Startseite » Berufsunfähigkeitsversicherung » Berufsunfähigkeitsrente Steuern und Abzüge – Was bleibt übrig?
Wie genau musst du deine Berufsunfähigkeitsrente versteuern? Welche weiteren Abzüge kommen im Falle einer Berufsunfähigkeit auf dich zu? Welche Unterschiede gibt es bei der Besteuerung zwischen Versicherungen aus den unterschiedlichen Schichten? Wie genau es mit Steuern, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen auf deine BU-Rente aussieht und ob du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen kannst, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
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Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da die Abzüge bei der BU-Rente von verschiedenen Faktoren abhängen.
Bei den Steuern kommt es darauf an, zu welcher Schicht deine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört, wie hoch deine BU-Rente ist, mit welchem Alter du berufsunfähig wirst und bis zu welchem Endalter du die Versicherung abgeschlossen hast.
Bei den Krankenversicherungsbeiträgen kommt es darauf an, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist und welche weiteren Einkünfte du neben der BU-Rente noch hast. Da in den meisten Fällen Krankenversicherungsbeiträge anfallen, solltest du diese bei der Höhe der BU-Rente unbedingt mit einplanen.
Weitere Sozialversicherungsbeiträge werden bei Bezug einer BU-Rente nicht fällig.
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden im Leistungsfall ebenfalls nicht mehr fällig.
Je nachdem, wie du deine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, also quasi in welcher Schicht, unterscheidet sich die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsrente bei der Auszahlung.
Nachfolgend werden wir auf die verschiedenen Formen der Besteuerung einer BU-Rente eingehen.
Beginnen wollen wir mit der in der Praxis am häufigsten vorkommenden Form (unsere Empfehlung). Nämlich wenn eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch selbstständige BU-Versicherung genannt), ohne Verbindung mit anderen Produkten (zum Beispiel Rürup Rente 1. Schicht oder Betriebliche Altersvorsorge 2. Schicht) abgeschlossen wurde. Dann handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 3. Schicht.
Eine Berufsunfähigkeitsrente aus der 3. Schicht wird wie eine abgekürzte Leibrente behandelt. Dies kannst du im § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) bb) EStG sowie § 55 Abs. 2 EStDV nachlesen.
Die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente bedeutet, dass nur der Ertragsanteil besteuert wird. Wie sich dieser Ertragsanteil genau berechnet, erfährst du im nächsten Absatz.
Der Ertragsanteil deiner Berufsunfähigkeitsrente hängt davon ab,
Anhand der verlinkten Tabelle (Spalten 1 und 2) kann genau abgelesen werden, welcher Ertragsanteil für welche Restlaufzeit/Alter relevant ist. Spalte 3 ist in der Regel nicht relevant, da es sich bei Berufsunfähigkeitsrenten fast immer um Renten mit begrenzter Laufzeit handelt.
Wird nun also ein heute 30-jähriger berufsunfähig und hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen, so ergibt sich eine maximale Rentenzahlungsdauer von 37 Jahren. Laut Tabelle wäre dann bei 37 Jahren möglicher Rentenzahlung ein Anteil von 36% der BU-Rente mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Es müssen also nicht, wie häufig missverstanden, 36% Steuern auf die BU-Rente gezahlt werden.
Wurden 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente abgesichert, so müssten in diesem Beispiel 720 Euro versteuert werden. Da dieser Wert aber unter dem Grundfreibetrag liegt (2025: 12.096 Euro pro Jahr / 1.008 Euro pro Monat), sind keinerlei Steuern zu zahlen – sofern es neben der BU-Rente keine weiteren Einkunftsquellen gibt. Sind andere Einkunftsquellen vorhanden (zum Beispiel Mieteinnahmen), dann müssen diese natürlich berücksichtigt werden und es kann insgesamt zu Steuerzahlungen kommen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer betrieblichen Altersvorsorge (betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung) wird der 2. Schicht zugeordnet. Die Beiträge werden aus dem Brutto gezahlt, weshalb keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Dieser Steuervorteil in der Einzahlungsphase führt jedoch zu einer hohen Besteuerung im Leistungsfall. Konkret wird die Berufsunfähigkeitsrente zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Die Kombination einer Rürup Rente und einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der 1. Schicht zugeordnet. Die Beiträge können in der Einzahlungsphase seit 2023 zu 100% von der Steuer abgesetzt werden.
Wie bei einer Kombination aus der 2. Schicht hat der Steuervorteil aus der Einzahlungsphase auch hier Nachteile im Leistungsfall. 2025 werden 83,5% der Berufsunfähigkeitsrente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 2058 steigt der zu versteuernde Anteil auf 100%.
Ausschlaggebend für den zu versteuernden Anteil ist das Jahr des erstmaligen Rentenbeginns.
Bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Rente rückwirkend ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt. Wenn wir uns jedoch die Definition von Berufsunfähigkeit anschauen, stellen wir fest, dass man mindestens 6 Monate berufsunfähig sein muss, damit die Versicherung leistet. Das nennt sich Prognosezeitraum.
