Berufsunfähigkeitsversicherung oder Bürgergeld? Oder anders gefragt: Braucht man überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl im Worst-Case das Bürgergeld einspringt? Die Antwort auf diese Fragen und die Erklärung, warum eine sehr niedrige BU-Rente sinnlos ist, erhältst du in diesem Experten-Artikel.
Inhaltsübersicht
BU-Rente: Was bleibt nach Steuern und Abgaben übrig?
Wenn man das Bürgergeld mit der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleicht, muss man erstmal wissen, was denn von der BU-Rente überhaupt auf dem Konto ankommt bzw. in anderen Worten, wie hoch die Steuern und Abgaben sind.
Steuern bei der BU-Rente
Wir empfehlen unseren Kunden in der Regel den Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (3. Schicht). Das hat nichts mit einer selbstständigen Tätigkeit zu tun, sondern bedeutet einfach, dass die BU-Versicherung nicht mit einem anderen Produkt wie z.B. einer Rürup Rente kombiniert ist. Warum wir von der Kombination von einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung abraten, haben wir ausführlich im verlinkten Artikel erklärt.
Ertragsanteilsbesteuerung
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung hat in Bezug auf Steuern den großen Vorteil, dass nur der Ertragsanteil besteuert wird. Da du mit diesem Wort wahrscheinlich nicht viel anfangen kannst, hier die kurze Erklärung der Berechnung. Der Ertragsanteil wird anhand der Restlaufzeit der BU-Versicherung und dem Alter, in welchem du berufsunfähig wirst, ermittelt.
Eine gute BU-Versicherung läuft in der Regel bis zum 67. Lebensjahr (aktuelles Renteneintrittsalter). Wenn du z.B. mit 40 Jahren berufsunfähig wirst, liegt die Restlaufzeit bei 27 Jahren. Der Wert für den Ertragsanteil bei dieser Restlaufzeit kann in Spalte 2 der Tabelle im § 55 EStDV abgelesen werden. In diesem Beispiel liegt der Ertragsanteil bei 28%, was bedeutet, dass nur 28% der BU-Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.
Bei einer BU-Rente in Höhe von z.B. 2.000 Euro sind das 560 Euro pro Monat, was auf das Jahr hochgerechnet 6.720 Euro ergibt. Diese Summe liegt deutlich unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 11.604 Euro, sodass die BU-Rente ohne weitere Einkünfte steuerfrei ist.
Kranken- und Pflegeversicherung bei der BU-Rente
Privat Krankenversicherte
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kommt es darauf an, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist. Privat Krankenversicherte müssen bei Berufsunfähigkeit die Krankenversicherung weiterhin in voller Höhe zahlen.
Gesetzlich Krankenversicherte
Bei gesetzlich Krankenversicherten kommt es auf den Status (pflichtversichert oder freiwillig versichert), den Familienstand und die Frage nach weiteren Einkünften neben der BU-Rente an. Die verschiedenen Konstellationen bei den Krankenversicherungsbeiträgen bei gesetzlich Versicherten haben wir im verlinkten Artikel erklärt.
Für den Vergleich Bürgergeld vs. Berufsunfähigkeitsversicherung nehmen wir an, dass du neben der BU-Rente keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte wie z.B. die Erwerbsminderungsrente hast und dadurch als freiwilliges Mitglied in der GKV bei 2.000 Euro BU-Rente knapp 400 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen musst.
Von 2.000 Euro BU-Rente bleiben 1.600 Euro zum Leben übrig
Demnach bleiben dir von 2.000 Euro BU-Rente ca. 1.600 Euro zum Leben übrig. Und hier kommen wir schon zu einem entscheidenden Punkt. Bereits bei Abschluss deiner BU-Versicherung solltest du berechnen, wie hoch deine BU-Rente sein muss, damit du deinen bisherigen Lebensstandard halten kannst.
Wenn du 2.000 Euro BU-Rente absicherst, aber eigentlich 3.000 Euro benötigst, dann hast du im Fall der Fälle ein Problem und musst deinen Lebensstandard reduzieren. Für den Vergleich gehen wir also davon aus, dass die Person mit 1.600 Euro BU-Rente gut leben kann.
Wie hoch ist eigentlich das Bürgergeld?
Seit dem 01.01.2024 bekommt ein alleinstehender Erwachsener 563 Euro Bürgergeld. Da das nicht zum Leben reicht, wird zusätzlich die Miete inkl. Heizkosten übernommen. Strom muss jedoch vom Bürgergeld selbst bezahlt werden. Neben der Miete gibt es unter Umständen noch weitere Zuschüsse bzw. Vergünstigungen. Bei Bedarfsgemeinschaften liegt das Bürgergeld bei jeweils 506 Euro je Partner. Für jedes Kind gibt es abhängig vom Alter 357 bis 471 Euro.
2.000 Euro BU-Rente sind deutlich besser als Bürgergeld
Für den Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nehmen wir an, dass die Miete inkl. Heizkosten bei 600 Euro liegt. So bleibt bei 1.600 Euro BU-Rente noch 1.000 Euro übrig. Im Vergleich zum Bürgergeld also knapp 440 Euro mehr. 440 Euro können hier schon einigen riesigen Unterschied ausmachen, da wie bereits beschrieben die Höhe der BU-Rente bedarfsgerecht war. Des Weiteren wird der folgende entscheidende Punkt häufig nicht beachtet.
Bürgergeld wird auf das Vermögen angerechnet
Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld, der sogenannten Karenzzeit, liegt die Vermögensgrenze bei 40.000 Euro. Wenn es eine zweite Person in der Bedarfsgemeinschaft gibt, kommen weitere 15.000 Euro hinzu. Wenn dein Vermögen also unter diese Summe liegt, wird es nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Ab dem 2. Jahr sinkt die Vermögensgrenze jedoch auf 15.000 Euro pro Person.
Zum Vermögen zählt z.B. folgendes:
- Bargeld
- Sparguthaben, Sparbriefe und Wertpapiere
- Sachen (z.B. Fahrzeuge und Schmuck)
- Lebens- und Rentenversicherungen
- Eigentum
Demnach musst du beim Bürgergeld im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst fast dein gesamtes Vermögen aufbrauchen, bis du überhaupt eine Leistung bekommst.
Logischerweise darfst du dein Vermögen auch nicht absichtlich verringern, indem du teure Reisen oder Ähnliches machst. Ein solches Verhalten wird mit Sanktionen bestraft. Rufe dir bitte nochmal in Erinnerung, dass das Bürgergeld eine Grundsicherung ist.
Gibt es nicht eine Leistung vom Staat bei Berufsunfähigkeit?
Als Argument gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig angeführt, dass es bei Berufsunfähigkeit doch eine Leistung vom Staat gibt. Das ist jedoch für einen Großteil der Menschen falsch.
Wenn du nach dem 01.01.1961 geboren bist, bekommst du von staatlicher Seite keine Unterstützung, wenn du berufsunfähig wirst. Die Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn du erwerbsgemindert bist. Das bedeutet, dass du in keinem Job mehr als 6 Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderungsrente) bzw. mehr als 3 Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderungsrente) arbeiten kannst.
Im Gegensatz dazu bezieht sich die private Berufsunfähigkeitsversicherung nur auf deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sodass eine Leistung sehr viel wahrscheinlicher ist. Du kannst dir wahrscheinlich denken, dass du schon ziemlich krank sein musst, damit gar kein Job mehr für dich möglich ist.
Auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird niemals reichen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. So bekommst du bei der vollen Erwerbsminderungsrente grob 30-40% deines letzten Bruttoeinkommens (die Hälfte davon bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente).
