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Arbeitgeberbescheinigung private Krankenversicherung (PKV)

Aktualisiert am 14. April 2025

Erfahre in diesem Experten-Artikel alles über die Arbeitgeberbescheinigung in der privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. die Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses. Zudem gehen wir auf die Unterschiede zur Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, welche ebenfalls dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, und der Information über die Meldung an die zentrale Stelle nach § 10 Abs. 2b EStG, welche für deine Steuererklärung relevant ist, ein.

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Wozu dient eine Arbeitgeberbescheinigung in der privaten Krankenversicherung?

Wenn du als Arbeitnehmer privat krankenversichert bist, erhältst du zu Beginn des Versicherungsverhältnisses eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung (§ 257 SGB V und § 61 SGB XI).

Diese Bescheinigung hat zwei wichtige Funktionen: Zum einen dient sie als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber, dass die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht erfüllt ist. Zum anderen bestätigt sie die Höhe deines PKV-Beitrags, was Voraussetzung dafür ist, dass dein Arbeitgeber den gesetzlich vorgesehenen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten kann. Aus letzterem Grund wird sie auch Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses genannt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei der es einen pauschalen Beitragssatz gibt, variieren die Beitragshöhen in der privaten Krankenversicherung (PKV) individuell – je nach Tarif, Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen. Deshalb benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung, aus der genau hervorgeht, wie hoch dein Beitrag ist und ob dein Versicherer die formellen Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss erfüllt.

Wie läuft die Ausstellung der Arbeitgeberbescheinigung in der PKV ab?

Die Arbeitgeberbescheinigung wird durch deine private Krankenversicherung erstellt und an dich übermittelt. Der Ablauf ist wie folgt:

Kurz gesagt: Die Arbeitgeberbescheinigung sorgt für Transparenz gegenüber dem Arbeitgeber und sichert dir als privat Versicherter den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung – ein wichtiger Bestandteil deiner Absicherung im Arbeitsverhältnis.

Falsche Steuerberechnung, weil die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht dem Arbeitgeber vorgelegt wurde

Sollte sich dein PKV-Beitrag durch zum Beispiel eine Beitragsanpassung ändern, bekommst du eine Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Diese Bescheinigung erhältst du nur bei Beitragsänderungen.

Hier ist neben deinem Zahlbeitrag auch der steuerlich absetzbare Beitrag ausgewiesen.

Wenn du diese nicht bei deinem Arbeitgeber vorlegst, werden deine Steuern nicht korrekt berechnet, da dem Arbeitgeber noch die alten Beiträge vorliegen.

Konkret funktioniert der automatische Lohnsteuerabzug der Krankenversicherung nicht korrekt.

Bei höheren PKV-Beiträgen reduziert sich aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit dieser deine steuerliche Belastung. Du kannst dir die zu viel gezahlten Steuern zwar im Rahmen der Steuererklärung zurückholen, jedoch ist es vorteilhafter, direkt ein höheres Nettogehalt zu erhalten. Daher solltest du Änderungen des PKV-Beitrags immer dem Arbeitgeber mitteilen. Gleiches gilt aufgrund des veränderten Arbeitgeberzuschusses.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Beamte. Sie müssen die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Dienstherrn vorlegen.

Der Arbeitgeberzuschuss spielt für Beamte hingegen keine Rolle, weil sie Anspruch auf Beihilfe haben.

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Welche Angaben sind in der PKV Arbeitgeberbescheinigung enthalten?

Die Arbeitgeberbescheinigung enthält alle relevanten Informationen, die der Arbeitgeber benötigt, um den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung korrekt berechnen zu können. Dazu zählt zunächst der Nachweis des privaten Versicherungsstatus, also die Bestätigung, dass der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist.

Außerdem sind in der Bescheinigung Angaben zur Beitragshöhe enthalten – aufgeschlüsselt nach dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil. Darüber hinaus finden sich Informationen zum Versicherungsbeginn sowie Hinweise auf etwaige Vertragsänderungen, wie zum Beispiel Tarifwechsel oder Anpassungen der Leistungen.

Bei sogenannten Folgebescheinigungen, also bei Aktualisierungen im Laufe eines bestehenden Versicherungsverhältnisses, enthält das Dokument zusätzlich einen Rückblick auf die im Vorjahr gezahlten Beiträge sowie eine Übersicht über alle relevanten Änderungen, die Einfluss auf die Beitragshöhe oder den Versicherungsstatus hatten.

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten rund um die Arbeitgeberbescheinigung in der PKV

Die rechtlichen Grundlagen rund um die Arbeitgeberbescheinigung in der privaten Krankenversicherung sind klar geregelt. Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, haben grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Die Arbeitgeberbescheinigung dient hierbei als Nachweis für die Entscheidung zugunsten der PKV und gegen die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

Gleichzeitig sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sich mit bis zu 50% an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung zu beteiligen – allerdings nur bis zur Höhe des maximalen GKV-Arbeitgeberanteils (im Jahr 2025 471,32 Euro pro Monat). Um diesen Zuschuss korrekt berechnen zu können, ist die Arbeitgeberbescheinigung unerlässlich.

Auch der Arbeitnehmer trägt Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass die Bescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht wird, insbesondere bei Beginn der Versicherung, bei Änderungen oder einem Arbeitgeberwechsel.

Die private Krankenversicherung wiederum ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Bescheinigung vollständig, korrekt und fristgerecht auszustellen, sodass eine reibungslose Abwicklung gewährleistet ist.

Meldung nach § 10 Abs. 2b EstG

Neben der Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses und der Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EstG für den korrekten Lohnsteuerabzug gibt es noch die Information über die Meldung an die zentrale Stelle nach § 10 Abs. 2b EstG. Auf diesem Schreiben werden deine gezahlten PKV-Beiträge des Vorjahres und die steuerlich absetzbaren Beiträge ausgewiesen.

Anders als die beiden erstgenannten Schreiben, ist dieses Schreiben nicht für den Arbeitgeber, sondern für deine Unterlagen bestimmt.

Auch wird dieses Schreiben nicht zum Ende des Jahres für das Folgejahr verschickt, sondern im ersten Quartal für das vergangene Jahr. Das Schreiben ist für deine Steuererklärung relevant, wobei die Beiträge bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Oftmals erhältst du zusammen mit diesem Schreiben auch Informationen über eine mögliche Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit und die Höhe des Übertragungswertes.

Alle in diesem Artikel behandelten Schreiben werden in der Regel automatisch verschickt.

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