Wie genau musst du deine Berufsunfähigkeitsrente versteuern? Welche weiteren Abgaben kommen im Falle einer Berufsunfähigkeit auf dich zu? Welche Unterschiede gibt es in der Besteuerung zwischen Versicherungen aus den unterschiedlichen Schichten? Wie genau es mit Steuern, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen auf deine Berufsunfähigkeitsrente aussieht und ob du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen kannst, erfährst du im nachfolgenden Blogartikel.

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Inhaltsübersicht

Steuern auf deine Berufsunfähigkeitsrente

Ja nachdem, wie du deine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, also quasi in welcher Schicht, unterscheidet sich die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsrente bei der Auszahlung.

Nachfolgend werden wir auf die verschiedenen Formen der Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente eingehen. Für Lesefaule bietet sich auch das folgende YouTube-Video an.

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Beginnen wollen wir mit der in der Praxis am häufigsten vorkommenden Form. Nämlich wenn eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne Verbindung mit anderen Produkten (z.B. Rürup Rente 1. Schicht oder Betriebliche Altersvorsorge 2. Schicht) abgeschlossen wurde. Dann handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 3. Schicht.

Besteuerung Berufsunfähigkeitsrente in der 3. Schicht

Eine Berufsunfähigkeitsrente in der 3. Schicht wird wie eine abgekürzte Leibrente behandelt. Dies kannst du im  § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) bb) EStG, sowie § 55 Abs. 2 EStDV nachlesen.

Die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente bedeutet, dass nur der Ertragsanteil besteuert wird. Wie sich dieser Ertragsanteil genau berechnet, erfährst du im nächsten Absatz.

Ertragsanteil Berufsunfähigkeitsrente berechnen

Der Ertragsanteil deiner Berufsunfähigkeitsrente hängt davon ab,

  • mit welchem Alter du berufsunfähig wurdest und
  • wie lange theoretisch die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden könnte (Ablauf deiner BU-Versicherung).

Anhand der verlinkten Tabelle (Spalten 1 und 2) kann genau abgelesen werden, welcher Ertragsanteil für welche Restlaufzeit/Alter relevant ist. Spalte 3 ist in der Regel nicht relevant, da es sich bei Berufsunfähigkeitsrenten fast immer um Renten mit begrenzter Laufzeit handelt.

Rechenbeispiel Ertragsanteilbesteuerung

Wird nun also ein heute 30-jähriger berufsunfähig und hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen, so ergibt sich eine maximale Rentenzahlungsdauer von 37 Jahren. Laut Tabelle wäre dann bei 37 Jahren möglicher Rentenzahlung ein Anteil von 36% der Berufsunfähigkeitsrente zu versteuern.

Wurden 2.000 € Berufsunfähigkeitsrente abgesichert, so müssten in diesem Beispiel 720 € versteuert werden. Da dieser Wert aber unter dem Steuerfreibetrag liegt (2023: 10.908 € pro Jahr / 909 € pro Monat), sind keinerlei Steuern zu zahlen – sofern es neben der Berufsunfähigkeitsrente keine weiteren Einkunftsquellen gibt. Sind andere Einkunftsquellen vorhanden (z.B. Mieteinnahmen), dann müssen diese natürlich berücksichtigt werden und es kann insgesamt zu Steuerzahlungen kommen.

Das Thema Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der 3. Schicht kannst du dir auch nochmal in diesem Video erklären lassen.

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Besteuerung Berufsunfähigkeitsrente in der 2. Schicht

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer betrieblichen Altersvorsorge wird der 2. Schicht zugeordnet. Die Beiträge werden aus dem Brutto gezahlt, weshalb keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Dieser Steuervorteil in der Einzahlungsphase führt jedoch zu einer hohen Besteuerung im Leistungsfall. Konkret wird die Berufsunfähigkeitsrente zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Besteuerung Berufsunfähigkeitsrente in der 1. Schicht

Die Kombination einer Rürup Rente und einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der 1. Schicht zugeordnet. Die Beiträge können in der Einzahlungsphase seit 2023 zu 100% von der Steuer abgesetzt werden.

Wie bei einer Kombination aus der 2. Schicht hat der Steuervorteil aus der Einzahlungsphase auch hier Nachteile im Leistungsfall. 2023 werden 83% der Berufsunfähigkeitsrente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 2040 steigt der zu versteuernde Anteil auf 100%.

Krankenversicherungsbeiträge auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen

Privat krankenversichert

Wenn du privat krankenversichert und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, ist die Frage nach weiterer Beitragszahlung relativ einfach zu beantworten: Auch wenn du berufsunfähig bist, musst du die Beiträge zu deiner privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiterzahlen.

Eine Änderung kann es lediglich für die Krankentagegeldversicherung geben. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist, nach der Definition des Krankentagegeldversicherers, ein Grund für den Versicherer, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Entsprechend musst du auch keine Beiträge mehr zahlen.

Kleiner Tipp hierzu: Wandele die Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaft um. Dadurch kannst du den Versicherungsschutz wieder aufleben lassen, wenn du nur vorübergehend berufsunfähig sein solltest.

Gesetzlich krankenversichert

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es mit der weiteren Beitragszahlung (Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung) bei Berufsunfähigkeit aussehen könnte.

Berufsunfähigkeitsversicherung über Arbeitgeber abgeschlossen

Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde, ist die Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe beitragspflichtig. Der Krankenversicherungsbeitrag wird hier dann direkt von der Berufsunfähigkeitsrente abgezogen.

Berufsunfähigkeitsversicherung privat abgeschlossen

Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung über einen privat abgeschlossenen Vertrag abgeschlossen wurde, führt die Krankenkasse eine so genannte Statusprüfung durch.

Entweder wirst du als versicherungspflichtiges Mitglied eingestuft, dann brauchst du keine Beiträge auf die Berufsunfähigkeitsrente zahlen.

Oder aber die Krankenkasse stuft dich als freiwilliges Mitglied ein, dann können auch auf die Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassenbeiträge mit dem vollen Beitragssatz fällig werden.

Ob du in das eine oder das andere eingestuft wirst, hängt unter anderem davon ab, ob du zusätzlich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst (z.B. Erwerbsminderungsrente) und wie hoch deine Gesamteinnahmen, neben der Berufsunfähigkeitsrente, sind.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsrente besteht keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Dies bedeutet aber auch im gleichen Moment, dass dein Rentenanspruch sinkt, da du nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Deswegen musst du daran denken, deine private Altersvorsorge im Falle von Berufsunfähigkeit zu erhöhen.

Tatsächlich machen viele Menschen das Gegenteil. Sie unterbrechen oder kündigen gar ihre private Altersvorsorge, weil sie eine viel zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente versichert haben und sich die Beiträge für z.B. private Rentenversicherungen nicht mehr leisten können.

Wähle also die Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente richtig. Mehr zur richtigen Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente kannst du hier nachlesen.

Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente durch Leistungen aus der Sozialversicherung

Beziehst du eine private Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitig Leistungen aus der Sozialversicherung, wie z.B.

  • Krankengeld durch die Krankenkasse
  • Arbeitslosengeld
  • Erwerbsminderungsrente

so kann weder der Versicherer noch die Sozialversicherung die Leistung kürzen, selbst wenn du in Summe beider Leistungen monatlich mehr Einkommen hättest als zu der Zeit, als du noch regelmäßig gearbeitet hast.

Warum ist das so?

Das so genannte Bereicherungsverbot ist ein Grundsatz in der Schadenversicherung, nach dem die gezahlte Entschädigung nicht höher sein darf als der Schaden selbst (findest du im § 200 VVG).

Eine Schadenversicherung dient also immer einer konkreten Bedarfsdeckung.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber eine Summenversicherung.

Das bedeutet, dass im Schadensfall die vereinbarte Versicherungssumme (Berufsunfähigkeitsrente) genau die zu zahlende Versicherungsleistung darstellt.

Es muss also kein direkter Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und deinem Schaden als Versicherten bestehen. Somit kann es auch kein Bereicherungsverbot geben.

Wichtig: Lediglich die Grundsicherung und das Arbeitslosengeld II, als so genannte nachschüssige Leistungen können gekürzt werden. Beachte dies bitte vor allem bei der Wahl der Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente. Ist diese zu niedrig angesetzt und du fällst deshalb später mal in die Grundsicherung, dann hast du quasi die ganze Zeit Beiträge umsonst gezahlt, da die Berufsunfähigkeitsrente hier dann angerechnet wird auf die Grundsicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen

Neben der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente, ist es natürlich auch spannend, wie die steuerliche Behandlung während der Einzahlungsphase aussieht. Es stellt sich die Frage, ob du die Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) von der Steuer absetzen kannst?

Diese Frage kann mit Ja beantwortet werden. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. In der Praxis ist das jedoch in der Regel nicht relevant, da die Höchstgrenzen (1.900 € für Angestellte, Beamte und Rentner und 2.800 € für Selbstständige und Freiberufler) bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung erreicht werden.

Demnach kannst du dir die Mühe, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung anzugeben, in einem Großteil der Fälle sparen.

Fazit

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) ist in der Auszahlungsphase aus steuerlicher Sicht am vorteilhaftesten.

Hier wird nur der Ertragsanteil besteuert, was in vielen Fällen dazu führt, dass keine Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente anfallen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 2. Schicht wird bereits jetzt zu 100% besteuert. Gleiches gilt in ein paar Jahren auch für eine Versicherung aus der 1. Schicht. Diesen Fakt solltest du auf jeden Fall bedenken, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 1. bzw. 2. Schicht abschließt, um in der Einzahlungsphase Steuern zu sparen.

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