Bei welchen Krankheiten steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu?2024-04-16T17:26:58+02:00

Kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten, steht dir unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung zu. Unterschieden wird dabei zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Voraussetzungen, die im Einzelfall relativ umfangreich sind, stellt die Rentenversicherung auf deinen schriftlichen Antrag hin fest und zahlt im besten Fall die Rentenleistungen aus. In diesem Experten-Artikel klären wir u.a. bei welchen Krankheiten eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird und was du bei der Antragsstellung beachten musst.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Die Erwerbsminderungsrente ist eine Sonderform der gesetzlichen Rente. Sie setzt eine sogenannte Erwerbsminderung voraus. Welche Krankheit am Ende zum Bezug der Erwerbsminderungsrente führt, spielt dabei keine Rolle – nur das „Ergebnis“ zählt.
  • Nichtsdestotrotz gibt es gewisse „Dauerbrenner“ an Krankheiten, welche zur Zahlung der Erwerbsminderungsrente führen.
  • Allgemein gilt jedoch der Grundsatz „Reha vor Rente“. Die Rentenversicherung prüft daher zunächst, ob dir eine Reha bereits helfen kann, deinen Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten.
  • Damit überhaupt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, musst du mindestens fünf Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalls bei der DRV versichert gewesen sein. Außerdem müssen drei Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen, etwa als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin oder sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
  • Bei der Erwerbsminderungsrente wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Ersteres ist der Fall, wenn du maximal drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Für die sogenannte Teilerwerbsminderung gilt eine Grenze von sechs Stunden.

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Allgemeine Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Damit du einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hast, musst du zunächst bestimmte Versicherungszeiten einhalten:

  • Vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du mindestens fünf Jahre in der DRV versichert sein. Dieser Zeitraum muss allerdings nicht unmittelbar vor dem Versicherungsfall liegen und kann sich auch auf mehrere Einzelzeiträume verteilen.
  • In den letzten fünf Jahren unmittelbar vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

Soweit erstmal zum Grundsatz. Erfüllst du diese Voraussetzungen nicht, etwa weil du zu kurz oder lediglich freiwillig rentenversichert warst, bekommst du keine Erwerbsminderungsrente. Beachte dabei, dass es Zeiten gibt, die einer Pflichtversicherung gleichstehen. Dies ist zum Beispiel bei ehemaligen Beamten und Soldaten, die der Dienstherr nachversichert hat, der Fall. Durch die rückwirkende Beitragszahlung des Dienstherrn kann ebenfalls ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entstehen.

Unterschied teilweise und volle Erwerbsminderung

Erfüllst du die Wartezeiten, gilt es noch zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung zu unterscheiden:

  • Teilweise Erwerbsminderung: Du kannst mehr als drei, maximal aber sechs Stunden pro Tag arbeiten.
  • Volle Erwerbsminderung: Du kannst maximal drei Stunden pro Tag arbeiten.

„Arbeiten“ bedeutet dabei: Du bist gesundheitlich in der Lage, irgendeine Arbeit auszuführen. Ob dieser Job deinem bisherigen Lebensstandard entspricht oder am anderen Ende der Republik verortet ist, spielt keine Rolle. Es kommt – anders als zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherungnicht auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf an. Was zählt, ist lediglich deine abstrakte Arbeitsfähigkeit. Auch aus diesem Grund werden fast 50% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt.

Eine Erwerbsminderungsrente ist nicht nur schwer zu bekommen, sie reicht auch nicht für deinen Lebensunterhalt aus.

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Krankheiten und Erwerbsminderungsrente: die häufigsten Fälle

Der Paragraph 43 SGB VI setzt lediglich voraus, dass eine Krankheit oder eine Behinderung zur vollen oder teilweisen Erwerbsminderung geführt hat. Daher kannst du wegen sämtlichen Krankheiten einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung gibt es allerdings gewisse „Dauerbrenner“. Dabei sind es vor allem die folgenden Erkrankungen, die im Jahr 2022 zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit geführt haben.

Bei welchen Krankheiten steht mir eine Erwerbsminderungsrente zu?

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Ähnlich zu den Statistiken der Berufsunfähigkeitsversicherung führen auch bei der Erwerbsminderung Psychische Störungen (Nervenkrankheiten bei Berufsunfähigkeit) die Liste der häufigsten Ursachen an. Zusammen mit Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe (Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates bei Berufsunfähigkeit) machen sie mehr als die Hälfte aller Leistungsfälle aus.

Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe

Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe machen seit jeher einen großen Anteil der Krankheiten, die zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente führten, aus. Nach den Daten der Deutschen Rentenversicherung betreffen diese Erkrankungen im Jahr 2022 insgesamt 11,09% der Leistungsfälle.

Gleichzeitig ist in den letzten Jahrzehnten ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Bandscheibenvorfälle und andere Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe machten im Jahr 1993 noch rund 30%, im Jahr 2010 immerhin noch etwa 14,5% aller Leistungsfälle der Erwerbsminderungsrente aus.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Erkrankungen von Herz und Kreislauf führen immer wieder zu einer Erwerbsminderung, bewegen sich aber auf einem stabilen Niveau. 2022 sind 9,18% der Neuzugänge solchen Erkrankungen zuzuordnen. Typische Krankheiten in diesem Bereich, die zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente führen sind:

  • Rheumatische Herzkrankheiten
  • Koronare Herzerkrankung
  • Herzinfarkte

Neubildungen

Neubildungen, also Krebserkrankungen, spielen durch ihre große Gefahr auch bei den Erwerbsminderungsrenten Jahr für Jahr eine Rolle. Im Jahr 2022 lag die Anzahl der Neuzugänge hier bei 14,64% aller Leistungsfälle, was einen weitgehend stabilen bzw. unveränderten Wert darstellt.

Die häufigsten Krebsarten, die zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente führen, sind:

  • Lungenkrebs
  • Prostatakrebs
  • Darmkrebs
  • Hautkrebs

Auch Brust- und Blutkrebs spielen bei den „Neubildungen“ immer wieder eine Rolle. Je besser eine Krankheit zu behandeln ist und je größer ihre Heilungschancen sind, desto weniger führt sie zu einer dauerhaften Erwerbsminderung.

Psychische Störungen

Mehr als 42% aller Leistungsfälle der Erwerbsminderungsrente kommen aufgrund psychischer Beeinträchtigungen zustande. Das ist ein alarmierend hoher Wert, der bereits seit vielen Jahren Jahr für Jahr leicht ansteigt. Lag der Anteil der psychischen Beeinträchtigungen an allen Leistungsfällen im Jahr 2000 noch bei etwa 24%, ist er bis 2010 bereits auf rund 39% angestiegen.

Für den Anstieg der psychischen Erkrankungen kann es mehrere Gründe geben. Viele Menschen geben als Ursachen allerdings den gestiegenen Leistungsdruck in der Arbeits- und Zivilgesellschaft, gleichzeitig aber viele aufeinanderfolgende Krisen an. Besonders in den Corona-Jahren war so beispielsweise ein leichter (weiterer) Anstieg der psychisch bedingten Leistungsfälle erkennbar.

Typischerweise sind es die folgenden psychischen Beeinträchtigungen, die eine Erwerbsminderung zur Folge haben:

  • Wiederkehrende Depressionen
  • Somatoforme Störungen
  • Belastungs- und Anpassungsstörung

Neurologie (Nerven und Sinne)

Mit 7,24% ist der Anteil der neurologischen Erkrankungen an den Gesamtfällen vergleichsweise gering, die Krankheiten und ihre Folgen für die Betroffenen sind aber oft erheblich. Bei den Nerven und Sinnen führen vor allem diese Krankheiten am Ende zur Erwerbsminderungsrente:

  • Lähmungen
  • Epileptische Störungen
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Chorea Huntington

Welche Krankheit vorliegt und ob diese zu einer Erwerbsminderung führt, stellt die Rentenversicherung in der Regel durch ein Gutachten fest. Dieses erstellt entweder dein behandelnder Facharzt oder eine von der DRV beauftragte Praxis.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente: So gehst du richtig vor

Wie die Altersrente, musst du auch deine Erwerbsminderungsrente beantragen. Bei der Prüfung des Antrages wird dann von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist.

Unabhängig von der Krankheit, wegen der du Erwerbsminderungsrente erhalten möchtest, ist das Antragsverfahren häufig mit vielen Hürden verbunden. Grund dafür kann bereits die Feststellung der Erwerbsminderung selbst sein, denn gegebenenfalls sind die einzelnen Ärzte unterschiedlicher Auffassung. Schauen wir uns daher einige Punkte an, die es rund um den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu beachten gibt.

Achte darauf, dass du die Wartezeiten erfüllst

Dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird zu 100% abgelehnt, wenn du die Wartezeiten nicht erfüllst. Sie sind schlichtweg vorgegeben – und auch die Rentenversicherung ist an diese gesetzlichen Vorschriften gebunden. Im Zweifel kannst du dir den Aufwand also direkt sparen und/oder musst noch etwas warten.

Tipp: Falls du mit Unterbrechungen eingezahlt hast oder dir nicht sicher bist, welche Beitragszeiten konkret in die Wartezeit einfließen, frag einfach kostenfrei bei der DRV nach.

Hol dir eine ärztliche Einschätzung ein

Zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente gehören ärztliche Gutachten – sie sind die einzige Möglichkeit für die Rentenversicherung, festzustellen, ob du wirklich nicht mehr oder nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten kannst. Erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner ist bei diesen Fragen deine Hausärztin oder dein Hausarzt, alternativ die jeweils behandelnde Facharztpraxis.

Bevor du deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abschickst, solltest du dich daher mit deinem Arzt kurzschließen. Ist auch er davon überzeugt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, hast du die erste Hürde bereits genommen.

Beachte aber, dass regelmäßig auch der zuständige Amtsarzt (das Gesundheitsamt oder der ärztliche Dienst der DRV) in die Begutachtung einbezogen wird. Er fordert das Gutachten von deiner behandelnden Ärztin an, erstellt aber gegebenenfalls auch eine eigene Begutachtung. Kommen beide Mediziner zu unterschiedlichen Ergebnissen, entscheidet die Rentenversicherung abschließend – gegebenenfalls auch durch Einholung eines dritten Gutachtens.

Weitere Tipps zum Rentenantrag bei Erwerbsminderung

Ganz grundlegend solltest du dich auf das Antragsverfahren und alle anstehenden Gutachten möglichst umfangreich vorbereiten. Denk in diesem Zusammenhang insbesondere an folgende Punkte:

  • Nachprüfung deiner Versicherungszeiten (Kontenklärung): Lass dir von der DRV darlegen, welche Versicherungszeiten gespeichert sind. Gegebenenfalls wurden Zeiträume nicht oder fehlerhaft erfasst – dies kannst du nun korrigieren lassen.
  • Stelle sicher, dass deine Krankheitsgeschichte gut dokumentiert ist. Bestenfalls haben deine Ärzte diese Dokumentation übernommen, sodass du benötigte Dokumente von ihnen anfordern kannst.
  • Für den Antrag selbst benötigst du Versicherungs- und Steuer-Identifikationsnummer. Außerdem musst du Kopien deiner Ausweisdokumente vor- und deinen Krankheitsverlauf darlegen. Notwendig ist außerdem eine Liste deiner bisherigen beruflichen Tätigkeiten sowie deine IBAN für die Auszahlung der Rente.

Die Deutsche Rentenversicherung wird, wenn die allgemeinen Voraussetzungen (v.a. Wartezeit) erfüllt sind, mit der Begutachtung beginnen. Stell dich daher nun auf den Termin beim Amtsarzt ein.

Widerspruch und Klage gegen den Ablehnungsbescheid einlegen

Nicht immer sind Fälle einer Erwerbsminderung auf den ersten Blick eindeutig. Bei bestimmten Krankheiten wird die Rentenversicherung genau hinschauen oder deinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zunächst verneinen.

Da du hier nichts zu verlieren hast, solltest du die dir zustehenden Rechtsmittel nutzen. Das Verfahren beginnt mit dem Widerspruch, einem formlosen Rechtsbehelf gegen den Ablehnungsbescheid. Hier kannst du, gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts, begründen, warum du die Ablehnung für fehlerhaft hältst. Außerdem hast du die Möglichkeit, deine Erwerbsminderung anhand objektiver Tatsachen nachzuweisen.

Zwar kannst du auch direkt klagen, dies ist aber nicht der „typische“ Weg. Üblicherweise erhebst du Klage vor dem Sozialgericht, wenn auch dein Widerspruch keinen Erfolg bringen konnte. Das Gericht bestellt in diesen Fällen meist einen bislang unbeteiligten Gutachter, der sich den gesamten Fall erneut anschaut.

Die volle Erwerbsminderungsrente lag im Jahr 2021 z.B. für männliche Neurentner im Westen bei durchschnittlich 972 Euro im Monat. Von diesem Geld kannst du in keinem Fall leben, wenn es dein einziges Einkommen ist!

Nur die Berufsunfähigkeitsversicherung kann dich im Fall der Fälle wirklich ganzheitlich absichern.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Erwerbsminderungsrente immer beantragen?2023-09-19T16:21:14+02:00

Ja. Wie auch bei der Altersrente, stellst du einen Antrag auf „Rente wegen Erwerbsminderung“ bei der DRV. Sie prüft die Voraussetzungen und erlässt einen (Renten-)Bescheid, in dem dein Anspruch aber auch abgelehnt werden kann.

Kann ich mich gegen einen Ablehnungsbescheid wehren?2023-09-19T16:21:42+02:00

Lehnt die Rentenversicherung deinen Antrag ab, kannst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Alternativ kommt eine Klage vor dem Sozialgericht in Frage. Hier wird noch einmal geprüft (etwa durch weitere Gutachten), ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente tatsächlich nicht erfüllt sind.

Warum bekommen nur sehr wenige Menschen eine Erwerbsminderungsrente?2023-09-19T16:22:05+02:00

Rund jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt. Grund dafür sind die hohen Hürden, um eine entsprechende Rente zu erhalten. Kannst du länger als sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten, steht dir schon keine Leistung mehr zu.

Bei welchen Krankheiten erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?2023-09-19T16:22:40+02:00

Du kannst bei allen Krankheiten eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Wichtig ist nur, dass durch die Krankheit eine Erwerbsminderung eingetreten ist. In Folge der Erkrankung muss sich deine Arbeitsfähigkeit auf maximal sechs Stunden pro Tag beschränken.