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Selbstbeteiligung private Krankenversicherung – sinnvoll?

Aktualisiert am 2. Juli 2026

In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) kannst du eine sogenannte Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) vereinbaren. Du übernimmst dann einen Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst. Ein Selbstbehalt kann zu einer niedrigen Versicherungsprämie beitragen. Gleichzeitig lohnt er sich oft nur für gesunde Menschen, die selten zum Arzt gehen – denn je mehr Behandlungskosten du selbst tragen musst, desto teurer wird dein Gesundheitsschutz natürlich auch insgesamt.

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Wie funktioniert die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung?

Vereinbarst du in der privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung bzw. einen Selbstbehalt, übernimmst du einen Teil deiner Krankheits- und Behandlungskosten selbst – bis zur vereinbarten Höhe. Erst wenn diese Grenze erreicht ist, übernimmt der Versicherer die weiteren erstattungsfähigen Kosten.

Beispiel für die PKV-Selbstbeteiligung

Du hast einen Selbstbehalt von 1.200 Euro pro Jahr vereinbart. Deine Behandlungskosten belaufen sich auf insgesamt 2.000 Euro. Deine private Krankenversicherung übernimmt nur 800 Euro, die verbleibenden 1.200 Euro zahlst du aus eigener Tasche.

Eigenanteil reduziert den Beitrag

Dein Vorteil: Eine Selbstbeteiligung reduziert den monatlichen Beitrag, den du für deine private Krankenversicherung bezahlen musst. Dies ist nur logisch, weil der Versicherer den entsprechenden Anteil in Zukunft nicht mehr zu tragen hat. Gleichzeitig spart er Verwaltungsaufwand ein, weil einige Kunden dadurch gar keine Rechnungen einreichen.

Private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung ist selbstverständlich keine Pflicht. Du kannst eine private Krankenversicherung auch ohne Selbstbeteiligung abschließen. Dann sind die Kosten der privaten Krankenversicherung höher, du erhältst jedoch ab dem ersten Euro eine Erstattung.

Die verschiedenen Varianten der Selbstbeteiligung in der PKV

Selbstbehalte in der privaten Krankenversicherung sind Teil der Vertragsfreiheit, weshalb jeder Versicherer seinen Kunden eigene Modelle anbietet. Bestimmte „Klassiker“ findest du dabei allerdings immer wieder in der PKV.

Der Selbstbehalt als Fixbetrag

Unter einem „fixen Selbstbehalt“ versteht man das, was wir im obigen Beispiel dargestellt haben. Die generelle Selbstbeteiligung ist meist als Betrag, etwa 1.000 Euro pro Jahr, ausgestaltet. Sie gilt für alle Bereiche der privaten Krankenversicherung, umfasst also ambulante, stationäre und Zahnbehandlungen gleichermaßen.

Haben deine Behandlungs- und Krankheitskosten die vereinbarte Selbstbehalts-Schwelle erreicht, kommt der Versicherer für die verbleibenden Kosten auf. Ab dem nächsten Versicherungsjahr gilt die entsprechende Selbstbeteiligung dann erneut, der Betrag wird also auf 0 Euro „zurückgesetzt“.

Selbstbeteiligung als Prozentsatz

Alternativ zur absoluten bzw. betragsmäßigen Deckelung des Selbstbehaltes kannst du je nach Versicherer auch einen prozentualen Selbstbehalt vereinbaren. In deinem Vertrag steht dann beispielsweise, dass du 10% deiner Krankheitskosten selbst übernehmen musst. In der Regel bezieht sich ein prozentualer Selbstbehalt nur auf die Bereiche Ambulant und Stationär und nicht auf den Bereich Zahn.

Zusätzlich gibt es hier in der Regel eine jährliche Höchstgrenze, zum Beispiel 500 Euro. Dadurch bleibt die maximale Selbstbeteiligung für dich als Versicherten überschaubar und planbar.

Beispiel: Du hast mit dem Versicherer 10% Selbstbehalt bei deiner privaten Krankenversicherung vereinbart und reichst eine Rechnung über 2.000 Euro ein. Das Versicherungsunternehmen zahlt 1.800 Euro (2.000 Euro abzüglich 10% Selbstbeteiligung).

Modularer oder bausteinbezogener Selbstbehalt

Auch die modulare Selbstbeteiligung kann in absoluten Zahlen (zum Beispiel 1.000 Euro pro Jahr) oder als Prozentsatz (etwa 10% je Behandlung) ausgestaltet sein.

