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Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde – Pflicht oder nicht?
Die Tierhalterhaftpflicht ist das Äquivalent zur Privathaftpflicht für Tierbesitzer. Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Tierhalterhaftpflicht.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Die Tierhalterhaftpflicht schützt die Besitzer von Hunden und Pferden vor den finanziellen Folgen, wenn das Tier einem Dritten einen Schaden zufügt.
- In sechs Bundesländern müssen alle Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben.
- Eine Pflicht für bestimmte Hunderassen gibt es in weiteren neun Bundesländern.
- Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde keine Pflicht.
- Für Pferdebesitzer gibt es in keinem Bundesland eine Versicherungspflicht.
- Katzen und andere Kleintiere benötigen keine separate Tierhalterhaftpflicht, da diese über die normale Privathaftpflicht mitversichert sind.
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Wie funktioniert eine Tierhalterhaftpflicht?
Die gesetzliche Haftpflicht besagt, dass du für einen Schaden haftest, welchen du schuldhaft einer anderen Person zugefügt hast. Um dich finanziell gegen dieses Risiko abzusichern, gibt es die Privathaftpflichtversicherung.
Doch wie sieht es aus, wenn du Tierbesitzer bist und dein Tier einer anderen Person einen Schaden zufügt? Das Tier kann ja schlecht finanziell für diesen Schaden haften. Aufgrund dessen bist du als Tierbesitzer in einem solchen Fall selbst in der Haftung. Das Ganze ist in § 833 BGB geregelt und nennt sich Haftung des Tierhalters.
Gegen dieses Risiko kannst du dich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern, welche ähnlich wie die Privathaftpflichtversicherung funktioniert. Es besteht Versicherungsschutz bei Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Anders als in der Privathaftpflicht sind Vermögensschäden nicht mitversichert, weil diese nicht durch ein Tier verursacht werden können.
Bei der Tierhalterhaftpflicht handelt es sich um eine eigenständige Versicherung und nicht um einen Zusatzbaustein deiner Privathaftpflicht. Das bedeutet, du kannst die Tierhalterhaftpflicht auch bei einem anderen Versicherer abschließen.
Ähnlich wie die Privathaftpflicht zählt die Tierhalterhaftpflicht für Tierbesitzer zu den wichtigsten Versicherungen, da diese wenig kostet, aber viel absichert. Ohne eine solche Versicherung kann ein Schaden im schlimmsten Fall den wirtschaftlichen Ruin des Tierbesitzers bedeuten.
Für welche Tiere wird diese Versicherung überhaupt benötigt?
Klassische Beispiele sind hier Hunde und Pferde. Von diesen beiden Tieren geht eine sogenannte Gefährdungshaftung aus. Das bedeutet, dass du allein durch den Besitz eines solchen Tieres deiner Umgebung Gefahren aussetzt.
Vorsorgeversicherung
Solltest du dir einen Hund oder ein Pferd zulegen, besteht in der Regel in den ersten 4 Wochen Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Das Ganze nennt sich Vorsorgeversicherung und soll die Zeit bis zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung überbrücken.
Sinnvoll, aber auch Pflicht?
Im Folgenden gehen wir näher auf die Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde ein und klären, ob diese nicht nur sinnvoll, sondern auch Pflicht ist.
Tierhalterhaftpflicht für Hunde
Die Tierhalterhaftpflicht für Hunde wird häufig auch Hundehaftpflicht genannt. Ob diese Versicherung als Hundebesitzer Pflicht ist, hängt zum einen davon ab, in welchem Bundesland du wohnst und zum anderen, welchen Hund du besitzt.
Eine Pflicht für alle Hunde gibt es aktuell in den folgenden sechs Bundesländern:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In allen anderen Bundesländern außer in Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunde. Mecklenburg-Vorpommern ist demnach das einzige Bundesland ohne eine Versicherungspflicht für Hunde.
Unabhängig von Pflicht oder nicht, ist diese Versicherung jedoch für jeden Hundebesitzer sinnvoll. Stell dir einfach vor, dass dein Hund eine andere Person beißt und diese dadurch einen bleibenden Gesundheitsschaden davonträgt. Ohne Versicherung wirst du persönlich im schlimmsten Fall dein Leben lang dafür haften.
Der Beitrag einer Hundehaftpflicht orientiert sich an der Hunderasse. So ist zum Beispiel die Versicherung eines Kampfhundes teurer als die eines Yorkshire Terriers.
Welche Leistungen sollten mitversichert sein?
- Versicherungssumme in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro
- keine Selbstbeteiligung
- Mietsachschäden (Hund zerstört etwas, was gemietet ist)
- Besuch in der Hundeschule
- Führen ohne Leine
- Hüten bzw. Gassi gehen durch andere Personen (zum Beispiel Familienangehörige)
- Forderungsausfalldeckung
- Best-Leistungs-Garantie
Tierhalterhaftpflicht für Pferde
Die Tierhalterhaftpflicht für Pferde wird häufig auch Pferdehaftpflicht genannt. Im Gegensatz zur Hundehaftpflicht gibt es in keinem Bundesland eine Versicherungspflicht. Wie bei der Hundehaftpflicht gilt jedoch auch für die Pferdehaftpflicht, dass ein Abschluss, unabhängig von einer Pflicht, für jeden Pferdebesitzer sinnvoll ist.
Bei der Pferdehaftpflicht ist, anders als bei der Hundehaftpflicht, eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 Euro üblich.
Die Versicherung von Reitpferden ist teurer als die Versicherung von Ponys. Je mehr Pferde du versicherst, desto geringer sind die Kosten pro Pferd.
Welche Leistungen sollten mitversichert sein?
- Versicherungssumme in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro
- Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Gebäuden
- Mietsachschäden an Pferdeanhängern
- Reiten durch andere Personen (zum Beispiel Familienangehörige, Fremdreiter)
- Reitbeteiligung
- Reiten ohne Sattel (bei Bedarf)
- Forderungsausfalldeckung
- Best-Leistungs-Garantie
Tierhalterhaftpflicht für andere Tiere
Die gute Nachricht vorweg. Die meisten anderen Tiere sind über die ganz normale Privathaftpflicht mitversichert.
So sind hier zahme Haustiere (zum Beispiel Katzen, Kaninchen), gezähmte Kleintiere (zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen), Bienen und auch wilde (giftige) Kleintiere (zum Beispiel Spinnen, Schlangen) versichert. Häufig sind sogar Nutztiere (zum Beispiel Rinder, Schweine) mitversichert, wenn sie zu eigenwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
In der Regel sind die üblichen mitversicherten Tiere in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Falls dein Haustier nicht explizit aufgeführt ist, solltest du am besten direkt beim Versicherer nachfragen, ob dieses auch mitversichert ist.
Für die von mitversicherten Tieren verursachten Schäden gelten dann auch die gleichen Deckungssummen wie für durch Menschen verursachte Schäden.
insgesam