Klar: Krank wird niemand gerne. Da es hier aber schnell richtig teuer wird, ist es wichtig zu wissen, wer sich um einen kümmert – und bei Beamten ist das der Dienstherr. Er zahlt Beihilfe für die Krankheitskosten, die dir als Beamtin oder Beamter tatsächlich entstehen. Das Fürsorgesystem unterscheidet sich dabei fundamental vom „normalen“ Krankenversicherungsschutz eines Arbeitnehmers. Im Experten-Artikel erfahrt ihr mehr über die Beihilfe, ihre Funktionsweise und alles über die gesetzliche und private Krankenversicherung für Beamte.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Der Arbeitgeber – bei Beamten Dienstherr – beteiligt sich über die Beihilfe an den tatsächlichen Krankheitskosten, nicht am Versicherungsbeitrag.
  • Wie hoch die Beihilfe ausfällt, richtet sich nach deinem Beihilfesatz, der wiederum vom Familienstand und der Anzahl deiner Kinder abhängt. Geregelt sind die Sätze in den Beamtengesetzen des Bundes und der jeweiligen Länder.
  • Durch die Bindung an den Familienstand ändert sich der Beihilfesatz im Laufe eines „Beamtenlebens“ oft mehrfach. Wichtig: Krankenversicherung anpassen, um Deckungslücken zu vermeiden!
  • Beamte haben keinen Anspruch auf einen Arbeitnehmer-Anteil zu ihrer Krankenversicherung, auch wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Hier fällt dann der volle Beitrag auf die Bruttobezüge an.
  • Die Beihilfe, die für einen Teil der Kosten aufkommt, wird optimal mit einer privaten (beihilfekonformen) Krankenversicherung ergänzt. Mehr dazu im Beitrag.

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Was steckt hinter der Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Fürsorgesystem, das es in Deutschland so nur im Beamtenverhältnis gibt. Im Rahmen von Beihilfeleistungen beteiligt sich der Dienstherr (= „Arbeitgeber“ eines Beamten) an den tatsächlich entstandenen Krankheitskosten. Als Beamtin oder Beamter sammelst du die Rechnungen deiner Ärzte, von Apotheken oder eines Krankenhausaufenthalts und reichst sie bei der Beihilfestelle ein.

Beamte stehen in einem besonderen Dienstverhältnis, das nur in Teilen einem klassischen Arbeitsverhältnis entspricht. Durch die besondere Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn sorgt er für eine angemessene und lebenslange Absicherung vor Krankheitsfolgen.

Wichtigster Unterschied zum zivilen Arbeitsverhältnis: Durch die Beihilfe werden die „wirklichen“ Krankheitskosten übernommen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung, die von Beamten grundsätzlich in voller Höhe selbst getragen werden.

Voraussetzungen für die Beihilfe im Überblick

Die dienstrechtliche Beihilfe steht Beamten, Richtern und Soldaten und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Ehepartner und den Kindern zu. Um Beihilfe zu erhalten, müssen folgende Punkte gemeinsam auf dich zutreffen:

  • Du bist Beamtin oder Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit und erhältst nach dem Beamtengesetz deines Bundeslandes oder des Bundes (Dienstherr) Beihilfe.
  • Deine Krankheitskosten werden nicht bereits, wie etwa bei Bundespolizisten und Soldaten der Fall, über die freie Heilfürsorge abgedeckt.
  • Du kannst für die ärztliche Behandlung eine Rechnung vorlegen, die dir dein Arzt oder die Klinik ausgestellt hat.

Die Krux: Bist du gesetzlich versichert, rechnet der Arzt seine Behandlungen über das Kärtchen direkt mit der Krankenkasse ab. Hier bekommst du keine Rechnung, was automatisch dafür sorgt, dass du auch keine Beihilfe mehr bekommen kannst.

Etwas anderes gilt aber bei Rechnungen, die du als gesetzlich Versicherter beispielsweise bekommst, weil die Krankenkasse nur einen Teil der Behandlung bezahlt. Sofern diese Aufwendungen beihilfefähig sind, erhältst du einen Anteil der Kosten vom Dienstherrn erstattet.

Wie hoch ist der Beihilfeanspruch von Beamten?

Das Beamtenrecht ist – ähnlich wie der Bildungssektor – „Ländersache“. Es kommt für die Beihilfe also darauf an, welche Vorschriften für dich einschlägig sind und wie der Beihilfeanspruch jeweils berechnet wird. Maßgeblich ist bei allem Dienstherrn das Bundes- oder Landesbeamtengesetz (BBG bzw. LBG) in Verbindung mit der jeweiligen Beihilfeverordnung (BeihilfeVO). Die Gesetze regeln auf der einen Seite deinen und auf der anderen Seite den Beihilfeanspruch deiner Familie.

Die Beihilfe des Beamten selbst

Glücklicherweise sind die Regelungen hier bundesweit fast identisch, auch wenn jeder Dienstherr die Möglichkeit hätte, die Höhe der Beihilfe abweichend zu bestimmen. Lediglich die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen weichen hiervor in unterschiedlichem Maße ab. Die Schlüsselrolle bei der Beihilfe spielt der Beihilfesatz. Er beträgt für:

  1. Ledige Beamte mit keinem oder einem Kind: 50 Prozent
  2. Ledige Beamte in Elternzeit: 70 Prozent
  3. Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 Prozent
  4. Ruhestandsbeamte: 70 Prozent

Der Beihilfesatz gibt an, welchen Anteil deiner Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Bei einer Arztrechnung über 1.000 Euro und einem Beihilfesatz von 50 Prozent bekommst du 500 Euro von der Beihilfestelle überwiesen. Die übrigen 500 Euro werden von der Krankenversicherung übernommen (mehr dazu später).

Bei verheirateten Beamten mit mindestens zwei Kindern bekommt nur der Partner 70 Prozent Beihilfe, der auch die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld erhält. Daher ist es in diesen Fällen üblich, die Familienleistungen 50:50 auf die Ehegatten zu verteilen, sodass jeder der beiden seinen Beihilfesatz auf 70 Prozent erhöhen kann. Jeder der Partner „bekommt“ also steuerlich ein Kind. Das führt dazu, dass aus Sicht der Beihilfe jeweils zwei Kinder gezählt werden.

Tipp: Die Aufteilung ist auch bei einer ungeraden Anzahl von Kindern möglich. Hier würde dann jeder Ehepartner 1,5 Freibeträge (bei drei Kindern) oder 2,5 Freibeträge (bei fünf Kindern) erhalten.

Die Beihilfe des Ehepartners und der Kinder

Auch dein Ehepartner und deine Kinder haben einen Beihilfeanspruch, wenn du als Beamter, Richter oder Soldat diesen Anspruch hast. Wie für alles, gibt es auch dabei einige Voraussetzungen:

  1. Deine Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe – egal welchen Beihilfesatz du selbst hast – solange du einen Kinderzuschlag auf deine Besoldung bekommst. Dieser wird wiederum gezahlt, bis dein Kind seine Erstausbildung oder das Erststudium beendet hat.
  2. Dein Ehepartner bekommt ebenfalls 70 Prozent Beihilfe, unabhängig von deinem eigenen Beihilfesatz. Dafür darf er aber nicht bereits anderweitig versichert sein (etwa gesetzlich im Arbeitnehmerverhältnis) und das Einkommen des Partners muss unter einer definierten Grenze bleiben. Diese beträgt in Bayern beispielsweise 20.000 Euro, wobei sämtliches Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz relevant ist (auch Kapitaleinkünfte).

Bist du Beamtin oder Beamter und erhältst Beihilfe, dein Ehepartner und deine Kinder sind aber in der gesetzlichen Familienversicherung (freiwillig) versichert, entfällt der erweiterte Beihilfeanspruch. Denn auch für deine nächsten Angehörigen gilt der Grundsatz: Keine Beihilfe ohne Rechnung.

Was passiert bei Anpassungen des Beihilfesatzes?

Passt der Dienstherr deine Beihilfe an, etwa weil du ein zweites Kind bekommen hast, sinkt der Beitrag zu deiner privaten Krankenversicherung. Das ist nur logisch, denn der Versicherer muss dann etwa nur noch 30 statt wie vorher 50 Prozent deiner Krankheitskosten übernehmen. Vergiss aber nicht, die Änderung deiner Versicherung anzuzeigen, da du dich strafbar machst, wenn du mehr als 100 Prozent deiner Krankheitskosten über die Beihilfe und deine PKV erstattet bekommst.

