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Beitragsentlastungstarif PKV: Für wen ist das sinnvoll?

Aktualisiert am 6. Januar 2026

Der Beitragsentlastungstarif hilft dir, die Beiträge deiner privaten Krankenversicherung auch im Alter planbar und bezahlbar zu halten. In diesem Experten-Artikel erfährst du, wie die Beitragsberechnung für die PKV im Alter funktioniert, wie der Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung aufgebaut ist und welche Vorteile und Nachteile er mit sich bringt. Wir zeigen dir außerdem, für wen ein PKV-Beitragsentlastungstarif sinnvoll ist und welche Alternativen zum Beitragsentlastungstarif du kennen solltest. So bekommst du auf einen Blick einen klaren Überblick über alle wichtigen Aspekte – verständlich, unabhängig und kompakt erklärt.

💡 Wichtige Infos auf einen Blick

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Wie funktioniert die Beitragsberechnung für die PKV im Alter?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht nach einem Prozentsatz des Einkommens festgelegt, sondern berechnet sich individuell nach (Eintritts-)Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen.

Demnach werden die Kosten in der PKV anders als in der GKV nicht sinken, wenn man im Alter ein geringeres Einkommen hat.

Kostensteigerung der PKV im Alter begrenzen

In der Regel ist es so, dass die Krankheitskosten steigen, je älter man wird. Auch ist es so, dass die Krankheitskosten aufgrund der medizinischen Inflation und der steigenden Lebenserwartung der Menschen generell steigen werden.

Um diesen Gegebenheiten entgegenzuwirken, gibt es in der privaten Krankenversicherung sogenannte Altersrückstellungen.

Vereinfacht gesagt, zahlst du in jungen Jahren einen Beitrag, welcher über deinen eigentlichen Krankheitskosten liegt, damit der Beitrag im Alter möglichst bezahlbar bleibt. Denn hier werden in den meisten Fällen die Krankheitskosten über dem Beitrag liegen.

Dieser Mechanismus ist wichtig, um die Kostensteigerung der PKV im Alter zu begrenzen, reicht jedoch nicht aus, um Kostensteigerungen ganz zu verhindern.

Daher solltest du dir bereits bei Wechsel in die PKV Gedanken über die Finanzierung im Alter machen. Eine dieser Möglichkeiten ist ein Beitragsentlastungstarif.

So funktioniert der Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung

Der Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung. Hierbei zahlt der Versicherte neben seinem normalen PKV-Beitrag einen zusätzlichen Beitrag an die Versicherung

Die Tarife haben je nach Versicherer unterschiedliche Namen wie zum Beispiel BET, BE oder BEA, ähneln sich aber stark in ihrer Funktionsweise.

Höhe und Beginn des Beitragsentlastungstarifs

Die Höhe der Beitragsentlastung und den Beginn dieser werden bei Abschluss des Zusatzbausteins festgelegt.

Sowohl bei der Höhe als auch beim Beginn gibt es Restriktionen der Versicherer. So kannst du in der Regel erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr von der Beitragsentlastung profitieren und auch bei der maximalen Entlastung gibt es Höchstbeiträge.

Bei dem Höchstbeiträgen gibt es Unterschiede je nach Versicherer. Oftmals kannst du aber den gesamten PKV-Beitrag (ohne den gesetzlichen Zuschlag) und den Beitrag für den Beitragsentlastungstarif entlasten, sodass deine PKV im Alter „quasi umsonst“ ist.

In der Regel wird der Beitragsentlastungstarif zusammen mit dem normalen PKV-Tarif abgeschlossen, es ist jedoch auch möglich, den Beitragsentlastungstarif nachträglich abzuschließen.

Zudem können der Beginn und die Höhe in der Regel flexibel verändert werden. Auch ist es häufig möglich, die Beitragszahlung für eine gewisse Zeit komplett auszusetzen (zum Beispiel 3 Jahre).

💡 Beim Mindest- und Höchstalter gibt es jedoch meist Begrenzungen. So kann ein Beitragsentlastungstarif zum Beispiel erst ab dem vollendeten 20. Lebensjahr und nur bis zum vollendeten 55. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Beiträge werden verzinslich angelegt

Der Beitrag wird von der Versicherung verzinslich angelegt. Die Beiträge inkl. der erwirtschafteten Erträge werden zur Beitragsreduzierung im Alter verwendet. Hierbei kann die Beitragsreduzierung in zwei Möglichkeiten erfolgen.

Konstante Beitragsentlastung

Bei der konstanten Entlastung reduziert die Versicherung den Beitrag um einen fixen Betrag. Dieser wird auch bei Beitragserhöhungen der PKV im Alter nicht angepasst. Diese Form der Beitragsentlastung ist die Regel.

Dynamische Beitragsentlastung

Bei der dynamischen Entlastung passt sich die Beitragsreduzierung in der Höhe an. Sollte der Beitrag für die private Krankenversicherung erhöht werden, reduziert der Beitragsentlastungstarif auch entsprechend einen höheren Betrag. Jedoch passt sich nicht nur die Höhe der Beitragsentlastung an, sondern auch der zu zahlende Beitrag.

Dynamik

Unabhängig von konstanter oder dynamischer Entlastung ist bei einem Beitragsentlastungstarif häufig eine Dynamik enthalten, wodurch sich der Entlastungsbeitrag zum Beispiel alle 3 Jahre bis zum vollendeten 55. Lebensjahr um 10% erhöht

Diese Dynamik ist sinnvoll, da auch der PKV-Beitrag über die Zeit steigen wird. Nichtsdestotrotz kannst du der Dynamik auch widersprechen.

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Beitragsentlastung PKV Vorteile

Hohe Flexibilität bei Höhe und Entlastungsbeginn

Bei den meisten Beitragsentlastungstarifen kann man sich nicht nur die Höhe der Entlastung „frei“ aussuchen, sondern man kann diese auch je nach Bedarf flexibel erhöhen oder reduzieren.

Zudem muss die Beitragsentlastung nicht zwingend zum Renteneintritt erfolgen, sondern kann auch bereits früher oder später in Kraft treten. 

So kannst du die Beitragsentlastung beispielsweise schon zum vollendeten 60. Lebensjahr oder auch erst zum vollendeten 70. Lebensjahr beginnen lassen. Die genauen Entlastungsbeginne unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.

Planungssicherheit

Man weiß schon heute, mit welcher Beitragsentlastung man im Alter rechnen kann

Zudem ist das Kapital im Beitragsentlastungstarif Teil der privaten Krankenversicherung und deshalb nicht pfändbar, falls es in deinem Leben zu finanziellen Schwierigkeiten kommen sollte.

Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Anders als bei der Krankenvollversicherung oder anderen Zusatzbausteinen der PKV ist bei einem Beitragsentlastungstarif keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Das gilt auch für mögliche Erhöhungen des Entlastungsbeitrags bzw. Änderungen des Entlastungsbeginns.

Beitragsentlastungstarif ist steuerlich absetzbar

Wie die normalen PKV-Beiträge können auch die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif steuerlich abgesetzt werden. In der Regel können hierbei ca. 80% der Beiträge geltend gemacht werden.

Wenn der Tarif im Alter deine PKV-Beiträge senkt, ist diese Entlastung für dich steuerfrei.

Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50%

Nicht nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50% am Beitrag, sondern auch bei der PKV ist das der Fall.

Der Arbeitgeber bezuschusst den Arbeitnehmer hierbei im Jahr 2026 maximal mit 508,59 Euro pro Monat für die normale PKV und den Beitragsentlastungstarif zusammen (2025: 471,32 Euro).

Bitte beachte: Wenn du in Rente gehst, entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Du hast jedoch die Möglichkeit, proaktiv einen Zuschuss für deine private Krankenversicherung als Rentner bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Hierbei zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe von 8,55% deiner Rente, welcher jedoch auf maximal 50% der PKV-Beiträge begrenzt ist. Das ist übrigens der gleiche Zuschuss, den freiwillig in der GKV versicherte Rentner erhalten. Der PKV-Zuschuss für Rentner wird auch für den Beitragsentlastungstarif gezahlt.

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Beitragsentlastung PKV Nachteile

Beitragszahlung bis zum Tod

In der Regel muss man die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif so lange weiter bezahlen, wie man die Beitragsentlastungen in Anspruch nimmt

Also entweder, bis man den Baustein der Beitragsentlastung aus dem Vertrag entfernt oder keine PKV mehr hat. Bei Beendigung des Bausteins gibt es jedoch auch Tarife, welche das bis dahin angesparte Kapital direkt beitragssenkend verwenden.

Bei manchen Versicherern halbiert sich der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif während der Entlastungsphase.

Da sich die Tarife zum Teil stark voneinander unterscheiden, sollte man sich vor dem Abschluss gründlich informieren und am besten unabhängig zur privaten Krankenversicherung beraten lassen.

Bei Kündigung oder Versicherungswechsel verfallen bereits gezahlte Beiträge

Wenn man von der PKV in die GKV zurückwechselt, können die vorher eingezahlten Beiträge nicht zurückgefordert werden

Auch wenn man die Versicherungsgesellschaft wechselt (PKV zu PKV), kann man die vorher gezahlten Beiträge nicht auf die neue Versicherung übertragen lassen.

