In diesem Experten-Artikel geht es um das Thema Versicherungen für Kinder. Wir klären, welche Versicherungen für Kinder Pflicht und welche sinnvoll sind, was Eltern bei bereits bestehenden Versicherungen optimieren können, wenn der Nachwuchs da ist und an welche Versicherungen du als Elternteil denken solltest.
Pflichtversicherungen für Kinder
Wie wir bereits in einem anderen Artikel herausgestellt haben, gibt es für Erwachsene nicht wirklich viele Pflichtversicherungen in Deutschland.
Das Gleiche gilt für den Nachwuchs. Denn die einzige Pflichtversicherung für Kinder ist die Krankenversicherung.
Krankenversicherung für Kinder
Ob ein Neugeborenes in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird, hängt davon ab, wo die Eltern versichert sind und wer von beiden Elternteilen mehr verdient. Es gibt folgende Konstellationen:
- Beide Eltern sind gesetzlich versichert. Das Kind wird beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert. Falls ein höherwertiger Schutz für das Kind gewünscht wird, ist auch eine Absicherung über die private Krankenversicherung möglich.
- Ein Elternteil ist privat und das andere gesetzlich versichert. Wenn das privat Versicherte Elternteil mehr und über der Versicherungspflichtgrenze verdient, wird auch das Kind privat versichert. Alternativ ist auch eine freiwillige Mitgliedschaft gegen Beitrag in der GKV möglich.
- Wenn die Eltern PKV und GKV versichert und nicht verheiratet sind, kann das Kind unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichert werden.
- Beide Eltern sind privat versichert. Das Kind wird gegen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert.
Wichtig zu wissen ist, dass sich bei Einkommensänderungen der Eltern auch der Versicherungsstatus des Kindes ändern kann.
Beamte
Bei Beamten sind die Konstellationen identisch. Falls der Nachwuchs privat versichert werden kann, müssen in der Regel nur 20% in der privaten Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden, da die Beihilfe für Kinder beim Bund und in den meisten Bundesländern 80% beträgt.
Gesetzliche Krankenversicherung für Kinder
Durch den Kontrahierungszwang gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung. Daher ist die Aufnahme des Neugeborenen in die GKV kein Problem. Wenn beide Eltern gesetzlich bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, können die Eltern entscheiden, bei welchem Elternteil bzw. bei welcher Krankenkasse das Kind beitragsfrei mitversichert wird.
Die kostenlose Familienversicherung für das Kind gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs. Bei Absolvierung einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums kann das Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beitragsfrei mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind kein Einkommen über 505 Euro (2024) im Monat bekommt. Demnach endet die kostenlose Familienversicherung in der Regel bei Beginn einer Berufsausbildung.
Private Krankenversicherung für Kinder
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung (auch für Kinder) grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung. Falls ein Elternteil privat versichert ist, kann der Nachwuchs jedoch im Rahmen der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung bei dieser Krankenversicherung versichert werden. Die Frist beträgt in der Regel 2 Monate nach Geburt und der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höherwertiger als der Versicherungsschutz des Elternteils sein.
Demnach ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind und das Kind trotzdem in der privaten Krankenversicherung versichern wollen.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung. Der Nachwuchs muss immer gegen einen separaten Beitrag versichert werden.
Auch im Video: Kind in PKV oder GKV versichern?
Sinnvolle Versicherungen für Kinder
Auch wenn es nur eine Pflichtversicherung für Kinder gibt, so gibt es doch einige sinnvolle Versicherungen für die Kleinen. Im Folgenden wollen wir auf diese näher eingehen und erklären warum wir die ein oder andere Versicherung für den Nachwuchs als sinnvoll erachten.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung würden wir sogar als sehr wichtig und nicht nur als sinnvoll bezeichnen. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder.
Es muss nicht immer der große Schadensfall sein, doch das hin und wieder ein Spielzeug vom besten Freund oder der besten Freundin kaputt geht, ist nicht unwahrscheinlich.
Achtet bei einer Privathaftpflichtversicherung unbedingt auf den Baustein deliktunfähige Kinder. Grund dafür ist, dass Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) als deliktunfähig gelten. Die Eltern haften auch nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Eigentlich gut für dich, oder nicht? Du musst in einem solchen Fall nicht leisten. Problem ist nur, wenn der Geschädigte z.B. ein guter Freund ist. Dann willst du sicherlich den Schaden begleichen und wirst ihn ohne diese Klausel aus eigener Tasche zahlen.
Das Coole bei der Privathaftpflichtversicherung ist, dass der Nachwuchs bei einem Familientarif automatisch mitversichert ist. Falls ihr bei Geburt noch einen Paartarif oder jeder einen Single Tarif abgeschlossen habt, ist der Nachwuchs häufig in den ersten Monaten dort automatisch mitversichert. Klärt das aber auf jeden Fall mit der Versicherung ab. Bei 2 Single Tarifen macht es spätestens jetzt Sinn auf einen Familientarif umzustellen. Für einen Familientarif müsst ihr nicht verheiratet sein, sondern nur zusammenleben.
Wann brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?
Diese Frage stellen sich Eltern meist, wenn der Nachwuchs 18 Jahre alt wird. Doch ist 18 wirklich das entscheidende Alter? Nein, nicht bei der Haftpflichtversicherung und eigentlich auch bei keiner anderen Versicherung.
In der Haftpflichtversicherung der Eltern ist der Nachwuchs bis zum Ende der ersten Ausbildung versichert. Bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen wie z.B. dem Masterstudium, welches auf das Bachelorstudium folgt, besteht auch noch während der zweiten Ausbildung Versicherungsschutz. Unabhängig vom Alter. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Nachwuchs noch zu Hause wohnt oder nicht.
Auch nach Abschluss der Ausbildung besteht häufig noch ein Jahr Versicherungsschutz, bis der Nachwuchs einen Job gefunden hat.
Anders sieht es aus, wenn der Nachwuchs heiratet und in einer eigenen Wohnung wohnt. Dann fällt das Kind meist aus der Familienversicherung der Eltern.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder
Ja, auch Kinder können bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Eine Schulunfähigkeitsversicherung kann je nach Versicherer bereits ab 5 Jahren abgeschlossen werden. Die Regel ist jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, welche ab 10 Jahren abgeschlossen werden kann.
Neben der Absicherung des Risikos der Schulunfähigkeit, tun Eltern ihren Kindern mit dieser Versicherung einen großen Gefallen. Denn bei Auswahl des richtigen Anbieters profitieren die Kinder das gesamte Berufsleben u.a. von günstigen Beiträgen.
Kinderunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Kinder nur bei Schul- und Schulwegunfällen. Ein Großteil der Unfälle passiert jedoch in der Freizeit. Daher ist der Abschluss einer privaten Kinderunfallversicherung sinnvoll.
Eine gute Unfallversicherung für Kinder ist in der Regel auch gar nicht teuer. Und gerade die Kleinsten von uns sind häufig den ganzen Tag am Toben und deshalb erhöhten Risiken ausgesetzt.
Achte bei der Kinderunfallversicherung darauf, dass Schäden durch Erstickung, Erfrieren und Ertrinken mitversichert sind. Hier liegt per Definition kein Unfallbegriff vor, jedoch sind vor allen Dingen Erstickung und Ertrinken Gefahren, die leider bei Kindern vermehrt auftreten können.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den Nachwuchs ist die Mitversicherung von Vergiftung und Infektionen. Hierbei geht es vor allen Dingen um die möglichen gesundheitlichen Folgen von Insektenstichen.
Alle Infos zur Kinderunfallversicherung auch im Video
Kinderinvaliditätsversicherung
Die Alternative zu einer Unfallversicherung für Kinder ist eine Kinderinvaliditätsversicherung. Hierbei handelt es sich um ein Upgrade zur Unfallversicherung, da neben Unfällen auch schwere Erkrankungen mitversichert sind.
Bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung (Schwerbehinderung) wird eine Einmalzahlung und/oder monatliche lebenslange Rente gezahlt. Eine Kinderinvaliditätsversicherung läuft in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Danach ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Aufgrund des deutlich höheren Leistungsumfangs ist eine Kinderinvaliditätsversicherung deutlich teurer als eine Kinderunfallversicherung. Das ist aber auch berechtigt, da ein Großteil der Schwerbehinderungen bei Kindern nicht auf einen Unfall, sondern auf eine Erkrankung zurückzuführen sind.
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine sinnvolle Versicherung für Kinder. Nicht aufgrund der Leistungen für Zahnersatz oder Zahnbehandlung, sondern aufgrund der Leistungen für Kieferorthopädie.
Jedes zweite Kind entwickelt eine Fehlstellung der Zähne. Diese muss häufig kieferorthopädisch korrigiert werden. Das Problem ist, dass die Kosten nicht immer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Eine Kieferfehlstellung wird in 5 Schweregrade unterteilt. Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur bei Schweregrad 3 bis 5. Bei Schweregrad 1 liegt ein rein ästhetisches Problem vor. Bei Schweregrad 2 ist eine Korrektur jedoch unter Umständen auch medizinisch sinnvoll.
Wenn ihr euch als Eltern bei Schweregrad 1-2 für eine kieferorthopädische Behandlung entscheidet, müsst ihr die Kosten zu 100% selbst tragen. Bei den Schweregraden 3-5 beträgt die Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse zwar 100%, jedoch wird nur die Regelversorgung bezahlt. Extraleistungen wie z.B. zahnfarbene Brackets oder superelastische Bögen müssen selbst bezahlt werden.
Des Weiteren gibt es immer einen Eigenanteil von 20% (reduziert sich bei der gleichzeitigen Behandlung von mehreren Kindern auf 10%), welcher jedoch nach erfolgreicher Behandlung zurückgezahlt wird.
Experten empfehlen eine Zahnzusatzversicherung für den Nachwuchs ab dem 3. Lebensjahr. Warte mit einem Abschluss nicht zu lange, denn wenn einmal eine Kieferfehlstellung zahnärztlich festgestellt wurde, wird der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schwierig.
Für einen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder empfehlen wir die WaizmannTabelle.
Krankenzusatzversicherung
Gerade für Kinder kann der Abschluss einer ambulanten oder stationären Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein. Häufig sind die Beiträge für diese Zusatzversicherungen im Vergleich zu den möglichen Leistungen ziemlich gering.
ambulante Krankenzusatzversicherung
Im Gegensatz zu Erwachsenen bekommen Kinder bis zum 18. Geburtstag auch ohne starke Sehschwäche Leistungen für Brillen von der gesetzlichen Krankenkasse. Der Zuschuss beschränkt sich jedoch nur auf die Gläser und nicht auf die Fassung, weshalb dieser Teil immer selbst gezahlt werden muss. Gezahlt werden maximal 114 Euro pro Glas. Bei Kontaktlinsen beträgt die maximale Erstattung 144 Euro.
Abhilfe kann eine ambulante Krankenzusatzversicherung mit Leistungen für Brillen schaffen.
Falls du mit deinem Nachwuchs häufig zum Heilpraktiker gehen möchtest, macht eine Heilpraktiker Zusatzversicherung Sinn.
Wie immer bei ambulanten Krankenzusatzversicherung gilt. Schließ eine solche Versicherung nur ab, wenn du bzw. der Nachwuchs die Leistungen auch regelmäßig in Anspruch nimmst.
stationäre Krankenzusatzversicherung
Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung kannst du deinem Nachwuchs im Krankenhaus bessere Leistungen wie z.B. Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sichern.
Zusätzlich werden bei vielen Tarifen die Kosten für eine Begleitperson im Zimmer des Kindes übernommen. Somit sind die Kosten abgedeckt, wenn du bei deinem Kind im Krankenhaus übernachten möchtest. Beachte, dass bei dieser Leistung je nach Tarif eine Begrenzung bis z.B. zum 9. oder 15. Lebensjahr des Kindes besteht.
Gerade bei Kindern kommt es doch recht häufig zu Operationen.
Gute Krankenhauszusatzversicherung gibt es oft für weniger als 5 Euro pro Monat.
Auslandsreisekrankenversicherung für Kinder
Eine weitere sinnvolle Versicherung für Kinder, welcher meist gar nichts extra kostet, ist die Auslandsreisekrankenversicherung.
Wenn ihr aktuell einen Paartarif versichert habt, könnt ihr einfach auf einen Familientarif umstellen. Dann ist euer Nachwuchs mitversichert und häufig kostet das Ganze nicht einen Cent mehr. Achtet darauf, dass alle Familienmitglieder namentlich im Vertrag aufgeführt sind.
Wenn ihr mit dem Nachwuchs viel im Ausland unterwegs seid, macht eine Auslandsreisekrankenversicherung auch bei geringen Mehrkosten Sinn. Denn gerade ein kleines Kind, wird schnell mal krank. Für wenige Euro im Jahr könnt ihr den Nachwuchs dann auch im Ausland kostenlos behandeln lassen.
Rechtsschutzversicherung für Kinder
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es wie bei der Haftpflichtversicherung und der Auslandsreisekrankenversicherung den Vorteil eines Familientarifs. Nur weil ihr Kinder habt, müsst ihr keine Rechtsschutzversicherung abschließen. Aber wenn ihr bereits einen Rechtsschutz als Familienvertrag habt, sind die Kinder in der Regel bis zur Volljährigkeit automatisch kostenlos mitversichert.
Häufig sind Kinder auch über das 18. Lebensjahr hinaus über die Eltern versichert (z.B. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), wenn sie unverheiratet sind und keinen eigenen Beruf ausüben (z.B. im Studium). Hierzu am besten direkt beim Versicherer nachfragen bzw. in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung
Viele Kinder sind ab einem gewissen Alter häufig mit dem Fahrrad unterwegs (z.B. zur Schule). Wenn es sich um ein teures Fahrrad handelt, kann es Sinn machen die Fahrradklausel in der Hausratversicherung einzuschließen. Damit wäre das Fahrrad versichert, wen