Bist du gesetzlich versichert, ändert sich durch die Erhöhung oder Verringerung deines Beihilfeanspruchs nur wenig. Der einzige Unterschied besteht darin, dass du ärztliche Rechnungen über Selbstbehalte zu einem anderen Prozentsatz erstattet bekommst.

Welche Krankheitskosten sind beihilfefähig?

Generell entspricht der Leistungsumfang der Beihilfe in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. An einigen Stellen übernimmt die Beihilfe mehr, an anderer Stelle weniger Kosten. Dadurch, dass die Leistungen aber zwischen den einzelnen Dienstherren stark schwanken, sind pauschale Aussagen schwierig. Grundsätzlich nicht übernommen werden:

  • Medizinisch nicht zwingend notwendige Behandlungen (Klassiker: Schönheits-OPs)
  • Aufwendungen für Sehhilfen, wenn der Betrag eine bestimmte Grenze übersteigt
  • Mehrkosten für Wahlleistungen im Krankenhaus, z.B. Einbettzimmer

Aber kein Grund zur Sorge: Eine gute Beihilfekrankenversicherung ist an die jeweiligen Vorschriften deines Dienstherrn angepasst. Wenn bei der Beihilfe Deckungslücken entstehen, werden sie von der privaten Krankenversicherung geschlossen. Dafür gibt es extra sogenannte Beihilfetarife.

Abrechnung der Beihilfe: Der Antrag bei der Beihilfestelle

Als Beamtin oder Beamter hast du einen Beihilfeanspruch – so weit, so bekannt. Diesen musst du aber auch beim Dienstherrn geltend machen, wozu du einen „Antrag auf Beihilfeleistungen“ entweder online oder in Papierform abgibst. Zuständig ist die Beihilfestelle, die (auszugsweise) bei folgenden Behörden angesiedelt ist:

  • Beim Bund: Bundesverwaltungsamt, Beihilfestelle
  • In Bayern: Landesamt für Finanzen, Bezügestelle Beihilfe
  • In Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Zentrale Beihilfestelle
  • In Nordrhein-Westfalen: Landesamt für Besoldung und Versorgung, Beihilfe

Bist du nicht beim Land, sondern bei einer Stadt oder Kommune beschäftigt, verfügen diese Institutionen meist über eigene Beihilfestellen. Sie sind dann der Personalabteilung zugeordnet.

In deinen Antrag auf Beihilfe, den du bei manchen Dienstherren sogar per App einreichen kannst, schreibst du folgendes:

  • Aussteller der Rechnung (Arzt, Apotheke, Klinik, …)
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Rechnungsbetrag

Die jeweilige Rechnung fügst du als Bild oder Scan deinem Antrag bei. Die Beihilfestelle prüft, ob alle Aufwendungen beihilfefähig sind, und erstattet den prozentualen Anteil der Kosten.

„Geheimtipp“ eines echten Beamten: Stelle deinen Beihilfeantrag nicht zur Spitzenzeit Ende des Jahres. Hier ist der Andrang am größten, was sich auf die Bearbeitungsdauer deines Antrags auswirkt. Entscheide dich lieber dazu, deine Beihilfe etwa Ende Juni zu beantragen.

Der Antrag auf Beihilfe muss vom Beihilfeberechtigten, also von dir als Beamtin oder Beamter, persönlich unterschrieben werden. Auch für die Online-Beantragung ist eine digitale Signatur erforderlich, mit der du dich identifizierst. Bist du – etwa nach einem Unfall – nicht in der Lage, die Beihilfe zu beantragen, flattern die Rechnungen der Klinik weiter ins Haus – und treiben deinen Lebenspartner oder deine Familie im schlimmsten Fall in eine finanzielle Krise.

Erteile daher unbedingt eine Beihilfevollmacht! Mit ihr können deine Angehörigen oder dein Partner die Beihilfe für dich beantragen, wenn du dazu selbst nicht in der Lage bist. Dieser Schritt ist essenziell und sollte keinesfalls hinausgezögert werden! Die Vollmacht wird bei der Beihilfestelle hinterlegt und ist im Ernstfall sofort gültig.

