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Welche Versicherungen für Kinder?

Aktualisiert am 27. Januar 2025

In diesem Experten-Artikel geht es um das Thema Versicherungen für Kinder. Wir klären, welche Versicherungen für Kinder Pflicht und welche sinnvoll sind, was Eltern bei bereits bestehenden Versicherungen optimieren können, wenn der Nachwuchs da ist und an welche Versicherungen du als Elternteil denken solltest.

💡Wichtige Infos auf einen Blick

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Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus

Pflichtversicherungen für Kinder

Wie wir bereits in einem anderen Artikel herausgestellt haben, gibt es für Erwachsene nicht wirklich viele Pflichtversicherungen in Deutschland.

Das Gleiche gilt für den Nachwuchs. Denn die einzige Pflichtversicherung für Kinder ist die Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Kinder

Ob ein Neugeborenes in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird, hängt davon ab, wo die Eltern versichert sind und wer von beiden Elternteilen mehr verdient. Es gibt folgende Konstellationen:

  1. Beide Eltern sind gesetzlich versichert. Das Kind wird beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert. Falls ein höherwertiger Schutz für das Kind gewünscht wird, ist auch eine Absicherung über die private Krankenversicherung möglich.
  2. Ein Elternteil ist privat und das andere gesetzlich versichert. Wenn das privat Versicherte Elternteil mehr und über der Versicherungspflichtgrenze verdient, wird auch das Kind privat versichert. Alternativ ist auch eine freiwillige Mitgliedschaft gegen Beitrag in der GKV möglich.
  3. Wenn die Eltern PKV und GKV versichert und nicht verheiratet sind, kann das Kind unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichert werden.
  4. Beide Eltern sind privat versichert. Das Kind wird gegen Beitrag in der privaten Krankenversicherung versichert.

Wichtig zu wissen ist, dass sich bei Einkommensänderungen der Eltern auch der Versicherungsstatus des Kindes ändern kann.

Beamte

Bei Beamten sind die Konstellationen identisch. Falls der Nachwuchs privat versichert werden kann, müssen in der Regel nur 20% in der privaten Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden, da die Beihilfe für Kinder beim Bund und in den meisten Bundesländern 80% beträgt.

Gesetzliche Krankenversicherung für Kinder

Durch den Kontrahierungszwang gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung. Daher ist die Aufnahme des Neugeborenen in die GKV kein Problem. Wenn beide Eltern gesetzlich bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, können die Eltern entscheiden, bei welchem Elternteil bzw. bei welcher Krankenkasse das Kind beitragsfrei mitversichert wird.

Die kostenlose Familienversicherung für das Kind gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Bei Absolvierung einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums kann das Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind kein monatliches Einkommen über 535 Euro bzw. 556 Euro im Minijob bekommt (Stand: 2025). Demnach endet die kostenlose Familienversicherung in der Regel bei Beginn einer Berufsausbildung.

Private Krankenversicherung für Kinder

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung (auch für Kinder) grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung. Falls ein Elternteil privat versichert ist, kann der Nachwuchs jedoch im Rahmen der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung bei dieser Krankenversicherung versichert werden. Die Frist beträgt in der Regel 2 Monate nach Geburt und der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht höherwertiger als der Versicherungsschutz des Elternteils sein.

Demnach ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind und das Kind trotzdem in der privaten Krankenversicherung versichern wollen.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung. Der Nachwuchs muss immer gegen einen separaten Beitrag versichert werden.

Auch im Video: Kind in PKV oder GKV versichern?

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Sinnvolle Versicherungen für Kinder

Auch wenn es nur eine Pflichtversicherung für Kinder gibt, so gibt es doch einige sinnvolle Versicherungen für die Kleinen. Im Folgenden wollen wir auf diese näher eingehen und erklären, warum wir die ein oder andere Versicherung für den Nachwuchs als sinnvoll erachten.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung würden wir sogar als sehr wichtig und nicht nur als sinnvoll bezeichnen. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder.

Es muss nicht immer der große Schadensfall sein, doch das hin und wieder ein Spielzeug vom besten Freund oder der besten Freundin kaputt geht, ist nicht unwahrscheinlich.

Achtet bei einer Privathaftpflichtversicherung unbedingt auf den Baustein deliktunfähige Kinder. Grund dafür ist, dass Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) als deliktunfähig gelten. Die Eltern haften auch nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Eigentlich gut für dich, oder nicht? Du musst in einem solchen Fall nicht leisten. Problem ist nur, wenn der Geschädigte zum Beispiel ein guter Freund ist. Dann willst du sicherlich den Schaden begleichen und wirst ihn ohne diese Klausel aus eigener Tasche bezahlen.

Das Coole bei der Privathaftpflichtversicherung ist, dass der Nachwuchs bei einem Familientarif automatisch mitversichert ist. Falls ihr bei Geburt noch einen Paartarif oder jeder einen Single Tarif abgeschlossen habt, ist der Nachwuchs häufig in den ersten Monaten dort automatisch mitversichert. Klärt das aber auf jeden Fall mit der Versicherung ab. Bei zwei Single Tarifen macht es spätestens jetzt Sinn, auf einen Familientarif umzustellen. Für einen Familientarif müsst ihr nicht verheiratet sein, sondern nur zusammenleben.

Wann brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Diese Frage stellen sich Eltern meist, wenn der Nachwuchs 18 Jahre alt wird. Doch ist 18 wirklich das entscheidende Alter? Nein, nicht bei der Haftpflichtversicherung und eigentlich auch bei keiner anderen Versicherung.

In der Haftpflichtversicherung der Eltern ist der Nachwuchs bis zum Ende der ersten Ausbildung versichert. Bei aufeinander aufbauenden Ausbildungen wie zum Beispiel dem Masterstudium, welches auf das Bachelorstudium folgt, besteht auch noch während der zweiten Ausbildung Versicherungsschutz. Unabhängig vom Alter. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Nachwuchs noch zu Hause wohnt oder nicht.

Auch nach Abschluss der Ausbildung besteht häufig noch ein Jahr Versicherungsschutz, bis der Nachwuchs einen Job gefunden hat.

Anders sieht es aus, wenn der Nachwuchs heiratet und in einer eigenen Wohnung wohnt. Dann fällt das Kind meist aus der Familienversicherung der Eltern.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder

Ja, auch Kinder können bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Eine Schulunfähigkeitsversicherung kann je nach Versicherer bereits ab 5 Jahren abgeschlossen werden. Die Regel ist jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, welche ab 10 Jahren abgeschlossen werden kann.

Neben der Absicherung des Risikos der Schulunfähigkeit, tun Eltern ihren Kindern mit dieser Versicherung einen großen Gefallen. Denn bei Auswahl des richtigen Anbieters profitieren die Kinder das gesamte Berufsleben u.a. von günstigen Beiträgen.

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Kinderunfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Kinder nur bei Schul- und Schulwegunfällen. Ein Großteil der Unfälle passiert jedoch in der Freizeit. Daher ist der Abschluss einer privaten Kinderunfallversicherung sinnvoll.

Eine gute Unfallversicherung für Kinder ist in der Regel auch gar nicht teuer. Und gerade die Kleinsten von uns sind häufig den ganzen Tag am Toben und deshalb erhöhten Risiken ausgesetzt.

💡 Achte bei der Kinderunfallversicherung darauf, dass Schäden durch Erstickung, Erfrieren und Ertrinken mitversichert sind. Hier liegt per Definition kein Unfallbegriff vor, jedoch sind vor allen Dingen Erstickung und Ertrinken Gefahren, die leider bei Kindern vermehrt auftreten können.

Ein weiterer wichtiger Punkt für den Nachwuchs ist die Mitversicherung von Vergiftungen und Infektionen. Hierbei geht es vor allen Dingen um die möglichen gesundheitlichen Folgen von Insektenstichen.

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Kinderinvaliditätsversicherung

Die Alternative zu einer Unfallversicherung für Kinder ist eine Kinderinvaliditätsversicherung. Hierbei handelt es sich um ein Upgrade zur Unfallversicherung, da neben Unfällen auch schwere Erkrankungen mitversichert sind.

Bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung (Schwerbehinderung) wird eine Einmalzahlung und/oder monatliche lebenslange Rente gezahlt. Eine Kinderinvaliditätsversicherung läuft in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Danach ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Aufgrund des deutlich höheren Leistungsumfangs ist eine Kinderinvaliditätsversicherung deutlich teurer als eine Kinderunfallversicherung. Das ist aber auch berechtigt, da ein Großteil der Schwerbehinderungen bei Kindern nicht auf einen Unfall, sondern auf eine Erkrankung zurückzuführen sind.

Zahnzusatzversicherung für Kinder