Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und damit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – automatisch gesetzlich krankenversichert. Das gilt zunächst einmal unabhängig von der Höhe des monatlichen oder jährlichen Einkommens. Dein Gehalt spielt allerdings eine Rolle, wenn du als Angestellter in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchtest. Denn hierfür musst du die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), eine Verdienstschwelle, überschreiten.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Die private Krankenversicherung steht Angestellten offen, die mindestens 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr verdienen (Stand: 2024). Diese Verdienstschwelle nennt sich Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und wird jedes Jahr entsprechend der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung in der Regel nach oben hin angepasst.
  • Maßgeblich ist neben dem monatlichen Grundgehalt u.a. auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  • Auch in der privaten Krankenversicherung erhalten Arbeitnehmer einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers, welcher maximal so hoch wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfällt (2024: 421,76 Euro).
  • Bist du privat krankenversichert, gilt dies auch für deine (dann private) Pflegepflichtversicherung.
  • Hätten dein/e Ehepartner/in oder deine Kinder im gesetzlichen System Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung, sind aber in deiner privaten Krankenversicherung mitversichert, finanziert der Arbeitgeber einen Teil derer PKV-Beiträge. Dieser Zuschuss ist jedoch inkl. der Beiträge für deine eigene PKV auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags beschränkt.

Auch im Video: Private Krankenversicherung für Angestellte

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Als Angestellter in die private Krankenversicherung: Versicherungspflichtig oder versicherungsfrei?

Um als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln zu können, musst du zunächst den Status der sogenannten „Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung“ erreichen. Versicherungsfrei sind Personen, die entweder einer bestimmten Berufsgruppe angehören (Beamte, Selbstständige und Studierende) oder ein gewisses Einkommen erzielen. Für Arbeitnehmer gilt Letzteres, denn du musst mit deinem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte

Die JAEG liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Um zum 01.01.2024 in die PKV wechseln zu können, muss dein Bruttojahresgehalt 2023 mindestens die JAEG 2023 in Höhe von 66.600 Euro überschritten haben und im Jahr 2024 voraussichtlich die JAEG 2024 überschreiten.

In die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze fließen unter anderem

  • das monatliche Grundgehalt,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie
  • regelmäßige oder vertraglich garantierte Überstunden- und Schichtzulagen

ein. Ausklammern musst du einmalige und unregelmäßige Bezüge, beispielsweise gewinnabhängige Boni und Überstundenvergütungen, die nur ausnahmsweise fällig werden.

Hast du die Versicherungspflichtgrenze einmal überschritten, bist du – bis zur Unterschreitung – versicherungsfrei. Als Angestellter kannst du dich dann frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden.

Wer informiert dich über die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln?

In der Regel bekommst du von deinem Arbeitgeber eine Information, ob und wann du in die private Krankenversicherung wechseln kannst. Das kann beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung, durch die du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest oder bald überschreiten wirst, der Fall sein.

Der Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet, dich über die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte zu informieren. Frage daher einfach proaktiv in der Personalabteilung nach, wenn du dir nicht sicher bist.

Kein Kontrahierungszwang in der PKV für Angestellte

Wichtig zu verstehen ist, dass es in der PKV im Gegensatz zur GKV keinen Kontrahierungszwang gibt, sodass dich ein PKV-Versicherer auch ablehnen kann, wenn du die Gesundheitsprüfung nicht bestehst.

Solltest du jedoch Versicherungsschutz in der PKV erhalten und später wieder unterhalb der JAEG verdienen, z.B. durch Teilzeit, wirst du nicht wieder automatisch Mitglied in der GKV, sondern kannst auch in der PKV versichert bleiben. Wenn du dich für die GKV entscheidest, kannst du eine Anwartschaftsversicherung abschließen, sodass du später wieder ohne Probleme zurück in die PKV wechseln kannst.

