Deine private Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar, denn bei den Beiträgen handelt es sich um sogenannte Sonderausgaben. Innerhalb dieser gehören sie zu den „Vorsorgeaufwendungen“ und stehen damit neben Prämien für Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. In welcher Höhe du die Beiträge für deine private Krankenversicherung steuerlich absetzen kannst, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Eine private Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar. Dies gilt aber zunächst nur für die Basisleistungen, die in etwa dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
  • Die Basisleistungen entsprechen etwa 80% der PKV-Kosten.
  • Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro im Jahr.
  • Deine Krankenversicherungsbeiträge sind jedoch auch in größerem Umfang abziehbar, hierdurch verlierst du aber den Abzug anderer Versicherungsbeiträge (etwa für deine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung).
  • Beitragsrückerstattungen sind steuerfrei, mindern aber die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Der Versicherer rechnet sie entsprechend gegen.

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Private Krankenversicherung steuerlich absetzen: die Anlage Vorsorgeaufwand

Beiträge für deine private Krankenversicherung trägst du in die sogenannte „Anlage Vorsorgeaufwand“ deiner Einkommensteuererklärung ein.

Beachte dabei, dass der Versicherer die Prämien in der Regel bereits an das Finanzamt übermittelt hat. Dies geschieht durch § 10 Absatz 2a EStG elektronisch und mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres.

Dennoch solltest du die Anlage vollständig ausgefüllt abgeben, denn mitunter hattest du weitere Vorsorgeaufwendungen, von denen das Finanzamt erst mit deiner Steuererklärung erfährt.

Je nach Berufsgruppe machst du unterschiedlich hohe Beiträge geltend. Grundsätzlich gilt dabei, dass sogenannte Wahlleistungen nicht abziehbar sind. Als Sonderausgaben zu berücksichtigen ist zunächst nur die Basisabsicherung, also der Schutz deiner PKV, der in etwa dem der gesetzlichen Krankenkasse entspricht.

Abziehbare PKV-Beiträge bei Arbeitnehmern

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst du die gezahlten Arbeitnehmer-Anteile deiner PKV steuerlich geltend machen. Sie betragen in der Regel 50% des Gesamtbeitrags, da du im Übrigen eine Kostenerstattung vom Arbeitgeber erhalten hast (Arbeitgeberzuschuss).

Der Höchstbetrag deiner Vorsorgeaufwendungen liegt pro Jahr bei 1.900 Euro. Liegen deine PKV-Beiträge über dieser Schwelle, werden sie in voller Höhe berücksichtigt, andere Sonderausgaben fallen dann „unter den Tisch“.

Hast du den Höchstbetrag mit der Basisversorgung allerdings noch nicht ausgeschöpft, berücksichtigt das Finanzamt auch weitere Vorsorgeaufwendungen. Zu ihnen gehören beispielsweise:

  • Beiträge für eine private Krankenversicherung, die auf Wahlleistungen entfallen
  • Beiträge für eine private Unfallversicherung
  • Prämien deiner Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Versicherer übermittelt dem Finanzamt elektronisch, welcher Teil deiner Beiträge zur Basis- und welcher zur Wahlabsicherung gehört.

Behandlung der PKV-Beiträge bei Beamten

Als Beamtin oder Beamter schließt du eine vollwertige private Krankenversicherung ab, diese übernimmt aber in der Regel nur 50% der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Im Übrigen leistet der Dienstherr im Rahmen der sogenannten Beihilfe.

Auch hier kannst du alle selbstgezahlten Beiträge geltend machen. Analog zu Arbeitnehmern gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Beispiel: Peter hat im Jahr 2024 insgesamt 1.800 Euro für seine private Krankenversicherung (Basisabsicherung) und 600 Euro für seine Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt. Insgesamt berücksichtigt das Finanzamt 1.900 Euro, die sich aus 1.800 Euro PKV und 100 Euro BU zusammensetzen.

PKV als Selbstständiger steuerlich absetzen

Auch Selbstständige und Freiberufler können ihre private Krankenversicherung steuerlich absetzen. Hier berücksichtigt das Finanzamt allerdings bis zu 2.800 Euro Vorsorgeaufwendungen, weil kein Anspruch auf Zuschuss eines Arbeitgebers oder Dienstherrn besteht.

Im Übrigen gilt auch hier die Unterscheidung zwischen Basisabsicherung und Wahlleistungen, sodass zunächst nur erstere zum Abzug gebracht werden.

Überschreiten die Beiträge für deine Grundabsicherung in der privaten Krankenversicherung nicht 2.800 Euro, werden sonstige Vorsorgeaufwendungen ebenfalls berücksichtigt. Ist dies nicht der Fall, gehen sie aus steuerlicher Sicht verloren.

Tipp: Prüfe, ob du Beiträge für deine private Krankenversicherung vorauszahlen und hierdurch erheblich Steuern sparen kannst. Mehr dazu erfährst du im verlinkten Artikel.

Private Krankenversicherung im Rentenalter – was gilt hier?

Als Rentnerin oder Rentner sind deine Krankenversicherungsbeiträge weiterhin nach § 10 EStG abziehbar.

Dabei erhältst du aber regelmäßig einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung, sodass dein Status mit dem eines Arbeitnehmers vergleichbar ist.

Im Ergebnis beträgt der für dich geltende Höchstbetrag für den Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen damit 1.900 Euro.

Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar: Was gilt bei Ehegatten?

Seid ihr verheiratet und zusammenveranlagt gelten für euch mitunter unterschiedliche Höchstbeträge. Dieser Unterschied ergibt sich aus der Differenzierung, den das Einkommensteuerrecht zwischen einzelnen Berufsgruppen vornimmt.

In diesen Fällen rechnet das Finanzamt eure abziehbaren Höchstbeträge, etwa 2.800 Euro und 1.900 Euro, schlichtweg zusammen.

Der so ermittelte Gesamtbetrag (hier 4.700 Euro) steht euch dann gemeinsam zu. Entsprechendes gilt, wenn für beide derselbe Höchstbetrag gilt. Hier werden vom Finanzamt 3.800 Euro (beide angestellt oder verbeamtet) oder 5.600 Euro (beide selbstständig) berücksichtigt.

Beiträge für Basisabsicherung und Wahlleistungen ermitteln

In der Regel bekommst du von deinem privaten Krankenversicherer einmal jährlich eine digitale oder papierhafte Bescheinigung über die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Die Versicherungsgesellschaft bescheinigt dir also,

  • welche Summe an Beiträgen du insgesamt gezahlt hast,
  • wie viel hiervon auf Wahlleistungen entfällt und
  • welcher Anteil für die mit der GKV vergleichbare Basisabsicherung gezahlt wurde.

Erhältst du keine Mitteilung (was eigentlich ausgeschlossen ist), kannst du dich für die Ermittlung der Anteile nach dem Punktesystem der Finanzverwaltung (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung) richten. Es sieht folgendermaßen aus:

Leistung deiner Versicherung Absetzbarer Prozentsatz Nicht absetzbarer Prozentsatz
Ambulanter Basisschutz 54,6%  
Stationärer Basisschutz 15,11%  
Zahnärztlicher Basisschutz 9,88%  
Mehrleistung Heilpraktiker   1,69%
Mehrleistung Chefarzt oder Zweibettzimmer   9,24%
Mehrleistung Einbettzimmer   3,64%
Mehrleistung Zahnersatz/Implantate   5,58%
Mehrleistung Kieferorthopädie   0,26%
Summen 79,59% 20,41%

Enthält dein Tarif also alle aufgezählten Wahlleistungen sind rund 80% deiner Beiträge als Basisabsicherung anzusehen. Die verbleibenden 20% entfallen auf steuerlich zunächst irrelevante Wahlleistungen. Ein Beitragsentlastungstarif zählt übrigens zur Basisabsicherung, weshalb etwa 80% der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können.

Krankentagegeldversicherung

Der Beitrag für eine Krankentagegeldversicherung zählt nicht zur Basisabsicherung und kann deshalb grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das wäre nur möglich, wenn die Gesamtkosten unter 1.900 bzw. 2.800 Euro liegen würden.

PKV Beitragsrückerstattung: Fallen Steuern an?

Grundsätzlich musst du eine Beitragsrückerstattung deiner PKV nicht versteuern. Sie mindert aber die Summe der abziehbaren Versicherungsbeiträge im Jahr des Zuflusses.

Dabei ist es grundsätzlich egal, aus welchem Grund der Versicherer dir einen Teil deiner Beiträge zurückzahlt. Denn soweit du eine Erstattung erhältst, fehlt der Grund für die steuerliche Berücksichtigung der entsprechenden Vorsorgeaufwendungen.

Beispiel: Du hast im Jahr 2024 6.000 Euro für deine PKV gezahlt und eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Dadurch sind nur 5.000 Euro als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen.

In Sonderfällen musst du die Rückzahlung tatsächlich versteuern. Dies ist der Fall, wenn die Erstattung höher als die Summe der Beitragszahlungen ausfällt.

Beispiel: Peter hat im Jahr 2024 eine private Krankenversicherung abgeschlossen und aus steuerlichen Gründen 20.000 Euro an Beiträgen vorausgezahlt. 2026 kündigt er seine PKV wieder, er erhält vom Versicherer 10.000 Euro zurück. Gleichzeitig sind ihm im Jahr 2026 nur 4.000 Euro Kosten für seine neue PKV angefallen. Hier müsste Peter 6.000 Euro versteuern, da ihm insoweit „negative Vorsorgeaufwendungen“ entstanden sind.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager