
Bei welchen Krankheiten steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu?
Kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten, steht dir unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung zu. Unterschieden wird dabei zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Voraussetzungen, die im Einzelfall relativ umfangreich sind, stellt die Rentenversicherung auf deinen schriftlichen Antrag hin fest und zahlt im besten Fall die Rentenleistungen aus. In diesem Experten-Artikel klären wir u.a. bei welchen Krankheiten eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird und was du bei der Antragsstellung beachten musst.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Erwerbsminderungsrente ist eine Sonderform der gesetzlichen Rente. Sie setzt eine sogenannte Erwerbsminderung voraus. Welche Krankheit am Ende zum Bezug der Erwerbsminderungsrente führt, spielt dabei keine Rolle – nur das „Ergebnis“ zählt.
- Nichtsdestotrotz gibt es gewisse „Dauerbrenner“ an Krankheiten, welche zur Zahlung der Erwerbsminderungsrente führen.
- Allgemein gilt jedoch der Grundsatz „Reha vor Rente“. Die Rentenversicherung prüft daher zunächst, ob dir eine Reha bereits helfen kann, deinen Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten.
- Damit überhaupt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, musst du mindestens 5 Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalls bei der DRV versichert gewesen sein. Außerdem müssen 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen, etwa als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
- Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Ersteres ist der Fall, wenn du nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Für die sogenannte Teilerwerbsminderung gilt eine Grenze von weniger als 6 Stunden.
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Allgemeine Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Damit du einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hast, musst du zunächst bestimmte Versicherungszeiten einhalten:
- Vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du mindestens 5 Jahre in der DRV versichert sein. Dieser Zeitraum muss allerdings nicht unmittelbar vor dem Versicherungsfall liegen und kann sich auch auf mehrere Einzelzeiträume verteilen.
- In den letzten 5 Jahren unmittelbar vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.
Soweit erstmal zum Grundsatz. Erfüllst du diese Voraussetzungen nicht, etwa weil du zu kurz oder lediglich freiwillig rentenversichert warst, bekommst du keine Erwerbsminderungsrente. Beachte dabei, dass es Zeiten gibt, die einer Pflichtversicherung gleichstehen. Dies ist zum Beispiel bei ehemaligen Beamten und Soldaten, die der Dienstherr nachversichert hat, der Fall. Durch die rückwirkende Beitragszahlung des Dienstherrn kann ebenfalls ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entstehen.
Unterschied teilweise und volle Erwerbsminderung
Erfüllst du die Wartezeiten, gilt es noch zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung zu unterscheiden:
- Teilweise Erwerbsminderung: Du kannst noch mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten.
- Volle Erwerbsminderung: Du kannst weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten.
„Arbeiten“ bedeutet dabei: Du bist gesundheitlich in der Lage, irgendeine Arbeit auszuführen. Ob dieser Job deinem bisherigen Lebensstandard entspricht oder am anderen Ende der Republik verortet ist, spielt keine Rolle. Es kommt – anders als zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – nicht auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf an. Was zählt, ist lediglich deine abstrakte Arbeitsfähigkeit. Auch aus diesem Grund werden fast 50% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt.
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Krankheiten und Erwerbsminderungsrente: die häufigsten Fälle
Der Paragraph 43 SGB VI setzt lediglich voraus, dass eine Krankheit oder eine Behinderung zur vollen oder teilweisen Erwerbsminderung geführt hat. Daher kannst du wegen sämtlichen Krankheiten einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung gibt es allerdings gewisse „Dauerbrenner“. Dabei sind es vor allem die folgenden Erkrankungen, die im Jahr 2022 zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit geführt haben.
Bei welchen Krankheiten steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu?

Ähnlich zu den Statistiken der Berufsunfähigkeitsversicherung führen auch bei der Erwerbsminderung psychische Störungen (Nervenkrankheiten bei Berufsunfähigkeit) die Liste der häufigsten Ursachen an. Zusammen mit Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe (Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates bei Berufsunfähigkeit) machen sie mehr als die Hälfte aller Leistungsfälle aus.
Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe
Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe machen seit jeher einen großen Anteil der Krankheiten, die zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente führten, aus. Nach den Daten der Deutschen Rentenversicherung betreffen diese Erkrankungen im Jahr 2022 insgesamt 11,09% der Leistungsfälle.
ℹ️ Gleichzeitig ist in den letzten Jahrzehnten ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Bandscheibenvorfälle und andere Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe machten im Jahr 1993 noch rund 30%, im Jahr 2010 immerhin noch etwa 14,5% aller Leistungsfälle der Erwerbsminderungsrente aus.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Erkrankungen von Herz und Kreislauf führen immer wieder zu einer Erwerbsminderung, bewegen sich aber auf einem stabilen Niveau. 2022 sind 9,18% der Neuzugänge solchen Erkrankungen zuzuordnen. Typische Krankheiten in diesem Bereich, die zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente führen sind:
- Rheumatische Herzkrankheiten
- Koronare Herzerkrankung
- Herzinfarkte
Neubildungen
Neubildungen, also Krebserkrankungen, spielen durch ihre große Gefahr auch bei den Erwerbsminderungsrenten Jahr für Jahr eine Rolle. Im Jahr 2022 lag die Anzahl der Neuzugänge hier bei 14,64% aller Leistungsfälle, was einen weitgehend stabilen bzw. unveränderten Wert darstellt.
Die häufigsten Krebsarten, die zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente führen, sind:
- Lungenkrebs
- Prostatakrebs
- Darmkrebs
- Hautkrebs
Auch Brust- und Blutkrebs spielen bei den „Neubildungen“ immer wieder eine Rolle. Je besser eine Krankheit zu behandeln ist und je größer ihre Heilungschancen sind, desto weniger führt sie zu einer dauerhaften Erwerbsminderung.
Psychische Störungen
Mehr als 42% aller Leistungsfälle der Erwerbsminderungsrente kommen aufgrund psychischer Beeinträchtigungen zustande. Das ist ein alarmierend hoher Wert, der bereits seit vielen Jahren Jahr für Jahr leicht ansteigt. Lag der Anteil der psychischen Beeinträchtigungen an allen Leistungsfällen im Jahr 2000 noch bei etwa 24%, ist er bis 2010 bereits auf rund 39% angestiegen.
Für den Anstieg der psychischen Erkrankungen kann es mehrere Gründe geben. Viele Menschen geben als Ursachen allerdings den gestiegenen Leistungsdruck in der Arbeits- und Zivilgesellschaft, gleichzeitig aber viele aufeinanderfolgende Krisen an. Besonders in den Corona-Jahren war so beispielsweise ein leichter (weiterer) Anstieg der psychisch bedingten Leistungsfälle erkennbar.
Typischerweise sind es die folgenden psychischen Beeinträchtigungen, die eine Erwerbsminderung zur Folge haben:
- Wiederkehrende Depressionen
- Somatoforme Störungen
- Belastungs- und Anpassungsstörung
Neurologie (Nerven und Sinne)
Mit 7,24% ist der Anteil der neurologischen Erkrankungen an den Gesamtfällen vergleichsweise gering, die Krankheiten und ihre Folgen für die Betroffenen sind aber oft erheblich. Bei den Nerven und Sinnen führen vor allem diese Krankheiten am Ende zur Erwerbsminderungsrente:
- Lähmungen
- Epileptische Störungen
- Multiple Sklerose (MS)
- Chorea Huntington
Welche Krankheit vorliegt und ob diese zu einer Erwerbsminderung führt, stellt die Rentenversicherung in der Regel durch ein Gutachten fest. Dieses erstellt entweder dein behandelnder Facharzt oder eine von der DRV beauftragte Praxis.