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Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung: Was gilt hier?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Sie zahlt dir im Leistungsfall eine monatliche Rente. Ihre Höhe bestimmst du selbst. Geleistet wird, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall) für voraussichtlich mindestens 6 Monate nur noch zu 50% oder weniger ausüben kannst. Doch was muss eigentlich erfüllt sein, um aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Auszahlung zu beantragen?
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Von deiner Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst du eine monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Sie gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
- Damit du aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Auszahlung erhältst, muss die Berufsunfähigkeit ärztlich attestiert werden. Außerdem solltest du alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben.
- Wirst du bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung kein „Guthaben“ aus. Ausnahmen gelten nur bei Tarifen mit sogenannter Beitragsrückgewähr.
- Im Durchschnitt dauert es ca. 3 Monate von der Beantragung bis zur Auszahlung der BU-Rente.
- Die Auszahlung aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 3. Schicht ist aufgrund der Ertragsanteilsbesteuerung in der Regel steuerfrei.
- Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Voraussetzungen müssen vorliegen
- Dauer der Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Vom Leistungsantrag bis zur Auszahlung: Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?
- Wann du keine Leistungen aus deiner BU-Versicherung erhältst
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sind die Auszahlungen steuerpflichtig?
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Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Voraussetzungen müssen vorliegen
Um eine Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung – also die vereinbarte Rente – zu erhalten, muss eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Das ist in der Regel der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf im Umfang von mindestens 50% nicht mehr ausüben. Entscheidend ist deine bisherige Arbeitszeit, zum Beispiel 40 Stunden pro Woche. Neben der Quantität wird auch die Qualität der Arbeit beurteilt.
- Die Einschränkung besteht voraussichtlich für 6 Monate oder länger.
- Die Berufsunfähigkeit ist aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder wegen mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall eingetreten.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Versicherer sofort (auch rückwirkend). Ausnahmen gelten allerdings, wenn du eine sogenannte Karenzzeit vereinbart hast.
Sie legt fest, dass du beispielsweise erst 12 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die erste Rentenzahlung erhältst. Dadurch wird dein Tarif zwar regelmäßig etwas günstiger, du musst die entsprechenden Monate jedoch aus dem Ersparten überbrücken. In der Regel macht eine Karenzzeit daher keinen Sinn.
Dauer der Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Versicherungsvertrag wird festgelegt, wie lange du aus deiner Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlungen erhältst, wenn du berufsunfähig bist. Hier gelten in der Regel zwei Laufzeiten:
- Der Versicherer zahlt die Rente aus, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Das musst du ggf. immer wieder nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung deiner Ärztin oder deines Arztes.
- Längstens erfolgt die Auszahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit, das im Regelfall deinem Rentenalter entsprechen sollte.
Gehst du also mit 67 Jahren in Rente und bist hier noch berufsunfähig, endet die Auszahlung der Rente – auch dann, wenn alle anderen Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Bist du nicht mehr berufsunfähig, endet die Leistungspflicht des Versicherers schon früher. Dieser Fall liegt zum Beispiel vor, wenn du in deinen alten Beruf zurückkehrst oder eine gleichwertige Tätigkeit aufnimmst (konkrete Verweisung).
Solltest du während der gesamten Laufzeit des Vertrages nicht berufsunfähig werden, gibt es in der Regel kein Geld zurück. Eine Ausnahme davon ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr.
Vom Leistungsantrag bis zur Auszahlung: Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?
Wie bei allen Versicherungen gilt auch bei der BU-Versicherung: Je mehr Informationen dem Versicherer von Anfang an vorliegen, desto schneller kann er über deinen Antrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente entscheiden.
Stell also sicher, dass du alle notwendigen Bescheinigungen (insbesondere von behandelnden Ärzten) direkt vorlegen kannst.
In der Regel schickt dir der Versicherer einen Fragebogen zu, den du im Rahmen des Leistungsantrages ausfüllen musst. Auf dem Formular findest du die erforderlichen Unterlagen, die du ihm beifügen solltest.
Im Schnitt benötigen Versicherer rund 2 Wochen für die Entscheidung über den Antrag auf Auszahlung der Rente. Beachte aber, dass dieser Zeitraum erst beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Im Jahr 2022 vergingen durchschnittlich 99 Tage zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Versicherers. Der Großteil dieser Zeit entfällt auf das Einholen medizinischer Gutachten. Zusätzlich benötigen auch die Antragstellenden Zeit, um alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
Wann du keine Leistungen aus deiner BU-Versicherung erhältst
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente aus. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. In den entsprechenden Fällen kann es zu einer Verweigerung der Auszahlung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung kommen:
- Du bist nicht berufsunfähig im Sinne der Bedingungen. Der Arzt stellt beispielsweise nur eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit fest oder der BU-Grad liegt bei weniger als 50%.
- Der Versicherer macht von der Möglichkeit der konkreten Verweisung Gebrauch, weil du einen anderen, gleichwertigen Beruf tatsächlich ausübst.
- Du hast die bei Vertragsabschluss gestellten Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig beantwortet.
- Du bist selbstständig und der Versicherer wendet die sogenannte Umorganisationsklausel an. Durch die Umorganisation deines Betriebes kannst du weiterhin in ihm tätig sein.
Beantwortest du alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß, ist das Risiko einer Ablehnung allerdings sehr gering. Bist du selbstständig, solltest du dich bereits vor Abschluss der BU-Versicherung über die Umorganisationsklausel und ihre Folgen informieren.
Bei Versicherungen mit Kopf empfehlen wir dir grundsätzlich nur Verträge, die auf deinen Bedarf als Arbeitnehmer, Beamter (Dienstunfähigkeitsversicherung) oder Selbstständiger zugeschnitten sind.
Zudem fordern wir in jeder Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Patientenakte zum Beispiel von der gesetzlichen Krankenkasse an, damit bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen keine Fehler passieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Sind die Auszahlungen steuerpflichtig?
Auszahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind regelmäßig steuerpflichtig, denn bei ihnen handelt es sich um sonstige Einkünfte aus einer Rentenzahlung.
Zu beachten ist aber, dass nicht die gesamte Rente versteuert wird. Konkret unterliegt bei einer selbständigen BU-Versicherung aus der 3. Schicht nur der Ertragsanteil der BU-Rente, den du aus der Tabelle in § 55 EStDV ablesen kannst, der Besteuerung.
Entscheidend ist die voraussichtliche (längstmögliche) Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente. Beträgt diese beispielsweise 37 Jahre, liegt der Ertragsanteil bei 36%. Von einer monatlichen Rente in Höhe von 2.000 Euro musst du nur 36%, also 720 Euro, versteuern.
Da dieser Wert unter dem Grundfreibetrag liegt, ist die BU-Rente steuerfrei. Es lässt sich festhalten, dass die meisten BU-Renten aufgrund der Ertragsanteilsbesteuerung steuerfrei sind.
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