Bürgergeld vs. Erwerbsminderungsrente
Bei voller Erwerbsminderung besteht übrigens kein Anspruch auf Bürgergeld. Im Gegensatz dazu hast du bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente zwar Anspruch auf Bürgergeld, diese zählt jedoch als Einkommen und wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Bürgergeld wird auf die BU-Rente angerechnet
Das Bürgergeld kann niemals die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen. So viel steht fest.
In der Praxis sind jedoch genau wegen dem Bürgergeld so einige BU-Versicherungen komplett sinnlos. Nämlich dann, wenn eine viel zu niedrige BU-Rente versichert wurde. Die BU-Rente zählt wie die teilweise Erwerbsminderungsrente als Einkommen, welches auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Demnach ist ein gemeinsamer Bezug von Bürgergeld und einer geringen BU-Rente nicht möglich. So könnte man nicht beim o.g. Beispiel nur eine BU-Rente von 500 Euro absichern und würde dann mit Bürgergeld und Miete besser als bei einer BU-Rente von 2.000 Euro wegkommen. Hart, aber ehrlich gesagt, zahlst du mit einer niedrigen BU-Rente jahrelang sinnlose Beiträge an die Versicherung.
ALG 1 wird nicht angerechnet
Da das Arbeitslosengeld 1 im Gegensatz zum Bürgergeld eine Versicherungs- und keine Sozialleistung ist, wird dieses nicht auf die BU-Rente angerechnet. Du kannst also ALG 1 und deine BU-Rente in voller Höhe erhalten. Auch das Vermögen spielt beim ALG 1 keine Rolle.
BU-Rente und EM-Rente können zusammen bezogen werden
Wenn du sowohl berufsunfähig als auch erwerbsgemindert bist, bekommst du beiden Renten parallel. Es findet in der Regel keine Kürzung statt. Du solltest bei der Höhe deiner BU-Rente jedoch in keinem Fall die möglich EM-Rente hinzurechnen, da diese, wie bereits beschrieben deutlich schwerer zu bekommen ist.
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung oder Bürgergeld?
Die Frage Berufsunfähigkeitsversicherung oder Bürgergeld beschäftigt scheinbar wirklich viele Menschen. Wenn du jedoch verstanden hättest, dass die BU-Versicherung im Gegensatz zum Bürgergeld keine Grundsicherung ist, dann hättest du dir die Frage wahrscheinlich nie gestellt.
BU-Rente schützt im Gegensatz zum Bürgergeld das Vermögen
Beim (langfristigen) Bezug von Bürgergeld wird nach und nach fast dein gesamtes Vermögen aufgebraucht, sodass du mit 100%iger Sicherheit in der Altersarmut landen wirst. Bei einer BU-Versicherung mit einer BU-Rente in ausreichender Höhe kannst du deinen bisherigen Lebensstandard halten und weiterhin Geld in die private Altersvorsorge einzahlen, sodass du auch als Rentner gut abgesichert bist. Die BU-Rente wird auch nicht auf dein Vermögen oder dein Einkommen angerechnet.
Wenn du z.B. mit 50 Jahren berufsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert wirst und keine BU-Versicherung hast, bekommst du keine Erwerbsminderungsrente vom Staat. Bürgergeld bekommst du wahrscheinlich erstmal auch nicht, weil du dir für deinen Ruhestand schon ein entsprechendes Vermögen zusammengespart hast.
Geringe BU-Rente ist sinnlos
Was jedoch ein großes Problem ist, sind geringe BU-Renten von unter 1.000 Euro. Hier zahlen Versicherte über die Jahre Tausende Euro an Beitrag, haben jedoch oftmals nichts von der Leistung, da zusätzlich Bürgergeld beantragt werden muss, um einigermaßen leben zu können.
Da die BU-Rente als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird, steht man mit einer niedrigen BU-Rente genauso schlecht da wie mit gar keiner BU-Rente. Das Geld für eine so niedrige BU-Rente kann man sich also in der Regel sparen. Besser ist es natürlich, eine BU-Versicherung mit einer BU-Rente in ausreichender Höhe abzuschließen, damit der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann.