In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung kannst du eine sogenannte Selbstbeteiligung vereinbaren. Du übernimmst dann einen Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst. Ein Selbstbehalt kann zu einer niedrigen Versicherungsprämie beitragen. Gleichzeitig lohnt er sich oft nur für gesunde Menschen, die selten zum Arzt gehen – denn je mehr Behandlungskosten du selbst tragen musst, desto teurer wird dein Gesundheitsschutz natürlich auch insgesamt.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Ein Selbstbehalt führt dazu, dass der private Krankenversicherer nur einen Teil der Behandlungskosten übernimmt. Du kannst etwa vereinbaren, dass pro Jahr 1.200 Euro von dir selbst getragen werden.
  • Da Selbstständige ihre PKV in voller Höhe selbst bezahlen müssen, lohnt sich die Vereinbarung eines Selbstbehaltes vor allem hier. Dies bedeutet aber nicht, dass Angestellte nicht auch profitieren – bei ihnen ist die Ersparnis lediglich etwas kleiner.
  • Pro Jahr darf der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung maximal in Höhe von 5.000 Euro vereinbart werden. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, muss der Versicherer also in jedem Fall übernehmen.
  • Deine PKV-Beiträge sinken durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes. Dadurch kannst du weniger Sonderausgaben steuerlich geltend machen, gegebenenfalls kommt aber ein Ansatz der gezahlten Behandlungskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen in Betracht.

Alle Infos zur Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung auch im Video

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Wie funktioniert der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung?

Der Selbstbehalt bzw. die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung ist vergleichsweise schnell erklärt, da es nur wenige Unterschiede zu anderen Versicherungssparten gibt. Vereinbarst du mit dem Versicherer einen Selbstbehalt, musst du einen Teil deiner Behandlungs- und Krankheitskosten bis zur vereinbarten Grenze selbst übernehmen. Die Leistungspflicht des Versicherers beginnt erst, wenn du den Rahmen der Selbstbeteiligung ausgeschöpft hast.

Beispiel für die PKV-Selbstbeteiligung

Du hast einen Selbstbehalt von 1.200 Euro pro Jahr vereinbart. Deine Behandlungskosten belaufen sich auf insgesamt 2.000 Euro. Deine private Krankenversicherung übernimmt nur 800 Euro, die verbleibenden 1.200 Euro zahlst du aus eigener Tasche.

Selbstbeteiligung reduziert den Beitrag

Dein Vorteil: Eine Selbstbeteiligung reduziert den monatlichen Beitrag, den du für deine private Krankenversicherung bezahlen musst. Dies ist nur logisch, weil der Versicherer den entsprechenden Anteil in Zukunft nicht mehr zu tragen hat. Gleichzeitig spart er Verwaltungsaufwand ein, weil einige Kunden dadurch gar keine Rechnungen einreichen.

Die verschiedenen Varianten der Selbstbeteiligung in der PKV

Selbstbehalte in der privaten Krankenversicherung sind Teil der Vertragsfreiheit, weshalb jeder Versicherer seinen Kunden eigene Modelle anbietet. Bestimmte „Klassiker“ findest du dabei allerdings immer wieder in der PKV.

Der Selbstbehalt als Fixbetrag

Unter einem „fixen Selbstbehalt“ versteht man das, was wir im obigen Beispiel dargestellt haben. Die generelle Selbstbeteiligung ist meist als Betrag, etwa 1.000 Euro pro Jahr, ausgestaltet. Sie gilt für alle Bereiche der privaten Krankenversicherung, umfasst also ambulante, stationäre und Zahnbehandlungen gleichermaßen.

Haben deine Behandlungs- und Krankheitskosten die vereinbarte Selbstbehalts-Schwelle erreicht, kommt der Versicherer für die verbleibenden Kosten auf. Ab dem nächsten Versicherungsjahr gilt die entsprechende Selbstbeteiligung dann erneut, der Betrag wird also auf 0 Euro „zurückgesetzt“.

Selbstbeteiligung als Prozentsatz

Alternativ zur absoluten bzw. betragsmäßigen Deckelung des Selbstbehaltes kannst du je nach Versicherer auch einen prozentualen Selbstbehalt vereinbaren. In deinem Vertrag steht dann beispielsweise, dass du 10% deiner Krankheitskosten selbst übernehmen musst.

Beispiel: Du hast mit dem Versicherer 10% Selbstbehalt bei deiner privaten Krankenversicherung vereinbart und reichst eine Rechnung über 2.000 Euro ein. Das Versicherungsunternehmen zahlt 1.800 Euro (2.000 Euro abzüglich 10% Selbstbeteiligung).

Modularer oder bausteinbezogener Selbstbehalt

Auch die modulare Selbstbeteiligung kann in absoluten Zahlen (z.B. 1.000 Euro pro Jahr) oder als Prozentsatz (etwa 10% je Behandlung) ausgestaltet sein. Ihr Unterschied zu den anderen Varianten besteht aber darin, dass sie sich nur auf einzelne Bausteine deiner privaten Krankenversicherung bezieht oder sich von Baustein zu Baustein unterscheidet. Ein Vertrag könnte zum Beispiel so aussehen:

  • Zahnbehandlungen werden zu 100% von der PKV übernommen.
  • Bei ambulanten Behandlungen trägst du 10% der Kosten selbst.
  • Bei stationären Aufenthalten beträgt dein Eigenanteil 5%.

Ganz wichtig dabei: Der maximale Selbstbehalt liegt für ambulante und stationäre Behandlungen bei 5.000 Euro pro Jahr. Mehr musst du, auch bei der Vereinbarung eines Prozentsatzes, also nie übernehmen (§ 193 Absatz 3 VVG).

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Für wen lohnt sich die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung?

Selbstbeteiligung für Selbstständige

Personen, die ihren Beitrag für die private Krankenversicherung komplett selbst bezahlen – also Selbstständige und Freiberufler – sparen durch eine Selbstbeteiligung regelmäßig am meisten Geld. Denn hier schlägt der Selbstbehalt voll auf den Beitrag durch.

Selbstbeteiligung für Angestellte

Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den PKV-Kosten. Er übernimmt in der Regel 50% der monatlichen Prämie (maximal 421,76 Euro in 2024). Sinkt der Beitrag, weil du eine Selbstbeteiligung vereinbarst, profitiert hiervon auch dein Arbeitgeber, denn auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt entsprechend. Böse Zungen würden sagen, dass du deinen Arbeitgeber in diesen Fällen „mitsubventionierst“.

Im schlechtesten Fall wird der Gesundheitsschutz für dich sogar insgesamt teurer, denn der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an deiner Selbstbeteiligung. Zahlst du insgesamt mehr aus eigener Tasche als du bei „vollem“ Beitrag vom Arbeitgeber erhalten hättest, solltest du auf eine Selbstbeteiligung lieber verzichten.

Selbstbeteiligung für Beamte

Beamte können in der Regel keinen PKV-Tarif mit Selbstbehalt nutzen. Grund dafür ist die Beihilfe, die bereits mindestens 50% der Krankheitskosten abdeckt. Hierdurch lohnt sich allerdings häufig die Beitragsrückerstattung, über die wir bereits einen eigenen Artikel verfasst haben.

Lohnt sich die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung?

Ob sich die Selbstbeteiligung in deiner privaten Krankenversicherung lohnt, kannst du einfach selbst ausrechnen. Nimm dafür deine monatliche Beitragsersparnis mal 12 und vergleiche diesen Wert dann mit dem vereinbarten Selbstbehalt. Sparst du über die Beiträge mehr, als du an Selbstbehalt leisten müsstest, lohnt er sich. In der Regel werden sich Beitragsersparnis und Selbstbehalt jedoch auf einem ähnlichen Level bewegen.

Demnach sollte man insbesondere die persönliche Situation betrachten. Wie bereits beschrieben, macht eine Selbstbeteiligung bei Selbstständigen grundsätzlich am meisten Sinn, da die Ersparnis am höchsten ist. Aber auch die mögliche Beitragsrückerstattung sollte bei Beantwortung der Fragen: „Selbstbeteiligung: Ja oder Nein? Falls Ja, in welcher Höhe?“ eine Rolle spielen. Wenn du jung und gesund bist, kannst du aufgrund der Selbstbeteiligung von niedrigen Beiträgen profitieren und durch die Beitragsrückerstattung auch noch einen Teil der Kosten zurückbekommen. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei manchen Versicherern auf Vorsorgeuntersuchungen kein Selbstbehalt anfällt.

So wirkt sich die PKV-Selbstbeteiligung steuerlich aus

Durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes sinken die Beiträge, die du für die private Krankenversicherung entrichten musst. Dies geschieht zunächst einmal unabhängig davon, ob du die Selbstbeteiligung tatsächlich ausschöpfst oder – weil du beispielsweise kein einziges Mal zum Arzt gehst – quasi unangetastet lässt.

KV-Beiträge können zu 100% von der Steuer absetzt werden

Die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kannst du dabei im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit prozentual – je nach Steuersatz – auch die zu zahlende Einkommensteuer. Für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist der Sonderausgabenabzug der Höhe nach nicht begrenzt.

Selbstbehalt ist keine Sonderausgabe

Der Selbstbehalt stellt hingegen keine Sonderausgaben dar, da es sich bei ihm ja gerade nicht um einen Versicherungsbeitrag handelt. Die entsprechenden Krankheitskosten kannst du allerdings als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dabei wirken sie sich nur steuerlich aus, wenn die zumutbare Belastung (quasi ebenfalls ein Eigenanteil) überschritten wird. Die Tabelle in § 33 Absatz 3 EStG sieht so aus:

zumutbare belastung paragraph 33 estg 1200x427 - Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung – Wann rentiert sie sich?

Beispiel: Du hast im Jahr 2023 50.000 Euro verdient (Gesamtbetrag der Einkünfte). Gleichzeitig hast du im Rahmen des Selbstbehaltes deiner privaten Krankenversicherung 1.000 Euro Krankheitskosten getragen. Du bist kinderlos, womit deine zumutbare Belastung 6% des Gesamtbetrages der Einkünfte beträgt (hier 3.000 Euro). Die getragenen Krankheitskosten liegen unter dieser Grenze und wirken sich daher nicht mehr weiter aus.

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Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager