Die staatliche Erwerbsminderungsrente. Die meisten Menschen verbinden damit eine ausreichende Leistung, die man vom Staat bekommt, wenn man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die Realität sieht leider aber tatsächlich ganz anders aus. In diesem Experten-Artikel erfährst du alles, was man über die Erwerbsminderungsrente wissen muss. Wir erklären dir, wie die Erwerbsminderungsrente funktioniert und wer Anspruch auf sie hat. Ebenso zeigen wir dir, welche Leistungen man aus einer Erwerbsminderungsrente erhalten kann und welche private Absicherung du dennoch unbedingt zusätzlich haben solltest.
Inhaltsübersicht
- Was leistet die Erwerbsminderungsrente?
- Welche Arten von Erwerbsminderungsrenten gibt es?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für einen Anspruch?
- Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
- Wer hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
- Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
- Wo und wie Erwerbsminderungsrente beantragen?
- Wie lange bekommst du Erwerbsminderungsrente?
- Kannst du von den Leistungen der Erwerbsminderungsrente leben?
- Darfst du dir etwas hinzuverdienen?
- Deshalb solltest du deine Arbeitskraft zusätzlich privat absichern
- Häufig gestellte Fragen
Was leistet die Erwerbsminderungsrente?
Sollte der Leistungsfall eintreten, erhältst du von der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Das gilt natürlich nur, wenn du alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllst. Wir gehen im Verlauf noch näher auf diese Voraussetzungen ein.
Diese Rente wird dann monatlich an dich ausgezahlt. Die Höhe deiner möglichen aktuellen Erwerbsminderungsrente kannst du aus deiner jährlichen Renteninformation herauslesen.
Welche Arten von Erwerbsminderungsrenten gibt es?
Hier findet eine Unterteilung in teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente statt. Nachfolgend erklären wir dir, welche Voraussetzungen für den Erhalt der teilweisen bzw. vollen Erwerbsminderungsrente gegeben sein müssen.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nur noch 3-6 Stunden am Tag arbeiten kannst. Dabei ist dein zuletzt ausgeübter Beruf unerheblich. Sobald du noch mindestens drei und nur noch höchsten sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, bist du teilweise erwerbsgemindert.
Volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du täglich nur noch maximal 0-3 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst.
Ausnahme Arbeitsmarktrente
Solltest du nur noch 3-6 Stunden arbeiten können und deshalb teilweise erwerbsgemindert sein, kann es trotzdem sein, dass du die volle Erwerbsminderungsrente bekommst. Das ist nämlich dann der Fall, wenn dein Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt nicht eingesetzt werden kann und du deshalb arbeitslos bist. Man spricht dabei von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt.
Hürden für eine Leistung sind sehr hoch
Hier wird schon der erste große Schwachpunkt sichtbar. Wie schwer musst du erkrankt sein, damit du allein diese Voraussetzung erfüllst? Der Beruf der hier als Maßstab genommen wird hat mit deinem aktuellen Job nichts am Hut. Wenn es in Deutschland irgendeinen Job gibt, den du noch länger als 6 Stunden ausüben könntest, dann gehst du leer aus. Es ist dabei egal, wie viel Lust du auf diesen Job hättest. Dabei ist es übrigens auch unerheblich, ob auch tatsächlich gerade ein Job frei ist oder nicht.
Wenn du diese und alle anderen (weiter unten aufgeführten) Voraussetzungen erfüllst, dann erhältst du eine entsprechende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn wir hier jetzt schon vorweg greifen: Besonders hoch ist selbst die volle Erwerbsminderungsrente nicht. Aber dazu gleich mehr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für einen Anspruch?
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten musst du (neben den bereits genannten maximal möglichen Arbeitsstunden pro Tag) folgende Voraussetzungen erfüllen.
Medizinische Voraussetzungen
Wenn du wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden am Tag in irgendeinem Job arbeiten kannst, erfüllst du die medizinische Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente. Ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist hängt von der Anzahl der Stunden ab, die du täglich noch arbeiten könntest. Du musst diese Voraussetzungen mindestens 6 Monate lang erfüllen.
Versicherungsrechtliche Voraussetzung
Du musst die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Das heißt, dass du mindestens 5 Jahre lang versichert gewesen sein musst.
Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung
Die sogenannte “Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung” muss auch erfüllt sein. Das bedeutet, dass du innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre (36 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt hast.
Es gibt hier aber auch noch andere anrechnungsfähige Zeiten, beziehungsweise Möglichkeiten, die allgemeine Wartezeit vorzeitig zu erfüllen.
Weiterhin anrechenbare Zeiten
- Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z.B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2 – vom 01.01.2005 bis 31.12.2010 – Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten)
- Ersatzzeiten (beispielsweise Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR)
sowie Zeiten aus
- Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung
- Rentensplitting
Vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit möglich
Du hast die allgemeine Wartezeit eventuell schon vorzeitig erfüllt, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Wenn die Ursache für deine geminderte Erwerbsfähigkeit ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, eine Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung ist, dann ist dies der Fall. Ein einziger Beitrag reicht hierfür aus. Bei einem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als Ursache allerdings nur, wenn du während des Eintritts der Erwerbsminderung auch versicherungspflichtig warst. Falls nicht, musst du in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben.
- Wenn du vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden bist und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt hast, ist das auch der Fall. Der Zeitraum von 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um 7 Jahre.
Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist an viele verschiedene Voraussetzungen gebunden
Schaut man sich alle Voraussetzungen an stellt man fest, dass es gar nicht so einfach ist die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Nicht unmöglich, aber auf keinen Fall selbstverständlich.
Auch im Video: Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Wer hat alles einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Anspruch haben all diejenigen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Dabei musst du in den letzten 5 Jahren rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben und mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Wenn du diese allgemeine Wartezeit wie eben beschrieben anderweitig vorzeitig erfüllt hast, besteht auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass du gesundheitlich auch erwerbsgemindert bist. Wenn du durchgängig ohne längere Fehlzeiten für ein Unternehmen gearbeitet hast, dann hast du als Arbeitnehmer einen Anspruch.
Für einen Anspruch muss es dir echt schlecht gehen
Damit du aus gesundheitlicher Perspektive erwerbsgemindert bist, muss es dich wirklich richtig heftig treffen. Ob du gesetzlich dann überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hast, steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt Papier.
Da wir jetzt wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit du eine Erwerbsminderungsrente vom Staat erhältst, wird eines schnell klar: Bei vielen würde ein Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden, selbst wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt wären.
Wer hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Wenn du noch länger als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst, egal in welchem Beruf, hast du keinerlei Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Selbstständige nicht abgesichert über Erwerbsminderungsrente
Wie du dich vielleicht erinnern kannst, ist der Träger die gesetzliche Rentenversicherung. Damit fallen schonmal alle Selbstständigen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, raus. Als Selbstständiger wäre deine Existenz hier extrem bedroht.
Ausnahmen bei Azubis
Als Azubi hast du unter ganz bestimmten Voraussetzung (siehe oben) die allgemeine Wartezeit schon vorzeitig erfüllt. Darauf zu setzen ist aber nicht unbedingt sinnvoll, weil die Rente, die du bekommst alles andere als großzügig und ausreichend ist.
Studenten haben im Gegensatz zu Azubis in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bzw. insbesondere für Studenten sinnvoll ist.
Hausfrauen meist auch ohne Anspruch
Auch Hausfrauen erfüllen ohne jegliche Einzahlung von Pflichtbeiträgen oft nicht die Bedingungen zur allgemeinen Wartezeit. Somit haben sie keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Aufpassen bei längeren Auszeiten
Wenn du dir als Arbeitnehmer innerhalb der letzten 5 Jahren insgesamt mehr als 2 Jahre eine Auszeit genommen hast, aus welchen Gründen auch immer, und dann erwerbsgemindert wirst, dann verfällt dein Anspruch ebenfalls.
Das eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt sind, passiert schnell
Ganz grob runter gebrochen kann man also sagen, dass du nur eine Erwerbsminderungsrente bekommst, wenn du seit mehreren Jahren durchgängig für ein (oder mehrere) Unternehmen gearbeitet hast. Sollte das nicht der Fall sein, können die genannten Voraussetzungen dazu führen, dass dir die Leistung verwehrt wird.
Aber selbst wenn alles klappt und du tatsächlich einen Anspruch hast, stellt sich zwingend die nachfolgende Frage.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Bei einer vollen Erwerbsminderung sind es knapp 30-40% deines letzten Bruttoeinkommens. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist es genau die Hälfte, also ca. 15-20% deines letzten Bruttoseinkommens. Als kleine Anmerkung hier: Die meisten aller Erwerbsminderungsrenten belaufen sich auf die teilweise Erwerbsminderungsrente, also wenn du nur noch 3 bis 6 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst.
Ein Rechenbeispiel macht die geringe Höhe deutlich
Wenn wir hier mal von einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro monatlich und vom absoluten „Optimalfall“ ausgehen, dann würden sich folgende monatliche Renten ergeben:
Volle Erwerbsminderungsrente: 1.200 Euro
Teilweise Erwerbsminderungsrente: 600 Euro
Wie berechnet sich die Höhe der Rente?
Stark vereinfacht wird hier so getan, als würdest du, bis du 66 Jahre und 1 Monat alt bist (Stand: 2024), mit genau deinem aktuellen Gehalt weiterarbeiten. Die sogenannte Zurechnungszeit steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Daraus ergibt sich dann eine “Altersrente”, die dann mit einem speziellen Faktor multipliziert wird. Das ist dann die daraus resultierende Höhe der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Vereinfachter Gedankengang
Du kannst dir das ungefähr so vorstellen: Morgen wirst du 66 Jahre alt und gehst in Rente. Du erhältst quasi deine gesetzliche Altersrente. Diese wurde noch etwas gekürzt, weil du ein Jahr zu früh bist. Dass diese gesetzliche Altersrente nicht wirklich hoch ist, sollte ausreichend bekannt sein.
Das Problem ist, dass du tatsächlich noch gar nicht 66 bist. Das heißt, du erhältst also auch keine Rente aus privaten Vorsorgeverträgen. Du stehst also von heute auf morgen nur noch mit so etwas wie einer „gekürzten gesetzlichen Altersrente“ da. Nach besonders viel klingt das nicht wirklich.
Teilweise Erwerbsminderungsrente bedeutet dann die Hälfte davon. In der Regel liegt dieser Wert fast immer unter der Grundsicherung.
Wirklich in Würde leben kann davon eigentlich niemand
Ob du davon leben kannst, ist natürlich deine Entscheidung. Mit einem würdevollen Leben hat das aber nicht wirklich etwas zu tun. Der Begriff “Überleben” trifft es hier besser. Mit einer Existenz-Absicherung soll ja eigentlich erreicht werden, dass du weiterhin trotzdem noch würdevoll leben kannst.
Wie und wo Erwerbsminderungsrente beantragen?
Der Träger ist die gesetzliche Rentenversicherung. Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung findest du ein PDF zum Thema Erwerbsminderungsrente beantragen. In diesem sind alle weiteren Schritte im Detail erläutert, damit du die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen kannst. Dort findest du Ansprechpartner und die notwendigen Dokumente. Solltest du diese beantragen wollen, verweisen wir dich auf diese Seite.
Wie lange bekommst du Erwerbsminderungsrente?
Grundsätzlich hat sich die Deutsche Rentenversicherung hier folgendes Motto gesetzt:
Reha vor Rente
Wie du bereits erfahren hast, muss die Erwerbsminderung mindestens 6 volle Monate bestehen bleiben.
Im ersten Schritt wird immer geprüft, ob eine Reha-Maßnahme nicht sinnvoller sein könnte. Der Staat will dich ja auch möglichst schnell wieder fit bekommen, damit er nicht für dich bezahlen muss.
Wenn das nicht der Fall ist und die Reha keinen Sinn ergeben würde, dann erhältst du die Rente.
Befristete oder unbefristete Erwerbsminderung
Sollte klar sein, dass du nur zeitlich befristet erwerbsgemindert sein solltest, dann erhältst du die Rente rückwirkend erst ab dem 7. Monat nach Eintritt. Sollte klar sein, dass es ein anhaltender Schaden ist, spricht man von einer unbefristeten Erwerbsminderung. Du erhältst dann sofort ab Eintritt der Erwerbsminderung die entsprechende unbefristete Rente.
Umwandlung in Altersrente
Wenn es dann so weit ist, wird die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt. Zeitlich entsteht hier keine Lücke, nur eben finanziell. Solltest du irgendwann genesen sein, sprich 6 Stunden am Tag in irgendeinem Job arbeiten können, verfällt dein Anspruch ab diesem Zeitpunkt. Wenn du also nicht mehr erwerbsgemindert bist oder in Altersrente gehst, verfällt dein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Kannst du von den Leistungen der Erwerbsminderungsrente leben?
Stell dir hierzu einfach die folgende Frage:
Wie viel bräuchte ich für mich (und meine Familie) mindestens monatlich an Rente, um weiterhin ein würdevolles Leben führen zu können?
Denke hierbei zum Beispiel an folgende Punkte und rechne sie zusammen:
- Miete/Haus abbezahlen
- Kredite
- Essen/Verpflegung
- Auto
- Haushalt
- Versicherungen/Altersvorsorge
- Urlaub
- Kinder (Hobbies, Unternehmungen, Klassenfahrten etc.)
- Kosten im Zusammenhang mit der Krankheit/Verletzung, die zur Erwerbsminderung geführt hat
- alles was dir sonst noch so einfällt
Keine echte Absicherung, sondern maximal eine sehr dürftige Basisabsicherung
Bleiben wir bei unserem Beispiel mit einem monatlichen Lebensstandard von 3.000 Euro Brutto. Im „Optimalfall“ stehst du dann plötzlich mit 1.200 Euro oder 600 Euro da. Meistens bekommt man aber noch etwas weniger. Wenn man diese Zahlen sieht sollte eigentlich relativ schnell klar sein, dass es am Monatsende vermutlich sehr eng wird.
Hoffentlich konnte dir dieser Gedankengang dabei helfen, dir die Frage, ob die Erwerbsminderungsrente für dich persönlich im Zweifelsfall ausreichen würde, zu beantworten.
Darfst du dir etwas hinzuverdienen?
Sollte der Ernstfall eintreten, darfst du nebenbei noch Einkünfte erzielen. Hierfür gibt es aber klar definierte Maximalgrenzen, welche zum 01.01.2023 stark nach oben hin angepasst wurden.
Es gibt klare Zuverdienstgrenzen
Bei voller Erwerbsminderung durften bis Ende 2022 deine zusätzlichen Einkünfte nicht mehr als 6.300 Euro im Jahr betragen. Bei Überschreiten wurden der Zusatzverdienst zu 40% von der Rente abgezogen.
Seit dem 01.01.2024 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung bei 18.558,75 Euro (2023: 17.823,75 Euro). Berechnungsgrundlage hierfür sind drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße.
Regelmäßige Neuberechnung der Zuverdienstgrenze bei teilweise Erwerbsminderungsrente
Bei teilweiser Erwerbsminderung ist hier mehr möglich, jedoch wird diese Grenze für jeden einzeln regelmäßig neu berechnet. In deinem Rentenbescheid findest du mehr Informationen zu diesem “Grenzwert”. Du solltest hier also regelmäßig bei deinem Rentenversicherungsträger nachfragen, wo diese Grenze bei dir aktuell liegt. Einfach damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du erwerbsgemindert sein und trotzdem nebenher Einkünfte erzielen.
Auch die Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung wurde zum 01.01.2023 angepasst. Die höhere individuelle Berechnungsgrundlage gilt nur noch, falls vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen als 35.647,50 Euro erzielt wurde. 2024 steigt die Hinzuverdienstgrenze auf 37.117,50 Euro.
Die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderungsrente wird auf Grundlage von sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße berechnet.
Deshalb solltest du deine Arbeitskraft zusätzlich privat absichern
Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist plump ausgedrückt „ein Witz“. Mit einer echten Existenz-Absicherung bei Verlust deiner Arbeitskraft hat das nicht viel zu tun. Die Leistung, die man erhalten würde liegt hier oft unter der Grundsicherung. Also ist diese Rente oft überflüssig und erweckt einfach nur den Schein einer Existenz-Absicherung.
Staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Jahrgänge vor 1961
Für alle die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, gibt es noch eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Das heißt also, dass es vor vielen Jahren noch so war, dass du eine Rente vom Staat erhalten hast, wenn du deinen persönlichen Beruf nicht mehr richtig ausüben konntest. Die Höhe entspricht der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Der Staat hat festgestellt, dass er nicht genügend Beiträge einnimmt, um die ganzen Rentenzahlungen zu finanzieren. Deshalb hat er sich dazu entschieden das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung in die Hände privater Versicherungsgesellschaften zu geben. Die Ursache ist ganz einfach.
Jeder Vierte wird in Deutschland berufsunfähig
Regelmäßig belegen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass knapp jeder Vierte in seinem Leben berufsunfähig wird. Das heißt, dass er seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50% für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Das konnte der Staat finanziell einfach nicht mehr tragen, ohne die Beiträge explodieren zu lassen. Die Privatisierung war unausweichlich.
Vorteile für dich durch eine private Absicherung deiner Arbeitskraft
Einerseits wäre das für den Einzelnen natürlich einfacher, wenn der Staat sich um alles kümmert. Andererseits ergeben sich daraus aber auch einige Vorteile für dich.
Hier hast du die Möglichkeit, den auf dich am besten zugeschnittenen Versicherer auszuwählen. Dadurch kannst du für dich eine ausreichende Rente absichern, damit deine Existenz und die deiner Familie im Ernstfall nicht gefährdet ist. Hier kannst du frei wählen,