betriebliche altersvorsorge 1200x501 1 1024x428 - Betriebliche Altersvorsorge - Sinnvoll oder nicht?

Betriebliche Altersvorsorge – Sinnvoll oder nicht?

Aktualisiert am 22. Januar 2025

Die betriebliche Altersvorsorge zählt zur staatlich geförderten Vorsorge (2. Schicht). Erfahre in diesem umfangreichen Experten-Artikel alles über die betriebliche Altersvorsorge. Nach dem Lesen des Artikels wirst du wissen, ob sich das Vorsorgeangebot deines Arbeitgebers für dich lohnt oder nicht.

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) kannst du als Arbeitnehmer über deinen Arbeitgeber eine zusätzliche Rente aufbauen. Selbstständige und Beamte hingegen können keine bAV abschließen.

Neben der arbeitgeberfinanzierten bAV, bei welcher der Arbeitgeber die Beiträge vollständig selbst übernimmt, gibt es die arbeitnehmerfinanzierte bAV, bei welcher du als Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung aus dem Brutto in den Vertrag einzahlst.

Diese Form der bAV muss seit 2019 mit 15% vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Weitere freiwillige Zuschüsse sind möglich.

Zudem gibt es teilweise die Möglichkeit, seine Vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV einzuzahlen.

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit der bAV ist die Kombination mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei die Rentenversicherung mit der Arbeitskraftabsicherung kombiniert wird.

Eine bAV kann in fünf verschiedenen Formen – den sogenannten Durchführungswegen – angeboten werden. Die Entscheidung über den Durchführungsweg liegt beim Arbeitgeber – als Arbeitnehmer hast du hier kein Mitspracherecht.

Sollte dein Chef eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, gibt es nichts zu überlegen. Es handelt sich um geschenktes Geld, was jeder Arbeitnehmer mitnehmen sollte.

Demnach soll es in diesem Artikel vor allen Dingen um die arbeitnehmerfinanzierte bAV in Form der Entgeltumwandlung gehen. Was das genau ist, erfährst du selbstverständlich im weiteren Verlauf.

Finanzierung betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge kann durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder beide zusammen finanziert werden. Die Finanzierung durch den Arbeitnehmer erfolgt durch die Entgeltumwandlung.

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung wird die betriebliche Altersvorsorge aus dem Brutto des Arbeitnehmers finanziert.

Das heißt, du verzichtest zum Beispiel auf 100 Euro Bruttogehalt und erhältst 100 Euro Netto in deinen Vertrag.

Du sparst also Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber spart bei der Entgeltumwandlung ebenfalls Sozialabgaben.

Das Angebot einer bAV mit Entgeltumwandlung ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend (im Gegensatz zu einer betrieblichen Krankenversicherung).

Zuschuss Arbeitgeber

Seit 2019 gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15% für Neuverträge. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Dies ist bei der Entgeltumwandlung der Fall. Die gesparten Sozialabgaben werden dann an den Arbeitnehmer weitergegeben und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.

💡 Aber auch für dich als Arbeitnehmer gibt es ein paar Voraussetzungen für den Zuschuss. Der volle Zuschuss ist nur zu zahlen, wenn du unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken– und Pflegeversicherung (2025: 5.512,50 Euro pro Monat) verdienst.

Solltest du zwischen dieser und der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (2025: 8.050 Euro) verdienen, darf der Arbeitgeber den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozialabgaben beschränken.

Als zweite Voraussetzung musst du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.

Der Arbeitgeberzuschuss gilt für die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Seit Januar 2022 muss der Zuschuss auch für bereits bestehende Verträge gezahlt werden.

Rechenbeispiel Entgeltumwandlung 2025

(Für eine bessere Lesbarkeit der Tabelle auf dem Smartphone, bitte im Querformat anschauen.)

Gehalt ohne Entgeltumwandlung
Gehalt mit Entgeltumwandlung
Brutto 3.000 € 3.000 €
Entgeltumwandlung0 € 200 €
Sparbetrag inkl. 15% Arbeitgeberzuschuss 230 €
steuer- und sozialabgabepflichtiges Brutto 3.000 € 2.800 €
abzüglich Steuern 310 € 266,08 €
abzüglich Sozialabgaben 646,50 € 603,40 €
Netto 2.043,50 € 1.930,52 €
Nettoaufwand bAV 112,98 €

Für eine Einzahlung von 230 Euro in deine bAV musst du selbst nur 112,98 Euro aufbringen.

Rechnungsgrundlagen: 30 Jahre, Steuerklasse 1, nicht in der Kirche, keine Kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5%

Minderung der Rente durch Entgeltumwandlung

Ein sehr wichtiger Punkt, welcher bei der Entscheidung für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge in jedem Fall berücksichtigt werden sollte. Durch die Entgeltumwandlung kannst du zwar steuer- und sozialabgabefrei (bis zu den Höchstgrenzen) in deinen Vertrag einzahlen, minderst jedoch auch dein Bruttogehalt. Dieses ist jedoch die Berechnungsgrundlage für deine spätere gesetzliche Rente.

Durchführungswege betriebliche Altersvorsorge

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf verschiedenen Durchführungswege. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge auf fünf verschiedene Arten durchführen darf. Die Entscheidung, welche Form genutzt wird, liegt beim Arbeitgeber. Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Durchführungswege näher ein.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen.

Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen, wenn der Vertrag einen entsprechenden Hinterbliebenenschutz beinhaltet. 

Die Beiträge können durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam gezahlt werden. Unter der fünf Durchführungswegen muss der Arbeitgeber mindestens die Direktversicherung anbieten.

Pensionskasse

Ähnlich der Direktversicherung wird hier eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen.

Diese wird jedoch nicht bei einer Versicherung, sondern bei einer Pensionskasse, einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung, abgeschlossen. Eine Pensionskasse wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und gewährt dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen (falls Hinterbliebenenschutz vorhanden ist) einen Rechtsanspruch auf die Leistungen.

Auch hierbei können die Beiträge durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Im Unterschied zur Direktversicherung über einen Lebensversicherer dürfen Pensionskassen mit einem höheren Rechnungszins (2025: 1%) kalkulieren.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung. Hier können mehrere Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer durch Pensionspläne regeln.

Wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse können die Beiträge vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer alleine oder von beiden zusammen gezahlt werden.

Als Besonderheit müssen die Leistungen in Form einer lebenslangen Rente gezahlt werden. Es besteht kein Kapitalwahlrecht.

Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge kann ein größerer Teil in Aktien investiert werden, weshalb die Rendite höher ausfallen kann. Das Ganze geht jedoch zu Lasten der Garantien.

Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen.

Da die Leistungshöhen unbegrenzt sind, können hier optimalerweise gut bezahlte Fach- und Führungskräfte sowie Gesellschafter/Geschäftsführer abgesichert werden.

Pensionszusage

Hierbei handelt es sich um eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Ruhestand, Invalidität oder Tod eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu zahlen.

Es gibt keinen externen Versorgungsträger. Um diese Zahlungen zu gewährleisten, müssen Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Diese reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.

Der Arbeitgeber kann das finanzielle Risiko absichern, indem er eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherer abschließt. Bei dieser Lebensversicherung ist dann nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber bezugsberechtigt. Bei Eintritt des Leistungsfalls kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus dieser Versicherung bezahlen.

Und was ist nun die beste Form der betrieblichen Altersvorsorge?

Da der Arbeitgeber über den Durchführungsweg entscheidet, hast du als Arbeitnehmer in der Regel keine Auswahlmöglichkeit.

Sollte der Arbeitgeber dir mehrere Möglichkeiten zur Auswahl stellen, würden wir die Möglichkeit mit der größten Aktienquote wählen. Das ist häufig der Pensionsfonds.

Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

Falls du vorhast, in deinem Berufsleben häufig den Arbeitgeber zu wechseln oder eine Selbstständigkeit planst, ist die betriebliche Altersvorsorge wahrscheinlich nicht die beste Wahl für deine Altersvorsorge.

Der Grund dafür ist, dass du die bAV nicht einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kannst. Dieser arbeitet häufig mit einem anderen Versicherer zusammen und ist nicht verpflichtet, deinen alten Vertrag zusätzlich zu verwalten.

💡 Falls du den alten Vertrag trotzdem weiter besparen möchtest, bleibt dir oft nur die Möglichkeit diesen auf dich selbst umschreiben zu lassen. Dann zahlst du die Beiträge jedoch aus dem Netto und ohne den Vorteil der Entgeltumwandlung macht eine bAV keinen Sinn.

Bleibt eigentlich nur die Kündigung. Warum das jedoch nicht so einfach geht, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist im Normalfall nicht möglich. Das ist auch logis