Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung (PKV)2024-03-20T14:41:44+01:00

Neben Beamten und Selbstständigen können sich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privat krankenversichern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen im Jahr vor dem Wechsel und im Jahr des Wechsels die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Zu deinen monatlichen Beiträgen für die private Krankenversicherung (PKV) bekommst du dann ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss. Dessen Höhe ist allerdings auf das Maximum in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gedeckelt.

Wichtige Infos auf einen Blick

  • Bist du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Mitglied der privaten Krankenversicherung, bekommst du einen Arbeitgeberzuschuss. Diesen gibt es aber nur bei einer vollwertigen PKV. Hast du beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung neben deiner gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen, erhältst du dafür keine Arbeitgeberzuzahlung.
  • Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung liegt grundsätzlich bei 50% der Kosten, ist jedoch auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt (im Jahr 2024 421,76 Euro pro Monat).
  • Dein Arbeitgeber zahlt auch einen Zuschuss für Familienangehörige. Hiervon profitierst du aber nur, wenn deine eigene Versicherungsprämie den Arbeitgeberzuschuss noch nicht vollständig ausschöpft.
  • Die Höhe deines Versicherungsbeitrages (und ggf. den deiner Angehörigen) weist du dem Arbeitgeber mit den Bescheinigungen des privaten Krankenversicherers nach.
  • Mit der regelmäßigen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt auch der mögliche Arbeitgeberzuschuss in der PKV. Hiervon profitierst du auch in der privaten Krankenversicherung, wenn du einen hohen Monatsbeitrag (gegebenenfalls zusammen mit deiner Familie) zahlst.

Alle Infos zum Arbeitgeberzuschuss in der PKV auch im Video

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Als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln – wie klappt es?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bist du grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Du kannst allerdings in die private Krankenversicherung wechseln, wenn dein jährliches Bruttoeinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz JAEG) übersteigt. Damit dies der Fall ist, musst du

  • im Jahr 2023 mindestens 66.600 Euro und
  • im Jahr 2024 mindestens 69.300 Euro

brutto verdienen.

Relevant für das Bruttoeinkommen sind neben dem normalen Gehalt u.a. auch regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Hast du mehrere Arbeitsverhältnisse, werden die einzelnen Bruttogehälter addiert (mit Ausnahme von Minijobs). Bist du nebenbei selbstständig und stellt die Selbständigkeit deinen Hauptberuf dar, kann es zu einer Versicherungsfreiheit kommen. Du kannst dann unabhängig vom Einkommen bestimmen, wie du dich versicherst. Zu beachten ist dabei allerdings, dass hauptberuflich Selbstständige keinen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (mehr) erhalten.

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Der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung: Anspruch und Höhe

Beim Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen einer privaten Krankenversicherung orientiert sich der Arbeitgeber an den gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen. Für dich als Angestellter bedeutet dies, dass du maximal den Zuschuss bekommst, den du erhalten würdest, wenn du gesetzlich krankenversichert wärst.

Maximaler Arbeitgeberzuschuss PKV richtet sich nach BBG

Der Höchstbeitrag richtet sich also nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die im Jahr 2024 bei 5.175 Euro pro Monat (62.100 Euro im Jahr) liegt.

Bist du in der GKV versichert und verdienst über der BBG fällt auf den über der Grenze liegenden Teil des Einkommens kein Beitrag mehr an. Verdienst du weniger, fällt der KV-Beitrag und demnach auch dein individueller Arbeitgeberzuschuss niedriger aus.

Beispiel: Du verdienst 6.000 Euro brutto pro Monat. Krankenversicherungsbeiträge werden nur auf 5.175 Euro berechnet. Auf die verbleibenden 825 Euro zahlst du keine KV-Prämien mehr.

50% Zuschuss zur PKV vom Arbeitgeber

Wie der Name bereits verrät, stellt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV allerdings nur einen „Zuschuss“ dar. Konkret bekommst du 50% deines Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags vom Arbeitgeber erstattet. Demnach zahlst du selbst den kompletten Beitrag an deine PKV und bekommst in der Regel die Hälfte von deinem Arbeitgeber ausgezahlt. Das ist ein großer Unterschied im Vergleich zur GKV, denn hier führt der Arbeitgeber selbst seinen Teil des GKV-Beitrags ab und dir wird die andere Hälfte vom Bruttogehalt abgezogen. Die GKV selbst zieht keine Beiträge von deinem Konto ein.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2024 bei 14,6%, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7%. Dies macht zusammen eine Beitragsbelastung von 16,3%. Dieser Prozentsatz wird nun auf dein individuelles Einkommen angewendet, maximal aber auf den Grenzbetrag von 5.175 Euro.

Rechnen wir nun 5.175 Euro * 16,3%, ergibt sich ein monatlicher Höchstbeitrag von 843,53 Euro. Hiervon trägt der Arbeitgeber die Hälfte, sodass du maximal 421,76 Euro erhalten kannst. In anderen Worten beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss in der PKV 2024 421,76 Euro.

Beispiele zur Berechnung vom PKV-Arbeitgeberzuschuss

Mit diesen Werten kannst du jetzt deinen individuellen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ausrechnen. Dazu nimmst du deinen Versicherungsbeitrag zur Hand und teilst ihn durch 2. In dieser Höhe trägt der Arbeitgeber die Kosten, begrenzt allerdings auf 421,76 Euro monatlich.

Beispiel: Du verdienst monatlich 5.900 Euro brutto. Deine private Krankenversicherung kostet 600 Euro im Monat. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 300 Euro (50% des Beitrags).

Abwandlung: Du verdienst 5.900 Euro brutto, deine private Krankenversicherung kostet allerdings 1.000 Euro monatlich. Hier müsste der Arbeitgeber grundsätzlich 500 Euro pro Monat übernehmen, der Arbeitgeberzuschuss ist allerdings auf 421,76 Euro begrenzt. Daher trägst du 578,24 Euro selbst.

Der Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltsveränderungen (Teilzeit & Co.)

Möglicherweise verändert sich im Laufe deines Berufslebens dein Gehalt, etwa, weil du deine Arbeitszeit reduzierst. Nicht immer musst du hier in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Du kannst auch in der PKV bleiben, wobei sich dein Arbeitgeber weiterhin an den Beiträgen beteiligt.

Zu beachten ist allerdings, dass der PKV-Beitrag immer gleich hoch bleibt, egal wie viel oder wenig du verdienst. Gegebenenfalls ändert sich aber die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zu den PKV-Beiträgen.

Beispiel zur Verringerung vom PKV-Arbeitgeberzuschuss

Ausgangssituation: Du verdienst bislang 6.000 Euro brutto, also über der BBG. Deine private Krankenversicherung kostet 900 Euro monatlich. Der Arbeitgeber zahlt daher einen Zuschuss in Höhe der vollen 421,76 Euro aus.

Veränderung durch Teilzeit: Du reduzierst deine Arbeitszeit und damit auch dein Gehalt auf 50%, bekommst also nur noch 3.000 Euro brutto (weniger als BBG). Nun berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss nach dem reduzierten Gehalt: 3.000 Euro Bruttolohn * 16,3% Beitragssatz * 50% Arbeitgeberanteil. Du erhältst so lediglich 244,50 Euro vom Arbeitgeber.

Durch die Teilzeit musst du nun 655,50 Euro deines PKV-Beitrages selbst übernehmen. Vorher musstest du lediglich 478,24 Euro tragen. Und das bei einem deutlich höheren Einkommen. Beachte diese Auswirkungen bei einer Entscheidung für oder gegen Teilzeit bzw. für oder gegen die Fortführung der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung.

Kein Arbeitgeberzuschuss bei längerer Krankheit

Wichtig zu wissen ist noch, dass der Arbeitgeberzuschuss nach 6 Wochen Krankheit nicht mehr gezahlt wird. Bei gesetzlich versicherten Angestellten würde nach dieser 6-wöchigen 100%igen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse einsetzen. Privat krankenversicherte Angestellte benötigen für diesen Fall eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag. Bei der Ermittlung der Höhe muss berücksichtigt werden, dass die PKV-Beiträge bei längerer Krankheit zu 100% selbst gezahlt werden müssen.

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Arbeitgeberzuschuss PKV – das gilt für Ehepartner/in und Kinder

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, gibt es in der privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (Familienversicherung). Stattdessen ist für jede Person, die in der PKV versichert werden soll, ein eigenständiger Versicherungsvertrag erforderlich.

Arbeitgeberzuschuss PKV auch für Familienangehörige

Dennoch bekommst du auch für deine Angehörigen, die in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert wären, einen Arbeitgeberzuschuss zu deren privater Krankenversicherung. Dabei bleibt der „Deckel“ von 421,76 Euro monatlich allerdings bestehen. Es gelten folgende drei Voraussetzungen:

  • Deine Ehepartnerin bzw. dein Ehepartner und/oder deine Kinder sind tatsächlich privat krankenversichert.
  • Sie erhalten nicht bereits anderweitig Leistungen (etwa den Arbeitgeberzuschuss eines anderen Unternehmens oder Beihilfe).
  • Diese Angehörigen hätten damit, wenn sie nicht privat krankenversichert wären, Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV.

Der Zuschuss des Arbeitgebers berechnet sich dann aus der Summe eurer PKV-Beiträge, die durch 2 geteilt wird.

Beispiel zum Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige

Du zahlst für deine private Krankenversicherung 500 Euro. Außerdem sind deine Söhne ebenfalls privat krankenversichert. Ihre Beiträge liegen zusammen bei monatlich 300 Euro. Damit beträgt euer gemeinsamer PKV-Monatsbeitrag 800 Euro, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt (400 Euro).

Abwandlung: Dein PKV-Beitrag liegt bei 800 Euro, der deiner Kinder in Summe bei 300 Euro. Damit liegt ihr gemeinsam bei 1.100 Euro monatlich. Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte (550 Euro). Tatsächlich erhaltet ihr allerdings nur 421,76 Euro Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Denn der hälftige PKV-Beitrag überschreitet diesen Höchstzuschuss.

Für die private Pflegepflichtversicherung gelten dieselben Grundsätze

Bist du (bzw. deine Angehörigen) privat krankenversichert, benötigst du auch eine private Pflegepflichtversicherung. Sie wird in der Regel gemeinsam mit der PKV abgeschlossen. Auch zu diesem Beitrag bekommst du einen Arbeitgeberzuschuss, der nach denselben Grundsätzen wie für die Krankenversicherung selbst berechnet wird.

Das heißt, der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung beträgt grundsätzlich ebenfalls 50%, wobei der maximale Zuschuss 2024 bei 87,98 Euro liegt (5.175 Euro * 3,4% / 2).

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung – Einkommensteuerpflichtig?

Kurze Frage, kurze Antwort: Nein, der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist nicht steuerpflichtig. Du bekommst ihn zwar in der Regel gemeinsam mit deinem Gehalt überwiesen, wenn du deine Abrechnung allerdings genau anschaust, stellst du fest, dass der Arbeitgeber hier keine Lohnsteuer einbehalten hat. Auch in der Einkommensteuererklärung musst du die Zuschüsse nicht angeben.

Den Teil der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, den du für dich und ggf. Ehepartner/in und Kinder selbst übernimmst, kannst du allerdings steuerlich im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen. Die Besonderheit hierbei ist, dass nur ca. 80% der PKV-Kosten abgesetzt werden können, denn dies ist der Teil, der dem Leistungsniveau der GKV entspricht. Eine entsprechende Bescheinigung erhältst du automatisch jedes Jahr von deinem PKV-Versicherer.

