Private Krankenversicherung (PKV) steuerlich absetzbar – so geht’s!
Deine private Krankenversicherung (PKV) ist steuerlich absetzbar, denn bei den Beiträgen handelt es sich um sogenannte Sonderausgaben. Innerhalb dieser gehören sie zu den „Vorsorgeaufwendungen“ und stehen damit neben Prämien für Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. In welcher Höhe du die Beiträge für deine private Krankenversicherung steuerlich absetzen kannst, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Eine private Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar. Dies gilt aber zunächst nur für die Basisleistungen, die in etwa dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
- Die Basisleistungen entsprechen etwa 80% der PKV-Kosten.
- Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro im Jahr.
- Deine Krankenversicherungsbeiträge sind jedoch auch in größerem Umfang abziehbar, hierdurch verlierst du aber den Abzug anderer Versicherungsbeiträge (etwa für deine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung).
- Beitragsrückerstattungen sind steuerfrei, mindern aber die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Der Versicherer rechnet sie entsprechend gegen.
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Private Krankenversicherung Steuererklärung
Beiträge für deine private Krankenversicherung trägst du in die sogenannte „Anlage Vorsorgeaufwand“ deiner Einkommensteuererklärung ein.
Beachte dabei, dass der Versicherer die Prämien in der Regel bereits an das Finanzamt übermittelt hat. Dies geschieht durch § 10 Abs. 2b EStG elektronisch und mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres.
Dennoch solltest du die Anlage vollständig ausgefüllt abgeben, denn mitunter hattest du weitere Vorsorgeaufwendungen, von denen das Finanzamt erst mit deiner Steuererklärung erfährt.
Nur die Basisabsicherung der PKV ist steuerlich absetzbar
Je nach Berufsgruppe machst du unterschiedlich hohe Beiträge geltend. Grundsätzlich gilt dabei, dass sogenannte Wahlleistungen nicht abziehbar sind.
Als Sonderausgaben zu berücksichtigen ist zunächst nur die Basisabsicherung, also der Schutz deiner privaten Krankenversicherung, der in etwa dem der gesetzlichen Krankenkasse entspricht.
Absetzbare PKV-Beiträge bei Arbeitnehmern
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst du die gezahlten Arbeitnehmer-Anteile deiner PKV steuerlich geltend machen. Sie betragen in der Regel 50% des Gesamtbeitrags, da du im Übrigen eine Kostenerstattung vom Arbeitgeber erhalten hast (Arbeitgeberzuschuss).
Der Höchstbetrag deiner Vorsorgeaufwendungen liegt pro Jahr bei 1.900 Euro. Liegen deine PKV-Beiträge über dieser Schwelle, werden sie in voller Höhe berücksichtigt, andere Sonderausgaben fallen dann „unter den Tisch“.
Hast du den Höchstbetrag mit der Basisversorgung allerdings noch nicht ausgeschöpft, berücksichtigt das Finanzamt auch weitere Vorsorgeaufwendungen. Zu ihnen gehören beispielsweise:
- Beiträge für eine private Krankenversicherung, die auf Wahlleistungen entfallen
- Beiträge für eine private Unfallversicherung
- Prämien deiner Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherer übermittelt dem Finanzamt elektronisch, welcher Teil deiner Beiträge zur Basis- und welcher zur Wahlabsicherung gehört.
Steuerliche Absetzbarkeit der PKV-Beiträge bei Beamten
Als Beamtin oder Beamter schließt du eine vollwertige private Krankenversicherung für Beamte ab, diese übernimmt aber in der Regel nur 50% der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten (sogenannte Restkostenversicherung). Im Übrigen leistet der Dienstherr im Rahmen der sogenannten Beihilfe.
Auch hier kannst du alle selbstgezahlten Beiträge für die Basisabsicherung geltend machen. Analog zu Arbeitnehmern gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Beispiel: Peter hat im Jahr 2025 insgesamt 1.800 Euro für seine private Krankenversicherung (Basisabsicherung) und 600 Euro für seine Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt. Insgesamt berücksichtigt das Finanzamt 1.900 Euro, die sich aus 1.800 Euro PKV und 100 Euro BU zusammensetzen.
PKV als Selbstständiger steuerlich absetzen
Auch Selbstständige und Freiberufler können ihre private Krankenversicherung steuerlich absetzen. Hier berücksichtigt das Finanzamt allerdings bis zu 2.800 Euro Vorsorgeaufwendungen, weil kein Anspruch auf Zuschuss eines Arbeitgebers oder Dienstherrn besteht.
Im Übrigen gilt auch hier die Unterscheidung zwischen Basisabsicherung und Wahlleistungen, sodass zunächst nur Erstere zum Abzug gebracht werden.
Überschreiten die Beiträge für deine Grundabsicherung in der privaten Krankenversicherung nicht 2.800 Euro, werden sonstige Vorsorgeaufwendungen ebenfalls berücksichtigt. Ist dies nicht der Fall, gehen sie aus steuerlicher Sicht verloren.
💡 Tipp: Prüfe, ob du Beiträge für deine private Krankenversicherung vorauszahlen und hierdurch erheblich Steuern sparen kannst. Mehr dazu erfährst du im verlinkten Artikel.
Private Krankenversicherung als Rentner steuerlich absetzen
Als Rentnerin oder Rentner sind deine Krankenversicherungsbeiträge weiterhin nach § 10 EStG abziehbar.
Dabei erhältst du aber regelmäßig einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung, sodass dein Status mit dem eines Arbeitnehmers vergleichbar ist.
Im Ergebnis beträgt der für dich geltende Höchstbetrag für den Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen damit 1.900 Euro.
Wie auch im Erwerbsleben können Rentner die Basisabsicherung der PKV jedoch vollständig absetzen.
Krankenversicherung steuerlich absetzbarer Höchstbetrag
- Arbeitnehmer: 1.900 Euro pro Jahr
- Beamter: 1.900 Euro pro Jahr
- Selbstständiger: 2.800 Euro pro Jahr
- Rentner: 1.900 Euro pro Jahr
Nochmal zur Wiederholung: Die jeweiligen Höchstbeträge beziehen sich nicht auf die Basisabsicherung. Die selbstgezahlten Beiträge für diese können immer zu 100% von der Steuer abgesetzt werden.
Wenn die Basisabsicherung jedoch den jeweiligen Höchstbetrag übersteigt, können keine weiteren Versicherungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Auch wenn wir keine Steuerberater sind, gehen wir auf das Thema Steuern in unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung ein.
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Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar: Was gilt bei Ehegatten?
Seid ihr verheiratet und zusammenveranlagt gelten für euch mitunter unterschiedliche Höchstbeträge. Dieser Unterschied ergibt sich aus der Differenzierung, den das Einkommensteuerrecht zwischen einzelnen Berufsgruppen vornimmt.
In diesen Fällen rechnet das Finanzamt eure abziehbaren Höchstbeträge, etwa 2.800 Euro und 1.900 Euro, schlichtweg zusammen.
Der so ermittelte Gesamtbetrag (hier 4.700 Euro) steht euch dann gemeinsam zu. Entsprechendes gilt, wenn für beide derselbe Höchstbetrag gilt. Hier werden vom Finanzamt 3.800 Euro (beide angestellt oder verbeamtet) oder 5.600 Euro (beide selbstständig) berücksichtigt.
PKV Steuern: Beiträge für Basisabsicherung und Wahlleistungen ermitteln
In der Regel bekommst du von deinem privaten Krankenversicherer einmal jährlich eine digitale oder papierhafte Bescheinigung über die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Die Versicherungsgesellschaft bescheinigt dir also,
- welche Summe an Beiträgen du insgesamt gezahlt hast,
- wie viel hiervon auf Wahlleistungen entfällt und
- welcher Anteil für die mit der GKV vergleichbare Basisabsicherung gezahlt wurde.
Erhältst du keine Mitteilung (was eigentlich ausgeschlossen ist), kannst du dich für die Ermittlung der Anteile nach dem Punktesystem der Finanzverwaltung (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung) richten. Es sieht folgendermaßen aus.
| Leistung deiner Versicherung | Absetzbarer Prozentsatz | Nicht absetzbarer Prozentsatz |
|---|---|---|
| Ambulanter Basisschutz | 54,6% | |
| Stationärer Basisschutz | 15,11% | |
| Zahnärztlicher Basisschutz | 9,88% | |
| Mehrleistung Heilpraktiker | 1,69% |
|
| Mehrleistung Chefarzt oder Zweibettzimmer | 9,24% |
|
| Mehrleistung Einbettzimmer | 3,64% |
|
| Mehrleistung Zahnersatz/Implantate | 5,58% |
|
| Mehrleistung Kieferorthopädie | 0,26% |
|
| Summen | 79,59% | 20,41% |
Enthält dein Tarif also alle aufgezählten Wahlleistungen sind rund 80% deiner Beiträge als Basisabsicherung anzusehen. Die verbleibenden 20% entfallen auf steuerlich zunächst irrelevante Wahlleistungen.
Ein Beitragsentlastungstarif zählt übrigens zur Basisabsicherung, weshalb etwa 80% der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können.
Wie bereits beschrieben, ist dieses Schreiben in der Regel nur für deine Unterlagen gedacht, da die Übermittlung automatisch elektronisch erfolgt.
Krankentagegeldversicherung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden
Der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung zählt nicht zur Basisabsicherung und kann deshalb grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das wäre nur möglich, wenn die Gesamtkosten unter 1.900 bzw. 2.800 Euro liegen würden.
PKV Beitragsrückerstattung: Fallen Steuern an?
Grundsätzlich musst du eine Beitragsrückerstattung deiner PKV nicht versteuern. Sie mindert aber die Summe der abziehbaren Versicherungsbeiträge im Jahr des Zuflusses.
Dabei ist es grundsätzlich egal, aus welchem Grund der Versicherer dir einen Teil deiner Beiträge zurückzahlt. Denn soweit du eine Erstattung erhältst, fehlt der Grund für die steuerliche Berücksichtigung der entsprechenden Vorsorgeaufwendungen.
Beispiele PKV Beitragsrückerstattung steuerliche Auswirkungen
Beispiel 1: Du hast im Jahr 2025 6.000 Euro für deine PKV gezahlt und eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Dadurch sind nur 5.000 Euro als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.
In Sonderfällen musst du die Rückzahlung tatsächlich versteuern. Dies ist der Fall, wenn die Erstattung höher als die Summe der Beitragszahlungen ausfällt.
Beispiel 2: Peter hat im Jahr 2025 eine private Krankenversicherung abgeschlossen und aus steuerlichen Gründen 20.000 Euro an Beiträgen vorausgezahlt. 2027 kündigt er seine PKV wieder, er erhält vom Versicherer 10.000 Euro zurück. Gleichzeitig sind ihm im Jahr 2027 nur 4.000 Euro Kosten für seine neue PKV angefallen. Hier müsste Peter 6.000 Euro versteuern, da ihm insoweit „negative Vorsorgeaufwendungen“ entstanden sind.
PKV-Beitrag hat Einfluss auf den Lohnsteuerabzug
Wie in diesem Artikel ausführlich dargestellt, beeinflusst deine PKV deine Steuerbelastung maßgeblich.
Damit deine Lohnsteuer monatlich korrekt vom Arbeitgeber berechnet werden kann, muss er immer deinen aktuellen PKV-Beitrag kennen.
Diesen weißt du dem Arbeitgeber mit der Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG nach.
Solltest du vergessen haben, diese Bescheinigung einzureichen, kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückholen.
Übrigens: Damit der Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden kann, musst du deinem Arbeitgeber beim Wechsel in die PKV eine Arbeitgeberbescheinigung von deinem PKV-Versicherer vorlegen.
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