
Beitragsentlastungstarif PKV – Beiträge im Alter reduzieren
Wenn man mit dem Gedanken spielt, in die private Krankenversicherung zu wechseln, hört man oft den Einwand, dass die Beiträge im Alter unbezahlbar werden. Um die Beiträge im Alter stabil zu halten und bezahlbar zu machen, bieten viele private Krankenversicherungen einen Beitragsentlastungstarif an. Was genau der Beitragsentlastungstarif ist, welche Vor- und Nachteile er hat und für wen er sinnvoll sein kann, erklären wir in diesem Experten-Artikel.
💡 Wichtige Infos auf einen Blick
- Der Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein bzw. zusätzlicher Tarif, welchen man bei den meisten PKV-Versicherern als Ergänzung zu einer Krankenvollversicherung abschließen kann.
- Beim Beitragsentlastungstarif zahlt man einen zusätzlichen Beitrag in seine PKV ein, um dafür im Alter einen geringeren Beitrag zu bezahlen.
- Die Höhe der Beitragsentlastung (zum Beispiel 400 Euro) und den Beginn dieser (zum Beispiel 67) legt man bei Abschluss des Tarifs fest. Beides kann jedoch in der Regel flexibel geändert werden.
- Trotz Beitragsentlastung ab zum Beispiel 67 muss man den Beitrag für den Beitragsentlastungstarif ein Leben lang zahlen.
- Beim Wechsel des PKV-Anbieters besteht keine Möglichkeit, die gezahlten Beiträge für den Entlastungsbaustein auf seine neue PKV übertragen zu lassen.
- Der Arbeitgeber bezuschusst den Beitragsentlastungstarif mit bis zu 50%. Zudem können die Kosten zum Teil steuerlich abgesetzt werden.
Alle Infos zum Beitragsentlastungstarif auch im Video
Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.
insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Versicherungen mit Kopf - Bekannt aus
Wie funktioniert die Beitragsberechnung für die PKV im Alter?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht nach einem Prozentsatz des Einkommens festgelegt, sondern berechnet sich individuell nach (Eintritts-)Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen des Versicherungsnehmers. Demnach werden die Kosten in der PKV anders als in der GKV nicht sinken, wenn man im Alter ein geringeres Einkommen hat.
Kostensteigerung der PKV im Alter begrenzen
In der Regel ist es so, dass die Krankheitskosten steigen, je älter man wird. Auch ist es so, dass die Krankheitskosten aufgrund der medizinischen Inflation und der steigenden Lebenserwartung der Menschen generell steigen werden. Um diesen Gegebenheiten entgegenzuwirken, gibt es in der privaten Krankenversicherung sogenannte Altersrückstellungen.
Vereinfacht gesagt, zahlst du in jungen Jahren einen Beitrag, welcher über deinen eigentlichen Krankheitskosten liegt, damit der Beitrag im Alter möglichst bezahlbar bleibt. Denn hier werden in den meisten Fällen die Krankheitskosten über dem Beitrag liegen.
Dieser Mechanismus ist wichtig, um die Kostensteigerung der PKV im Alter zu begrenzen, reicht jedoch nicht aus, um Kostensteigerungen ganz zu verhindern. Daher solltest du dir bereits bei Wechsel in die PKV Gedanken über die Finanzierung im Alter machen. Eine dieser Möglichkeiten ist ein Beitragsentlastungstarif.
So funktioniert der Beitragsentlastungstarif
Der Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung. Hierbei zahlt der Versicherte neben seinem normalen PKV-Beitrag einen zusätzlichen Beitrag an die Versicherung.
Höhe und Beginn des Beitragsentlastungstarifs
Die Höhe der Beitragsentlastung und den Beginn dieser werden bei Abschluss des Zusatzbausteins festgelegt. Sowohl bei der Höhe als auch beim Beginn gibt es Restriktionen der Versicherer. So kannst du in der Regel erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr von der Beitragsentlastung profitieren und auch bei der maximalen Entlastung gibt es Höchstbeiträge.
