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Erwerbsminderungsrente – Der ultimative Guide
Aktualisiert am 20. Januar 2025
Die staatliche Erwerbsminderungsrente. Die meisten Menschen verbinden damit eine ausreichende Leistung, die man vom Staat bekommt, wenn man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die Realität sieht leider aber tatsächlich ganz anders aus. In diesem Experten-Artikel erfährst du alles, was man über die Erwerbsminderungsrente wissen muss. Wir erklären dir, wie die Erwerbsminderungsrente funktioniert und wer Anspruch auf sie hat. Ebenso zeigen wir dir, welche Leistungen man aus einer Erwerbsminderungsrente erhalten kann und welche private Absicherung du dennoch unbedingt zusätzlich haben solltest.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Erwerbsminderungsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
- Eine Leistung erfolgt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als 6 Stunden am Tag in irgendeinen Beruf arbeiten kannst.
- Es wird zwischen teilweiser (3 bis weniger als 6 Stunden Arbeit möglich) und voller (0 bis weniger als 3 Stunden Arbeit möglich) Erwerbsminderungsrente unterschieden.
- Neben den medizinischen Voraussetzungen gibt es auch noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen für eine Leistung.
- Bei voller Erwerbsminderung erhältst du eine monatliche Rente in Höhe von ca. 30-40% deines letzten Bruttoeinkommens.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung bekommst du die Hälfte, also ca. 15-20%.
- Die Rente wird so lange gezahlt bis zu wieder erwerbsfähig bist (6 oder mehr Stunden Arbeit pro Tag sind möglich) oder deine Altersrente beziehst.
- Was leistet die Erwerbsminderungsrente?
- Welche Arten von Erwerbsminderungsrenten gibt es?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für einen Anspruch?
- Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
- Wer hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
- Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
- Wo und wie Erwerbsminderungsrente beantragen?
- Wie lange bekommst du Erwerbsminderungsrente?
- Kannst du von den Leistungen der Erwerbsminderungsrente leben?
- Darfst du dir etwas hinzuverdienen?
- Deshalb solltest du deine Arbeitskraft zusätzlich privat absichern
- Häufig gestellte Fragen
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Was leistet die Erwerbsminderungsrente?
Sollte der Leistungsfall eintreten, erhältst du von der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Das gilt natürlich nur, wenn du alle dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllst. Wir gehen im Verlauf noch näher auf diese Voraussetzungen ein.
Diese Rente wird dann monatlich an dich ausgezahlt. Die Höhe deiner möglichen aktuellen Erwerbsminderungsrente kannst du aus deiner jährlichen Renteninformation herauslesen.
Welche Arten von Erwerbsminderungsrenten gibt es?
Hier findet eine Unterteilung in teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente statt. Nachfolgend erklären wir dir, welche Voraussetzungen für den Erhalt der teilweisen bzw. vollen Erwerbsminderungsrente gegeben sein müssen.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nur noch 3 bis weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst. Dabei ist dein zuletzt ausgeübter Beruf unerheblich. Sobald du noch mindestens drei und nur noch höchsten sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, bist du teilweise erwerbsgemindert.
Volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du täglich nur noch 0 bis weniger als 3 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst.
Ausnahme Arbeitsmarktrente
Solltest du nur noch 3 bis weniger als 6 Stunden arbeiten können und deshalb teilweise erwerbsgemindert sein, kann es trotzdem sein, dass du die volle Erwerbsminderungsrente bekommst. Das ist nämlich dann der Fall, wenn dein Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt nicht eingesetzt werden kann und du deshalb arbeitslos bist. Man spricht dabei von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt.
Hürden für eine Leistung sind sehr hoch
Hier wird schon der erste große Schwachpunkt sichtbar. Wie schwer musst du erkrankt sein, damit du allein diese Voraussetzung erfüllst? Der Beruf der hier als Maßstab genommen wird hat mit deinem aktuellen Job nichts am Hut. Wenn es in Deutschland irgendeinen Job gibt, den du noch 6 Stunden oder länger ausüben könntest, dann gehst du leer aus. Es ist dabei egal, wie viel Lust du auf diesen Job hättest. Dabei ist es übrigens auch unerheblich, ob auch tatsächlich gerade ein Job frei ist oder nicht.
Wenn du diese und alle anderen (weiter unten aufgeführten) Voraussetzungen erfüllst, dann erhältst du eine entsprechende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch wenn wir hier jetzt schon vorweg greifen: Besonders hoch ist selbst die volle Erwerbsminderungsrente nicht. Aber dazu gleich mehr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für einen Anspruch?
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten musst du (neben den bereits genannten maximal möglichen Arbeitsstunden pro Tag) folgende Voraussetzungen erfüllen.
Medizinische Voraussetzungen
Wenn du wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden am Tag in irgendeinem Job arbeiten kannst, erfüllst du die medizinische Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente. Ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist hängt von der Anzahl der Stunden ab, die du täglich noch arbeiten könntest. Du musst diese Voraussetzungen mindestens 6 Monate lang erfüllen.
Versicherungsrechtliche Voraussetzung
Du musst die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Das heißt, dass du mindestens 5 Jahre lang versichert gewesen sein musst.
Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung
Die sogenannte “Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung” muss auch erfüllt sein. Das bedeutet, dass du innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre (36 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt hast.
Es gibt hier aber auch noch andere anrechnungsfähige Zeiten, beziehungsweise Möglichkeiten, die allgemeine Wartezeit vorzeitig zu erfüllen.
Weiterhin anrechenbare Zeiten
- Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z.B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2 – vom 01.01.2005 bis 31.12.2010 – Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten)
- Ersatzzeiten (beispielsweise Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR)
sowie Zeiten aus
- Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung
- Rentensplitting
Vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit möglich
Du hast die allgemeine Wartezeit eventuell schon vorzeitig erfüllt, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Wenn die Ursache für deine geminderte Erwerbsfähigkeit ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, eine Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung ist, dann ist dies der Fall. Ein einziger Beitrag reicht hierfür aus. Bei einem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als Ursache allerdings nur, wenn du während des Eintritts der Erwerbsminderung auch versicherungspflichtig warst. Falls nicht, musst du in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge gezahlt haben.
- Wenn du vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden bist und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge f&u