Besonderes Abrechnungsmodell: Die Direktübernahme

Bedenke bei der Beihilfe, dass du die Krankheitskosten zunächst von deinem Konto an den Arzt überweist. Mit etwas Glück kommt die Beihilfe so schnell, dass du die Zahlungsfrist deines Arztes noch nicht überschritten hast – in diesem Fall musst du nicht in Vorleistung gehen, sondern kannst auf die Beihilfeüberweisung warten. Darauf verlassen kannst du dich aber nicht, weshalb es bei besonders hohen Kosten die Möglichkeit der Direktabrechnung gibt.

Ob das Verfahren möglich ist, hängt vom jeweiligen Krankenhaus und den Möglichkeiten des Dienstherrn ab. Informiere dich bereits im Vorfeld bei der Klinik, in der deine Behandlung durchgeführt wird, und fülle das Formular vor Ort aus. Dann stellst du keinen Beihilfeantrag, sondern das behandelnde Krankenhaus schickt seine Rechnung unmittelbar an die Beihilfestelle.

Deckungslücke durch die Beihilfe: Krankenversicherung für Beamte

Der auf maximal 80 Prozent der Behandlungskosten begrenzte Beihilfesatz führt zwangsläufig dazu, dass eine Deckungslücke entsteht. Sie ist die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag des Arztes und der tatsächlich gezahlten Beihilfe. Beamte benötigen aufgrund der Krankenversicherungspflicht eine Krankenversicherung, die diesen Differenzbetrag übernimmt. Es ist nicht möglich, die Krankheitskosten aus eigener Tasche zu zahlen.

Während du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), im Jahr 2024 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro), gesetzlich pflichtversichert bist, sind Beamte versicherungsfrei. Sie müssen sich zwar krankenversichern, entscheiden aber selbst, ob sie dazu die gesetzliche oder private Krankenversicherung nutzen.

Die optimale Entscheidung: Lass dich beraten!

Die Krankenversicherung ist die elementarste Police überhaupt, denn sie sichert das höchste Gut ab: Deine Gesundheit! Mit falscher Sparsamkeit läufst du Gefahr, eine Krankenversicherung zu wählen, die nicht deinen individuellen Bedürfnissen und den Beihilfevorschriften deines Dienstherrn entspricht. Schaue also zunächst nach der Leistung und erst dann nach dem Preis.

Stell dir diese Fragen, wenn du mehrere Versicherer miteinander vergleichst:

  • Welche Optionen stehen mir aufgrund meines Alters und meines Gesundheitszustands offen?
  • Brauche ich eine Brille, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen und übernimmt die Versicherung diese Kosten?
  • Leistet meine Versicherung bei Prophylaxe, übernimmt sie etwa die professionelle Zahnreinigung?
  • Bin ich oft im Ausland unterwegs und benötige auch hier entsprechenden Schutz? Die Beihilfe für Beamte greift nur, soweit die Aufwendungen für Behandlungen im Ausland die inländischen Höchstbeträge nicht übersteigen.
  • Welche Zahnleistungen sind mir wichtig?
  • Bin ich bereit, einen jährlichen Selbstbehalt zu übernehmen?
  • Wie ist die Beitrags- und Leistungsentwicklung beim jeweiligen Versicherer?

Du musst dich mit deinem Krankenversicherungsschutz wohlfühlen. Sich selbst einen Überblick über die Leistungen der einzelnen Versicherer zu verschaffen und sie miteinander zu vergleichen, ist als Laie aber kaum möglich. Nutze daher unsere unabhängige Beratung zur privaten Krankenversicherung, um den für dich optimalen Versicherungsschutz zu finden!

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Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte

Durch die Versicherungsfreiheit kannst du dich als Beamtin oder Beamter zu Beginn deiner Laufbahn für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Du musst hier aber beachten, dass du aufgrund dessen, dass du keine Rechnungen vom Arzt erhältst, auch keinen Beihilfeanspruch mehr hast. Er besteht nur noch für die Aufwendungen, über die der Arzt eine Rechnung stellt, also die von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen werden.

Das Beamtensystem kennt keinen Arbeitgeberanteil, wie du ihn vielleicht aus der Privatwirtschaft gewohnt bist. Entscheidest du dich für die gesetzliche Krankenversicherung, bedeutet das automatisch, dass der volle Beitrag von deinem Bruttoeinkommen abgezogen wird. Er beträgt (Stand: 2024) 14 Prozent + Zusatzbeitrag (im Durchschnitt 1,7%). Als Beamtin oder Beamter benötigst du kein Krankengeld, da dein Dienstherr deine Bezüge auch bei längerer Krankheit weiterzahlt.

Die gesetzliche Krankenkasse kann für Beamte aber dennoch sinnvoll sein. Das ist besonders in diesen Konstellationen der Fall:

  • Die private Krankenversicherung nimmt dich wegen einer schweren Vorerkrankung oder deines Alters nicht oder nur zu unattraktiven Konditionen auf.
  • Du möchtest die gesetzliche Familienversicherung, in der dein Ehepartner und deine Kinder kostenfrei mitversichert sind, in Anspruch nehmen.
  • Dir ist es wichtig, einen möglichst kalkulierbaren Prozentbeitrag zu zahlen und die Leistungen der GKV mit Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen.
  • Du weißt, dass du nach einer bestimmten Zeit in der privaten Krankenversicherung kaum mehr in die gesetzliche Kasse zurückkehren kannst, möchtest dir diese Option aber offenhalten.

Auch hier gilt aber, dass die Aufzählung nicht abschließend ist und dieser Ratgeber keine vollwertige Beratung ersetzen kann.

Die private – beihilfekonforme – Krankenversicherung für Beamte

In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur den 100-Prozent-Schutz – eine Anpassung an die Beihilfe ist dort nicht möglich. Das hat zur Folge, dass du deinen Beihilfeanspruch aufgibst, soweit die Behandlungskosten von der Kasse übernommen werden. Ist deine Familie bei dir mitversichert, hat auch sie keinen Anspruch mehr auf die Beihilfe.

In der privaten Krankenversicherung – genauer in speziellen Beihilfetarifen – sieht das anders aus. Hier übernimmt die Versicherung genau den Teil der Kosten, der nach der Erstattung der Kosten durch die Beihilfe verbleibt. Entsprechende Policen werden daher auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet.

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung entscheidest DU selbst, welche Leistungen dir wichtig sind. Der Basistarif, den jeder Versicherer anbieten muss, entspricht hinsichtlich des Umfangs dem Schutz der gesetzlichen Krankenkasse. Darüber hinaus gibt es meist zwei oder mehr Tarife, die etwa folgendermaßen heißen und diese Leistungen (auszugsweise) bieten:

„Economy“ – erweiterter Basisschutz

  • Unterbringung im Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalten
  • Übernahme hochwertigen Zahnersatzes zu 80 Prozent
  • Behandlungen durch den Chefarzt

„Premium“ – Top-Absicherung

  • Unterbringung im Einzelzimmer
  • Vollständige Übernahme von Zahnersatz
  • 100-prozentige Leistung bei Prophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung)

Die Tarife gibt es generell auch für Nicht-Beamte. Dann wird aber der volle Beitrag fällig, der dann wiederum von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bzw. vom Selbstständigen in voller Höhe getragen wird.

Beispiel: Du bekommst 50 Prozent Beihilfe. Deine private Krankenversicherung wird an diesen Anspruch angepasst und übernimmt die übrigen 50 Prozent der Kosten.

Der Beihilfeergänzungstarif

Grundsätzlich würde es ausreichen, wenn die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil der Kosten, also etwa in allen Fällen genau 50 Prozent der Aufwendungen, übernimmt. Doch jetzt stell dir vor, bestimmte Aufwendungen werden von der Beihilfe nur zu 20 Prozent oder gar nicht übernommen. Hier entsteht dann eine Deckungslücke, wenn deine beihilfekonforme Krankenversicherung sie nicht schließt.

Und hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Er ergänzt die Beihilfe an den Stellen, an denen sie bestimmte medizinische Leistungen nicht abdeckt. Besonders „prominente“ Beispiele sind Sehhilfen und hochwertiger Zahnersatz.

Beispiel: Du kaufst dir eine neue Brille inklusive Gestell für 800 Euro. Die Beihilfe deckt davon aber wegen bestimmter Höchstbeträge und unabhängig von deinem Beihilfesatz nur 250 Euro ab. Deine private Krankenversicherung übernimmt 400 Euro, da du einen Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe hast. In Höhe der 150 Euro besteht dann eine Deckungslücke, die du mit dem Beihilfeergänzungstarif schließt. In diesem Fall übernimmt die PKV die Kosten, die eigentlich die Beihilfe übernehmen würde, wenn es keine Leistungsausschlüsse gäbe.