Vorteile der PKV für Arbeitnehmer im Überblick

Die private Krankenversicherung hat – einen leistungsstarken Tarif vorausgesetzt – auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutliche Vorteile. Die häufigsten Pluspunkte gegenüber dem gesetzlichen Schutz sind:

  • Übernahme von Behandlungskosten über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ), relevant vor allem bei sogenannten Honorarvereinbarungen zwischen Behandler und Patient.
  • Vertragliche Sicherheit: Du schließt mit dem Versicherer einen Vertrag über deinen Gesundheitsschutz ab. Einseitige Änderungen, insbesondere zu deinem Nachteil, sind nicht ohne triftige Gründe möglich. In der GKV kann der Gesetzgeber quasi „über Nacht“ Leistungen streichen oder kürzen.
  • Freie Arztwahl: Du kannst dich gerade bei komplexeren Problemen an die Ärztin oder den Spezialisten deines Vertrauens wenden. Einige solcher Ärzte behandeln keine GKV-Versicherten bzw. nur, wenn diese die Kosten selbst übernehmen.
  • Zahlreiche Zusatzleistungen: Du bestimmst selbst über die Ausgestaltung deines Versicherungsschutzes. So versicherst du unter anderem Vorsorge- und Zahnleistungen, Auslandsschutz und weitere Zusatzleistungen einfach mit (Bausteinsystem).
  • Häufig günstigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung, da es in der PKV keinen „Einheitsbeitrag“ gibt. Alter und Gesundheitszustand spielen die wesentliche Rolle, nicht das Einkommen. Zudem kannst du durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Beiträge weiter senken.
  • Viele PKV-Tarife beinhalten eine Beitragsrückerstattung. Das bedeutet, dass du bei Leistungsfreiheit einen Teil der Beiträge zurückbekommst. Insbesondere für gesunde Versicherte kann dies zu einer weiteren Beitragsersparnis führen.

Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung

Angestellte haben, auch wenn sie in der PKV versichert sind, Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu den monatlichen Beiträgen. Es gelten aber einige Besonderheiten. Auch musst du zwischen deinem eigenen und dem Versicherungsschutz deines Ehepartners bzw. deiner Ehepartnerin und deiner Kinder unterscheiden.

Arbeitgeberanteil für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommst du vom Arbeitgeber 50% der Beiträge für deine private Krankenversicherung erstattet. Dass du privat krankenversichert bist und in welcher Höhe Beiträge anfallen, weist du der Personalabteilung mit der Arbeitgeberbescheinigung deines Versicherers nach. Diese wird zu Versicherungsbeginn und anschließend einmal im Jahr ausgestellt und bescheinigt neben der Höhe deines Beitrags auch, dass die PKV alle Voraussetzungen zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses erfüllt.

Maximaler Zuschuss liegt bei 421,76 Euro pro Monat

Der Arbeitgeber zahlt privatversicherten Angestellten dabei maximal den Zuschuss, den sie auch in der gesetzlichen Krankenkasse erhalten würden. Im Jahr 2024 sind das 421,76 Euro pro Monat. Dabei handelt es sich um die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags.

Beispiel zum Arbeitgeberzuschuss

Deine PKV kostet monatlich 600 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt hiervon 50%, also 300 Euro. Sollte deine PKV jedoch 900 Euro kosten, übernimmt dein Arbeitgeber nicht 450 Euro, sondern nur 421,76 Euro. Es gilt ein „doppelter Deckel“, einerseits durch die 50%-Grenze und andererseits durch den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Zuschuss für Ehepartner/in und Kinder

Angehörige im Sinne des Sozialrechts (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) können nach § 10 SGB V bei der Hauptverdienerin oder beim Hauptverdiener mitversichert werden. Die sogenannte Familienversicherung vergünstigt den Versicherungsschutz deutlich, denn während dein Beitrag unverändert bleibt, genießen weitere Personen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit Angehörige versicherbar sind, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die oder der Angehörige darf ein monatliches Einkommen von maximal 505 Euro (2024) erzielen. Ausnahmen gelten bei Minijobs, denn hier liegt die Grenze bei 538 Euro pro Monat (2024).
  • Es darf – ungeachtet des erzielten Einkommens – keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit des Angehörigen vorliegen.
  • Sofern das Kind nicht berufstätig ist, geht die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr. Bei einem Studium oder einer unbezahlten Berufsausbildung liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren (Ausnahmen u.a. bei einem freiwilligen Wehrdienst und bei einem freiwilligen sozialen Jahr).

Keine kostenlose Familienversicherung in der PKV

Anders als in der GKV gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Sind jedoch die Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der GKV erfüllt, haben Angestellte in der privaten Krankenversicherung einen Anspruch auf „Mitfinanzierung“ der Angehörigen durch den Arbeitgeber.

Beachte dabei aber: Es bleibt bei einem monatlichen Höchstzuschuss von 421,76 Euro. Denn auch in der GKV müsste der Arbeitgeber, wenn deine Angehörigen bei dir mitversichert sind, maximal diesen Beitrag übernehmen.

Deutlicher wird das Ganze an einem Beispiel. Deine PKV kostet 500 Euro und die PKV von deinen beiden Kindern kostet jeweils 150 Euro. Der Gesamtbetrag von 800 Euro liegt unter dem GKV-Höchstbeitrag von 843,53 Euro, sodass der Arbeitgeber den vollen Zuschuss von 400 Euro zahlt. Sollten die Gesamtkosten jedoch bei 1.000 Euro liegen (600 Euro + jeweils 200 Euro), werden nur 421,76 Euro und nicht 500 Euro vom Arbeitgeber bezuschusst.

PKV-Zuschuss ist steuerfrei

Noch wichtig zu verstehen ist, dass die PKV-Kosten zu 100% von deinem Konto eingezogen werden. Der PKV-Zuschuss wird steuerfrei mit deinem monatlichen Gehalt überwiesen, sodass du davon einen Teil der Kosten tragen kannst. In Gegensatz dazu führt in der GKV dein Arbeitgeber die gesamten Kosten direkt an die Krankenkasse ab. Auf deiner Lohnabrechnung siehst du, dass die Hälfte der GKV-Kosten von deinem Bruttogehalt abgezogen wurde.

Arbeitgeberzuschuss in der Pflegeversicherung

Auch zu deiner privaten Pflegepflichtversicherung erhältst du als Angestellter einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50% der Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt 2024 87,98 Euro.

Arbeitgeberzuschuss bei längerer Krankheit

Ein Nachteil der privaten Krankenversicherung für Angestellte ist, dass der Arbeitgeberzuschuss nach 6 Wochen Krankheit entfällt. Wie bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern gibt es zwar auch die 6-wöchige 100%ige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, anschließend springt jedoch nicht das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ein.

Demnach solltest du als privat krankenversicherter Arbeitnehmer in jedem Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen und bei der Höhe auch beachten, dass du bei Bezug des Krankentagegeldes die PKV zu 100% selbst zahlen musst.

Sind die Beiträge für die PKV für Angestellte steuerlich absetzbar?

Ja, auch als Angestellte oder Angestellter kannst du die Beiträge deiner privaten Krankenversicherung steuerlich absetzen. Den steuerlich als Sonderausgaben absetzbaren Betrag teilt dir der Versicherer regelmäßig gegen Ende des laufenden Versicherungsjahres mit.

Grund dafür ist, dass du die gezahlten Prämien nur teilweise ansetzen darfst. Einerseits ist der Abzug auf die sogenannte Basisversorgung, also den Grundtarif der PKV u.a. ohne Wahlleistungen, quasi das „gesetzliche Niveau der PKV“, beschränkt. Andererseits musst du Arbeitgeberzuschuss und Beitragsrückerstattungen gegenrechnen. Die Formel lautet daher:

Steuerlich absetzbarer PKV-Beitrag = Monatsbeitrag gesamt (ggf. inkl. Kinder und Ehepartner) – Wahlleistungen – Arbeitgeberanteil – evtl. Beitragsrückerstattung aus Vorjahr

Steuer-Tipp: PKV-Beiträge im Voraus zahlen

Abschließend noch ein kleiner Insidertipp, der dir in der Praxis einiges an Geld sparen kann. Arbeitnehmer können Versicherungen als Sonderausgaben nur bis zur Höhe von 1.900 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, es sei denn, die Krankenversicherungsbeiträge sind höher. Dann werden sie in voller Höhe angesetzt, der Sonderausgabenabzug für deine anderen Versicherungen geht allerdings verloren.

Zahlst du deine Beiträge nun für bis zu drei Jahre im Voraus, kannst du im Jahr der Zahlung die gesamte „Vorausbeitragszahlung“ steuerlich geltend machen. In den Folgejahren stehen dir die 1.900 Euro dann für den Ansatz deiner anderen Versicherungen, insbesondere BU-Police, Haftpflicht-, Lebens- und KFZ-Versicherung zur Verfügung.

Als Angestellter in die private Krankenversicherung – denk nicht nur an die Kosten

Gerade junge und gesunde Menschen profitieren häufig von geringeren Kosten in der privaten Krankenversicherung. Denn hier richten sich die Beiträge vor allem nach Alter und Gesundheitszustand und nicht – wie in der GKV – nach dem monatlichen Gehalt.

Bestmögliche medizinische Versorgung in der PKV

Dennoch gilt: Entscheide dich, auch als gutverdienender Angestellter, nicht (nur) wegen den niedrigeren Kosten für die private Krankenversicherung. Im Fokus sollte immer die bestmögliche medizinische Versorgung, die du durch die PKV genießt, stehen.

Denn die PKV-Beiträge bleiben auch dann gleich hoch, wenn du einmal weniger verdienst oder deine Arbeitszeit reduzierst. Auch werden die Beiträge in der PKV über die Zeit steigen. Das gilt zwar auch für die GKV, jedoch ist unklar, ob du langfristig günstiger als in der GKV wegkommst. Gerade in schwierigen Lebensphasen oder im Alter brauchst du allerdings den guten Schutz der privaten Krankenversicherung. Musst du hier, vielleicht aus Not, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, stehst du mitunter schlechter da.

Unser Tipp daher: Überlege, was dir die bestmögliche medizinische Versorgung in der PKV wert ist und ob du bereit bist, hierfür im Zweifel auch höhere Beiträge zu entrichten.

PKV-Finanzierung im Alter

Auch solltest du dir bereits bei Abschluss Gedanken über die Finanzierung der PKV im Alter machen. Eine Möglichkeit, um die Beiträge im Alter zu senken bzw. konstant zu halten, ist ein Beitragsentlastungstarif. Eine andere Möglichkeit ist die Quersubventionierung durch eine Rürup Rente.

Familienplanung bei Wechsel in die PKV beachten

Neben der Finanzierung im Alter solltest du dir bereits bei Abschluss der PKV Gedanken über deine Familienplanung machen. Wenn du zwar noch Single ohne Kinder bist, aber auf jeden Fall eine Familie mit mindestens 3 Kindern haben möchtest, sollte dies bei der PKV-Beratung auf jeden Fall ausführlich besprochen werden.

PKV nur zusammen mit einem Experten abschließen

Wenn du den Artikel bis hierhin gelesen hast, wirst du festgestellt haben, dass es bei der privaten Krankenversicherung einiges zu beachten gibt. Im besten Fall handelt es sich bei der Entscheidung für die PKV generell und auch für einen bestimmen PKV-Versicherer, um eine Entscheidung für das ganze Leben.

Der Grund für Letzteres ist, dass du bei einem Wechsel von einem PKV-Versicherer zu einem anderen PKV-Versicherer nur die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarif mitnehmen kannst und dadurch neben dem höheren Eintrittsalter und dem möglicherweise schlechteren Gesundheitszustand gleich 3-fach benachteiligt wirst.

Eine PKV solltest du deshalb in Ruhe und nur zusammen mit einem Experten abschließen.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager