Wie genau musst du deine Berufsunfähigkeitsrente versteuern? Welche weiteren Abgaben kommen im Falle einer Berufsunfähigkeit auf dich zu? Welche Unterschiede gibt es in der Besteuerung zwischen Versicherungen aus den unterschiedlichen Schichten? Wie genau es mit Steuern, Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen auf deine BU-Rente aussieht und ob du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen kannst, erfährst du in diesem Experten-Artikel.
Auch im Video: Berufsunfähigkeitsrente Steuern und Abzüge
Inhaltsübersicht
- Berufsunfähigkeitsrente Steuern
- Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeiträge
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit
- Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente durch Leistungen aus der Sozialversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen
- Fazit zu Berufsunfähigkeitsrente Steuern und Abzüge
Berufsunfähigkeitsrente Steuern
Ja nachdem, wie du deine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, also quasi in welcher Schicht, unterscheidet sich die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsrente bei der Auszahlung.
Nachfolgend werden wir auf die verschiedenen Formen der Besteuerung einer BU-Rente eingehen.
Beginnen wollen wir mit der in der Praxis am häufigsten vorkommenden Form. Nämlich wenn eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch selbstständige BU-Versicherung genannt), ohne Verbindung mit anderen Produkten (z.B. Rürup Rente 1. Schicht oder Betriebliche Altersvorsorge 2. Schicht) abgeschlossen wurde. Dann handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 3. Schicht.
Steuern Berufsunfähigkeitsrente aus der 3. Schicht
Eine Berufsunfähigkeitsrente aus der 3. Schicht wird wie eine abgekürzte Leibrente behandelt. Dies kannst du im § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) bb) EStG, sowie § 55 Abs. 2 EStDV nachlesen.
Die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente bedeutet, dass nur der Ertragsanteil besteuert wird. Wie sich dieser Ertragsanteil genau berechnet, erfährst du im nächsten Absatz.
Ertragsanteil Berufsunfähigkeitsrente berechnen
Der Ertragsanteil deiner Berufsunfähigkeitsrente hängt davon ab,
- mit welchem Alter du berufsunfähig wurdest und
- wie lange theoretisch die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden könnte (Ablauf deiner BU-Versicherung).
Anhand der verlinkten Tabelle (Spalten 1 und 2) kann genau abgelesen werden, welcher Ertragsanteil für welche Restlaufzeit/Alter relevant ist. Spalte 3 ist in der Regel nicht relevant, da es sich bei Berufsunfähigkeitsrenten fast immer um Renten mit begrenzter Laufzeit handelt.
Rechenbeispiel Ertragsanteilbesteuerung
Wird nun also ein heute 30-jähriger berufsunfähig und hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen, so ergibt sich eine maximale Rentenzahlungsdauer von 37 Jahren. Laut Tabelle wäre dann bei 37 Jahren möglicher Rentenzahlung ein Anteil von 36% der BU-Rente mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Es müssen also nicht, wie häufig missverstanden, 36% Steuern auf die BU-Rente gezahlt werden.
Wurden 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente abgesichert, so müssten in diesem Beispiel 720 Euro versteuert werden. Da dieser Wert aber unter dem Steuerfreibetrag liegt (2023: 10.908 Euro pro Jahr / 909 Euro pro Monat), sind keinerlei Steuern zu zahlen – sofern es neben der BU-Rente keine weiteren Einkunftsquellen gibt. Sind andere Einkunftsquellen vorhanden (z.B. Mieteinnahmen), dann müssen diese natürlich berücksichtigt werden und es kann insgesamt zu Steuerzahlungen kommen.
Auch im Video: Besteuerung Berufsunfähigkeitsrente aus der 3. Schicht
Steuern Berufsunfähigkeitsrente aus der 2. Schicht
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer betrieblichen Altersvorsorge (betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung) wird der 2. Schicht zugeordnet. Die Beiträge werden aus dem Brutto gezahlt, weshalb keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Dieser Steuervorteil in der Einzahlungsphase führt jedoch zu einer hohen Besteuerung im Leistungsfall. Konkret wird die Berufsunfähigkeitsrente zu 100% mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Steuern Berufsunfähigkeitsrente aus der 1. Schicht
Die Kombination einer Rürup Rente und einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der 1. Schicht zugeordnet. Die Beiträge können in der Einzahlungsphase seit 2023 zu 100% von der Steuer abgesetzt werden.
