Mail an support@versicherungenmitkopf.de. Wir erstellen gemeinsam mit dir ein cooles Konzept, was dich und deine Mitarbeiter begeistern wird.

Eine betriebliche Altersvorsorge ist übrigens auch für Gesellschafter Geschäftsführer sinnvoll.

Wann ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV lohnt sich immer

Wie bereits mehrfach erwähnt, solltest du eine vollständig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge immer mitnehmen. Du hast keine Nachteile und bekommst vom Arbeitgeber Geld geschenkt.

Arbeitnehmerfinanzierte bAV lohnt sich nicht immer

Anders sieht es unserer Meinung nach bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV in Form der Entgeltumwandlung aus. Seit 2019 gibt es zwar einen verpflichtenden Zuschuss von 15%, dieser ist in der Regel jedoch nicht ausreichend, um die Nachteile der geringeren gesetzlichen Rente und der hohen Steuern und Sozialabgaben bei Auszahlung zu überwiegen. Eine bAV in Form der Entgeltumwandlung sollte durch deinen Arbeitgeber mit mindestens 20%, besser 30% bezuschusst werden.

Rendite einer bAV ist vergleichsweise gering

Auch solltest du dir genau anschauen, in welche Anlagen der bAV-Vertrag investiert und mit welcher jährlichen Rendite du rechnen kannst.

Im Vergleich zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung fällt die Rendite sehr wahrscheinlich deutlich geringer aus, weil viele Formen der bAV per Gesetz eine 100-prozentige Beitragsgarantie vorsehen und deshalb nicht so risikoreich investiert werden darf. Nichtsdestotrotz gibt es Anbieter, welche das Kapital zumindest teilweise in kostengünstige und renditestarke ETFs investieren.

Falls dein Arbeitgeber deine bAV nicht bezuschusst und du Interesse an einer fondsgebundenen Rentenversicherung hast, empfehlen wir dir unsere kostenlose & unverbindliche Online-Beratung.

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