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Altersrückstellungen – Günstige PKV-Beiträge im Alter

Aktualisiert am 14. November 2025

Wenn man sich mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) beschäftigt hat, hat man wahrscheinlich zumindest einmal diesen Satz gehört: „Wechsel nicht in die private Krankenversicherung, denn im Alter werden die Beiträge unbezahlbar sein!“. Um genau diesem Problem entgegenzuwirken, sind PKV-Versicherer dazu verpflichtet, Alterungsrückstellungen (umgangssprachlich auch Altersrückstellungen genannt) zu bilden. Was genau Altersrückstellungen sind, wie man sie übertragen kann und warum sie überhaupt sinnvoll sind, erklären wir in diesem Experten-Artikel.

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Was sind Altersrückstellungen?

Altersrückstellungen, auch Alterungsrückstellungen genannt, sind ein Teil des Beitrags für die private Krankenversicherung, der vom Versicherer erhoben wird, um im Alter einen möglichst konstanten PKV-Beitrag gewährleisten zu können.

Neben diesem Sparanteil besteht der größere Teil des PKV-Beitrags aus dem Risikoanteil, welcher dafür genutzt wird, um die laufenden medizinischen Leistungsausgaben der gesamten Versichertengemeinschaft des Tarifs zu decken.

Hier gibt es keine Alterungsrückstellungen

In der privaten Krankenversicherung für Kinder und auch in Ausbildungstarifen für Beamtenanwärter (zum Beispiel Referendare) oder Studenten werden übrigens noch keine Alterungsrückstellungen gebildet.

Das Gleiche gilt für den Notlagentarif, in welchen man kommt, wenn man die Beiträge länger nicht bezahlt hat. Hier ist es sogar so, dass bis zu 25% der bisher gebildeten Alterungsrückstellungen hergenommen werden, um den Beitrag zu senken. Demnach musst du aus beiden Gründen nach der Rückumstellung in einen Normaltarif mit höheren Beiträgen rechnen.

Wofür braucht man Altersrückstellungen in der PKV?

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wo sich der Beitrag nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens richtet, ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung u.a. abhängig von Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Eintritt in die Versichertengemeinschaft.

Gesundheitskosten steigen mit dem Alter

In der Regel ist es so, dass die Gesundheitskosten steigen, je älter man wird. Des Weiteren ist es häufig auch so, dass man im Alter ein geringeres Einkommen als im Erwerbsleben hat. Um dieser Diskrepanz entgegenzuwirken, zahlt man vereinfacht gesagt in den ersten Jahren einen Beitrag, welcher die Gesundheitskosten übersteigt, damit die Beiträge im Alter nicht so stark steigen müssen. Denn schlussendlich werden die Gesundheitskosten im höheren Alter in den meisten Fällen den Beitrag übersteigen.

Beitragssteigerungen trotz Altersrückstellungen

Nichtsdestotrotz ist es so, dass trotz Altersrückstellungen die Beiträge in der Zukunft steigen werden. Das liegt vor allen Dingen an der medizinischen Inflation, der steigenden Lebenserwartung und sinkenden Zinserwartungen. Übrigens gilt dies gleichermaßen auch für die gesetzliche Krankenversicherung.

💡 Demnach sollte man bereits bei Eintritt in die PKV weitere Maßnahmen treffen, um die Beiträge im Alter zu begrenzen. Zwei Möglichkeiten hierfür sind ein Beitragsentlastungstarif oder aber eine Quersubventionierung über eine Rürup Rente. Im Gegensatz zu den Alterungsrückstellungen und dem zusätzlichen Vorsorgezuschlag von 10% sind diese beiden Maßnahmen jedoch keine Pflicht.

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Was macht der Versicherer mit meinen Altersrückstellungen?

Der Versicherer kann mit den Altersrückstellungen nicht einfach machen, was er möchte, sondern muss das Geld verzinslich anlegen. Hierbei legt der Versicherer das Geld am Kapitalmarkt an, und je nach Gesellschaft unterscheiden sich die verschiedenen Zinssätze. Kalkuliert werden jedoch maximal 3,5% Zinsen.

Ferner ist gesetzlich geregelt, dass bei allen Zinserträgen über den kalkulierten 3,5% 90% der Erträge zurück in die Alterungsrückstellungen fließen müssen.

Wie hoch sind die Altersrückstellungen in der PKV?

Der Gesetzgeber schreibt seit dem 01.01.2000 vor, dass Krankenversicherer für Versicherte zwischen dem vollendeten 21. und dem vollendeten 60. Lebensjahr 10% des Beitrages als Vorsorgezuschlag erheben müssen. Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr dient der Vorsorgezuschlag dazu, die Beiträge zu stabilisieren.

Ab dem vollendeten 80. Lebensjahr sollen die Beiträge durch die Verwendung der Altersrückstellungen sogar sinken. Das ist in der Praxis aufgrund von gestiegenen Kosten durch den medizinischen Fortschritt und ausbleibenden Zinserwartungen jedoch in der Regel nicht der Fall.

Je nach Betrachtungsweise kommen die Altersrückstellungen noch hinzu, oder der Vorsorgezuschlag ist Teil der Alterungsrückstellungen. Wichtig zu verstehen ist, dass mindestens 10% der PKV-Kosten zum Sparanteil zählen.

Je älter du bei Eintritt in die PKV bist, desto höher der Prozentsatz. Das ist nur logisch, denn je jünger man ist, desto weniger Rücklagen muss man bilden, da man länger Zeit hat.

Altersrückstellungen PKV Beispiel

Wenn du beispielsweise eine PKV mit 30 Jahren abgeschlossen hast, zahlst du mit 40 Jahren einen Beitrag von 600 Euro. Wenn die identische Person erst mit 40 Jahren in die PKV wechselt, zahlt sie für den gleichen Tarif 800 Euro. Person A zahlt nur 600 Euro, da u.a. bereits 10 Jahre lang Altersrückstellungen gebildet wurden. In den 600 Euro ist also ein „Rabatt“ von 200 Euro enthalten.

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Berechnung der Altersrückstellungen in der PKV

Die Berechnung der Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung basiert auf einer Vielzahl von Faktoren und ist versicherungsmathematisch äußerst komplex

Grundlage für diese Kalkulation sind die aktuellen Gesundheitskosten sowie verschiedene gesetzliche Vorgaben. Hierbei spielen unter anderem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) eine maßgebliche Rolle.

Der Anteil der Beiträge, der in die Altersrückstellungen fließt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und nicht einheitlich festgelegt.

Dies liegt daran, dass jede Versicherung ihre Tarife individuell kalkuliert, wobei sowohl demografische Entwicklungen als auch steigende Gesundheitskosten berücksichtigt werden müssen.

Entwicklung der Alterungsrückstellungen in der PKV

Die Alterungsrückstellungen haben in den vergangenen Jahren eine deutliche Dynamik gezeigt. Laut aktuellem map-report stiegen sie bis Ende 2023 auf 327,7 Mrd. Euro – ein kräftiges Plus gegenüber rund 220 Mrd. Euro 10 Jahre zuvor. Auch die vorläufigen Zahlen des PKV-Verbands für 2024 bestätigen diesen Trend: Die Rückstellungen kletterten weiter auf 341 Mrd. Euro.

Dabei hängt die absolute Höhe der Alterungsrückstellungen nicht nur von der Unternehmensgröße ab, sondern auch von der Zusammensetzung des Bestands. So können Versicherer mit hohem Beitragsvolumen teilweise geringere Rückstellungen aufweisen als kleinere Gesellschaften. 

Grundsätzlich gilt: Je höher der Kapitalanlagebestand im Verhältnis zu den Alterungsrückstellungen ist, desto niedriger ist in der Regel die erforderliche Rechnungszinsanforderung – und damit auch die notwendige Nettorendite, um die Rückstellungen ausreichend zu verzinsen.

Wann steigen die Alterungsrückstellungen?

Der Anstieg der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung hat mehrere Ursachen. Neben dem systembedingten Kapitaldeckungsverfahren wirken Faktoren wie die demografische Entwicklung, niedrige Zinsen und steigende Gesundheitskosten.

Da Versicherte immer älter werden und Leistungen teurer werden, müssen Versicherer mehr Geld zurücklegen. Auch gesetzliche Beitragsanpassungen und das Wachstum der Versichertenzahl führen zu höheren Gesamtrückstellungen.

Wachsen die Alterungsrückstellungen bei allen Versicherern?

Ja, laut dem map-report von Franke und Bornberg sind die Alterungsrückstellungen 2023 um 4,34% auf 327,7 Mrd. Euro gestiegen – kein Versicherer verzeichnete einen Rückgang

Spitzenreiter ist die Debeka mit 51,99 Mrd. Euro, gefolgt von DKV (45,78 Mrd. Euro) und Allianz (31,9 Mrd. Euro). 

Die Mecklenburgische hat zwar mit 116,9 Mio. Euro die geringsten Rückstellungen, aber mit 14,61% den größten Zuwachs. Auch die R+V legte mit 12,21% stark zu, während Signal Iduna und Landeskrankenhilfe mit rund 3% die niedrigsten Steigerungsraten zeigten.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen, wenn ich meine private Krankenversicherung kündige?

Was mit deinen Altersrückstellungen bei einer Kündigung passiert, hängt von mehreren Faktoren ab.

  1. Wechselst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung oder zu einem anderen Anbieter in der privaten Krankenversicherung?
  2. Wann wurde deine private Krankenversicherung abgeschlossen?
  3. Behältst du eine Krankenzusatzversicherung?

Wechsel zurück in die GKV

Solltest du dich dazu entscheiden, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, hast du leider keine Möglichkeit, dir deine Altersrückstellungen auszahlen zu lassen. Du kannst die Alterungsrückstellungen jedoch mit einer großen Anwartschaftsversicherung einfrieren lassen, um so bei einem erneuten Wechsel in die PKV von günstigeren Beiträgen zu profitieren. Das macht natürlich nur Sinn, wenn du später wirklich wieder zurück in die PKV wechseln möchtest.

Wechsel innerhalb der PKV

Wenn du zu einem anderen PKV-Versicherer wechselst, hast du die Möglichkeit, einen Teil deiner Altersrückstellungen zu übertragen. Hierbei ist es jedoch entscheidend, wann du deinen Tarif abgeschlossen hast.

Abschluss vor dem 01.01.2009

Wenn das der Fall ist, hast du keinen Anspruch auf die Übertragung von Altersrückstellungen aus deiner PKV. Die bisher gezahlten Rückstellungen bleiben beim Versicherer, welcher diese für die Rückstellungen des Versichertenkollektivs des Tarifs verwendet.

Abschluss ab dem 01.01.2009

Solltest du deine PKV ab dem 01.01.2009 abgeschlossen haben, kannst du einen Teil deiner Rückstellungen zu deinem neuen PKV-Versicherer mitnehmen. Das Ganze nennt sich Übertragungswert. Die Höhe berechnet sich nach den Altersrückstellungen, die du bei deinem Versicherer eingezahlt hättest, wenn du einen Basistarif gehabt hättest. Der Basistarif ist vergleichbar mit den Leistungen aus der GKV. Grundsätzlich kann man sagen, je mehr Leistungen dein Tarif abgesichert hat, desto weniger Alterungsrückstellungen kann man mitnehmen.

Altersrückstellungen bei einer Zusatzversicherung geltend machen

Wenn du zurück in die GKV wechselst und mehr als nur die Grundversorgung haben möchtest, musst du die Kosten für die Behandlung entweder aus eigener Tasche bezahlen oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Hierbei kannst du, wenn dein Versicherer das anbietet, deine Altersrückstellungen zum Beispiel bei einer Zahnzusatzversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung anrechnen lassen.

Wichtig ist hierbei, dass du die Zusatzversicherung beim selben Versicherer abschließt, bei welchem du auch deine PKV hattest. Zudem bietet nicht jede Gesellschaft diese Möglichkeit an.

Unabhängig von einer Krankenvollversicherung gibt es Alterungsrückstellungen auch in der Krankenzusatzversicherung. Hier kann man entscheiden, ob man einen Tarif wählt, bei dem die Beiträge durch die Altersrückstellungen möglichst konstant bleiben oder aber einen Tarif ohne Altersrückstellungen abschließen, bei dem die Beiträge nach dem Erreichen von gewissen Altersgrenzen ansteigen.

Was passiert bei einem Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft?

Wenn du einfach nur deinen Tarif bei deinem jetzigen PKV-Versicherer nach oben oder unten anpassen möchtest, zum Beispiel vom Einsteiger- in den Premium-Tarif wechseln oder andersrum, ist der Versicherer dazu verpflichtet, deine Altersrückstellungen komplett anzurechnen.

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Altersrückstellungen in der Pflegeversicherung

In der privaten Pflegeversicherung werden wie auch in der PKV Altersrückstellungen gebildet. Anders als bei der privaten Krankenversicherung kannst du die Alterungsrückstellungen deiner Pflegeversicherung bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer in voller Höhe übertragen. Diese Regelung wurde zum 01.01.2009 eingeführt und gilt auch für ältere Verträge.

Fazit zu Altersrückstellungen PKV

Altersrückstellungen sind eine sinnvolle Möglichkeit, um hohe PKV-Beiträge im Alter zu vermeiden. Damit man die Alterungsrückstellungen nicht umsonst einzahlt und im Alter selbst nicht davon profitieren kann, sollte ein Wechsel in die PKV und insbesondere ein Wechsel des Versicherers immer gut durchdacht sein.

Am allerwichtigsten ist jedoch, dass die Alterungsrückstellungen alleine keine Beitragssteigerungen verhindern können. Demnach solltest du dir bereits beim Wechsel in die PKV Gedanken über die Finanzierung im Alter machen.

Da das Thema ziemlich komplex ist, sollte man sich zur privaten Krankenversicherung stets von einem Experten unabhängig beraten lassen. Falls du noch auf der Suche nach einer kostenlosen & unverbindlichen Online-Beratung bist, kannst du dir gerne bei uns einen Termin buchen.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

Häufig gestellte Fragen

Altersrückstellungen werden in der privaten Krankenversicherung nicht ausgezahlt. Verlässt du die PKV und wechselst in die gesetzliche Krankenversicherung, verfallen sämtliche bis dahin gebildeten Rückstellungen. Eine Ausnahme gibt es, falls du im Zuge des Rückwechsels in die GKV Krankenzusatzversicherungen beim selben Versicherer abschließt. Hier werden die angesammelten Altersrückstellungen unter Umständen angerechnet, wodurch der Beitrag der Krankenzusatzversicherungen geringer ausfällt.

Ähnlich verhält es sich bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer: Ein Teil der Altersrückstellungen bleibt bei der bisherigen Versichertengemeinschaft und wird nicht übertragen. Eine Ausnahme bilden hier lediglich die in Höhe des Basistarifs gebildeten Rückstellungen, die auf den neuen Versicherer übertragbar sind (nur für Abschlüsse ab dem 01.01.2009). Falls du deine PKV vor dem 01.01.2009 abgeschlossen hast, können bei einem Wechsel des Versicherers keine Altersrückstellungen übertragen werden.

Innerhalb der Tarifstruktur desselben Versicherers hingegen bleiben die Altersrückstellungen erhalten. Wechselst du zu einem gleichartigen Tarif, werden die Rückstellungen vollständig angerechnet.

Anders sieht es bei der Krankenzusatzversicherung aus: Die dort gebildeten Rückstellungen können weder ausgezahlt noch bei einem Anbieterwechsel übernommen werden.

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