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Zahnstaffel: Wie Versicherer Zahnleistungen begrenzen
Tarife der privaten Krankenvoll- und Zahnzusatzversicherung beinhalten eine sogenannte Zahnstaffel. Mit ihr begrenzt der Versicherer seine Leistungen für Zahnersatz in den ersten Jahren des Versicherungsschutzes, weshalb die Zahnstaffel auch Summenbegrenzung genannt wird. Für dich als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass du beispielsweise in den ersten 4 Kalenderjahren nur 3.000 Euro für Zahnersatz erhalten kannst.
💡Wichtige Infos auf einen Blick
- Mit der Zahnstaffel limitiert der Versicherer seine Leistungen für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren.
- Bei guten Tarifen endet die Zahnstaffel zum Beispiel ab dem 4. Kalenderjahr, sodass du anschließend unbegrenzte Leistungen für Zahnersatz erhalten kannst.
- Obwohl es bei Zahnstaffeln primär um Zahnersatz geht, gibt es auch Tarife mit Summenbegrenzungen für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie.
- Zahnstaffeln findest du sowohl in der privaten Krankenvollversicherung als auch bei Zahnzusatzversicherungen.
- Die Beschränkungen gelten entweder für das Kalender- oder für das Versicherungsjahr. Beachte, dass eine Beschränkung auf das Kalenderjahr oft sinnvoller ist, weil du deine Police regelmäßig nicht am 01.01. eines Jahres abschließt.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Zahnstaffel, dennoch sind die Zahnleistungen hier weitaus geringer als in der privaten Krankenversicherung bzw. Zahnzusatzversicherung.
- Zahnstaffeln schützen die Versichertengemeinschaft. Sie sollen vermeiden, dass Personen eine Krankenversicherung abschließen, hohe Leistungen in Anspruch nehmen und unmittelbar wieder kündigen.
- So funktioniert die Zahnstaffel in der privaten Krankenversicherung
- Hintergrund der Leistungsstaffel: Schikane oder sinnvolle Maßnahme?
- Kalenderjahr vs. Versicherungsjahr – Auswirkungen auf die Zahnstaffel
- Gibt es auch Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzung?
- Rechnungsbetrag oder Leistungserstattung: Bemessungsgrundlage der Summenbegrenzung
- Unser Tipp: Besprich die Zahnstaffel auch mit deiner Ärztin oder deinem Arzt
Alle Infos zur Zahnstaffel auch im Video
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So funktioniert die Zahnstaffel in der privaten Krankenversicherung
Die Zahnstaffel einer privaten Krankenversicherung oder einer Zahnzusatzversicherung besteht üblicherweise aus drei Bestandteilen:
- Leistungen, die der Versicherer (zunächst) einschränkt
- Umfang der Einschränkung
- Dauer der Begrenzung
Fokus von Leistungsstaffeln liegt auf Zahnersatz und Kieferorthopädie
Versicherer fokussieren sich bei Leistungsstaffeln meist auf Zahnersatz und Kieferorthopädie, weil diese Behandlungen besonders kostspielig sind. Aber auch Summenbegrenzungen für Zahnbehandlungen sind möglich. Für Prophylaxe (auch Bleaching) gelten die Zahnhöchstsätze in der Regel nicht, wobei es in diesem Bereich jedoch häufig weitere Begrenzungen gibt. Da es bei den Zahnhöchstsätzen in der Regel aber um Zahnersatz geht, fokussieren wir uns auf diesen Bereich.
Leistungseinschränkung für mehrere Jahre
Die Einschränkung für Zahnersatz besteht dann zum Beispiel für 5 Jahre und umfasst einen bestimmten Betrag, der typischerweise Jahr für Jahr ansteigt und im besten Fall anschließend wegfällt. In der Regel dauern Zahnstaffeln 4 bis 7 Jahre.
Beispiel für eine Zahnstaffel
Eine Summenbegrenzung für Zahnersatz sieht dann beispielsweise wie folgt aus:
- im 1. Kalenderjahr max. 500 Euro
- im 1.-2. Kalenderjahr zusammen max. 1.000 Euro
- im 1.-3. Kalenderjahr zusammen max. 2.000 Euro
- im 1.-4. Kalenderjahr zusammen max. 3.000 Euro
- ab dem 5. Kalenderjahr jeweils max. 4.000 Euro
In diesem Beispiel entfallen die Zahnhöchstsätze nicht ab dem 5. Kalenderjahr, sondern du hast die gesamte Laufzeit nur jeweils max. 4.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. 4.000 Euro werden jedoch für umfassende Zahnersatzmaßnahmen nicht reichen, weshalb du einen solchen Tarif vermeiden solltest.
Anstatt dessen solltest du einen Tarif abschließen, welcher zum Beispiel ab dem 4. Kalenderjahr unbegrenzt für Zahnersatz leistet.
Fehlende Zähne und Zahnfleischerkrankungen können Einfluss auf die Leistungsstaffel haben
In der privaten Krankenversicherung und vielen weiteren Versicherungen gibt es eine Gesundheitsprüfung. Im Zahnbereich bezieht sich diese neben der Frage nach laufenden bzw. angeratenen Behandlungen u.a. auf fehlende, nicht ersetzte Zähne und Zahnfleischerkrankungen (Parodontose und Parodontitis).
Je nach Zahngesundheit kann es hierbei zu einer Annahme mit Erschwerung kommen, was zum Beispiel bedeutet, dass die Zahnstaffel verdoppelt wird. Ein Tarif, der normalerweise ab dem 4. Kalenderjahr unbegrenzt für Zahnersatz leistet, würde dies dann erst ab dem 8. Kalenderjahr tun.
Auch ist es möglich, dass die Leistungsstaffel in der Höhe (deutlich) reduziert wird. So wird dann zum Beispiel im 1. Kalenderjahr nur 300 statt 1.250 Euro bzw. im 4. Kalenderjahr nur 1.200 statt 5.000 Euro für Zahnersatz geleistet.
💡 Wenn der Gesundheitszustand bei dir ein Problem ist, solltest du eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. In der Krankenvollversicherung gibt es leider keine Tarife ohne Gesundheitsprüfung.
Vorversicherung ist häufig vorteilhaft
Fehlende Zähne und Co. führen zum Beispiel zu einer verlängerten Zahnstaffel. Im Gegensatz dazu kann eine lückenlose Vorversicherung zu verkürzten Zahnhöchstsätzen führen. Wenn du zum Beispiel von einer Zahnzusatzversicherung zu einer anderen wechselst, können die Zahnhöchstsätze bei der neuen Versicherung verkürzt werden. Beispielsweise leistet die Versicherung dann ab dem 3. und nicht erst ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt für Zahnersatz.
Hintergrund der Leistungsstaffel: Schikane oder sinnvolle Maßnahme?
Viele Versicherte denken bei einer Leistungsstaffel, der Versicherer wolle sich um eine eigentlich bestehende Leistungspflicht herumdrücken. Dem ist allerdings nicht so, denn Zahnstaffeln haben in erster Linie den Zweck, die Versichertengemeinschaft vor rasant steigenden Beiträgen zu schützen.
Schutz der Versichertengemeinschaft durch kalkulierbare Kosten
Wie bei allen Policen kann der Versicherer die Kosten zukünftiger Zahnersatzmaßnahmen nie genau einschätzen. Er kann allerdings vermeiden, dass Versicherte gezielt und „noch schnell“ eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um sich eine bestimmte Behandlung finanzieren zu lassen und den Vertrag anschließend wieder zu kündigen.
Grundsätzlich leisten private Krankenversicherungen nur für Behandlungen, die bei Antragstellung noch nicht bekannt waren. Die Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall „Zahnersatz“ noch nicht bekannt war, trägt allerdings der Versicherer. Dies macht die Beweisführung im Einzelfall schwierig und belastet die Versichertengemeinschaft über Gebühr.
Beispiel: Beitragserhöhung durch hohe Behandlungskosten
Würde ein Versicherer auf eine Zahnstaffel verzichten, entstünden mitunter schnell erhebliche Behandlungskosten, die anschließend zu einer Erhöhung der Beiträge aller anderen Versicherten führen würden.
Angenommen, eine Person zahlt für ihre Zahnzusatzversicherung 250 Euro pro Jahr. Unmittelbar nach Abschluss wird eine umfassende Zahnersatzmaßnahme, die insgesamt 10.000 Euro kostet, notwendig. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur 5.000 Euro übernimmt (fiktives Beispiel), wird die Versichertengemeinschaft mit den übrigen 5.000 Euro belastet. Kündigt die Person nun nach erfolgter Behandlung, bleibt beim Versicherer ein Verlust von 4.750 Euro.
Die Zahnstaffel ist damit keine Schikane, sondern dient dem wirksamen Schutz aller Versicherten. Sie ermöglicht dem Versicherer, Beiträge möglichst stabil zu halten und schafft eine solide Kalkulationsgrundlage.
Ausnahme: Unvorhersehbare Behandlungen in der Zahnstaffel
Fälle, in denen ein gezieltes Ausnutzen unwahrscheinlich oder gar unmöglich ist, sind in der Regel auch in der Zahnstaffel ausgenommen. Hier erhältst du also sofort die volle Leistung, ohne eine Summenbegrenzung beachten zu müssen.
Die häufigste Ausnahme greift bei Unfällen. Wird die Zahnersatzmaßnahme durch einen Unfall erforderlich, gelten keinerlei Begrenzungen. Der Versicherer zahlt die Behandlungskosten dann also auch, soweit sie über die (eigentlich gültige) Leistungsstaffel hinausgehen.
Kalenderjahr vs. Versicherungsjahr – Auswirkungen auf die Zahnstaffel
Bei Versicherungspolicen, die pro Jahr bestimmte Leistungsgrenzen vorsehen, ist zwischen dem Kalender- und dem Versicherungsjahr zu unterscheiden. Beide dauern grundsätzlich 12 Monate, enden aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
- Das Kalenderjahr endet stets am 31.12., egal, wann du die Versicherung abschließt.
- Das Versicherungsjahr endet immer 12 Monate nach Abschluss der Police. Erfolgt dieser am 01.06.2024, endet dein Versicherungsjahr am 31.05.2025.