Wie bei einer Kombination aus der 2. Schicht hat der Steuervorteil aus der Einzahlungsphase auch hier Nachteile im Leistungsfall. 2023 werden 83% der Berufsunfähigkeitsrente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis 2040 steigt der zu versteuernde Anteil auf 100%.
Alle Infos zu Berufsunfähigkeitsrente Steuern auch im Video
Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeiträge
Privat krankenversichert
Wenn du privat krankenversichert und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, ist die Frage nach der weiteren Beitragszahlung relativ einfach zu beantworten. Auch wenn du berufsunfähig bist, musst du die Beiträge zu deiner privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiterzahlen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies doppelte Kosten, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
Eine Änderung kann es lediglich für die Krankentagegeldversicherung geben. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist nach der Definition des Krankentagegeldversicherers ein Grund, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Entsprechend musst du auch keine Beiträge mehr zahlen.
Kleiner Tipp hierzu: Wandle die Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaft um. Dadurch zahlst du zwar weiter einen kleinen Beitrag, kannst den Versicherungsschutz jedoch wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung aufleben lassen, wenn du nur vorübergehend berufsunfähig sein solltest.
Gesetzlich krankenversichert
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es mit der weiteren Beitragszahlung (Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung) bei Berufsunfähigkeit aussehen könnte.
Single und pflichtversichert
Die Berufsunfähigkeitsrente einer selbstständigen BU-Versicherung (3. Schicht) stellt keine Einnahme nach § 237 SGB V dar, weshalb auf die Rente auch keine Krankenkassenbeiträge bezahlt werden müssen, sofern du weitere beitragspflichtige Einkünfte hast. Wenn du also neben der BU-Rente z.B. auch eine Erwerbsminderungsrente vom Staat bekommst, bleibst du pflichtversichert und die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse werden nur anhand der Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet (14% + Zusatzbeitrag). Es werden 14% statt 14,6% berechnet, weil kein Krankengeld benötigt wird.
Wenn du jedoch neben der BU-Rente keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte hast, wirst du freiwilliges Mitglied in der GKV und musst auf deine BU-Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Wenn du z.B. 2.000 Euro BU-Rente bekommst, 23 Jahre oder älter bist, keine Kinder hast und der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse bei 1,6% liegt musst du 392 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (2000 Euro * 19,6%). Es verbleiben also noch 1.608 Euro BU-Rente.
Single und freiwillig versichert
Wenn du sowieso bereits freiwillig versichert bist, zahlst du KV-Beiträge auf alle Einkünfte und somit auch auf die BU-Rente. Es kann ebenfalls das o.g. Rechenbeispiel angewendet werden.
Verheiratet und der Partner bzw. die Partnerin ist ebenfalls gesetzlich versichert
Hier gelten die gleichen Regelungen wie für einen pflichtversicherten Single. Eine kostenfreie Familienversicherung ist in der Regel nicht möglich, da dafür die BU-Rente unter 485 Euro liegen müsste.
Verheiratet und der Partner bzw. die Partnerin ist privat versichert
Diese Konstellation ist am unvorteilhaftesten. Wenn du nur eine BU-Rente, aber keine Erwerbsminderungsrente bekommst, wirst du ebenfalls freiwilliges Mitglied in der GKV. Problematisch ist hierbei, dass die Einkünfte deines Partners bzw. deiner Partnerin dir zur Hälfte mit angerechnet werden. Demnach kann es schnell zu sehr hohen KV-Beiträgen, teilweise sogar zum Höchstbeitrag kommen.
Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 1. oder 2. Schicht
Wenn deine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Rürup Rente (1. Schicht) oder über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurde (2. Schicht), ist die Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe beitragspflichtig.
Alles Infos zur BU-Rente und Krankenversicherungsbeiträgen auch im Video
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit
Bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente besteht keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Dies bedeutet aber auch im gleichen Moment, dass dein Rentenanspruch sinkt, da du nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Deswegen musst du daran denken, deine private Altersvorsorge im Falle von Berufsunfähigkeit zu erhöhen.
Tatsächlich machen viele Menschen das Gegenteil. Sie unterbrechen oder kündigen gar ihre private Altersvorsorge, weil sie eine viel zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente versichert haben und sich die Beiträge für z.B. private Rentenversicherungen nicht mehr leisten können.
Wähle also die Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente richtig. Mehr Informationen zur richtigen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente findest du im verlinkten Artikel.
Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente durch Leistungen aus der Sozialversicherung
Beziehst du eine private Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitig Leistungen aus der Sozialversicherung wie z.B.
- Krankengeld durch die Krankenkasse
- Arbeitslosengeld
- Erwerbsminderungsrente
so kann weder der Versicherer noch die Sozialversicherung die Leistung kürzen, selbst wenn du in Summe der Leistungen monatlich mehr Einkommen hättest als zu der Zeit, als du noch regelmäßig gearbeitet hast.
Warum ist das so?
Das so genannte Bereicherungsverbot ist ein Grundsatz in der Schadenversicherung, nach dem die gezahlte Entschädigung nicht höher sein darf als der Schaden selbst (findest du im § 200 VVG).
Eine Schadenversicherung dient also immer einer konkreten Bedarfsdeckung. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber eine Summenversicherung. Das bedeutet, dass im Schadensfall die vereinbarte Versicherungssumme (Berufsunfähigkeitsrente) genau die zu zahlende Versicherungsleistung darstellt.
Es muss also kein direkter Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und deinem Schaden als Versicherten bestehen. Somit kann es auch kein Bereicherungsverbot geben.
Wichtig: Lediglich die Grundsicherung und das Arbeitslosengeld II, als so genannte nachschüssige Leistungen können gekürzt werden. Beachte dies bitte vor allem bei der Wahl der Höhe deiner Berufsunfähigkeitsrente. Ist diese zu niedrig angesetzt und du fällst deshalb später mal in die Grundsicherung, dann hast du quasi die ganze Zeit Beiträge umsonst gezahlt, da die BU-Rente hier dann auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen
Neben der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente, ist es natürlich auch spannend, wie die steuerliche Behandlung während der Einzahlungsphase aussieht. Es stellt sich die Frage, ob du die Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) von der Steuer absetzen kannst.
Diese Frage kann grundsätzlich mit Ja beantwortet werden. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. In der Praxis ist das jedoch in der Regel nicht relevant, da die Höchstgrenzen (1.900 Euro für Angestellte, Beamte und Rentner und 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler) bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung erreicht werden.
Demnach kannst du dir die Mühe, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung anzugeben, in einem Großteil der Fälle sparen.
Fazit zu Berufsunfähigkeitsrente Steuern und Abzüge
Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht) ist in der Auszahlungsphase aus steuerlicher Sicht am vorteilhaftesten. Hier wird nur der Ertragsanteil besteuert, was in vielen Fällen dazu führt, dass keine Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente anfallen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 2. Schicht wird bereits jetzt bei Auszahlung zu 100% besteuert. Gleiches gilt in ein paar Jahren auch für eine Versicherung aus der 1. Schicht. Diesen Fakt solltest du auf jeden Fall bedenken, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus der 1. bzw. 2. Schicht abschließt, um in der Einzahlungsphase Steuern zu sparen.
Neben den Steuern solltest du dir bereits bei Abschluss der BU-Versicherung Gedanken über die Krankenversicherungsbeiträge machen, da diese in vielen Fällen anfallen. Neben den Beiträgen zur privaten Rentenversicherung sollten diese Kosten bei der Ermittlung der richtigen Höhe der BU-Rente unbedingt beachtet werden.