Demnach ist es nicht unwahrscheinlich, dass du zu Beginn der Berufsunfähigkeit einen größeren Teil (zum Beispiel 6 Monatsrenten) auf einmal ausgezahlt bekommst. Da auch bei der BU-Rente das Zuflussprinzip gilt, wonach Einnahmen im Jahr des Zuflusses versteuert werden müssen, kann es zu Beginn der Berufsunfähigkeit in gewissen Konstellationen zu Steuerzahlungen kommen, obwohl die BU-Rente eigentlich steuerfrei ist.
Im obigen Beispiel mussten bei 2.000 Euro BU-Rente 720 Euro versteuert werden, was in einem „normalen Jahr“ Steuerfreiheit bedeutet. Wenn jedoch zum Beispiel im Januar 6 Monatsrenten auf einmal gezahlt werden, weil die Berufsunfähigkeit rückwirkend zum 01.07. des Vorjahres anerkannt wurde, fällt die Person in diesem Jahr aus der Steuerfreiheit. Die 720 Euro werden nämlich in diesem Jahr nicht mit 12, sondern mit 18 multipliziert, sodass eine Summe von 12.960 Euro herauskommt, welche über dem Grundfreibetrag liegt.
In außergewöhnlichen Fällen, wenn zum Beispiel die BU-Rente nach einem Gerichtsverfahren 3 Jahre rückwirkend gezahlt wird, kann unter Umständen die Fünftelregelung angewendet werden. Die Regelung bewirkt, dass die Einkünfte fiktiv über 5 Jahre verteilt und entsprechend niedriger besteuert werden.
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Wenn du privat krankenversichert und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, ist die Frage nach der weiteren Beitragszahlung relativ einfach zu beantworten. Auch wenn du berufsunfähig bist, musst du die Beiträge zu deiner privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiterzahlen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies doppelte Kosten, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
Eine Änderung kann es lediglich für die Krankentagegeldversicherung geben. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist nach der Definition des Krankentagegeldversicherers ein Grund, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Entsprechend musst du auch keine Beiträge mehr zahlen.
Kleiner Tipp hierzu: Wandle die Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaft um. Dadurch zahlst du zwar weiter einen kleinen Beitrag, kannst den Versicherungsschutz jedoch wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung aufleben lassen, wenn du nur vorübergehend berufsunfähig sein solltest.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es mit der weiteren Beitragszahlung (Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung) bei Berufsunfähigkeit aussehen könnte.
Die Berufsunfähigkeitsrente einer selbstständigen BU-Versicherung (3. Schicht) stellt keine Einnahme nach § 237 SGB V dar, weshalb auf die Rente auch keine Krankenkassenbeiträge bezahlt werden müssen, sofern du weitere beitragspflichtige Einkünfte hast.
Wenn du also neben der BU-Rente zum Beispiel auch eine Erwerbsminderungsrente vom Staat bekommst, bleibst du pflichtversichert und die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse werden nur anhand der Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet (14% + Zusatzbeitrag). Es werden 14% statt 14,6% berechnet, weil kein Krankengeld benötigt wird.
Wenn du jedoch neben der BU-Rente keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte hast, wirst du freiwilliges Mitglied in der GKV und musst auf deine BU-Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Wenn du zum Beispiel 2.000 Euro BU-Rente bekommst, 23 Jahre oder älter bist, keine Kinder hast und der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse bei 2,5% liegt, musst du 414 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (2.000 Euro * 20,7%). Es verbleiben also noch 1.586 Euro BU-Rente.
Wenn du sowieso bereits freiwillig versichert bist, zahlst du KV-Beiträge auf alle Einkünfte und somit auch auf die BU-Rente. Es kann ebenfalls das o.g. Rechenbeispiel angewendet werden.
Hier gelten die gleichen Regelungen wie für einen pflichtversicherten Single. Eine kostenfreie Familienversicherung ist in der Regel nicht möglich, da dafür die BU-Rente unter 535 Euro (Stand: 2025) liegen müsste.
Diese Konstellation ist am unvorteilhaftesten. Wenn du nur eine BU-Rente, aber keine Erwerbsminderungsrente bekommst, wirst du ebenfalls freiwilliges Mitglied in der GKV. Problematisch ist hierbei, dass die Einkünfte deines Partners bzw. deiner Partnerin dir zur Hälfte mit angerechnet werden. Demnach kann es schnell zu sehr hohen KV-Beiträgen, teilweise sogar zum Höchstbeitrag kommen.
Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Rürup Rente (1. Schicht) oder über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde (2. Schicht), ist die Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe beitragspflichtig.
Wie bereits beschrieben, machen die Krankenversicherungsbeiträge einen nicht unerheblichen Teil der Abzüge bei der BU-Rente aus.
Als gesetzlich Krankenversicherter gibt es jedoch eine Möglichkeit, die Krankenversicherungsbeiträge zu vermeiden, auch wenn man nicht gleichzeitig erwerbsgemindert ist.
Genau wie eine Erwerbsminderung führt nämlich auch eine Arbeitslosigkeit zu einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn du dich also arbeitslos meldest und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, wirst du pflichtversichert und musst auf deine BU-Rente keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das Arbeitslosengeld 1 wird als Versicherungsleistung übrigens auch nicht auf die BU-Rente angerechnet.
Eine Arbeitslosigkeit sollte jedoch niemals leichtfertig in Betracht gezogen werden, da eine Berufsunfähigkeit nicht automatisch bedeutet, dass man arbeitslos wird.
In bestimmten Fällen kann eine Arbeitslosigkeit jedoch sinnvoll sein, zum Beispiel wenn psychische Gründe die Rückkehr in den bisherigen Job unmöglich machen und es wenig realistisch ist, dass man in diesem Berufsfeld wieder tätig wird.
Wenn das Arbeitslosengeld 1 endet, sollte man unbedingt Umschulungen in Betracht ziehen und beantragen. Allein der Antrag kann dazu beitragen, die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes zu verlängern. Sollte die Agentur für Arbeit feststellen, dass eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführbar ist, sollte man sich direkt an die gesetzliche Rentenversicherung wenden. Diese Einschätzung könnte darauf hindeuten, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.
Auch wenn es diesen Trick gibt, sollte man die Krankenversicherungsbeiträge bei der Höhe der BU-Rente mit einbeziehen, denn, wie bereits beschrieben, ist man bei einer Berufsunfähigkeit nicht zwangsläufig auch arbeitslos.
Bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente besteht keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Dies bedeutet aber auch im gleichen Moment, dass dein Rentenanspruch sinkt, da du nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Deswegen musst du daran denken, deine private Altersvorsorge im Falle von Berufsunfähigkeit zu erhöhen.
Tatsächlich machen viele Menschen das Gegenteil. Sie unterbrechen oder kündigen gar ihre private Altersvorsorge, weil sie eine viel zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente versichert haben und sich die Beiträge für zum Beispiel private Rentenversicherungen nicht mehr leisten können.
Wähle also die Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente richtig (pauschal: ca. 70 bis 80% des Nettoeinkommens). Mehr Informationen zur richtigen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente findest du im verlinkten Artikel.
Beziehst du eine private Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitig Leistungen aus der Sozialversicherung wie zum Beispiel
so kann weder der Versicherer noch die Sozialversicherung die Leistung kürzen, selbst wenn du in Summe der Leistungen monatlich mehr Einkommen hättest als zu der Zeit, als du noch regelmäßig gearbeitet hast.
Das sogenannte Bereicherungsverbot ist ein Grundsatz in der Schadenversicherung, nach dem die gezahlte Entschädigung nicht höher sein darf als der Schaden selbst (findest du im § 200 VVG).
Eine Schadenversicherung dient also immer einer konkreten Bedarfsdeckung. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber eine Summenversicherung. Das bedeutet, dass im Schadensfall die vereinbarte Versicherungssumme (Berufsunfähigkeitsrente) genau die zu zahlende Versicherungsleistung darstellt.
Es muss also kein direkter Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und deinem Schaden als Versicherten bestehen. Somit kann es auch kein Bereicherungsverbot geben.
Lediglich die Grundsicherung und das Bürgergeld, als sogenannte nachschüssige Leistungen, können gekürzt werden. Beachte dies bitte vor allem bei der Wahl der Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente. Ist diese zu niedrig angesetzt und du fällst deshalb später mal in die Grundsicherung, dann hast du quasi die ganze Zeit Beiträge umsonst gezahlt, da die BU-Rente hier dann auf die Grundsicherung angerechnet wird.
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Neben der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente, ist es natürlich auch spannend, wie die steuerliche Behandlung während der Einzahlungsphase aussieht. Es stellt sich die Frage, ob du die Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) von der Steuer absetzen kannst.
Diese Frage kann grundsätzlich mit Ja beantwortet werden. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. In der Praxis ist das jedoch in der Regel nicht relevant, da die Höchstgrenzen (1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner und 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler) bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung erreicht werden.
Demnach kannst du dir die Mühe, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung anzugeben, in einem Großteil der Fälle sparen. Außer du zahlst PKV-Beiträge für bis zu 3 Jahre im Voraus.
Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) ist in der Auszahlungsphase aus steuerlicher Sicht am vorteilhaftesten. Hier wird nur der Ertragsanteil besteuert, was in vielen Fällen dazu führt, dass keine Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente anfallen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 2. Schicht wird bereits jetzt bei Auszahlung zu 100% besteuert. Gleiches gilt in einigen Jahren auch für eine Versicherung aus der 1. Schicht. Diesen Fakt solltest du auf jeden Fall bedenken, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 1. bzw. 2. Schicht abschließt, um in der Einzahlungsphase Steuern zu sparen.
Neben den Steuern solltest du dir bereits bei Abschluss der BU-Versicherung Gedanken über die Krankenversicherungsbeiträge machen, da diese in vielen Fällen anfallen. Neben den Beiträgen zur privaten Rentenversicherung sollten diese Kosten bei der Ermittlung der richtigen Höhe der BU-Rente unbedingt beachtet werden.
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