Ihr Unterschied zu den anderen Varianten besteht aber darin, dass sie sich nur auf einzelne Bausteine deiner privaten Krankenversicherung bezieht oder sich von Baustein zu Baustein unterscheidet. Ein Vertrag könnte zum Beispiel so aussehen:

Ganz wichtig dabei: Der maximale Selbstbehalt liegt für ambulante und stationäre Behandlungen bei 5.000 Euro pro Jahr. Mehr musst du, auch bei der Vereinbarung eines Prozentsatzes, also nie übernehmen (§ 193 Abs. 3 VVG).

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Für wen lohnt sich die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung?

PKV-Selbstbehalt für Selbstständige

Personen, die ihren Beitrag für die private Krankenversicherung komplett selbst bezahlen – also Selbstständige und Freiberufler – sparen durch eine Selbstbeteiligung regelmäßig am meisten Geld. Denn hier schlägt der Selbstbehalt voll auf den Beitrag durch.

PKV-Selbstbehalt für Angestellte

Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den PKV-Kosten. Er übernimmt in der Regel 50% der monatlichen Prämie (maximal 508,59 Euro in 2026). 

Sinkt der Beitrag, weil du eine Selbstbeteiligung vereinbarst, profitiert hiervon auch dein Arbeitgeber, denn auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt entsprechend. Böse Zungen würden sagen, dass du deinen Arbeitgeber in diesen Fällen „mitsubventionierst“.

Im schlechtesten Fall wird der Gesundheitsschutz für dich sogar insgesamt teurer, denn der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an deiner Selbstbeteiligung. Zahlst du insgesamt mehr aus eigener Tasche als du bei „vollem“ Beitrag vom Arbeitgeber erhalten hättest, solltest du auf eine Selbstbeteiligung lieber verzichten.

PKV-Selbstbehalt für Beamte

Für Beamte ist eine Selbstbeteiligung in der PKV für Beamte meist nicht sinnvoll, da sie durch die Beihilfe ohnehin nur 30 bis 50% der Krankheitskosten absichern müssen und ihre Beiträge bereits vergleichsweise niedrig sind. Die Beihilfe selbst sieht keine Selbstbeteiligung vor.

Auch ist es so, dass nur wenige Versicherer überhaupt Beihilfetarife mit Selbstbehalt anbieten.

Ohne Selbstbeteiligung lohnt sich allerdings häufig die Beitragsrückerstattung, über die wir bereits einen eigenen Artikel verfasst haben.

Lohnt sich die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung?

Beitragsersparnis mit Selbstbehalt vergleichen

Ob sich eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung lohnt, kannst du relativ einfach selbst ausrechnen: Multipliziere deine monatliche Beitragsersparnis mit 12 und vergleiche den Wert mit dem vereinbarten Selbstbehalt.

Wichtig zu wissen: Die Beitragsersparnis und die Höhe der Selbstbeteiligung bewegen sich nicht zwingend auf demselben Niveau. In der Praxis ist es sogar häufig so, dass die Beitragsersparnis höher ausfällt als die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Warum die Beitragsersparnis oft höher ausfällt

Der Grund: Mit einer höheren Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherte nicht nur einen Teil der Kosten selbst – häufig werden auch kleinere Rechnungen gar nicht erst eingereicht. Dadurch spart der Versicherer zusätzlich Verwaltungs- und Leistungskosten. Außerdem erreichen viele Versicherte ihre volle Selbstbeteiligung gar nicht jedes Jahr.

Deshalb kann beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Jahr durchaus zu einer Beitragsersparnis von 800 bis 1.000 Euro jährlich führen.

Für wen sich eine Selbstbeteiligung besonders lohnen kann

Ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist, hängt dennoch stark von deiner persönlichen Situation ab. Wie bereits beschrieben, lohnt sie sich insbesondere für Selbstständige, da diese die gesamte Beitragsersparnis selbst tragen und kein Arbeitgeberzuschuss vorhanden ist.

Auch eine mögliche Beitragsrückerstattung sollte bei der Frage „Selbstbeteiligung: Ja oder Nein? Falls ja, in welcher Höhe?“ berücksichtigt werden.

Junge und gesunde Versicherte profitieren häufig

Wenn du jung und gesund bist, kannst du durch eine Selbstbeteiligung von niedrigeren Beiträgen profitieren und dir zusätzlich durch eine Beitragsrückerstattung einen Teil deiner Kosten zurückholen.

Wichtig zu wissen: Bei manchen Versicherern fallen auf Vorsorgeuntersuchungen trotz Selbstbeteiligung keine zusätzlichen Kosten an.

