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Betriebliche Altersvorsorge Gesellschafter Geschäftsführer – Steuerfrei?

Aktualisiert am 15. April 2025

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Warum ist die bAV wichtig für Geschäftsführer?

Für Geschäftsführer gilt wie für normale Angestellte, dass die gesetzliche Rente später nicht reichen wird, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Und dieser Lebensstandard ist bei gut verdienenden Geschäftsführern in der Regel höher als bei normalen Angestellten. Durch das hohe Gehalt ist die Versorgungslücke größer, da für die gesetzlichen Rentenansprüche nur das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 Euro) berücksichtigt wird.

Je nach rechtlicher Stellung des Geschäftsführers ist sogar das komplette Einkommen sozialversicherungsfrei. Somit besteht keine Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und die gesamte Altersvorsorge muss privat abgesichert werden.

Umfangreiche Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wir haben bereits einen umfangreichen Experten-Artikel über die betriebliche Altersvorsorge geschrieben. Falls noch grundsätzliche Fragen offen sind, solltest du dir vorab diesen Artikel durchlesen.

Welcher Geschäftsführer kann überhaupt eine bAV abschließen?

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass angestellte Geschäftsführer im ersten Dienstverhältnis eine betriebliche Altersvorsorge abschließen können, selbstständige Geschäftsführer bzw. in anderen Worten selbstständige Unternehmer (zum Beispiel GbR, OHG oder KG) jedoch nicht. Es ist nämlich nicht möglich, Verträge mit sich selbst abzuschließen. Und eine Voraussetzung für den Abschluss einer bAV ist ein Arbeitsvertrag.

Jedoch ist die private Altersvorsorge auch für selbstständige Geschäftsführer sinnvoll, da diese in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hier ist zum Beispiel der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder Rürup Rente zu empfehlen.

In der folgenden Tabelle haben wir zusammengefasst, bei welchen Rechtsformen eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer möglich ist.

RechtsformIst eine bAV für GF möglich?
Einzelunternehmen (GbR, OHG, KG)Nein
GmbH & Co. KG*Nein
GmbH, KGaA, AG (Minderheitsbeteiligung oder keine Beteiligung des GF)Ja
GmbH, KGaA, AG (Beteiligung, beherrschende Stellung des GF)Ja, aber Voraussetzungen beachten, ansonsten steuerliche Nachteile

*wenn der Geschäftsführer Kommanditist ist und die GmbH nur dazu dient, die KG zu verwalten

Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ohne Beteiligung

Ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ohne Unternehmensbeteiligung kann problemlos eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, da er sozialversicherungspflichtig angestellt ist.

Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit Minderheitsbeteiligung

Das Gleiche gilt für einen Gesellschafter Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung. Mit der Ausnahme, wenn es mehrere Minderheitsgesellschafter gibt, welche zusammen über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen. Dann liegt ein gleichgerichtetes Interesse vor, weshalb die gleichen Regeln wie für beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer gelten.

Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit beherrschender Stellung

Einem beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer gehört mindestens 50% des Unternehmens. Dadurch wird dieser als selbstständig angesehen und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Trotzdem besteht ein Angestelltenverhältnis, weshalb eine betriebliche Altersvorsorge möglich ist. Damit diese steuerlich anerkannt wird und zu keinen Nachteilen führt, müssen folgende Regeln beachtet werden.

Rürup Rente und betriebliche Altersvorsorge

Sollte der Gesellschafter Geschäftsführer neben der bAV eine Rürup Rente besitzen, reduziert sich sein dortiger Anspruch, da er einen fiktiven SV-Abzug bekommt.

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Auf was ist beim Thema Steuern zu achten?

Vorab: Das Thema Steuern bei der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer ist komplex und sollte zusätzlich mit dem Steuerberater besprochen werden.

Grundsätzlich sind die Aufwendungen für eine bAV in Form der Unterstützungskasse und Pensionszusage Betriebsausgaben, welche die Steuerlast des Unternehmens mindern. Damit das Finanzamt das Ganze für beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Welche Leistungen sind bei der bAV für Geschäftsführer möglich?

Der Hauptgrund für eine betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer ist die Aufbesserung der gesetzlichen Rente. Demnach spricht vieles für eine Auszahlung als lebenslange Rente. Es ist in der Regel jedoch auch möglich, dass die bAV am Ende der Laufzeit als Einmalzahlung ausgezahlt wird.

Zusatzleistungen

Auch bei einer betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer sind gewisse Zusatzleistungen möglich. Zum einen kann hier die Rentengarantiezeit genannt werden, wodurch die Rente bei Versterben des Geschäftsführers während der Rentenphase an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Neben einer Rentengarantiezeit können weitere Möglichkeiten des Hinterbliebenenschutzes in den Vertrag eingebaut werden.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit, die bAV mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren. Der Teil der Arbeitskraftabsicherung nennt sich betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Warum wir von dieser Kombination in der Regel abraten, haben wir im ersten verlinkten Artikel dieses Absatzes beschrieben.

Die besten Durchführungswege der bAV für Geschäftsführer

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es 5 Durchführungswege, von denen vor allen Dingen zwei Arten gut für Geschäftsführer geeignet sind. Hierbei handelt es sich um die Unterstützungskasse und die Pensionszusage (auch Direktzusage genannt), da hier unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können. Das kommt dem meist hohen Gehalt und der großen Versorgungslücke des Geschäftsführers zugute.

Bei allen anderen Durchführungswegen gibt es eine Begrenzung von 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Das entspricht bei der BBG 2025 von 8.050 Euro einer monatlichen Einzahlung von 644 Euro bzw. 7.728 Euro pro Jahr. Höhere Einzahlungen sind steuerpflichtig.

Unterstützungskasse

Beim Durchführungsweg Unterstützungskasse wird die bAV in der Regel bei einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen geführt.

💡 Damit eine Unterstützungskasse abgeschlossen werden kann, muss das Unternehmen mindestens 5 Jahre bestehen. Das Gleiche gilt auch für die Pensionszusage.

Pensionszusage

Bei der Pensionszusage verbleibt das Geld für die bAV im eigenen Unternehmen. Damit die Zahlungen gewährleistet werden können, muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden. Dadurch wird der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens reduziert.

Die Pensionszusage wird mittlerweile weniger genutzt, da es hierbei Bilanzberührungen auf der Passivseite gibt, die unter Umständen zu schlechteren Konditionen bei Kreditaufnahmen führen oder aber den Verkauf des Unternehmens erschweren. Auch muss die Rückdeckung definitiv kongruent erfolgen, sodass man eine Bilanzkürzung angerechnet bekommt.

Zudem muss das Unternehmen die Rentnerverwaltung vornehmen und auch § 16 BetrAVG berücksichtigen. Durch die 1% Rentensteigerung kann man dies bei der Unterstützungskasse verhindern, sodass die Unterstützungskasse alles übernimmt.

Abschließend benötigt man bei der Pensionszusage Testate für Teilrückstellungen und Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen diverse Punkte beachten.

Kombination von mehreren Durchführungswegen

Es ist durchaus auch möglich, die bAV mit mehreren Durchführungswegen zu kombinieren. In vielen Fällen ist dies sogar sehr sinnvoll. Hierbei kann dann zum Beispiel neben Unterstützungskasse und Pensionszusage die Pensionskasse als 3. Durchführungsweg gewählt werden. Im letztgenannten kann dann eine Basisversorgung bis 644 Euro vereinbart werden. Das hat den Vorteil, dass die steuerlichen Regelungen weniger streng sind.

Der Königsweg bei der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer ist der 2-Stufen-Plan. Dabei wird eine Direktversicherung mit 644 Euro abgeschlossen und der Rest über eine Unterstützungskasse abgesichert, welche genauso hoch dotiert werden kann. Dies sind dann zwar PSV-Beiträge, es erfolgt jedoch keine Bilanzberührung. Außerdem ist die Flexibilität der Direktversicherung manchmal sehr sinnvoll, falls das Unternehmen eine angespannte Situation haben sollte.

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Darauf musst du als Geschäftsführer bei Abschluss einer bAV achten

Vorab: Der wichtigste Tipp ist, dass du eine betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer immer zusammen mit einem Experten beantragst.

Du solltest unbedingt die steuerlichen Besonderheiten beachten. Falls die bAV als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet wird, drohen hohe Steuernachzahlungen.

Ferner sollte im Vertrag genau geregelt sein, was zum Beispiel bei Verkauf bzw. Insolvenz des Unternehmens passiert. Wichtig ist, dass die Betriebsrente für den Gesellschafter Geschäftsführer sicher ist.

Zu guter Letzt sollten die Versicherungsbedingungen passen und Formfehler vermieden werden.

Falls alle Punkte erfüllt sind, ist die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter Geschäftsführer eine sinnvolle Möglichkeit der Altersvorsorge.

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