Arbeitgeberzuschuss PKV und Beitragsrückerstattung

In vielen PKV-Tarifen gibt es eine Beitragsrückerstattung, wenn du im vergangenen Jahr keine Leistungen eingereicht hast. Die Höhe dieser steigt oftmals, wenn du mehrere leistungsfreie Jahre nacheinander hast.

Insbesondere für Angestellte ist die Beitragsrückerstattung interessant, da diese trotz Arbeitgeberzuschuss zu 100% in deine Tasche fließt. Wenn du z.B. 800 Euro für deine PKV bezahlst und dein Tarif eine Beitragsrückerstattung von 2 Monatsbeiträgen vorsieht, bekommst du 1.600 Euro von deiner PKV zurückgezahlt. Von den 800 Euro pro Monat hat jedoch dein Arbeitgeber jeweils 400 Euro übernommen. Eine mögliche Beitragsrückerstattung musst du jedoch nicht an deinen Arbeitgeber zurückzahlen. Somit hast du in diesem Beispiel 4 Monatsbeiträge umsonst bekommen.

Der einzige Nachteil einer solchen Beitragsrückerstattung ist, dass du diesen Teil nicht steuerlich absetzen kannst.

Arbeitgeberzuschuss PKV und Beitragsentlastungstarif

Ein letzter wichtiger Punkt in Bezug auf den Arbeitgeberzuschuss ist der Beitragsentlastungstarif. Dieser stellt eine Möglichkeit dar, um die PKV-Kosten im Alter zu reduzieren.

Für Angestellte ist dieser Zusatzbaustein interessant, da die Kosten ebenfalls mit 50% vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Natürlich nur, wenn die Kosten des PKV-Tarifs unter dem Höchstbeitrag liegen.

Wenn dein PKV-Beitrag z.B. bei 500 Euro liegt, kann es sinnvoll sein, einen Beitragsentlastungstarif in Höhe von 200 Euro abzuschließen. Dann musst du selbst nur 100 Euro bezahlen und profitierst von einer höheren Entlastung im Alter.

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Häufig gestellte Fragen

Woher weiß mein Arbeitgeber, welchen Zuschuss er zahlen muss?2023-10-09T15:56:09+02:00

Bist du als Arbeitnehmer privat krankenversichert, legst du deinem Arbeitgeber die Bescheinigung (sogenannte Arbeitgeberbescheinigung) des privaten Krankenversicherers über die Beitragshöhe vor. Auf dieser Grundlage berechnet er dann – unter Einbeziehung der gesetzlichen Höchstgrenzen – deinen monatlichen Zuschuss.

Ich erhalte eine Beitragsrückerstattung – muss ich den Arbeitgeberzuschuss zurückzahlen?2023-10-09T15:55:54+02:00

Viele private Krankenversicherer zahlen bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. Du bekommst in der Regel im Folgejahr einen Teil der gezahlten Prämien zurück. Den Arbeitgeberzuschuss zur PKV musst du hier zwar nicht zurückzahlen, die Rückerstattung des Versicherers mindert aber deinen Sonderausgabenabzug. Anders ausgedrückt: Du kannst den Teil, den du zurückbekommst, nicht mehr steuerlich geltend machen.

Wann erhalte ich keinen Arbeitgeberzuschuss zu den PKV-Beiträgen?2023-10-09T18:03:55+02:00

Keinen Arbeitgeberzuschuss zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung erhältst du unter anderem,

  • wenn du in Elternzeit bist,
  • wenn du ohne Arbeitslohn beurlaubt wirst oder
  • wenn du hauptberuflich selbstständig und nebenbei angestellt bist.

Privat krankenversicherte in Elternzeit zahlen daher den gesamten Beitrag selbst. Ausnahmen gelten allerdings, wenn ein anderweitiger Anspruch besteht – etwa, weil dein Ehepartner ebenfalls privat krankenversichert ist. Hier kannst du gegebenenfalls von „seinem“ Arbeitgeberzuschuss profitieren.

Über den Autor

Tobias Weßler
Chief Content Manager
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