In der Regel wird der Beitragsentlastungstarif zusammen mit dem normalen PKV-Tarif abgeschlossen, es ist jedoch auch möglich, den Beitragsentlastungstarif nachträglich abzuschließen. Zudem können der Beginn und die Höhe in der Regel flexibel verändert werden. Auch ist es häufig möglich, die Beitragszahlung für eine gewisse Zeit komplett auszusetzen.
💡 Beim Mindest- und Höchstalter gibt es jedoch meist Begrenzungen. So kann ein Beitragsentlastungstarif zum Beispiel erst ab dem vollendeten 20. Lebensjahr und nur bis zum vollendeten 55. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Beiträge werden verzinslich angelegt
Der Beitrag wird von der Versicherung verzinslich angelegt. Die Beiträge inkl. der erwirtschafteten Erträge werden zur Beitragsreduzierung im Alter verwendet. Hierbei kann die Beitragsreduzierung in zwei Möglichkeiten erfolgen:
Konstante Entlastung
Bei der konstanten Entlastung reduziert die Versicherung den Beitrag um einen fixen Betrag. Dieser wird auch bei Beitragserhöhungen der PKV im Alter nicht angepasst.
Dynamische Entlastung
Bei der dynamischen Entlastung passt sich die Beitragsreduzierung in der Höhe an. Sollte der Beitrag für die private Krankenversicherung erhöht werden, reduziert der Beitragsentlastungstarif auch entsprechend einen höheren Betrag. Jedoch passt sich nicht nur die Höhe der Beitragsentlastung an, sondern auch der zu zahlende Beitrag.
Dynamik
Unabhängig von konstanter oder dynamischer Entlastung ist bei einem Beitragsentlastungstarif häufig eine Dynamik enthalten, wodurch sich der Entlastungsbeitrag zum Beispiel alle 3 Jahre bis zum vollendeten 55. Lebensjahr um 10% erhöht. Dieser Dynamik kannst du jedoch widersprechen.
Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.
insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Vorteile Beitragsentlastungstarif
Hohe Flexibilität
Bei den meisten Beitragsentlastungstarifen kann man sich nicht nur die Höhe der Entlastung „frei“ aussuchen, sondern man kann diese auch je nach Bedarf flexibel erhöhen oder reduzieren.
Zudem muss die Beitragsentlastung nicht zwingend zum Renteneintritt erfolgen, sondern kann auch bereits früher oder später in Kraft treten. So kannst du die Beitragsentlastung schon zum vollendeten 60. Lebensjahr oder auch erst zum vollendeten 70. Lebensjahr beginnen lassen.
Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Anders als bei der Krankenvollversicherung oder anderen Zusatzbausteinen der PKV ist bei einem Beitragsentlastungstarif keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Steuerliche Absetzbarkeit
Wie die normalen PKV-Beiträge können auch die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif steuerlich abgesetzt werden. In der Regel können hierbei ca. 80% der Beiträge geltend gemacht werden.
Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50%
Nicht nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50% am Beitrag, sondern auch bei der PKV ist das der Fall. Der Arbeitgeber bezuschusst den Arbeitnehmer hierbei im Jahr 2025 maximal mit 471,32 Euro pro Monat für die normale PKV und den Beitragsentlastungstarif zusammen.
Bitte beachte: Wenn du in Rente gehst, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Du hast jedoch die Möglichkeit, proaktiv einen Zuschuss für deine private Krankenversicherung als Rentner bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Hierbei zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe von 8,15% deiner Rente, welcher jedoch auf maximal 50% der PKV-Beiträge begrenzt ist. Das ist übrigens der gleiche Zuschuss, den freiwillig in der GKV versicherte Rentner erhalten.
Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.
insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Nachteile Beitragsentlastungstarif
Beitragszahlung bis zum Tod
In der Regel muss man die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif so lange weiter bezahlen, wie man die Beitragsentlastungen in Anspruch nimmt. Also entweder, bis man den Baustein der Beitragsentlastung aus dem Vertrag entfernt oder keine PKV mehr hat. Bei Beendigung des Bausteins gibt es jedoch auch Tarife, welche das bis dahin angesparte Kapital direkt beitragssenkend verwenden.
Da sich die Tarife zum Teil stark voneinander unterscheiden, sollte man sich vor dem Abschluss gründlich informieren und am besten unabhängig beraten lassen.
Bei Kündigung oder Versicherungswechsel verfallen bereits gezahlte Beiträge
Wenn man von der PKV in die GKV zurückwechselt, können die vorher eingezahlten Beiträge nicht zurückgefordert werden. Auch wenn man die Versicherungsgesellschaft wechselt (PKV zu PKV), kann man die vorher gezahlten Beiträge nicht auf die neue Versicherung übertragen lassen.
In beiden Fällen werden die bisher angesparten Beiträge von der Versicherung für andere Versicherte zur Beitragsreduzierung im Alter verwendet.
Bitte beachte: Wenn du nur temporär zurück in die GKV wechseln möchtest, bieten die meisten privaten Krankenversicherungen eine Anwartschaftsversicherung an. Hierbei zahlst du einen Beitrag, der es dir ermöglicht, ohne erneute Gesundheitsprüfung (kleine Anwartschaft) und ggf. mit dem ursprünglichen Eintrittsalter (große Anwartschaft) zurück in die PKV zu wechseln. In einem solchen Fall kannst du unter Umständen den Zahlbeitrag des Beitragsentlastungstarifs auf 1 Euro reduzieren, wodurch die bisherigen Ansprüche zur Beitragsreduzierung bestehen bleiben.
Alternativ kannst du je nach Versicherung deine bereits gezahlten Beiträge zur Beitragsreduzierung von Krankenzusatzversicherungen wie einer Zahnzusatzversicherung verwenden.
Im Todesfall gehen deine Angehörigen leer aus
Solltest du frühzeitig versterben, ist es wie bei einer Kündigung, dass die von dir gezahlten Beiträge bei der Versicherung verbleiben. Hierbei besteht bei deinen Angehörigen kein Recht darauf, die Beiträge zurückzufordern, sodass diese leer ausgehen.
Bürgerversicherung
Auch bei der gefühlt seit Jahrzehnten diskutierten Bürgerversicherung hast du mit einem Beitragsentlastungstarif Pech gehabt. Wenn die PKV abgeschafft wird und alle Deutschen in einer Bürgerversicherung versichert werden, bekommst du das Geld für den Beitragsentlastungstarif nicht zurück. Das dieser Nachteil eintritt, ist jedoch ziemlich unwahrscheinlich.
Höhe der Beitragsentlastung ist nicht garantiert
Zwar kann man die Höhe der Beitragsentlastung frei wählen, jedoch ist die Höhe der Beitragsentlastung nicht garantiert. Bei der Höhe der Beitragsentlastung kommt es darauf an, wie gut die Versicherung mit den Beiträgen wirtschaftet und zu welchem Prozentsatz die Versicherung das Geld verzinsen kann. Auch unterscheidet sich die Verzinsung je nach Versicherer.
Für wen ist ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll?
Gutverdienende Angestellte
Insbesondere für gutverdienende Angestellte kann ein Beitragsentlastungstarif durchaus sinnvoll sein. Weil die gesetzliche Rente, die man bekommt, meist deutlich geringer ist als das Gehalt, kann man durch die Beitragsersparnis im Alter seine Rente quasi erhöhen.
Da der Beitragsentlastungstarif durch den Arbeitgeber zu 50% gefördert wird und bei Gutverdienern der Steuersatz hoch ist, lohnt sich der Beitragsentlastungstarif gleich doppelt, da man nicht nur 50% der Kosten vom Arbeitgeber bezuschusst bekommt, sondern die eigenen Kosten auch zu ca. 80% steuerlich absetzen kann. Hierbei muss jedoch der maximale Arbeitgeberzuschuss beachtet werden.
Selbstständige
Bei Selbstständigen sieht das ganze etwas anders aus. Da man keinen Arbeitgeberzuschuss bekommt, muss man die Kosten zu 100% selbst tragen. Wenn man jedoch Steuern sparen und im Alter weniger Beiträge in die PKV zahlen möchte, kann ein Beitragsentlastungstarif unter Umständen auch für Selbstständige sinnvoll sein.
Beamte
Ob Beamte überhaupt einen Beitragsentlastungstarif abschließen können, hängt zunächst einmal vom Versicherer ab.
Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass Beamte als Pensionäre einen höheren Beihilfeanspruch haben (in der Regel 70% statt 50%). Dadurch müssen nicht mehr 50%, sondern nur noch 30% privat abgesichert werden, wodurch die PKV-Kosten im Alter um 20% sinken, auch ohne Beitragsentlastungstarif.
Anders als bei Angestellten zahlt der Dienstherr keinen Zuschuss zum Beitragsentlastungstarif. Die Kosten müssen also wie bei Selbstständigen zu 100% selbst getragen werden.
Beamte profitieren also nur von der steuerlichen Absetzbarkeit des Beitragsentlastungstarifes. Da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt und die Versorgungslücke im Alter durch die höhere Beihilfe und die meist ordentliche Pension nicht so groß ist, ist ein Beitragsentlastungstarif für Beamte in der Regel nicht sinnvoll.
Alternative zum Beitragsentlastungstarif
Als Alternative zum Beitragsentlastungstarif kann man sein Geld auch selbst anlegen. Wichtig ist nur, dass man überhaupt etwas macht, um die PKV-Kosten im Alter zu reduzieren.
Das größte Problem beim Thema „Geld für die PKV zurücklegen“ ist jedoch ein psychologisches. Denn wer kennt es nicht? Geld für solch unbeliebte, aber eigentlich wichtige Dinge wird gerne anderweitig verwendet.
Rürup Rente als Alternative
Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Kunden als Alternative zum Beitragsentlastungstarif häufig eine Rürup Rente abzuschließen. Der „Vorteil“ ist, dass das Geld nicht vor dem 62. Geburtstag verfügbar ist. Somit besteht auch keine Möglichkeit, das Geld anderweitig zu verwenden.
Als weitere Gründe für eine Rürup Rente sprechen die hohe steuerliche Absetzbarkeit, die im Vergleich zum Beitragsentlastungstarif höhere Flexibilität und auch eine wahrscheinlich höhere Verzinsung. Zudem müssen die Beiträge zur Rürup Rente nur bis zum Rentenbeginn und nicht bis ans Lebensende gezahlt werden.
Den Vorteilen der Rürup Rente muss natürlich insbesondere der Arbeitgeberzuschuss beim Beitragsentlastungstarif gegenübergestellt werden. Demnach solltest du dich auch beim Thema „Finanzierung der PKV im Alter“ unabhängig beraten lassen. Falls du noch auf der Suche nach einem PKV-Experten bist, kannst du dir gerne einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen.
Sichere dir einen kostenlosen & unverbindlichen PKV-Check mit einem unserer IHK-geprüften Experten.
insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Sichere dir eine kostenlose & unverbindliche Online-Beratung mit einem unserer IHK-geprüften Experten.
insgesamt über 2.000 positive Bewertungen bei Google und ProvenExpert
Was Kunden über unsere Beratung sagen
Häufig gestellte Fragen
Wird der Beitragsentlastungstarif während der Entlastungsphase gekündigt, werden die angesparten Rückstellungen zur Senkung des Beitrags im Grundtarif verwendet. Allerdings reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag dadurch nicht annähernd so stark, wie es bei einer Weiterführung des Beitragsentlastungstarifs der Fall wäre. Fazit: Eine Kündigung des Beitragsentlastungstarifs in der Entlastungsphase ist daher nicht empfehlenswert.
Auch eine Kündigung während der Ansparphase ist nicht empfehlenswert. Hier werden zwar auch die bisher angesparten Rückstellungen ab dem Entlastungsbeginn zur Beitragsreduzierung genutzt, jedoch wird die Höhe der Entlastung deutlich niedriger ausfallen.