Nachteile Selbstbeteiligung private Krankenversicherung

Zwei wichtige Nachteile der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung werden häufig übersehen: Zum einen gilt grundsätzlich, dass mit einer höheren Selbstbeteiligung zwar der monatliche Beitrag sinkt, gleichzeitig aber auch weniger Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Die Folge können höhere Beiträge im Alter sein.

Zum anderen kann eine hohe Selbstbeteiligung spätere Tarifwechsel nach § 204 VVG deutlich erschweren, weil dann oft weniger passende Wechseloptionen zur Verfügung stehen. Besonders problematisch ist das, wenn relevante Vorerkrankungen bestehen. Denn eine einmal vereinbarte Selbstbeteiligung lässt sich dann häufig nicht einfach reduzieren, da der Versicherer dafür in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen kann.

Ist die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

Durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes sinken die Beiträge, die du für die private Krankenversicherung entrichten musst. Dies geschieht zunächst einmal unabhängig davon, ob du die Selbstbeteiligung tatsächlich ausschöpfst oder – weil du beispielsweise kein einziges Mal zum Arzt gehst – quasi unangetastet lässt.

KV-Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden

Die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kannst du dabei im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit prozentual – je nach Steuersatz – auch die zu zahlende Einkommensteuer.

Für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist der Sonderausgabenabzug der Höhe nach nicht begrenzt. Es kann jedoch nur der Teil abgesetzt werden, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht. Das sind ca. 80% der PKV-Kosten. Wahlleistungen wie zum Beispiel Chefarztbehandlung können beispielsweise nicht abgesetzt werden.

Selbstbehalt ist keine Sonderausgabe

Der Selbstbehalt stellt hingegen keine Sonderausgaben dar, da es sich bei ihm ja gerade nicht um einen Versicherungsbeitrag handelt. 

Die entsprechenden Krankheitskosten kannst du allerdings als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen, wenn sie medizinisch notwendig sind. 

Dabei wirken sie sich nur steuerlich aus, wenn die zumutbare Belastung (quasi ebenfalls ein Eigenanteil) überschritten wird. Die Tabelle in § 33 Abs. 3 EStG sieht so aus:

zumutbare-belastung-paragraph-33-estg

Beispiel: Du hast im Jahr 2025 50.000 Euro verdient (Gesamtbetrag der Einkünfte). Gleichzeitig hast du im Rahmen des Selbstbehaltes deiner privaten Krankenversicherung 1.000 Euro Krankheitskosten getragen. Du bist kinderlos, womit deine zumutbare Belastung 6% des Gesamtbetrages der Einkünfte beträgt (hier 3.000 Euro). 

Die getragenen Krankheitskosten liegen unter dieser Grenze und wirken sich daher nicht mehr weiter aus.

Ist eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Eine Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein – etwa wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, nur selten ärztliche Leistungen in Anspruch nimmst oder deine monatlichen Ausgaben möglichst gering halten möchtest. Dabei solltest du jedoch auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.

Wir empfehlen als Faustregel zur Orientierung, dass die Kombination aus Beitragsersparnis und gewählter Selbstbeteiligung in einem sinnvollen Verhältnis stehen sollte. Dabei ist wichtig zu wissen, dass eine höhere Selbstbeteiligung häufig zu einer überproportionalen Beitragsersparnis führt, da Versicherte kleinere Rechnungen oft gar nicht erst einreichen und der Versicherer zusätzlich Verwaltungsaufwand spart.

Selbstbeteiligung ist für Angestellte meist nicht sinnvoll

Besonders für Angestellte lohnt sich ein genauer Blick auf die Details, da der Arbeitgeber zwar einen Teil der PKV-Beiträge übernimmt, sich jedoch nicht an der Selbstbeteiligung beteiligt.

Zudem werden Beitragseinsparungen durch einen höheren Selbstbehalt mit dem Arbeitgeber geteilt, was bedeutet, dass nicht die volle Ersparnis beim Versicherten verbleibt. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt 2026 bei 508,59 Euro.

Eigenanteil sollte in einem angemessenen Rahmen bleiben

Bei der Wahl eines Tarifs mit Selbstbeteiligung solltest du außerdem darauf achten, dass der Selbstbehalt in einem finanziell gut kalkulierbaren Rahmen bleibt. Auch hohe Selbstbeteiligungen können bei wenigen Arztbesuchen im Jahr schnell aufgebraucht sein.

Zudem ist nicht jede Form der Selbstbeteiligung in jedem Tarif vorgesehen – es sollte daher geprüft werden, ob das gewünschte Modell im jeweiligen PKV-Tarif überhaupt verfügbar ist.

In unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung gehen wir auf das Thema Selbstbeteiligung ausführlich ein.

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