Betriebliche Altersvorsorge Gesellschafter Geschäftsführer – Steuerfrei?
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Eine betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer ist wichtig, weil diese keinen oder nur einen geringen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
- Nur angestellte Geschäftsführer im ersten Dienstverhältnis können eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, selbstständige Geschäftsführer nicht.
- Für Gesellschafter Geschäftsführer, welche am Unternehmen beteiligt sind, gibt es bestimmte Regeln.
- Die besten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer sind Unterstützungskasse und Pensionszusage, weil hier Einzahlungen in unbegrenzter Höhe steuerfrei sind. Die Pensionszusage wird jedoch mittlerweile aus bilanziellen Gründen nicht mehr so häufig verwendet.
- Der für normale Arbeitnehmer weit verbreitete Durchführungsweg Direktversicherung ist für gut verdienende Gesellschafter Geschäftsführer allein nicht optimal, da 2025 nur 644 Euro pro Monat bzw. 7.728 Euro pro Jahr steuerfrei sind.
- Warum ist die bAV wichtig für Geschäftsführer?
- Welcher Geschäftsführer kann überhaupt eine bAV abschließen?
- Auf was ist beim Thema Steuern zu achten?
- Welche Leistungen sind bei der bAV für Geschäftsführer möglich?
- Die besten Durchführungswege der bAV für Geschäftsführer
- Darauf musst du als Geschäftsführer bei Abschluss einer bAV achten
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Warum ist die bAV wichtig für Geschäftsführer?
Für Geschäftsführer gilt wie für normale Angestellte, dass die gesetzliche Rente später nicht reichen wird, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Und dieser Lebensstandard ist bei gut verdienenden Geschäftsführern in der Regel höher als bei normalen Angestellten. Durch das hohe Gehalt ist die Versorgungslücke größer, da für die gesetzlichen Rentenansprüche nur das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 Euro) berücksichtigt wird.
Je nach rechtlicher Stellung des Geschäftsführers ist sogar das komplette Einkommen sozialversicherungsfrei. Somit besteht keine Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und die gesamte Altersvorsorge muss privat abgesichert werden.
Umfangreiche Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Wir haben bereits einen umfangreichen Experten-Artikel über die betriebliche Altersvorsorge geschrieben. Falls noch grundsätzliche Fragen offen sind, solltest du dir vorab diesen Artikel durchlesen.
Welcher Geschäftsführer kann überhaupt eine bAV abschließen?
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass angestellte Geschäftsführer im ersten Dienstverhältnis eine betriebliche Altersvorsorge abschließen können, selbstständige Geschäftsführer bzw. in anderen Worten selbstständige Unternehmer (zum Beispiel GbR, OHG oder KG) jedoch nicht. Es ist nämlich nicht möglich, Verträge mit sich selbst abzuschließen. Und eine Voraussetzung für den Abschluss einer bAV ist ein Arbeitsvertrag.
Jedoch ist die private Altersvorsorge auch für selbstständige Geschäftsführer sinnvoll, da diese in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hier ist zum Beispiel der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder Rürup Rente zu empfehlen.
In der folgenden Tabelle haben wir zusammengefasst, bei welchen Rechtsformen eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer möglich ist.
(Für eine bessere Lesbarkeit der Tabelle auf dem Smartphone, bitte im Querformat anschauen.)
Rechtsform | Ist eine bAV für GF möglich? |
---|---|
Einzelunternehmen (GbR, OHG, KG) | Nein |
GmbH & Co. KG* | Nein |
GmbH, KGaA, AG (Minderheitsbeteiligung oder keine Beteiligung des GF) | Ja |
GmbH, KGaA, AG (Beteiligung, beherrschende Stellung des GF) | Ja, aber Voraussetzungen beachten, ansonsten steuerliche Nachteile |
*wenn der Geschäftsführer Kommanditist ist und die GmbH nur dazu dient, die KG zu verwalten
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ohne Beteiligung
Ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ohne Unternehmensbeteiligung kann problemlos eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, da er sozialversicherungspflichtig angestellt ist.
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit Minderheitsbeteiligung
Das Gleiche gilt für einen Gesellschafter Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung. Mit der Ausnahme, wenn es mehrere Minderheitsgesellschafter gibt, welche zusammen über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen. Dann liegt ein gleichgerichtetes Interesse vor, weshalb die gleichen Regeln wie für beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer gelten.
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit beherrschender Stellung
Einem beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer gehört mindestens 50% des Unternehmens. Dadurch wird dieser als selbstständig angesehen und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Trotzdem besteht ein Angestelltenverhältnis, weshalb eine betriebliche Altersvorsorge möglich ist. Damit diese steuerlich anerkannt wird und zu keinen Nachteilen führt, müssen folgende Regeln beachtet werden.
Rürup Rente und betriebliche Altersvorsorge
Sollte der Gesellschafter Geschäftsführer neben der bAV eine Rürup Rente besitzen, reduziert sich sein dortiger Anspruch, da er einen fiktiven SV-Abzug bekommt.
Auf was ist beim Thema Steuern zu achten?
Vorab: Das Thema Steuern bei der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer ist komplex und sollte zusätzlich mit dem Steuerberater besprochen werden.
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für eine bAV in Form der Unterstützungskasse und Pensionszusage Betriebsausgaben, welche die Steuerlast des Unternehmens mindern. Damit das Finanzamt das Ganze für beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein Arbeitsvertrag vorliegen.
- Eine Versorgungsvereinbarung muss schriftlich vereinbart werden.
- Das Unternehmen muss bereits 5 Jahre existieren.
- Die Angemessenheit muss gegeben sein, das heißt, die Betriebsrente darf nicht höher als 75% des Gehalts sein.
- Beim Durchführungsweg Pensionszusage muss der Geschäftsführer in der Regel bereits 2 bis 3 Jahre in dieser Position im Unternehmen tätig gewesen sein.
- Das Renteneintrittsalter muss mindestens 10 Jahre in der Zukunft liegen.
- Das Unternehmen muss die betriebliche Altersvorsorge finanzieren können.
Welche Leistungen sind bei der bAV für Geschäftsführer möglich?
Der Hauptgrund für eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer ist die Aufbesserung der gesetzlichen Rente. Demnach spricht vieles für eine Auszahlung als lebenslange Rente. Es ist in der Regel jedoch auch möglich, dass die bAV am Ende der Laufzeit als Einmalzahlung ausgezahlt wird.
Zusatzleistungen
Auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer sind gewisse Zusatzleistungen möglich. Zum einen kann hier die Rentengarantiezeit genannt werden, wodurch die Rente bei Versterben des Geschäftsführers während der Rentenphase an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Neben einer Rentengarantiezeit können weitere Möglichkeiten des Hinterbliebenenschutzes in den Vertrag eingebaut werden.
Zum anderen gibt es die Möglichkeit, die bAV mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren. Der Teil der Arbeitskraftabsicherung nennt sich betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Warum wir von dieser Kombination in der Regel abraten, haben wir im ersten verlinkten Artikel dieses Absatzes beschrieben.
Die besten Durchführungswege der bAV für Geschäftsführer
In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es 5 Durchführungswege, von denen vor allen Dingen zwei Arten gut für Geschäftsführer geeignet sind. Hierbei handelt es sich um die Unterstützungskasse und die Pensionszusage (auch Direktzusage genannt), da hier unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können. Das kommt dem meist hohen Gehalt und der großen Versorgungslücke des Geschäftsführers zugute.
Bei allen anderen Durchführungswegen gibt es eine Begrenzung von 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Das entspricht bei der BBG 2025 von 8.050 Euro einer monatlichen Einzahlung von 644 Euro bzw. 7.728 Euro pro Jahr. Höhere Einzahlungen sind steuerpflichtig.
Unterstützungskasse
Beim Durchführungsweg Unterstützungskasse wird die bAV in der Regel bei einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen geführt.
💡 Damit eine Unterstützungskasse abgeschlossen werden kann, muss das Unternehmen mindestens 5 Jahre bestehen. Das Gleiche gilt auch für die Pensionszusage.