In beiden Fällen werden die bisher angesparten Beiträge von der Versicherung für andere Versicherte zur Beitragsreduzierung im Alter verwendet.

Bitte beachte: Wenn du nur temporär zurück in die GKV wechseln möchtest, bieten die meisten privaten Krankenversicherungen eine Anwartschaftsversicherung an. Hierbei zahlst du einen Beitrag, der es dir ermöglicht, ohne erneute Gesundheitsprüfung (kleine Anwartschaft) und ggf. mit dem ursprünglichen Eintrittsalter (große Anwartschaft) zurück in die PKV zu wechseln. In einem solchen Fall kannst du unter Umständen den Zahlbeitrag des Beitragsentlastungstarifs auf den Mindestbeitrag reduzieren (zum Beispiel 20 Euro), wodurch die bisherigen Ansprüche zur Beitragsreduzierung bestehen bleiben.

Alternativ kannst du je nach Versicherung deine bereits gezahlten Beiträge zur Beitragsreduzierung von Krankenzusatzversicherungen wie einer Zahnzusatzversicherung verwenden.

Im Todesfall gehen deine Angehörigen leer aus

Solltest du frühzeitig versterben, ist es wie bei einer Kündigung, dass die von dir gezahlten Beiträge bei der Versicherung verbleiben

Hierbei besteht bei deinen Angehörigen kein Recht darauf, die Beiträge zurückzufordern, sodass diese leer ausgehen.

Bürgerversicherung

Auch bei der gefühlt seit Jahrzehnten diskutierten Bürgerversicherung hast du mit einem Beitragsentlastungstarif Pech gehabt.

Wenn die PKV abgeschafft wird und alle Deutschen in einer Bürgerversicherung versichert werden, bekommst du das Geld für den Beitragsentlastungstarif nicht zurück. Dass dieser Nachteil eintritt, ist jedoch ziemlich unwahrscheinlich.

Höhe der Beitragsentlastung ist nicht garantiert

Zwar kann man die Höhe der Beitragsentlastung frei wählen, jedoch ist die Höhe der Beitragsentlastung nicht garantiert

Bei der Höhe der Beitragsentlastung kommt es darauf an, wie gut die Versicherung mit den Beiträgen wirtschaftet und zu welchem Prozentsatz die Versicherung das Geld verzinsen kann. Auch unterscheidet sich die Verzinsung je nach Versicherer.

Niedrige Verzinsung

Da der Versicherer das Geld konservativ anlegen muss, ist die Verzinsung eines Beitragsentlastungstarifs im Vergleich zu beispielsweise einer Anlage in ETFs (mit oder ohne Versicherungsmantel) oftmals (deutlich) geringer.

Der Steuervorteil und der Arbeitgeberzuschuss können die geringere Verzinsung aber in der Regel ausgleichen.

Für wen ist ein PKV-Beitragsentlastungstarif sinnvoll?

Beitragsentlastungstarif ist sinnvoll für gutverdienende Angestellte

Insbesondere für gutverdienende Angestellte kann ein Beitragsentlastungstarif durchaus sinnvoll sein. Weil die gesetzliche Rente, die man bekommt, meist deutlich geringer ist als das Gehalt, kann man durch die Beitragsersparnis im Alter seine Rente quasi erhöhen.

Da der Beitragsentlastungstarif durch den Arbeitgeber zu 50% gefördert wird und bei Gutverdienern der Steuersatz hoch ist, lohnt sich der Beitragsentlastungstarif gleich doppelt, da man nicht nur 50% der Kosten vom Arbeitgeber bezuschusst bekommt, sondern die eigenen Kosten auch zu ca. 80% steuerlich absetzen kann. Hierbei muss jedoch der maximale Arbeitgeberzuschuss beachtet werden.

Für Selbstständige ist ein Beitragsentlastungstarif weniger sinnvoll

Bei Selbstständigen sieht das ganze etwas anders aus. Da man keinen Arbeitgeberzuschuss bekommt, muss man die Kosten zu 100% selbst tragen.

Wenn man jedoch Steuern sparen und im Alter weniger Beiträge in die PKV zahlen möchte, kann ein Beitragsentlastungstarif unter Umständen auch für Selbstständige sinnvoll sein.

Auch für Beamte ist ein Beitragsentlastungstarif weniger sinnvoll

Ob Beamte überhaupt einen Beitragsentlastungstarif abschließen können, hängt zunächst einmal vom Versicherer ab.

Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass Beamte als Pensionäre einen höheren Beihilfeanspruch haben (in der Regel 70% statt 50%). Dadurch müssen nicht mehr 50%, sondern nur noch 30% privat abgesichert werden, wodurch die PKV-Kosten im Alter um 20% sinken, auch ohne Beitragsentlastungstarif.

Anders als bei Angestellten zahlt der Dienstherr keinen Zuschuss zum Beitragsentlastungstarif. Die Kosten müssen also wie bei Selbstständigen zu 100% selbst getragen werden.

Beamte profitieren also nur von der steuerlichen Absetzbarkeit des Beitragsentlastungstarifes. Da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt und die Versorgungslücke im Alter durch die höhere Beihilfe und die meist ordentliche Pension nicht so groß ist, ist ein Beitragsentlastungstarif für Beamte in der Regel nicht sinnvoll.

Alternativen zum Beitragsentlastungstarif

Als Alternative zum Beitragsentlastungstarif kann man sein Geld auch selbst anlegen. Wichtig ist nur, dass man überhaupt etwas für die Beitragsentlastung der PKV im Alter macht.

Das größte Problem beim Thema „Geld für die PKV zurücklegen“ ist jedoch ein psychologisches. Denn wer kennt es nicht? Geld für solch unbeliebte, aber eigentlich wichtige Dinge wird gerne anderweitig verwendet.

Beitragsentlastung der PKV durch Rürup Rente als Alternative

Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Kunden als Alternative zum Beitragsentlastungstarif häufig eine Rürup Rente abzuschließen. Der „Vorteil“ ist, dass das Geld nicht vor dem 62. Geburtstag verfügbar ist. Somit besteht auch keine Möglichkeit, das Geld anderweitig zu verwenden.

Als weitere Gründe für eine Rürup Rente sprechen die hohe steuerliche Absetzbarkeit, die im Vergleich zum Beitragsentlastungstarif höhere Flexibilität und auch eine wahrscheinlich höhere Verzinsung. Zudem müssen die Beiträge zur Rürup Rente nur bis zum Rentenbeginn und nicht bis ans Lebensende gezahlt werden.

Den Vorteilen der Rürup Rente muss natürlich insbesondere der Arbeitgeberzuschuss beim Beitragsentlastungstarif gegenübergestellt werden.

Beitragsentlastung der PKV durch ETF-Sparplan als Alternative

Ein ETF-Sparplan wird oft als Alternative zum Beitragsentlastungstarif bzw. zur Rürup Rente gesehen, da er die Aussicht auf die höchste Rendite und größtmögliche Flexibilität bietet.

Allerdings erkauft man sich diese Vorteile mit erheblichen Nachteilen: Es fallen keine steuerlichen Vorteile (wie beim Beitragsentlastungstarif oder der Rürup Rente) an, und der essenzielle Arbeitgeberzuschuss – der die Sparlast beim Beitragsentlastungstarif halbiert – entfällt komplett

Zudem zählt das Kapital zum Privatvermögen und ist somit im Falle von Schulden pfändbar.

Nochmal zur Wiederholung, weil es so wichtig ist. Der größte Nachteil liegt jedoch in der Flexibilität selbst: Das Kapital ist nicht zweckgebunden und jederzeit verfügbar. Dieser psychologische Faktor führt häufig dazu, dass das für die Altersvorsorge gedachte Geld bei kurzfristigen Engpässen oder Konsumwünschen vorzeitig entnommen und für andere Zwecke verwendet wird, was das Ziel der Beitragsentlastung im Alter untergräbt.

Demnach solltest du dich auch beim Thema „Finanzierung der PKV im Alter“ unabhängig beraten lassen. Falls du noch auf der Suche nach einem PKV-Experten bist, kannst du dir gerne einen Termin zu unserer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung buchen.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Wird der Beitragsentlastungstarif während der Entlastungsphase gekündigt, werden die angesparten Rückstellungen zur Senkung des Beitrags im Grundtarif verwendet. Allerdings reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag dadurch nicht annähernd so stark, wie es bei einer Weiterführung des Beitragsentlastungstarifs der Fall wäre. Fazit: Eine Kündigung des Beitragsentlastungstarifs in der Entlastungsphase ist daher nicht empfehlenswert.

Auch eine Kündigung während der Ansparphase ist nicht empfehlenswert. Hier werden zwar auch die bisher angesparten Rückstellungen ab dem Entlastungsbeginn zur Beitragsreduzierung genutzt, jedoch wird die Höhe der Entlastung deutlich niedriger ausfallen.

Ja, der PKV-Zuschuss für Rentner wird von der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf den Beitrag für den Beitragsentlastungstarif gezahlt, da dieser Teil des gesamten Beitrags zur privaten Krankenversicherung ist.

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